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Da ich in den einschlägigen Foren noch nichts darüber gelesen habe, fragte ich mich nun, was eigentlich aus meiner BahnBonus-Prämie "Freifahrt International" wird, die ich aller Voraussicht nach zu Ostern nicht antreten kann. Daher wand ich mich mit einer E-Mail an den "BahnBonus comfort Service" und bekam folgende Antwort:

Zitat
Reisende, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise verschieben möchten, können Ihre bis zum 13.03.2020 gekauften Tickets für Reisetage bis 30. April 2020 nun bis zum 30. Juni 2020 flexibel nutzen. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen (national und international) ist aufgehoben. Es müssen nur noch die Reservierungen umgeschrieben werden.

Es gilt also die gleiche Kulanzregelung, wie bei nationale Fahrscheinen, was ich für sehr begrüßenswert halte.
Hallo,

nachfolgendes aus: [www.bahn.de]

"Reisende, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise verschieben möchten, können Ihre bis zum 13.03.2020 gekauften Tickets für Reisetage bis 30. April 2020 nun bis zum 30. Juni 2020 flexibel nutzen. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen (national und international) ist aufgehoben.

Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise nicht mehr antreten möchten, können ihre bis zum 13. März 2020 gebuchten Tickets mit Reisetag bis zum 30. April .2020 kostenfrei in einen Gutschein im Wert ihres Tickets umwandeln lassen. Das gilt auch für Super Sparpreise, Sparpreise und Gruppenfahrkarten. Den Antrag auf Erstattung nehmen wir bis zum 30. Juni 2020 entgegen."

Für mich ist auch eine BahnBonus-Prämie eine gekaufte Fahrkarte.

Liebe Grüße von Katrin
elbeschaefchen schrieb:
nachfolgendes aus: [www.bahn.de]

"Reisende, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise verschieben möchten, können Ihre bis zum 13.03.2020 gekauften Tickets für Reisetage bis 30. April 2020 nun bis zum 30. Juni 2020 flexibel nutzen. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen (national und international) ist aufgehoben.
Oh, dann hat man das wohl zwischenzeitlich geändert. Bislang war da nur von nationalen Fahrkarten die Rede. Das hat mich ja letztendlich dazu veranlaßt, die Frage per Mail zu stellen

elbeschaefchen schrieb:
Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise nicht mehr antreten möchten, können ihre bis zum 13. März 2020 gebuchten Tickets mit Reisetag bis zum 30. April .2020 kostenfrei in einen Gutschein im Wert ihres Tickets umwandeln lassen. Das gilt auch für Super Sparpreise, Sparpreise und Gruppenfahrkarten. Den Antrag auf Erstattung nehmen wir bis zum 30. Juni 2020 entgegen."

Für mich ist auch eine BahnBonus-Prämie eine gekaufte Fahrkarte.
Ist sie ja von der Sache her auch. Allerdings bekommst Du im Falle eines Umtauschs natürlich nicht den Geldwert zurück, sondern die Punkte, mit denen Du "bezahlt" hast; möglicherweise aber auch den Gutschein, den Du mit den Punkten bereits erworben hast.

Mir persönlich kommt die Aufhebung der Zugbindung sehr entgegen. Das Buchen der Fahrkarten war sehr mühevoll und zeitaufwendig. Bleibt nur zu hoffen, daß die Frist bis zum 30. Juni ausreichend ist und man bis dahin wieder unbeschwert reisen kann.
Hallo,

ich bin gespannt, wie es ab dem 1. Mai weiterläuft. Im Februar habe ich Online-Fahrkarten für den 1. Mai (Chemnitz-Bonn), für den 5. Mai (Bonn-Graz) und für den 9.Mai (Graz-Chemnitz mit RJ 256) gekauft. Letztere werde ich wohl umbuchen müssen, wenn nicht sogar alles zurückgegeben müssen.

Liebe Grüße von Katrin
Mir stellt sich die Frage was ich machen muss um meine Tickets für Ende Mai zu stornieren. Tschechien hat ja schon gesagt dass die Grenzen noch weitere 6 Monate geschlossen bleiben sollen. Ich habe ne Fahrt nach Prag und eine Rückfahrt ab Bratislava via Wien im Nightjet.

