Anzeigepflicht bedeutet nicht, dass eine neue Zulassung erforderlich ist.Wenig empfehlenswert, wenn der Wagen auf DB Netz Infrastruktur fahren soll, da bei Einbau von 50Hz Anlagen für Fahrten auf DB Netz eine EMV Prüfung obligatorisch ist, da dort immer noch 50 Hz Freimeldeanlagen verbaut sind.
Zudem sind solche Umbauten/Einbauten bei der Aufsichtsbehörde anzeigepflichtig, das nicht mehr der zeichnungsgerechte Zustand der Fahrzeuge vorhanden ist.
Also Finger weg, das kann bis zum Verlust der Zulassung führen bzw. eine Neuzulassung nach aktueller TSi nach sich ziehen.
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