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Bilder, Dokumente, Berichte und Fragen zur Vergangenheit der Eisenbahn und des öffentlichen Nahverkehrs - Bilder vom aktuellen Betriebsgeschehen bitte nur im Zusammenhang mit historischen Entwicklungen veröffentlichen. Das Einstellen von Fotos ist jederzeit willkommen. Die Qualität der Bilder sollte jedoch in einem vernünftigen Verhältnis zur gezeigten Situation stehen.
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Keine Vögel, aber ein Verbesserungsvorschlag

geschrieben von: Martin J. Krajnc

Datum: 03.11.19 12:23

Verehrte HiFo-Gemeinde,

oft erfreuen mich hier die Bildbeiträge. Exemplarisch möchte ich diese "03.10" erwähnen, welche(r) im Wochenrhythmus tolle Aufnahmen zeigt. Ein großer Pluspunkt ist für mich, dass die Bilder ohne störende Zusätze gezeigt werden. Andere Autoren "verderben" m.E. ihre gleichfalls tollen Fotos, indem sie Zusätze wie "Foto: Horst Hacker, Hamburg" in Fettdruck im Bild anbringen. M.E. leidet der optische Eindruck dadurch erheblich. Niemand käme auf die Idee, dass zwischen dem Autor der Zeilen und dem Fotografen keine Identität besteht. Andernfalls könnte man im Text anführen, dass der Bruder, Vater oder wer auch immer die Fotos fertigte.

Ähnlich verhält es sich mit Zusätzen wie "Copyright Horst Hacker" oder "(c) Jimmy". Das deutsche Recht kennt kein Copyright, weshalb derartige Zusätze keinen Schutz für den Bildautor erzeugen. Ich bin immer wieder überrascht, dass selbst Juristen hier diese Formulierungen verwenden. Völlig unsinnig wird es, wenn Formulierungen wie "(c) Dampflokbildersammlung, Copyright 211 123-4 oder (c) 01 2065-9" auftauchen, denn Sammlungen oder (längst verschrottete) Lokomotiven können nicht Inhaber von Rechten sein.

Diese Zusätze werden auch bei hier eingestellten Schriftstücken verwendet. Wenn ich einen Buchfahrplan, einen Prospekt, eine Postkarte oder ein aus einem Buch kopiertes Foto hier einstelle und mit dem Zusatz "(c) Sammlung Martin Krajnc" versehe, so macht mich dies nicht zum Inhaber irgendwelcher Rechte an dem gezeigten Schriftstück. Ich bin zwar Eigentümer des Prospektes oder der Postkarte, habe jedoch keine Urheberrechte oder das im angelsächsischen Rechtskreis verwendete Copyright.

Diese Bezeichnungen bewirken keinen Schutz und ich glaube auch nicht, dass, wie hier mal behauptet, die Aufnahmen dann auf Modellbahnverpackungen oder in Büchern auftauchen. Ich jedenfalls würde mich über Bilder ohne diese völlig nutzlosen Zusätze freuen. Aber, das ist nur meine bescheidende Auffassung.

Viele Grüße

Martin

Es gilt das Urheberrechtsgesetz

geschrieben von: HVM

Datum: 03.11.19 12:44

Die Urheberrechte liegen immer und ausschließlich beim Fotografen. Nach dem Urheberrechtsgesetz enden in Deutschland Urheberrechte spätestens 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.
Außerdem gibt es noch Verwertungsrechte, die vom Urheber abgegeben werden können.
Also aufpassen bei Veröffentlichung und stets den Urheber (Fotograf) und ggf. zusätzlich den Rechteinhaber zweifelsfrei zugeordnet angeben.
Ich kann dringend empfehlen sich an die geltende Rechtslage zu halten, sonst kann es ganz schnell sehr teuer werden.
Bitte erst schlau machen und danach im Forum posten.

Mit freundlichen Grüßen
HVM

Und hier der Link zu der aktuellen Rechtslage:

[www.gesetze-im-internet.de]



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:11:03:15:58:00.

Re: Ist das in den letzten Jahren geändert worden?

geschrieben von: ohneEisen

Datum: 03.11.19 13:49

Hallo,

vor etwa drei (?) Jahren wurde in Bahn und Medien über ein Gerichtsurteil aus Düsseldorf berichtet, und dort ging es, Fotos betreffend, um eine Regelung, die in etwa besagt:

Schutzfrist 50 Jahre + neue Schutzfrist 50 Jahre ab der Erstveröffentlichung, theoretisch also bis zu fast 100 Jahre nach Betätigen des Auslösers.

