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[FR] Bahnanschluss für Euro-Airport Basel-Mulhouse-Freiburg

geschrieben von: tbk

Datum: 14.09.18 23:41

[www.aerotelegraph.com]

Bis 2028 wird eine 6 km lange schleife zwischen St. Louis und Mulhouse gebaut, mit einem neuen haltepunkt am Euro-Airport.
Dort soll dann eine linie (Euro-Airport - Basel - Laufen) beginnen und zwei weitere halten (Strasbourg - Mulhouse - Basel, Mulhouse - Basel - Liestal).
Keine fernverkehrszüge (der TGV Zürich - Paris fährt dran vorbei), aber die TER 200 gelten hier wohl als nahverkehr.

mit den allerbesten grüßen aus der Obersteiermark, tobias

Korrespondenz bitte per e-mail, nicht über "Private Nachrichten" - das wird sonst viel zu schnell voll!

Bei der fülle des zu verarbeitenden materials sind trotz sorgfältiger bearbeitung vereinzelte tippfehler oder kleinere unstimmigkeiten nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche gewähr für die richtigkeit des inhalts dieses beitrages kann daher nicht übernommen werden.




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:09:15:22:42:37.
Welche andere Leistungen Basel Mulhouse Strasbourg gibt es denn außer den TER200?

Mir fallen jetzt keine ein!

Dieses "verkehrsrote Geraffel" ist ja schlimm!
"Seit wann ist die bauliche Kürzung von Bahnsteigen ein Beitrag zur Verkehrswende?" (fentapi 19.2.2019)


mfg DerAltenbekener
Ich darf einen Übertragungsfehler berichtigen: Diese Strecke soll (leider) erst 2028 in Betrieb gehen. Das Ganze ist also noch in einer frühen Phase.

Aktuell läuft zum Projekt eine erneute freiwillige "Concertation Publique" (oder auf deutsch: "öffentliches Mitwirkungsverfahren"), für das es eine extra Website gibt: [www.eapbyrail.org]

Es gab auch mal den Vorschlag eines RE/TER Freiburg - Mulhouse - Euroairport - Basel, davon ist auf der Website aber nicht die Rede. Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden.

Gruß
X73900
Bis 2028 .........

Für Mulhouse, wahrscheinlich gut.
Für Basel wäre eine neue Tramlinie besser und könnte schneller gebaut werden, 5km vom Tramnetz an Kannenfeldplatz und mit der Möglichkeit, die anderen Haltestellen für die Flughafenarbeiter zu nutzen. Hoffentlich wird der Flughafen in den Basel Tarif-Zonen sein, Züge nach Gare St. Louis sind derzeit nicht, aber Basel Bus 50 ist.
Für Freiburg wird der regelmäßige Schnellbus noch schneller und einfacher sein!
SteveB schrieb:
Für Mulhouse, wahrscheinlich gut.
Außer für Mulhouse ist die Verbindung auch für Colmar und Straßburg sehr interessant. Colmar hat zwar einen Flughafen, der aber schon lange ohne Linienflüge ist. Der Straßburger Flughafen hat trotz "Eurométropole" bei weitem nicht das gleiche Angebot wie der Euroairport.

Zitat:
Für Basel wäre eine neue Tramlinie besser und könnte schneller gebaut werden, 5km vom Tramnetz an Kannenfeldplatz und mit der Möglichkeit, die anderen Haltestellen für die Flughafenarbeiter zu nutzen.
Die Tram fährt ja inzwischen schon bis zum Bahnhof St. Louis, und es gibt eine Planung für die Verlängerung bis zum Flughafen, wenn auch bisher ohne zeitliche Festlegung: [www.extensiontram3.fr]

Zitat:
Hoffentlich wird der Flughafen in den Basel Tarif-Zonen sein, Züge nach Gare St. Louis sind derzeit nicht, aber Basel Bus 50 ist.
Das könnte nicht ganz einfach werden, weil die SNCF ja nicht gerade für die Beteiligung an Verbundtarifen bekannt ist. Wenn man in Basel am Bahnhof SBB oder St. Johann wohnt, ist das preislich allerdings sogar ein Vorteil, da die SNCF ja zu "französischen" und nicht zu "Schweizer" Preisen fährt. Wenn man woanders startet, gibt es ein Kombiticket TNW/SNCF, aber das ist ziemlich teuer. Hier mal der Versuch einer Tarifübersicht nach aktuellem Stand:

