roger-rabitt schrieb:
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imageshack.us].
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> Ich lese Bm 235 und HG 200
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rfe.railclub.ru]
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> Ich lese Bm 234 und HG 160
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> Der 56 80 22-70 214-2 D-VBG ist ein ex DB Bm 234
> Kann es sein, daß hier eventuell der Fehler liegt?
Hallo,
ein Bm234 ist nicht gleich Bm234. Das von Dir verlinkte Foto zeigt einen dampfgeheizten und klotzgebremsten Wagen, erkennbar an der "80" als führende Zahl der eigentlichen Wagennummer, also eine ganz andere und relativ kleine ältere Bauserie als der hier genannte Wagen nur mit Zugsammelschiene und Scheibenbremsen. Damit hat er ein anderes Wagengewicht und andere Bremskräfte. Möglicherweise hat er in früheren Jahren sogar eine Mg-Bremse besessen.
Da es eine Vielzahl von Bauserien gegeben hat, neige ich auch dazu, eine Bandbreite von unterschiedlichen Bremsleistungen anzunehmen. Das Beispiel von "Plumps" erscheint doch sehr plausibel. Falsch geklebte Ziffern wären dagegen schon sehr bedenklich, weil ggf. sicherheitsrelevant. Schließlich wird der Bremszettel anhand der Wagenanschriften erstellt.
Und zu den anderen Beiträgen: Wenn die Wagennummer richtig angeschrieben ist, sagt nur sie etwas über die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten aus. Die "90" in der Wagennummer steht wie anders schon gesagt für eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h. Das beinhaltet für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge (und vermutlich auch für alle Ausländer) das Vorhandensein einer Mg-Bremse.
Daneben gab und gibt(?) es Bm234 (und viele andere "m"-Wagen), die für 160 km/h lauffähig sind. Ohne Mg-Bremse werden sie aber nie allein die Bremskräfte aufbringen, im 1000m-Signalabstand dieses Tempo auch fahren zu dürfen. Lediglich im Zugverband mit anderen, "besser" bremsenden Wagen mit Mg-Bremse, die alle zusammen in der Summe die Bremsleistung aufbringen, die für 160 km/h Höchstgeschwindigkeit auf der zu befahrenden Strecke notwendig sind, darf ein solcher Wagen mit diesem Tempo eingesetzt werden. Im Ausland gelten mit teilweise anderen Regelbremswegen Bedingungen, die einen 160 km/h-Einsatz mit den vorhandenen Bremskräften grundsätzlich auch ohne Mg-Bremse zulassen.
Insgesamt erscheint mit die Frage nach der möglichen Höchstgeschwindigkeit der ALEX-Züge und ihrer Wagen eher theoretisch, solange planmäßig auch ehemalige n-Wagen eingesetzt werden, die garantiert nicht schneller als 140 km/h laufen dürfen. Erstaunlich, dass ALEX/VBG trotzdem die Unterhaltung der hochwertigen Bremsausstattung der betreffenden Wagen in Kauf nimmt, obwohl sie im Regelverkehr nicht erforderlich ist.
Grüße
Frank