10 - Wagen-Forum
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Hallo!
Folgendes habe ich am Lastgrenzenraster eines Sgns-Containertragwagens gesehen:
Lastgrenze D: 70t
Lastgrenze C: 62t
Eigengewicht des Wagens: 20t
Irgendwie werde ich da nicht schlau daraus. Ich dachte D ist max. 90t brutto und C max. 80t brutto.
Wo kommen die 2t extra Zuladung her?
Danke, Peter
geschrieben von: TWA
Datum: 08.08.19 11:31
Nach der Einführung der Lastgrenze D auch im internationalen Verkehr wurde durch die beteiligten Bahnen (mit LG D-Strecken) vereinbart,
daß Wg, die für LG D geeignet sind, auf Strecken mit LG C mit 2 t mehr beladen werden dürfen, also 20,5 t Achslast. Diese erhöhte LG C muß auch angeschrieben werden, was natürlich faszinierende Rechenergebnisse liefert. Bei einem Wg, der sowieso nur für LG C zugelassen ist, bleibt die Zuladung unverändert, sodaß wir dann auch nur 20,0 t Achslast haben.
Diese höhere Zuladung wurde eingeführt, um das höhere Eigengewicht auszugleichen, das nötig war, um die Wagen für LG D tauglich zu machen.
Leider wurde diese internationale Vereinbarung nicht von der PKP übernommen, hier darf ein Wg nur mit 20,0 t Achslast fahren. Es sei denn, er fährt nur auf den Magistralen, die für LG D zugelassen sind, hier darf er natürlich mit bis zu 22,5 t Achslast fahren.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:09:01:41:54.
Mahlzeit,
die EN 15528: 2016 (und vorher auch schon UIC 700) läßt das zu:
"Als Ausnahme dürfen Radsatzlasten von 20 t auf Strecken der Klasse C bis zu 0,5 t überschritten werden für:
— Wagen mit 2 Radsätzen mit 20 t Radsatzlasten und 14,10 m < Länge über Puffer < 15,50 m, um ihre Nutzlast auf bis zu 25 t zu bringen;
— für Wagen, die für 22,5 t Radsatzlasten ausgelegt sind, zum Ausgleich zusätzlichen Eigengewichtes, um sie an solche Radsatzlasten anzupassen.
..."
Beste Grüße
Frank
Danke für eure kompetenten Antworten.
Damit hab ich heute schon den einen oder anderen Bahn-Logistiker verblüffen können ;-)
LG, Peter