geschrieben von: Der Ungläubige Thomas
Datum: 07.06.19 11:20
geschrieben von: Peter Steiner
Datum: 07.06.19 20:33
geschrieben von: Der Ungläubige Thomas
Datum: 08.06.19 00:46
Gibt es bei Wageneinheiten (zumindest bei der ÖBB) nicht: [www.railcargo.com]Angesichts der soliden Beladung wundert mich, dass das Basisfahrzeug "Innowagon" keine Nebengattungsbezeichnung "n" aufweist.
Genau, das ist die Idee hinter Innofreight.OK, also nicht - dann möchte man lediglich eine Laufwerksgruppe flexibel für verschiedene temporäre Marktanforderungen nutzen.
Der Wagen war davor wohl mit anderen Aufbauten unterwegs, die GE erlauben. Da er keine eigene Zulassung hat, sondern immer nur mit den "Tainern" sollte wohl nur [G1] angeschrieben sein.Man beachte auch die oben erwähnten unterschiedlichen Lademassangaben:
"GE" für die (leere) Flachwageneinheit;
"G1" für "mit diesem Wechselaufbau" (daher stehts an dem dran).
Ist bei der RailCargo so üblich. 21,5t fahren mit 22,5t Radsätze und 22,5t fahren mit 25t Radsätze. (Er war ziemlich sicher zuvor bei RailCargoWagon)Es werden zwar Radsätze BA314 für 25 t verwendet, diese höhere Achslast darf aber nicht ausgenutzt werden, der Wg ist nur für 22,5 t zugelassen (siehe Datenblatt). Der Einsatz dieser Radsatzbauart für höhere Achslast verringert das Risiko, daß der Radsatz bei einer Überladung beschädigt wird und im schlechtesten Fall verschrottet werden muß.
Ich vermute es sollte A-IF heißen (VKM kennt kein "II"). Mittlerweile ist ein Ganzzug mit Fahrzeugen von VTG unterwegs und ich meine D-VTGCH zu erkennen.Na dann, warten wir mal die Betriebsergebnisse ab ... und unter welchem Halterkürzel das alles stattfindet. "A-II" und 'n roter Farbklecks ist vermutlich etwas wenig.
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