Eine Schutzfrist, die 70 Jahre nach dem Tod des Autors andauert, kannte ich immer nur bei Musik, bildender Kunst und Literatur. Ist das also vereinheitlicht worden?

Da ich in jüngerer Zeit eine Menge Fotos aus Norwegen hier gezeigt habe, würde mich besonders interessieren, welche Regelung dafür zutrifft.

In dem Zusammenhang hätte ich mittlerweile einen ganzen Katalog von Fragen, die ich jedoch separat in Bahn und Medien stellen werde.

Was ist zum Beispiel, wenn die Nationalbibliothek ein Foto als gemeinfrei deklariert, das aber von 1973 ist?

Gruß aus Köln
Heiner
Meine Fundgrubenliste, meine Filmchen http://abload.de/img/ohneeisenyoutubeymozb.gif und die paar Beiträge in DSO]




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:11:03:13:51:13.

Re: Es gilt das Urheberrechtsgesetz

geschrieben von: EP 5

Datum: 03.11.19 13:59

Hallo,

gut, dass diese Thematik hier angesprochen wird.

Ich habe nämlich das Problem, dass ich drei Abzüge von älteren Archivaufnahmen (u. a. von BBC und Krauss-Maffei) von Altbau-E-Loks (LAG 1, bayer. EG 2, bayer. EP 2) vor mir liegen habe, die ich gerne im Historischen Forum mal zeigen würde.

Demnach müsste ich jetzt zuerst einmal umständlicherweise klären, wer die Bildrechte dieser Aufnahmen besitzt, um mir eventuellen Ärger zu ersparen. Dann stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt?


Viele Grüße,
Marc

Re: Ist das in den letzten Jahren geändert worden?

geschrieben von: uk-old

Datum: 03.11.19 14:33

Hallo,

die Schutzrechte von Fotos offensichtlich norwegischer Bildautoren richten sich zunächst einmal grundsätzlich und ausschließlich nach norwegischem Recht. Irgendwelche deutschen Rechte/Fristen spielen da keine Rolle. Die norwegische Rechtslage muss man zunächst mal herausfinden, das wird nicht ganz einfach sein.

Zum konkreten Bildlink: dort ist auf norwegisch ausdrücklich angemerkt, zu deutsch:

"Sie dürfen dieses Werk, auch für kommerzielle Zwecke, ohne Erlaubnis kopieren, ändern, verbreiten, anzeigen und ausführen."

Darauf wird man sich -zumal die Veröffentlichungsquelle ja eine honorige Institution ist- sicherlich verlassen dürfen.
Bei etlichen Fotos, die im Laufe der Beiträge unmittelbar gezeigt worden sind, fehlt das hingegen auf der Original-Herkunftsseite im Internet. Hier hätte ich durchaus Bedenken, sie zu zeigen, zumal es eine "Preisliste" für den Erwerb der Bilder gibt, aber: Rechtslage Norwegen erstmal studieren ...

Schöne Grüße
uk-old (Uwe)



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:11:03:14:35:48.

Absolut unjuristische Anmerkung...

geschrieben von: Hubert G. Königer

Datum: 03.11.19 14:49

Mahlzeit,

zugegeben, ich bin eine absolute juristische Niete. Deshalb ist es für mich schon befremdlich, so viele unterschiedliche Meinungen zum Thema Copyright zu lesen. Wer hat nun recht? Und nicht einmal Martin nennt konkrete (Online-) Quellen zu seinen Behauptungen, damit man die Rechtslage nachlesen könnte.

Wobei ich nicht sicher bin, ob ich ein Juristendeutsch alters- und intelligenzbedingt begreifen würde. Mein Vertrauen in die Justiz ist sowieso bei Null, seit vor einigen Jahren die Stadt Göppingen ein Treffen Rechtsradikaler verboten hat und dieses Verbot durch ein Gericht aufgehoben wurde. Die Rechtsradikalen haben an der Bahnlinie Stuttgart-Ulm Kabel zerschnitten, und ich sass irgendwo bei Ebersbach eine Stunde im Zug fest. Und das ohne Bier... ;-((

Mein persönliches Fazit zu Martins Thema: Wenn ich Bilder von mir veröffentliche, muss ich rechnen, dass diese auch ungefragt woanders erscheinen. Was soll das? Das ist mir doch sch-eiss-egal. Deshalb sind meine Bilder in aller Regel nicht mit Namen gekennzeichnet.