Basel - Flughafen (Schweizer Seite) mit dem Bus 50: 4,70 CHF (gültig TNW-Zonen Basel und Flughafen)
Basel - St. Louis mit der Tram: 4,70 CHF / 4 € (gültig TNW-Zone Basel und Distribus-Zone St. Louis)
Basel - St. Louis mit der Tram: 3,10 CHF / 2,80 € (Sondertarif Inflex, gilt in Basel nur auf bestimmten Strecken, in St. Louis überall)
Basel - St. Louis mit der SNCF: 7,80 CHF (gültig in der TNW-Zone Basel in allem Verkehrsmitteln und im Zug)
Basel - St. Louis mit der SNCF: 2,70 € (gilt nur im Zug)

Im Bus ("Navette") vom Bahnhof St. Louis zum Flughafen (französische Seite) gilt ein Sondertarif von 2,50 €, andere Tarife gelten m.W. nicht, außer Alsa+.

Gruß
X73900



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:09:15:18:51:37.
DerAltenbekener schrieb:
Welche andere Leistungen Basel Mulhouse Strasbourg gibt es denn außer den TER200?

Mir fallen jetzt keine ein!

Noch keine. Aber es ist ja die Rede von einer zusätzlichen S-Bahn EuroAirport - Basel SBB - Liestal, wohl mit (bereits vorhandenen) Fahrzeugen für das französische und schweizerische System.

Eine Tramverlängerung ist lieb und nett, wird fahrzeitmäßig aber kaum an die Möglichkeiten einer Eisenbahnlinie rankommen. Zudem lässt sich so auch Mulhouse viel effizienter an den EuroAirport anbinden.
Nun gut, den Tram Train könnte man ja aus Mulhouse einbinden, wobei das am "Gare Central" auch ... nicht einfach wird.

Und die Tram Trains dürfen besetzt auch nur 80 km/h (?).

Dieses "verkehrsrote Geraffel" ist ja schlimm!
"Seit wann ist die bauliche Kürzung von Bahnsteigen ein Beitrag zur Verkehrswende?" (fentapi 19.2.2019)


mfg DerAltenbekener
DerAltenbekener schrieb:
Nun gut, den Tram Train könnte man ja aus Mulhouse einbinden, wobei das am "Gare Central" auch ... nicht einfach wird.

Und die Tram Trains dürfen besetzt auch nur 80 km/h (?).

Und in Basel bringt dieser auf dem dortigen Meterspurnetz auch nichts.
Wrzlbrnft. schrieb:
DerAltenbekener schrieb:
Welche andere Leistungen Basel Mulhouse Strasbourg gibt es denn außer den TER200?

Mir fallen jetzt keine ein!
Noch keine. Aber es ist ja die Rede von einer zusätzlichen S-Bahn EuroAirport - Basel SBB - Liestal, wohl mit (bereits vorhandenen) Fahrzeugen für das französische und schweizerische System.
Laufen zur Zeit aber in Genfer raum.gr.E
Eine Tramverlängerung ist lieb und nett, wird fahrzeitmäßig aber kaum an die Möglichkeiten einer Eisenbahnlinie rankommen. Zudem lässt sich so auch Mulhouse viel effizienter an den EuroAirport anbinden.
Vielleicht ist diese Web-App hier nützlich: HIER

Da ist ein Liniennetzplan sowie ein Reisezeitvergleich sichtbar.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:09:16:20:32:01.
Die Vorschläge zur Straßenbahnanbindung gehen völlig an der Sache vorbei, insbesondere eine Anbindung ab Kannenfeldplatz. Messlatte für die Fahrzeit ist die heutige Linie 50, und das ist eine Schnellbuslinie, die innerstädtisch etliche Haltestellen auslässt und abschnittsweise die Autobahn benutzt. Da kann keine Straßenbahn mithalten, und Platz ist neben der Autobahn auch nicht. Zudem erlaubt die Streckenbelegung keine weitere Linie. Zwischen Markthalle und Bahnhof SBB sind zwar planmäßig nur 3 Straßenbahnlinien jeweils alle 7,5 min, aber bei Sperrung der Innenstadt kommen weitere hinzu, sodass dort regelmäßig der Verkehr zusammenbricht. Zudem ist das Wenden der Linie 1 am Bahnhof SBB einer der übelsten Störfaktoren im ganzen BVB-Netz, da kann keinesfalls eine weitere Linie wenden.

