MWF hat geschrieben:
> Wenn das Fahrzeug aber auf deutschem Boden rollen soll, gelten
> die Vorschriften der EBO.
>
>
Wenn der Wagen nach Schweizer Vorschriften betriebsfähig ist und für den internationalen Verkehr zugelassen, darf er auch in Deutschland fahren.
Die Augsburger ESG z.B. betrieb bis im Sommer eine Museumslok der ÖBB-Baureihe 1020 in Deutschland, welche weder Zugbahnfunk, noch PZP90 hat. Die Lok ist aber bei ÖBB Nostalgie als EVU eingestellt und unterliegt somit nicht deutschen, sondern österreichischen Vorschriften.
Alfons
Alfons Grünewald