Liebe Grüße aus Schwerte und allzeit viel Erfolg beim "Abschießen"

MfG Mirko
mirkokaule schrieb:
Mir stellt sich die Frage was ich machen muss um meine Tickets für Ende Mai zu stornieren. Tschechien hat ja schon gesagt dass die Grenzen noch weitere 6 Monate geschlossen bleiben sollen. Ich habe ne Fahrt nach Prag und eine Rückfahrt ab Bratislava via Wien im Nightjet.
Nöö, das waren geäusserte Gedanken - nichts konkretes. Warte ab, die Situation kann sich täglich ändern. Ob du die Tickets jetzt stornierst oder im Mai spielt keine Rolle.
Bitte nicht vergessen! Auch bei einem Super duper Sparpreis ist eine kostenfreie Erstattung in Geld immer möglich, wenn der gebuchte Zug gestrichen wurde.
Gerade bei internationalen Verbindungen sollte das ja sehr oft der Fall sein.
warakorn schrieb:
Bitte nicht vergessen! Auch bei einem Super duper Sparpreis ist eine kostenfreie Erstattung in Geld immer möglich, wenn der gebuchte Zug gestrichen wurde.
Gerade bei internationalen Verbindungen sollte das ja sehr oft der Fall sein.
Das Problem dürfte sein, dass der Zug zwar fährt, du ohne Staatsangehörigkeit des Ziellandes aber nicht einreisen darfst. Oder dein Heimatland nicht verlassen darfst. Oder einer Ausgangssperre o.ä. unterliegst. In so einem Fall könntest du nicht stornieren und hättest schlichtweg Pech gehabt, denn das Risiko für so etwas liegt halt ausschließlich beim Reisenden. Außer, das Verkehrsunternehmen bietet eine Kulanzregelung. Bei Airlines könntest du mit einer Erstattung des Ticketpreises rechnen, falls beim Abflug schon klar wäre, dass du ins Zielland nicht einreisen darfst. Die Airline wäre dazu zwar auch nicht verpflichtet, müsste dich aber im Falle der Einreiseverweigerung zurückbefördern. Da dies die Airline im Regelfall wesentlich teurer kommt (plus logistischer Aufwand) als die Erstattung des Tickets, wäre es im Sinne der Airline, dich gleich gar nicht erst mitfliegen zu lassen. Und dann müssen Sie dir natürlich auch das Ticket erstatten. Da es so etwas bei der Eisenbahn nicht gibt, da würdest du einfach aus dem Zug geworfen und dir selbst überlassen, gibt es auch keinen wirtschaftlichen Zwang, dir eine kostenlose Stornierung anzubieten.

Dass die DB das tut, ist reine Kulanz.

... schreibt ein gefrusteter Tanzkeks, der für seinen letzten Samstag geplanten Flug an die russische Schwarzmeerküste das Ticket trotz umfangreicher Kulanzrichtlinien von Aeroflot NICHT erstattet bekommen hat - der gebuchte Flug ab Berlin fand statt und Aeroflot's Kulanzrichtlinien boten eine Stornierung an, falls Deutschland mich nicht ausreisen lässt (das war am Samstag noch nicht der Fall), Russland mich nicht einreisen lässt (das war am Samstag noch nicht der Fall), oder mir im Zielland eine zwangsweise Quarantäne droht (das war am Samstag für die Region Krasnodar noch nicht der Fall). Lediglich der Freistaat Bayern hat mir untersagt, meine Wohnung zu verlassen und nach Berlin zum Flughafen zu reisen.... Pech gehabt. Naja, abgesehen davon hätte ich die Reise wohl auch in der jetzigen Situation sowieso nicht angetreten.
Tanzkeks schrieb:
warakorn schrieb:
Bitte nicht vergessen! Auch bei einem Super duper Sparpreis ist eine kostenfreie Erstattung in Geld immer möglich, wenn der gebuchte Zug gestrichen wurde.
Gerade bei internationalen Verbindungen sollte das ja sehr oft der Fall sein.
Das Problem dürfte sein, dass der Zug zwar fährt, du ohne Staatsangehörigkeit des Ziellandes aber nicht einreisen darfst. Oder dein Heimatland nicht verlassen darfst. Oder einer Ausgangssperre o.ä. unterliegst. In so einem Fall könntest du nicht stornieren und hättest schlichtweg Pech gehabt, denn das Risiko für so etwas liegt halt ausschließlich beim Reisenden. Außer, das Verkehrsunternehmen bietet eine Kulanzregelung. Bei Airlines könntest du mit einer Erstattung des Ticketpreises rechnen, falls beim Abflug schon klar wäre, dass du ins Zielland nicht einreisen darfst. Die Airline wäre dazu zwar auch nicht verpflichtet, müsste dich aber im Falle der Einreiseverweigerung zurückbefördern. Da dies die Airline im Regelfall wesentlich teurer kommt (plus logistischer Aufwand) als die Erstattung des Tickets, wäre es im Sinne der Airline, dich gleich gar nicht erst mitfliegen zu lassen. Und dann müssen Sie dir natürlich auch das Ticket erstatten. Da es so etwas bei der Eisenbahn nicht gibt, da würdest du einfach aus dem Zug geworfen und dir selbst überlassen, gibt es auch keinen wirtschaftlichen Zwang, dir eine kostenlose Stornierung anzubieten.

