Da die anderen Antworten sich teilweise gegenseitig widersprechen, versuche ich mich mal an einer Auflistung:
TB0: bedeutet, dass dieser Wagen für das Abfertigungsverfahren TB0 (= Türblockierung ab 0 km/h) geeignet ist. Vom früheren UIC-Schliessverfahren unterscheidet sich TB0 dahingehend, dass der durch den Zugbegleiter ausgelöste Schliessimpuls über eine Relaisschaltung auf dem führenden Fahrzeug in einen andauernden Schliessauftrag umgewandelt wird und nur durch den Tf wieder freigegeben werden können. Somit stehen die Drehfalttüren ständig unter Druck und lassen sich so nicht versehentlich öffnen. Schwenkschiebetüren sind dadurch ebenfalls ständig verriegelt. Eine seitenselektive Türfreigabe ist bei diesem Abfertigungsverfahren im Nahverkehr nicht möglich, ebensowenig ein Überwachen der Türen. Der Fernverkehr hat sich einen eigenen Standard entwickelt, der die seitenselektive Freigabe ermöglicht, nennt diese aber ebenfalls TB0. Übrigens sind in der UIC-Leitung eigene Adern für eine seitenselektive Freigabe und für die Türüberwachung reserviert.
Bei TB0 werden die Türen zentral durch einen Schliessbefehl geschlossen. Das Schliessen der Türen muss auf den Reisendenwechsel abgestimmt sein. Das Geschlossensein aller Türen muss per augenscheinlichem Hingucken
vom Bahnsteig aus festgestellt werden. Dazu wird immer ein zweiter Mitarbeiter benötigt, welcher dem Tf anschliessend einen Abfahrauftrag erteilt.
o.Zub: bedeutet, dass dieser Wagen für das Abfertigungsverfahren SAT (=Selbstabfertigung durch den Tf) geeignet ist. Dazu muss in den Reisezugwagen eine FMZ-Baugruppe (frequenzmultipe Zugsteuerung) vorhanden sein, um die codiert über die UIC-Leitung übertragenen Datentelegramme entschlüsseln können. Auch auf dem führenden Fahrzeug gibt es einen FMZ-Sender und -Empfänger zur Übertragung von Befehlen und Meldungen. Bei SAT können die Türen seitenselektiv freigegeben und auch überwacht werden.
Bei SAT werden die Türen zentral durch einen Schliessbefehl geschlossen. Das Schliessen der Türen muss auf den Reisendenwechsel abgestimmt sein. Zudem muss per augenscheinlichem Hingucken festgestellt werden, dass keine Reisenden und / oder Gegenstände eingeklemmt sind. Theoretisch kann der Tf dies alles alleine erfüllen. Da es aber häufig nicht möglich ist, vom Führerstand aus alle Türen zu sehen, ist ggf. eine Abfertigungshilfe erforderlich, welche aus Spiegeln, Kameras / Monitoren oder einem zusätzlichen Mitarbeiter bestehen kann. Ist der Tf allein, muss er die nötigen Feststellungen notfalls selbst vom Bahnsteig aus treffen. Auf diese Weise könnte er selbst eine 628-Dreifachtraktion alleine abfertigen. Aus praktischen Gründen (Zeitbedarf, Umstand) wird dies aber i.d.R. nicht praktiziert.
Und der Vollständigkeit halber der Kennbuchstabe "a": bedeutet, dass dieser Wagen für das Abfertigungsverfahren TAV (=technisch basiertes Abfertigungsverfahren) geeignet ist. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei SAT. Zusätzlich muss in den Einstiegen eine Lichtschranke o.ä. installiert sein, durch die eine selbsttäitge Abstimmung des Schliessvorgangs auf den Reisendenwechsel ermöglicht wird, sowie ein Einklemmschutz, an den genau definierte Anforderungen gestellt werden. Die Türen bei TAV-Fahrzeugen schliessen sich selbsttätig, sobald mehr als 3 (ET) bzw. 6 (VT und Reisezugwagen) Sekunden kein Fahrgastwechsel mehr stattgefunden hat, bleiben aber öffnungsbereit. Triebfahrzeuge und Steuerwagen haben im TAV-Betrieb eine Traktionssperre bei offenen Türen.
Bei TAV werden die Türen dezentral durch Rücknahme der Türfreigabe geschlossen, wodurch nur die
bereits geschlossenen Türen verriegelt werden, auf die Schliessvorgänge hat der Tf beim dezentralen Schliessen keinen Einfluss. Die Abstimmung auf den Reisendenwechsel erfolgt technisch und selbsttätig durch Personenflussmelder. Es muss auch nicht mehr beobachtet werden, ob Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind, da alle Türen über Einklemmschutz verfügen. Der Tf muss also nicht mehr alle Türen sehen können. Rausschauen muss er dennoch (wieder), und zwar aus Servicegründen, damit z.B. Reisegruppen / Familien nicht getrennt werden oder Gepäck stehen bleibt etc. Sollte ein dezentrales Schliessen nicht möglich sein, so hat der Tf als Rückfallebene noch die Möglichkeit des Zwangsschliessens. Dies entspricht dem zentralen Schliessvorgang bei SAT, somit gelten auch die gleichen Vorraussetzungen wie bei SAT.
Wendezüge aus Doppelstockwagen werden - je nach Bauart der einzelnen Fahrzeuge - entweder in TAV oder SAT gefahren.
S-Bahn-Wendezüge aus x-Wagen werden immer in SAT gefahren.
n-Wagen-Wendezüge werden i.d.R. in TB0 gefahren, in einigen Regionen hat man aber artreine Umläufe aufgestellt, so dass dort auch n-Wagen in SAT gefahren werden können, sofern alle Wagen die Kennzeichnung "o.Zub" besitzen. Ein Fahren ohne Zugbegleiter ist aber nur dann zulässig, wenn alle Wagen Schwenkschiebetüren besitzen. Aber selbst wenn nicht, wird so dennoch eine grössere Sicherheit durch die seitenselektive Türfreigabe erreicht.
VT und ET älterer Bauart (420, 610, 614, 624/634, 628) werden in SAT gefahren.
VT und ET neuerer Bauart (423 - 426, 64x) werden in TAV gefahren.
Die Baureihe 612 darf derzeit nur in SAT abgefertigt werden.
Für mehr Niveau auf DSO!
[
www.bahn-fuer-alle.de]
Alle von mir verfassten Beiträge geben ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. Diese muss nicht identisch sein mit der des Unternehmens DB AG.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2006:06:13:03:50:49.