10 - Wagen-Forum
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geschrieben von: BR 234
Datum: 14.03.14 13:55
Hallo zusammen,
ich hab immer wieder gelesen, dass n-Wagen abgestellt werden mussten, weil die Drehgestelle zu 50(?) Jahre alt waren. Auch von Aufarbeitung habe ich etwas gelesen.
Durch mein gesundes Halbwissen stellen sich mir nun mehrere Fragen: Stimmt Das? Und was sind sonst noch Kriterien, außer Totalschaden, schlechter Wagenzustand oder sonstwas, für eine Abstellung.
Wie sieht das nun bei den Nachtzugswagen aus, die auch nicht mehr die jüngsten sind, den ALEX/HKX Avmz 111ern, Museumsbahnen usw.? Und bei den E10ern? Die dürften nun ja auch schon um die 50 sein und haben noch ne neue Hauptuntersuchung gekriegt.
Liebe Grüße BR 234
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2014:03:14:13:56:31.
geschrieben von: Trainfan
Datum: 14.03.14 17:22
Hallo,
hauptgründe sind meist fehlender Bedarf oder einfach verschleiß (Radreifen, Achsen usw.) gefolgt von ökonomisch nicht sinnvollen Kosten für eine Hu. Bei Privatbahnen dürfte es ähnlich sein. Das blosse Alter eines Fahrzeugs hat selten zur Ausmusterung geführt. Wobei man munkelt das vor Jahren eine 151 aufgrund ihrer Farbe abgestellt wurde....
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.03.14 18:10
… aber was auf MD 33 bis MD 36 rollende Fahrzeuge angeht, gibt es da doch diese mehrfach geänderte Anweisung des EBA?
Nicht nur das Alter eines Bauteils ist ein Kriterium, sondern auch die Anzahl erlebter Lastkollektive. Auch die beste Konstruktion hat irgendwann einmal einfach fertig.
(Was allerdings nach Sanierung der genannten MD und Implementation eines »QM-Systems« auf diese wohl nicht zutrifft. Siehe entsprechend geänderte Verfügung.)