Hallole!
Obermoselstrecke schrieb:
> Eine Verlängerung ist ja nur 365(366) Tage gültig und kann nicht im Voraus erfolgen.
Warum soll die nicht früher erfolgen können? Wenn der z.B. fünf Tage vor Fristablauf eine große Frist hat, holt den doch keiner extra nochmal in die Werkstatt, nur um eine Verlängerung zu machen...
Gruß
1.Bauserie
Fahr lieber mit der BUNDESBAHN