Der Weiterbau der Linie 3 zum Flughafen ist in Vorbereitung, wenn auch wohl noch nicht verbindlich beschlossen. Damit wäre aber wohl eher dem lokalen Verkehr und der Verbindung Basel Innenstadt - Flughafen gedient, Linie 50 kann damit nicht ersetzt werden.

Interessant wird aber die Umsetzung der Eisenbahnanbindung an die beiden Flughafenteile. Wenn man die Lebenslüge von BSL als Schweizer Flughafen aufrechterhalten wollte, müsste man zwei Haltepunkte bauen. Sinn hätte das allerdings nicht. Vielleicht trennt man sich dann auch von der Spielerei mit der Schweizer Zollabfertigung und akzeptiert, dass der Flughafen in der EU liegt. Ein zollfreier Korridor von der Schweizer Zollgebietsexklave am Flughafen zur Schweiz existiert sowieso nicht, weder mit ÖPNV noch im Individualverkehr. Beim Verlassen des Flughafens reist man unabwendbar in die EU ein.
Seit wann nutzt Bus 50 einen Teil der Autobahn? Es nutzt die Korridorstraße, so kann es die Haltestellen für Arbeiter auf der Ostseite des Flughafens bedienen. Das Problem ist, dass es auch lokalen Haltestellen in der Stadt dient, die Überfüllung verursacht, vor allem seit sie den Gepäckanhänger entfernt haben. Es ist langsamer als es sein könnte, weil die Busse auf der normalen Fahrspur fahren, nicht auf der Tramspur.
[www.google.com]
[www.google.com]
Mit einem echten Flughafen-Express Bus Fahrplan und der Benutzung der Tramspuren könnte Basel das Problem sehr kostengünstig reduzieren (im Vergleich zu ihrem Vorschlag).
SteveB schrieb:
Mit einem echten Flughafen-Express Bus Fahrplan und der Benutzung der Tramspuren könnte Basel das Problem sehr kostengünstig reduzieren (im Vergleich zu ihrem Vorschlag).

Es ist korrekt, dass die Linie 50 keinerlei Autobahnabschnitt zwischen Bahnhof SBB und EuroAirport nutzt. Ob die Nutzung der Tramspur aber sinnvoll ist? Meistens überholt die Linie 50 zwischen Bahnhof SBB und Kannenfeldplatz heute ein bis zwei Tramkurse. Der Großteil der Buskurse würde irgendwo auf eine vorausfahrende Linie 1 (oder 8) auffahren. Da ist die heutige Führung über die normale Straßenspur in meinen Augen zielführender.

Re: [FR] Bahnanschluss für Euro-Airport Basel-Mulhouse-Freiburg

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 17.09.18 17:58

kaufhalle schrieb:
Wenn man die Lebenslüge von BSL als Schweizer Flughafen aufrechterhalten wollte, müsste man zwei Haltepunkte bauen. Sinn hätte das allerdings nicht. Vielleicht trennt man sich dann auch von der Spielerei mit der Schweizer Zollabfertigung und akzeptiert, dass der Flughafen in der EU liegt. Ein zollfreier Korridor von der Schweizer Zollgebietsexklave am Flughafen zur Schweiz existiert sowieso nicht, weder mit ÖPNV noch im Individualverkehr. Beim Verlassen des Flughafens reist man unabwendbar in die EU ein.
Moooment -- ich vermute, du hast von den lokalen Verhältnissen nicht so wirklich viel Ahnung. Mit dem Begriff "Lebenslüge" verkennst du offensichtlich die historischen Zusammenhänge, die zum Bau dieses bis heute ziemlich einmaligen Flughafens geführt haben. Als in der Nordwestschweiz Aufgewachsener muss ich das schon ein wenig zurechtrücken.

