Die DR war konsequent. Was es nicht gab, war der oben herbeigeredete Grundsatz. Entscheidend für die Farbwahl war der primäre Einsatzzweck der Wagen: NV (also nur P) weitgehend grüner Kasten, FV (E und D) mit elfenbeinfarbenem Fensterband.Hallo,
es galt der Grundsatz:
> Lackierung in grün für Wagen mit Hg bis 120
> Lackierung in grün/creme für Wagen mit Hg über 120
Leider war man nicht konsequent genug und das Schema stimmte nicht wirklich. :-(
Auch die ersten Seitengangwagen aus Halberstadt waren noch in Versuchsfarbgebung unterwegs; ganz sicher mit zweifarbigen Stirnseiten, graues Dach nicht ganz auszuschließen. Die nächste Gruppe der Am aus Halberstadt trug die Farbgebung des Städteexpress, hier ganz sicher bereits mit rehbraunem Dach.mal von Probelackierungen abgesehen, fiel die Entscheidung Wagen für den Fernverkkehr grün-elfenbein zu lackieren, im Jahre 1981, also zeitgleich mit dem Beginn der Beschaffung der ersten Halberstädter Seitengangwagen.
Kann es sein, das da die Farbgebung der SNCF Vorbild war ? Die hatten auch grün/creme Wagen.
Die dunkelgrünen B und Y-Wagen gab es sogar noch bis 1990 (sicher vereinzelte Mohikaner nur noch), aber das waren wahrscheinlich welche, die schon mehr oder weniger zur Ausmusterung anstanden, denn für diese Wagen war schon der Auslaufbetrieb vorgesehen und sind daher nicht mehr umlackiert wurdenMoin,
dass es keine einheitliche Lackierung gab, ist dem Umstand geschuldet, dass Neulackierungen nur bei großen Schadgruppen vorgenommen wurden. Deshalb fuhren 1988 ja noch dunkelgrüne B- oder Y-Wagen rum, weil die letzte R 4 kurz vor der Einführung erfolgt war, die 1978 - 81 gelieferten Bmh hatten ihre erste R 4 ja noch vor sich. Und da wurden sie ja flaschengrün, aus 2143 wurde 2111 und die Austauschkennzahl wechselte von 51 in 50. Zu diesem Zeitpunkt war klar, dass ihre Zeit im FV gezählt war.
Gruß Sven
Bevor noch weiterer unsachlicher Blödsinn geschrieben wird, bitte ich um einen Beleg, dass die Höchstgeschwindigkeit das Kriterium für die Farben war. Erst recht, wenn der gestern erfundene Grundsatz die 120 km/h mit den neuen Regeln "bis ... über" unterschlägt.Du musst es ja wissen.
Zudem hingt Deine Erklärung: Wenn dem so wäre, müssten ja alle Züge in einheitlicher Farbgebung unterwegs sein.
Welches Ergebnis brachte denn ein genaues Ansehen der BDwsb und des Bmp/Bmh 21-15 000 hinsichtlich Farbgebung und Höchstgeschwindigkeit? Dass es die selbe Kombination aus FV-Farben mit nur 120 km/h Höchstgeschwindigkeit bei den Bmh(e) nicht gegeben haben soll, halte ich für unwahrscheinlich. Vor allem bei den Fahrzeugen aus den 1970ern, die etwa 1984...87 eine Neulackierung in FV-Farben erhielten und ab 1987 - es standen zu dem internationalem FV ausreichend Z2-Wagen zur Verfügung - die Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h reduziert wurde, ist eine nochmalige Neulackierung nicht einmal unwahrscheinlich.Bereits zu DDR-Zeiten hatte ich mich umgehört, ob es eine Logik für die Lackierung der Reisezugwagen gibt. Insbesondere bei den Bmh-Wagen gab es ja zweierlei Varianten. Damals erläuterte man mir, dass das Farbschema von der Hg des Fahrzeuges abhänge und ich solle mir das doch mal genauer ansehen. Und genau, die Bmh mit Hg 120 waren grün und die mit Hg 140 waren grün/gelb lackiert. Somit erschien diese Erläuterung schlüssig.
Die rehbraunen DBmu/DBmq hatten offiziell kein Elfenbein, die Farbe hieß Birkengrau.Was auch immer das vorbild war: Die DR kombinierte verschiedene farben mit elfenbein, für die Städteexpresszüge war es orange, bei doppelstockwagen rehbraun oder weinrot.
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