Bilder mit Kindergesichter, nackter Weiber oder dem lichtverschandelten Tour Eiffel zeige ich grundsätzlich nicht. Man weiss ja in der heutigen verrückten Zeit nicht einmal, ob man beim Bild einer Tüte Pommes nicht eine Anzeige des belgischen Patentamtes bekommt.

Und jetzt gibt es zwei gepflegte espressi macchiati für die beste Ehefrau von Allen und für mich. Foto nicht beigefügt, da streng geheim!

Viele Grüsse,
Hubert, der sich nach 41 Ehejahren dank eigenem guten Benehmen der Hoffnung hingibt, dass an uns beiden kein Scheidungsanwalt jemals verdienen wird...

«Wer grosse Töne spuckt, sollte an den Gegenwind denken».
Amtsbote Hannes (Albin Braig) in «Hannes und der Bürgermeister»
Im Gedenken an den
«Bürgermeister» Karlheinz Hartmann, gestorben am 29. August 2023.

Re: ©

geschrieben von: Stefan Motz

Datum: 03.11.19 14:52

Hallo Martin,
juristisch hast Du sicher recht, aber praktisch hält das © zumindest die Doofen davon ab, die Bilder unerwünscht zu verbreiten. Gegen Kriminelle hilft es natürlich wenig.
Bisher tauchten nur Bilder von mir ohne einkopiertes © ungefragt im Netz auf.
Viele Grüße
Stefan

https://abload.de/img/db-251902-4003812-titu8k49.jpg

Moin,

ich zeige durchaus gerne meine Fotos, hier oder auch auf Flickr, möchte aber nicht, dass Menschen ohne meine Erlaubnis diese Fotos woanders online verbreiten oder sogar implizit oder explizit als ihre eigenen ausgeben. Da bin ich so eigen, dass ich die Kontrolle über meine Fotos behalten möchte. Von daher zeige ich nach heutigem Maßstab historische Fotos nur mit Text im Bild. Das soll mehr zur Abschreckung dienen als zu anderem Zwecken.

Wobei mich die Gedankenlosigkeit und Dreistigkeit, mit der online Urheberrechtsverletzungen begangen werden, schon entsetzt.

Viele Grüße

Christoph

Meine Homepages im Retro-Look (seit 2004 bzw. 2002 unverändert)

Die Straßenbahnwagen des VEB Waggonbau Gotha

Die Straßenbahnwagen des RAW Schöneweide

Re: Sorry, Martin, und weil es mir leid tut...

geschrieben von: ohneEisen

Datum: 03.11.19 16:07

...hier maßgeblich dazu beigetragen zu haben, vom Thema abzukommen, habe ich früher als geplant in Bahn und Medien angefragt.

Gruß aus Köln
Heiner
Meine Fundgrubenliste, meine Filmchen http://abload.de/img/ohneeisenyoutubeymozb.gif und die paar Beiträge in DSO]

Re: ©

geschrieben von: Gamba

Datum: 04.11.19 11:36

Die Nennung eines Urhebers oder Rechteinhabers auf einem Bild hat durchaus juristische Konsequenzen, weil das in einem Verfahren eine Beweislastumkehr bewirken kann. Stichwort Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft, § 10 UrhG:
[www.gesetze-im-internet.de]
Der genannte müsste also seine Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft nicht mehr nachweisen, um seine Rechte geltend zu machen. Der vermeintliche Rechtsverletzer müsste stattdessen widerlegen, dass die andere Partei die Rechte besitzt.

In dem Zusammenhang kann auch das Copyrightzeichen verwendet werden, aber laut Wikipedia ist das umstritten:
[de.wikipedia.org]

Sicherheitshalber: Ich bin kein Anwalt und habe das bloß selbst recherchiert.