Der EuroAirport ist ein binationaler Flughafen, der aufgrund eines französisch-schweizerischen Staatsvertrags von 1949 errichtet wurde nach dem Prinzip "Frankreich stellt die Fläche zur Verfügung, die Schweiz baut". Damals war von EU noch keine Rede. Der Betrieb des Flughafens ist bis heute von diesem Staatsvertrag bestimmt; so bezeichnet das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt den Flughafen nach wie vor als "Landesflughafen". Es gibt auch zwei IATA-Codes für den Flughafen, "MLH" für Mulhouse und "BSL" für Basel. Der Grossteil des Flugverkehrs wird über "BSL" abgewickelt, u.a. jener von Platzhirsch Easyjet. Flüge, die in "BSL" starten oder landen, tun dies luftfahrttechnisch ganz offiziell von der Schweiz aus bzw. in der Schweiz (was in der Luftfahrt bestimmte Konsequenzen hat, die ich jetzt auch nicht bis in jedes Detail kenne).

Eine strikte räumliche Trennung der beiden Flughafenteile besteht natürlich nicht (mehr), seit die Schweiz dem Schengen-Raum beigetreten ist.

> Ein zollfreier Korridor von der Schweizer Zollgebietsexklave am Flughafen zur Schweiz existiert sowieso nicht, weder mit ÖPNV noch im Individualverkehr.

Das ist falsch. Es existiert eine eingezäunte Zollfreistrasse, die auch von der Buslinie 50 zum Bahnhof SBB genutzt wird.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:09:17:18:21:11.
403 002 "Hansestadt Lübeck" schrieb:
Moooment -- ich vermute, du hast von den lokalen Verhältnissen nicht so wirklich viel Ahnung. Mit dem Begriff "Lebenslüge" verkennst du offensichtlich die historischen Zusammenhänge, die zum Bau dieses bis heute ziemlich einmaligen Flughafens geführt haben. Als in der Nordwestschweiz Aufgewachsener muss ich das schon ein wenig zurechtrücken.
Der EuroAirport ist ein binationaler Flughafen, der aufgrund eines französisch-schweizerischen Staatsvertrags von 1949 errichtet wurde nach dem Prinzip "Frankreich stellt die Fläche zur Verfügung, die Schweiz baut". Damals war von EU noch keine Rede. Der Betrieb des Flughafens ist bis heute von diesem Staatsvertrag bestimmt; so bezeichnet das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt den Flughafen nach wie vor als "Landesflughafen". Es gibt auch zwei IATA-Codes für den Flughafen, "MLH" für Mulhouse und "BSL" für Basel. Der Grossteil des Flugverkehrs wird über "BSL" abgewickelt, u.a. jener von Platzhirsch Easyjet. Flüge, die in "BSL" starten oder landen, tun dies luftfahrttechnisch ganz offiziell von der Schweiz aus bzw. in der Schweiz (was in der Luftfahrt bestimmte Konsequenzen hat, die ich jetzt auch nicht bis in jedes Detail kenne).

Eine strikte räumliche Trennung der beiden Flughafenteile besteht natürlich nicht (mehr), seit die Schweiz dem Schengen-Raum beigetreten ist.

Da bin ich wohl einem Lokalpatrioten auf den Schlips getreten. Gern geschehen.

Du schreibst es ja selbst: Die Trennung in zwei Hälften hat eigentlich nur noch folkloristischen Charakter. Dass das mal anders war, ist mir durchaus bekannt. Ich halte mich aber lieber an Gegenwart und Zukunft. Der Flughafen mag zwar als BSL (was wiederum nichts mit den getrennten Zugängen zu tun hat; sowohl BSL als auch MLH sind von beiden Seiten zugänglich) in einzelnen Punkten speziell geregelt sein, grundsätzlich gilt aber französisches Recht. Das ist auch nicht egal, weil dadurch z. B. auch in BSL die EU-Fluggastrechte gelten.

Jedenfalls würde man diese Spielchen kaum in Form getrennter Haltepunkte aufrechterhalten können.

