Hallo.
Ich versuche die anderen Beiträge mal ein wenig zu ignorieren und das ganze Thema „Abfertigungsverfahren“ vereinfacht zu erläutern.
Es gibt 3 grundlegende allen bekannte Arten.
TB0, SAT, TAV
Welche auch in der Reihenfolge kamen.
TB0 steht für Türblockierung (ab) 0km/h (am Längsträger TB0).
SAT für Selbstabfertigung Triebfahrzeugführer (am Längsträger o. Zub).
TAV für technikbasiertes Abfertigungsverfahren (Kennbuchstabe „a“).
Das Prinzip hinter SAT ist - was Name und Anschrift schon sagt - ohne einen Zugführer bzw Abfertigungshelfer fahren zu können.
In Ausnahmefällen kann dennoch ein Zugschaffner mitfahren, zwecks Kontrolle, dass die Türen alle zu sind und niemand da ist wo er/sie/es nicht sein sollte. Das muss der TF idR alleine sicherstellen. Das fängt schon an bei Bahnsteigen im Gleisbogen.
Je nach EVU Regelwerk kann es natürlich noch zusätzlich Besonderheiten zur Anwendung von SAT geben.
Deshalb darf TB0 auch nicht ohne Zugführer gefahren werden.
Ein Zf ist ein Zugbegleiter mit betrieblichen Aufgaben.
Tf=Zf wenn mindestens in SAT gefahren werden kann.
Die Türen werden zentral vom Führerstand aus geschlossen und - anders als TB0 - sind sie seitenselektiv und haben eine Überwachungseinrichtung im Führerstand. Daher ist das ohne Zugbegleiter erlaubt.
TAV ist so ziemlich das Gleiche, nur werden die Türen dezentral geschlossen und es gibt Lichtgitter.
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Der Murgtäler fuhr aller Wahrscheinlichkeit (habe ihn selbst nie gesehen) im SAT Verfahren. Das konnte und durfte er, da sowohl die Wagen (Bduu) und die 2 Wittenberger Köpfe die Anschrift „o. Zub“ am Längsträger haben und die Triebfahrzeuge ebenfalls entsprechende Ausrüstung besitzen.
Die Anschrift „o. Zub“ muss an ALLEN Fahrzeugen des Wagenzugs im Zugverband vorhanden sein, andernfalls darf das Verfahren nicht benutzt werden. Gleiches gilt so auch für den Kennbuchstaben „a“ von TAV.
Ersatzzüge mit n- und oder y-Wagen wie von der WFL fahren in TB0, da die Fahrzeuge entsprechend keine Anschriften haben.
Dosto '93 von SRI und der 761, aber auch die Wittenberger Köpfe und Bduu haben hingegen o. Zub, aber kein a.
Ab Dosto '94 (nachgerüstet) kommt dann auch das a dazu.
Beispiele dazu:
Bnrbdzf + DBz + DABz + DBz
Darf in SAT gefahren werden
Bybdzf + Bduu + Bduu + Byz
Darf nicht in SAT gefahren werden, da der Byz keine Ausrüstung dafür hat.
Bnrdzf + Bnrz + Bnrz + Bduu
Darf nicht in SAT gefahren werden, da die Bn keine Ausrüstung dafür haben.
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Ich hoffe einfach mal, das hilft genug weiter.
Grüße ^^
Bybdzf 482.1
80-35 614-2
80-35 661-3
80-35 684-5
3-mal bearbeitet. Zuletzt am 06.03.23 19:30.