geschrieben von: Railwalker
Datum: 15.11.19 20:33
geschrieben von: EK-Wagendienst
Datum: 15.11.19 23:30
geschrieben von: Holger Koetting
Datum: 16.11.19 14:45
Das ist in dieser Form auch nicht ganz richtig. Der Geschwindigkeitseinbruch gilt meistens für besondere Züge, Schwerwagen, Lü, hohe Achslasten und ähnliches. In den meisten Fällen sind "leichte" Züge, also auch hundsgewöhnliche lokbespannte Personenzüge nicht betroffen. Mit Sicherheit wird es das auch irgendwo geben, aber mir persönlich wäre jetzt keine Stelle bekannt, die auch für den normalen Personenverkehr zutrifft.Die 30 Km/h auf der Brücke gelten nur für bestimmte Züge, z.B. Lok bespannte,
geschrieben von: EK-Wagendienst
Datum: 17.11.19 12:15
danke für den Nachtrag, ganz genau weiß ich es eben auch nicht.EK-Wagendienst schrieb:Das ist in dieser Form auch nicht ganz richtig. Der Geschwindigkeitseinbruch gilt meistens für besondere Züge, Schwerwagen, Lü, hohe Achslasten und ähnliches. In den meisten Fällen sind "leichte" Züge, also auch hundsgewöhnliche lokbespannte Personenzüge nicht betroffen. Mit Sicherheit wird es das auch irgendwo geben, aber mir persönlich wäre jetzt keine Stelle bekannt, die auch für den normalen Personenverkehr zutrifft.Die 30 Km/h auf der Brücke gelten nur für bestimmte Züge, z.B. Lok bespannte,
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