403 002 "Hansestadt Lübeck" schrieb:
Das ist falsch. Es existiert eine eingezäunte Zollfreistrasse, die auch von der Buslinie 50 zum Bahnhof SBB genutzt wird.

OK, es ist eine Nebentrasse der Autobahn. Allerdings ist die nicht als Schweizer Zollgebiet gekennzeichnet, wird also auch keins sein. Und Du wirst sicher auch nicht behaupten wollen, dass man von den Haltestellen Cargo und Verwaltung keinen Zugang zum restlichen Frankreich hätte.

Zur möglichen Beschleunigung und dem Lokalverkehr: Das sind gerade mal zwei eher weniger genutzte Haltestellen, für die man im Fall der Einstellung der Linie 50 eine andere Lösung finden müsste und auch würde, z. B durch Anpassung der Limie 36. Die Haltestellen Brausebad und Kannenfeldplatz sind für dem Umstieg auf andere Linien wichtig. Imsbesondere für den Norden von Basel wäre ein Umweg über den Bahnhof SBB nicht akzeptabel. Die Bahnanbindung des Flughafens kann und muss das mit dem Halt in St. Johann übernehmen, auch wenn die Umsteigesituation dort reichlich unbefriedigend ist.

Re: [FR] Bahnanschluss für Euro-Airport Basel-Mulhouse-Freiburg

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 17.09.18 20:50

kaufhalle schrieb:


403 002 "Hansestadt Lübeck" schrieb:
Das ist falsch. Es existiert eine eingezäunte Zollfreistrasse, die auch von der Buslinie 50 zum Bahnhof SBB genutzt wird.
OK, es ist eine Nebentrasse der Autobahn. Allerdings ist die nicht als Schweizer Zollgebiet gekennzeichnet, wird also auch keins sein.
Die Zollfreistrasse ist deutlich älter als die Autobahn. Also wenn man dieses Wort verwenden will, dann ist wohl eher die Autobahn eine Nebentrasse der Zollfreistrasse. :-)

In einer Mitarbeiterzeitschrift der Eidgenössischen Zollverwaltung von 2007 -- ist zwar auch schon gut 10 Jahre her, grundsätzlich hat sich daran aber meines Wissens nichts geändert -- lese ich:

Zu den Hauptaufgaben gehört seit jeher die Kontrolle der 13 Kilometer langen Zollgrenze, wobei der grösste Teil auf die Zollfreistrasse entfällt. Weitere Aufgaben stellen die Pass- und Zollkontrolle der allgemeinen Luftfahrt sowie verschiedene Zollaufgaben der im Schweizer Sektor ansässigen Firmen dar.
kaufhalle schrieb:
Du schreibst es ja selbst: Die Trennung in zwei Hälften hat eigentlich nur noch folkloristischen Charakter. Dass das mal anders war, ist mir durchaus bekannt. Ich halte mich aber lieber an Gegenwart und Zukunft. Der Flughafen mag zwar als BSL (was wiederum nichts mit den getrennten Zugängen zu tun hat; sowohl BSL als auch MLH sind von beiden Seiten zugänglich) in einzelnen Punkten speziell geregelt sein, grundsätzlich gilt aber französisches Recht. Das ist auch nicht egal, weil dadurch z. B. auch in BSL die EU-Fluggastrechte gelten. […]

Allerdings ist die nicht als Schweizer Zollgebiet gekennzeichnet, wird also auch keins sein. Und Du wirst sicher auch nicht behaupten wollen, dass man von den Haltestellen Cargo und Verwaltung keinen Zugang zum restlichen Frankreich hätte.
Ich bin jetzt kein dortiger Lokalpatriot, sondern über 100 km weg, so dass ich das recht entspannt sehen kann.

Der zollfreie Zugang aus der Schweiz zum Flughafen hat aber nicht nur folkloristische Bedeutung. Es geht ja nicht nur um den Personenverkehr, sondern auch um die Luftfracht, die damit ohne EU-Papierkram von und nach der Schweiz transportiert werden kann.