Dass die DB das tut, ist reine Kulanz.
Naja, einen FGR-Fall nach EU-VO 1371/2007 haben wir hier nicht, meines Erachtens ist das aber ein Fall für einen Rücktritt vom Vertrag nach § 313 BGB.
m1999 schrieb:
Naja, einen FGR-Fall nach EU-VO 1371/2007 haben wir hier nicht, meines Erachtens ist das aber ein Fall für einen Rücktritt vom Vertrag nach § 313 BGB.
§313 scheidet aus, da gemäß Tarifbedingungen geregelt ist, dass eine Stornierung ausgeschlossen ist. Diese Klausel bedingt, dass der Kunde bewusst und willentlich sämtliche Risiken trägt, die Reise nicht antreten zu können. Und das ist auch keine unangemessene Benachteiligung, da damit ja erhebliche Preisnachlässe verbunden sind; weiterhin hast du immer auch die Möglichkeit, flexible, stornierbare Tickets zu buchen.

Damit ist geregelt, dass sich der Kunde grundsätzlich nicht auf den §313 berufen kann. Du kannst auch im Krankheits- oder sogar Todesfall nicht stornieren. Oder sonstigen Gründen, die ja auch eine Unzumutbarkeit auslösen würden wie z.B. Arbeitsplatzverlust, Tod eines Angehörigen usw. (also all das, wogegen du dich z.B. in Reiserücktrittsversicherungen versichern kannst - leider sind Pandemien mit allen Folgen da meist ausgeschlossen, und Quarantäne, Einreiseverbote etc. eh nicht versicherbar).



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:03:26:19:53:48.
warakorn schrieb:
Bitte nicht vergessen! Auch bei einem Super duper Sparpreis ist eine kostenfreie Erstattung in Geld immer möglich, wenn der gebuchte Zug gestrichen wurde.
Gerade bei internationalen Verbindungen sollte das ja sehr oft der Fall sein.
Wenn der gebuchte Zug gestrichen wurde, gestattet auch dies noch lange keine kostenfreie Stornierung. Dann hast du nur einen Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung, und kannst eine andere Verbindung nutzen. Anspruch auf Stornierung gibt es nur dann, wenn die Leistung gar nicht mehr erbracht werden kann, also wenn alle Züge gestrichen wurden. Wenn nur der gebuchte Zug gestrichen wurde, aber eine alternative Fahrmöglichkeit besteht, dann kannst du trotzdem nicht stornieren. Ggf. hast du dann natürlich Ansprüche gemäß EU-Fahrgastrechten, wenn dadurch z.B. eine Verspätung entsteht.