Kurze Sammelantwort

geschrieben von: Martin J. Krajnc

Datum: 08.11.19 19:54

@ HVM, als Jurist kenne ich das Urhebergesetz. Da ich ausschließlich eigene Bilder zeige, verstehe ich nicht, weshalb es teuer werden könnte. Bitte erst sorgfältig lesen, dann den Inhalt verstehen und danach posten.
@ Hubert, hier gelten deutsche Gesetze und nicht amerikanische Gesetze zum dortigen Urheberrecht (Copyright). So einfach ist das. Wir wenden doch hier auch nicht Strafgesetze aus Texas oder Maine an.
Auch Personen, deren Ansichten ich nicht teile, haben Grundrechte, so z.B. die Versammlungsfreiheit. Mit großer Sorge betrachte ich, dass Personen, die eine andere Auffassung vertreten, dies nicht dürfen sollen. Ich kenne das Urteil nicht und kann auch nicht die Bücher anderer Leute im Dunkeln lesen. Zumindest nach Auffassung des Gerichts - und das ist das was in einem Rechtsstaat zählt - war die Verfügung der Stadt rechtswidrig.
Auch meine Bilder, die ich hier zeige, werden manchmal anderswo ungefragt gezeigt. Ich blicke jetzt auf ein Haus, in welchem vor wenigen Tagen eine Person in meinem Alter den Kampf gegen eine tückische Krankheit verlor. Buchstäblich zwei Häuser weiter gab es vor einer Woche eine weitaus schlimmere Diagnose. Und ich soll mir tatsächlich Gedanken machen, wenn einige meiner Bilder ungefragt und ohne Nennung meines Namens von einem polnischen Heimatverein verwendet oder von einem Eisenbahnfreund in Tokio geteilt werden?
@ Stefan, welche Kriminellen sollten unsere Fotos "rauben"? Welchen (geldwerten) Vorteil würden sie erlangen?
@ Christoph, ich kenne Dein Werk und dessen Bedeutung nicht. Welche dreisten Verletzungen hast Du persönlich erleben müssen?
@ Gamba, als Schöpfer eines Werkes bin ich der Urheber (§ 7 UrhG) und erlange die daraus resultierenden Rechte. Die von Dir zitierte Quelle besagt zutreffend, dass die Verwendung des Copyrightzeichens nach deutschem Recht für den urheberrechtlichen Schutz ohne Bedeutung ist.

Mir ging es nur darum, dass Bilder ohne diese Zusätze, die rechtlich völlig unsinnig sind, gezeigt werden.

Viele Grüße

Martin, der wohl vergeblich auf Änderungen hofft

Re: Kurze Sammelantwort

geschrieben von: RailServ

Datum: 08.11.19 21:14

Hallo Martin,

das mit dem Copyright-Zeichen habe ich vor Jahren auch gemacht. Irgendwann erschien mir das zum einen bei der Bildbearbeitung zu aufwändig und zum anderen zu albern.

Alle Bilder die ich auf DSO oder meiner Website veröffentliche erscheinen dort erstmals außerhalb meiner archivierten Dias, Negative, Abzüge oder Digitalfotos auf der Festplatte. Insofern weiß ich, dass es meine Bilder sind und wo sie ihren Weg hinfinden.

Wenn ich Bilder Dritter nutzen möchte, frage ich bei ihnen an. Funktionierte bisher tadellos. Analog dazu der umgekehrte Fall. Wichtig ist mir nur, dass ich namentlich als Fotograf erwähnt werde. Bis auf einen Fall gab es da bis heute keine Probleme und dieser eine Fall wurde zwischen Redakteur der Zeitung, Pressestelle des Verkehrsunternehmens und mir im kurzen gemeinsamen Austausch "geheilt".

Ich kann andererseits auch alle verstehen die bei diesem Thema sensibler reagieren. Datenschützer, Abmahnvereine und andere Zeitgenossen toben sich auf diesen Feldern nur zu gerne aus. Folge eines in manchen Teilen überregulierten Lebensbereiches. Vielleicht liegt es daran, dass wir viele Dinge immer auch worst-case denken, da es mit einfachen Leitlinien für manche Zeitgenossen nicht mehr getan ist und man sich an allgemeiner Verunsicherung köstlich amüsieren und vermeintlich bereichern kann (man nehme nur die Diskussion um die Datenschutzverordnung, durch die sich viele private Webseitenbetreiber schon mit einem Bein im Knast gesehen haben).

Viele Grüße
Rüdiger