Keine Ahnung, ob "Schweizer Zollgebiet" die richtige Bezeichnung für den Schweizer Sektor des Flughafens und die "Zollstraße" ist. Auf jeden Fall wird für Warentransporte, die auf diesem Weg von und nach der Schweiz gehen, kein EU-Zoll erhoben, und es gilt teilweise Schweizer Recht, z.B. was Ein- und Ausfuhrverbote betrifft.

Der Staatsvertrag meint dazu:

Art. 8 Der schweizerischen Kontrolle vorbehaltenes Gebiet des Flughafens
5. Die französische Zollbehörde wird sich gegenüber Reisenden und Gütern, die aus der Schweiz kommen oder nach der Schweiz gehen, zwischen dem schweizerischen Sektor und dem Luftfahrzeug auf eine Aufsicht beschränken. In diesem Falle sind die Sachen und das Gepäck der Reisenden und die Güter keinerlei französischen Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und keinem französischen Einfuhr- oder Ausfuhrverbot unterworfen.
[www.admin.ch]

Gruß
X73900



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:09:17:21:41:42.
In diesem Zusammenhang wichtig ist in erster Linie, dass auf dieser Straße kraftfahrstraßentypische Geschwindigkeiten erreicht werden, mit denen eine Straßenbahn prinzipiell nicht mithalten kann, und dass insbesondere im Einschnitt, der auch von der Straßenbahnlinie 3 überquert wird, kein Platz für eine Straßenbahnstrecke ist. Welche der Straßen zuerst da war, ist dafür reichlich egal.

Die Aussagen zur "zollfreien" Straße sind unpräzise. Tatsache ist, dass sie nicht als solche gekennzeichnet ist und dort französische Verkehrsschilder verwendet werden, sie also französischem Straßenverkehrsrecht unterliegt. Ob sie gegen restliches französisches Gebiet irgendwie abgetrennt ist, weiß ich nicht. Der Zaun dient lediglich der Abgrenzung zusammen mit der Autobahn gegen das Umland, hat also nichts mit einer Zollgrenze zu tun. Die ansonsten vergleichbare "Zollfrei"-Straße zwischen Weil und Lörrach (die übrigens auch nicht als solche gekennzeichnet ist) hat nicht mal einen Zaun, dafür aber keine Verbindung zum Schweizer Straßennetz.

Nachtrag zum erlaubten Transit im zwischenzeitlich erstellten darüberstehenden Beitrag: In der Konsequenz ist das eindeutig, OK. Es ist aber gar nicht an diese Straße gebunden.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:09:17:21:46:07.
kaufhalle schrieb:
In diesem Zusammenhang wichtig ist in erster Linie, dass auf dieser Straße kraftfahrstraßentypische Geschwindigkeiten erreicht werden, mit denen eine Straßenbahn prinzipiell nicht mithalten kann, und dass insbesondere im Einschnitt, der auch von der Straßenbahnlinie 3 überquert wird, kein Platz für eine Straßenbahnstrecke ist. Welche der Straßen zuerst da war, ist dafür reichlich egal.

Die Aussagen zur "zollfreien" Straße sind unpräzise. Tatsache ist, dass sie nicht als solche gekennzeichnet ist und dort französische Verkehrsschilder verwendet werden, sie also französischem Straßenverkehrsrecht unterliegt. Ob sie gegen restliches französisches Gebiet irgendwie abgetrennt ist, weiß ich nicht. Der Zaun dient lediglich der Abgrenzung zusammen mit der Autobahn gegen das Umland, hat also nichts mit einer Zollgrenze zu tun. Die ansonsten vergleichbare "Zollfrei"-Straße zwischen Weil und Lörrach (die übrigens auch nicht als solche gekennzeichnet ist) hat nicht mal einen Zaun, dafür aber keine Verbindung zum Schweizer Straßennetz.

Nachtrag zum erlaubten Transit im zwischenzeitlich erstellten darüberstehenden Beitrag: In der Konsequenz ist das eindeutig, OK. Es ist aber gar nicht an diese Straße gebunden.
Ich meine, auf der "Zollstraße" (so heißt sie im Staatsvertrag, "zollfreie Straße" fände ich irgendwie passender) sind frankreichtypische 90 km/h erlaubt. Bzw. es müssten jetzt eigentlich 80 km/h sein, da in Frankreich auf Landstraßen ohne Mitteltrennung generell nur noch 80 km/h erlaubt sind.