Wenn aufgrund der Verspätung, die ja durch den gestrichenen Zug dann bereits vor Abfahrt offensichtlich ist, der Reisezweck entfällt, dann müsstest du nach meinem Rechtsverständnis nach tatsächlich stornieren können. Denn die EU-Fahrgastrechte sehen in so einem Fall ja vor, dass du bei Verspätung die Reise abbrechen kannst, kostenlos an deinen Ausgangsort zurückgebracht werden musst und den Fahrpreis zu 100% erstattet bekommst. Dass der Reisezweck entfällt, müsstest du im Zweifelsfall belegen. z.B. mit Eintrittskarten für eine Veranstaltung, zu der du reisen wolltest, die du wegen der Verspätung nicht mehr rechtzeitig erreichst. Oder einen entsprechenden Geschäftstermin. Bei einer mehrtägigen touristischen Reise könnte das schwierig werden.

Gottseidank ist die Bahn in solchen Fällen meiner Erfahrung nach relativ kulant, wenn du es einigermaßen glaubhaft darlegen kannst, weshalb die alternative Verbindung für dich nicht in Frage kommt.
Tanzkeks schrieb:
warakorn schrieb:
Bitte nicht vergessen! Auch bei einem Super duper Sparpreis ist eine kostenfreie Erstattung in Geld immer möglich, wenn der gebuchte Zug gestrichen wurde.
Gerade bei internationalen Verbindungen sollte das ja sehr oft der Fall sein.
Wenn der gebuchte Zug gestrichen wurde, gestattet auch dies noch lange keine kostenfreie Stornierung. Dann hast du nur einen Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung, und kannst eine andere Verbindung nutzen. Anspruch auf Stornierung gibt es nur dann, wenn die Leistung gar nicht mehr erbracht werden kann, also wenn alle Züge gestrichen wurden. Wenn nur der gebuchte Zug gestrichen wurde, aber eine alternative Fahrmöglichkeit besteht, dann kannst du trotzdem nicht stornieren. Ggf. hast du dann natürlich Ansprüche gemäß EU-Fahrgastrechten, wenn dadurch z.B. eine Verspätung entsteht.

Wenn aufgrund der Verspätung, die ja durch den gestrichenen Zug dann bereits vor Abfahrt offensichtlich ist, der Reisezweck entfällt, dann müsstest du nach meinem Rechtsverständnis nach tatsächlich stornieren können. Denn die EU-Fahrgastrechte sehen in so einem Fall ja vor, dass du bei Verspätung die Reise abbrechen kannst, kostenlos an deinen Ausgangsort zurückgebracht werden musst und den Fahrpreis zu 100% erstattet bekommst. Dass der Reisezweck entfällt, müsstest du im Zweifelsfall belegen. z.B. mit Eintrittskarten für eine Veranstaltung, zu der du reisen wolltest, die du wegen der Verspätung nicht mehr rechtzeitig erreichst. Oder einen entsprechenden Geschäftstermin. Bei einer mehrtägigen touristischen Reise könnte das schwierig werden.
Siehe EU-Verordnung 1371/2007, Artikel 16. Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort kann man:
a. stornieren und den Fahrpreis vollständig erstatten lassen, oder
b. mit der nächsten Verbindung weiterfahren, oder
c. zu einem späteren Zeitpunkt (nach Wahl des Fahrgasts) weiterfahren.

Bei den derzeitigen Fahrplanausdünnungen im internationalen Verkehr ist dies oft der Fall. Es müssen also nicht alle Züge der Verbindung gestrichen werden, um dieser Artikel greifen zu lassen. Ein gestrichener (oder verspäteter) Zug reicht, wenn dadurch die Ankunftverspätung mehr als 60 Minuten wird.

Gruß,
Rian
Zitat
Wenn der gebuchte Zug gestrichen wurde, gestattet auch dies noch lange keine kostenfreie Stornierung.

Naja, nicht immer aber doch sehr oft.
Siehe EU-Fahrgastrechteverordnung 1371/2007, Artikel 16!



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:03:26:21:40:29.
rvdborgt schrieb:
Bei den derzeitigen Fahrplanausdünnungen im internationalen Verkehr ist dies oft der Fall. Es müssen also nicht alle Züge der Verbindung gestrichen werden, um dieser Artikel greifen zu lassen. Ein gestrichener (oder verspäteter) Zug reicht, wenn dadurch die Ankunftverspätung mehr als 60 Minuten wird.

Richtig. So und nicht anders.

Erik

Wer in Deutschland das öffentliche Eisenbahnwesen benutzt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. (Karl Lagerfeld, dt. Modeschöpfer 1933 - 2019)