geschrieben von: Hubert G. Königer
Datum: 06.02.18 11:01
geschrieben von: Sp Dr S60
Datum: 06.02.18 22:47
geschrieben von: Hubert G. Königer
Datum: 07.02.18 10:37
Nun, das Dilemma dürfte sich dadurch ergeben, dass es einen "Triebwagen" im NVR Bauartcode nicht gibt: [www.dybas.de] und dieses Fahrzeug nunmal kein "Triebzug" im eigentlichen Sinne ist. Die DB vergibt aber sehr wohl eine Nummer im für Triebwagen/Triebzüge vorgesehenen Bereich (Baureihe 4xx).Gemäß dem Fahrzeugeinstellungsregister beim Eisenbahnbundesamt tragen die Fahrzeuge der Baureihe 445/446 den Bauartcode 91.
Der Bauartcode 91 ist eine elektrische Lokomotive mit mehr als 100 km/h Höchstgeschwundigkeit und Zugsicherung.
Gemäß dem Fahrzeugeinstellungsregister beim Eisenbahnbundesamt tragen die Fahrzeuge der Baureihe 445/446 den Bauartcode 91.
Der Bauartcode 91 ist eine elektrische Lokomotive mit mehr als 100 km/h Höchstgeschwundigkeit und Zugsicherung.
Naja, "Schlepptriebwagen" ist für mich nun mal klar ein Triebwagen. Und alles was zumindest einige Sitzplätze für Fahrgäste hat ist klar keine Lok. Klar gibt es ein paar Grenzfälle, wenn eine Lok eine kleines, meist selten genutztes Gepäckabteil hat oder irgendwo ein paar Sitze für Notfälle. In diesem Fall ist die Sache mit den grossen Fahrgasträumen aber klar, das ist alles, aber keine Lok. Und so sonderlich geeignet als Schlepptriebwagen sind diese Fahrzeuge nun auch nicht, da man an jedem Endbahnhof eine Drehscheibe/Wendeschleife/Gleisdreieck benötigt. Da gibt es weit besser geeignete Triebwagen für solche Einsätze, bei denen niemand auf die Idee kommt, die Lokomotive zu nennen.Ach, so "unvernünftig" finde ich die Diskussion nicht - zumal sie ja sachlich bleibt.
Wenn man das Konzept analysiert komme ich (für mich!) zum Begriff "Schlepptriebwagen". Warum? Es ist ein Triebwagen - denn es werden Fahrgäste befördert. Und es ist ein Schlepptriebwagen, denn es werden reguläre Wagen angehängt, die auch mit anderen Triebfahrzeugen (Lokomotiven!) verkehren können. Hier also ein deutlicher Unterschied beispielsweise zum ICE1 oder 2 - obwohl ja ein ICE-Triebkopf noch viel eher eine Lokomotive darstellt, da ja keine Personen- (nicht einmal Gepäck-)beförderung stattfindet.
Theoretisch könnte das Fahrzeug ja wohl sogar einen Güterzug bespannen. Also ist die NVR-Nummer als Lokomotive völlig gerechtfertigt. Die DB sieht eher einen Triebwagen, denn als solchen setzt sie ihn ein. Und "wir"? Können uns das für uns Treffendste aussuchen! Und natürlich darf da jeder seiner eigenen Meinung sein!
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