Die "Zollstraße" zum Flughafen ist meines Wissens rundherum eingezäunt, um illegale Grenzübertritte und Warenschmuggel zu verhindern. Sie stammt ja aus einer Zeit, wo es "Schengen" noch nicht gab und die Grenze Frankreich-Schweiz eine normale Staatsgrenze mit Kontrollen war. Die "zollfreie Straße" zwischen Weil und Lörrach ist dagegen ja erst vor wenigen Jahren schon zu "Schengen-Zeiten" gebaut worden.

Der zollfreie Transit ist gemäß Staatsvertrag schon an die Zollstraße gebunden (vgl. Artikel 7 des Staatsvertrags).

Gruß
X73900



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:09:17:22:23:35.

Re: [FR] Bahnanschluss für Euro-Airport Basel-Mulhouse-Freiburg

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 17.09.18 23:09

Salut ‘kaufhalle’

Abgesehen davon, dass es in CH und FR ‘Tram’ heisst (DAS Tram bzw. LE Tram, gilt auch auf baslerisch und im damit eng verwandten elsässisch, beide alemannisch mit vielen französ. Elementen) und ich das unheimliche Wortgeschwulst ‘kraftfahrstrassentypisch’ (sind 4 Wörter!) schlicht nicht verstehe (könnte das so etwas sein wie ‘typisch für motorisierten Indidualverkehr’?, ist der in CH nicht existierende Ausdruck ‘Kraftwagen’ so etwas wie ein Automobil?), würde ich gern folgendes ergänzen:

- Die ‘ZollFREIstrasse’ ist aus CH-Sicht effektiv eine ‘freie Strasse’, dort und ebenso im CH-Secteur des Aéroports Bâle/Mulhouse sind schweizerische Behörden HOHEITLICH tätig, d.h. Grenzwache, Eidg. Zollverwaltung)

- Die Zollfreistrasse und der CH-Sektor des Aéroports sind also nach dem Gesagten ein staatsrechtliches Konstrukt sui generis (wie der geneigte Jurist auf lateinisch sagt), die Souveränität ist also zwischen CH/FR GETEILT.
Das heisst, FR stellte seinerzeit das Bauland zur Verfügung und die CH zahlte und baute den Flughafen, der ja auch im französischen Interesse lag -> im Gegenzug trat FR seine Souveränität für den nach wie vor (!) abgetrennten CH-Teil des Aéroports in Bezug auf den Passagier- und Frachtverkehr Richtung CH und vice-versa an letztere ab.
Die Franzosen haben mit der Durchführung des CH-Verkehrs NICHTS zu tun.
Es gilt CH-Zollrecht, Währungs- und Devisenrecht
etc. pp.

- die ca. 3,5 km lange Zollfreistrasse zwischen der ‘richtigen’ Grenze CH/FR in Basel zum Aéroport in St-Louis (CH-Sektor) ist nicht nur mit Zäunen (wie eben eine richtige EU-Aussengrenze) hermetisch vom ‘richtigen’ FR-Staatsgebiet abgetrennt, sondern hat auch absolut KEINE Verbindung zum normalen FR-Strassennetz!
Deshalb ist es eben spezielles CH-Zollgebiet, auch wenn es so vielleicht nicht mit separaten Strassentafeln angeschrieben ist und der französische Code routier für das Strassenverkehrsrecht gültig ist.

- das mag vielleicht nicht für jedermann/-frau leicht verständlich sein, ist aber so!
Ja, der EU-Staat FR hat über eine ‘EU-Aussengrenze’ hinweg ein Territorium mit geteilter Souveränität mit einem ‘aussereuropäischen’ Drittstaat, wo entsprechend teilweise eben nicht EU/FR-, sondern CH-Recht gilt.

- Mit der Bildung des Konstrukts EWG/EG/EU hat der bilaterale Staatsvertrag CH/FR nichts zu tun; er ist unverändert gültig bzw. die heutige EU hat bestehende Staatsverträge zwischen den nach wie vor souveränen Nationalstaaten inner- und ausserhalb dieser Organisation akzeptieren müssen.
Das gilt ebenso für den Staatsvertrag zwischen der CH und dem Grossherzogtum Baden von 1852 betr. ‘Hochrheinbahn’.
Auch betreffend der deutschen Exklave Büsingen, die vollständig von einem Nicht-EU-Staat umschlossen ist (CH), gibt es einen auch heute rechtsgültigen bilateralen Staatsvertrag CH/DE von 1967, der ebenfalls zu einer teilw. geteilten Souveränität über Büsingen führte.

- ‘Schengen’ umfasst nur den Verzicht auf systematische (!), aber nicht generell alle Personenkontrollen sowie der Zugang zum polizeilichen Schengen-Informationssystem - nicht mehr, nicht weniger!
Mit Zollpflichten und -kontrollen hat es nichts zu tun.
Deshalb hat die CH trotz ‘Schengen’ die Grenz- und Zollkontrollanlagen weitgehend beibehalten.
Der bilaterale Vertrag EU/CH betr. ‘Schengen’ (und im übrigen auch betr. ‘Dublin I, II, III’) kann zudem jederzeit von einer Vetragspartei gekündigt werden, ebenso wie z.B. der ‘Hochrheinbahn’-Staatsvertrag.

- die CH ist NICHT Mitglied der EU/EWR-Zollunion (im Gegensatz z.B. zur Türkei, Norwegen et al.).
Zolleinnahmen sind für die helvetische Bundeskasse nach wie vor sehr wichtig, denn über ca. 90 % der Einkommens- und Vermögenssteuern verfügen die 26 weitgehend souveränen helvetischen Staaten (Kantone).

- auf der Zollfreistrasse gilt m.W. eine V/max von 80 km/h für alle Verkehrsteilnehmer. Diese obligatorische Tempolimite gilt in CH generell für alle National- und Kantonsstrassen, ausser für Autostrassen (100 km/h) und mind. 4-spurige, richtungsgetrennte Nationalstrassen (‘Autobahnen’, 120 km/h).

Auch in FR gilt seit kurzem für alle ‘normalen’ Strassen eine obligatorische Limite von 80 km/h.

- Warum sollte eine Tramlinie (die ja sowieso auf separatem Trassee gebaut würde) nicht auch 80 km/h oder gar rascher fahren können?!
Zumal Trams in CH im juristischen Sinn EISENbahnen sind und prinzipiell nichts mit dem Strassenverkehrsrecht und dessen Regeln zu tun haben; sie dürfen deshalb auch im Strassenverkehr rechtlich gesehen schneller als Pneufahrzeuge wie Autos, Autobusse, Camions etc. fahren, wenn es trassierungs- und rollmaterialtechnisch möglich ist.
In FR geniessen Trams ähnliche ‘Freiheiten’.
Das allzu restriktiv erscheinende ‘germanische’ (deutsch/österreichische) Verständnis von Trambahnen wird eben von anderen Staaten nicht unbedingt geteilt....
In CH jedenfalls ist jedes irgendwie spurgeführte Verkehrsmittel rechtlich eine Eisenbahn und unterliegt der entsprechenden Gesetzgebung (auch für Trolleybusse gilt subsidiär Eisenbahnrecht, weshalb sie keine Strassenverkehrs-Kontrollnummern tragen).

- Im Verwaltungsrat/Conseil d’Administration (VR/CdA) des heute - etwas irritierend schwülstig - als ‘EuroAirport Basel/Mulhouse/Freiburg’ bezeichneten Aéroports sitzen übrigens paritätisch je 8 gleichberechtigte Vertreter von CH und FR gemäss dem binationalen (nicht trinationalen!) Staatsvertrag von 1947.
Freiburg, d.h. die deutsche Seite ist bloss mit 2 ‘Konsulenten’ ohne Stimmrecht beteiligt.
Weitere Informationen bei fr. wikipédia, de.wikipedia etc.


Grüess
Salutations
Ueli

PS: Korrekturen/Ergänzungen



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:09:18:00:31:14.
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