Hallo,
Die Anordnung kam damals auch nicht vom FDL Luckenwalde, sondern von der Zugleitung, da die Störung die Strecke zwischen Jüterbog und dem Abzweig Genshagener Heide betraf. Da irrst Du nun doch etwas, das permissive Fahren konnte sehr wohl auch angeordnet werden. Was Du an der Stelle meinst ist das Fahren auf Sicht, das musste nicht unbedingt angeordnet werden. Diese Unterscheidung wurde Heute schon herausgearbeitet. Habe ich doch das Anordnen des permissiven Fahrens in der RBD Berlin durch die Zugleitung seinerzeit mehrfach live erlebt.
Der Blödsinn, den Du hier verbreitest, wird immer schlimmer. Ich versuche es mal in kurzen Stichpunkten aufzudröseln. Und eh Du mir Unkenntnis vorwirfst, ich bin seit 1983 Lokführer bei der DR und habe Streckenkenntnis auf mehreren Strecken, auf denen seinerzeit permissives Fahren möglich war.Die weissgelben Mastschilder, Signalbaken, sowie die Permissivendtafel kamen übrigens laut meinem Signalbuch mit der Änderung zum 01. August 1984 auf.
Zwischen Leipzig Mth.Bf B26 und Bk L.-Elsteraue gab es in beiden Richtungen je zwei Sbk-Signale mit w-s-w-s-w Mastschild. Die B26 war ein mechanisches Stellwerk, teilweise mit Formausfahrsignalen. Welche Technik die Bk Elsteraue hatte, ist mir nicht bekannt. Hier gab es aber auch den Sonderfall, dass das erste Sbk-Signal in Fahrtrichtung Hbf - L.-Elsteraue (-L.-Leutzsch) mit einem separaten Vorsignal angekündigt wurde. Hier sicher wegen der erwähnten Formausfahrsignale aus dem MTh. Bahnhof.Streckenblock. Autom. Streckenblock wurde nur in Verbindung mit Relaisstellwerken eingebaut. (alle von anderen Usern genannten Beispiele bestätigen dieses)
Sprich dem Zeitpunkt, als auch das permissive Fahren auf den mit AB 70 ausgerüsteten Strecken eingeführt wurde.
Also meines Wissens nach konnte die Disptcherleitung (Danke für die Korrektur) bei Störungen sehr wohl derartige Anordnungen treffen
und ich habe es doch seinerzeit regelmässig erlebt, "es wird permissives Fahren angeordnet" ... was ja nicht die Befugnisse des FDL in seinem Bereich infrage stellt. Gerade auch auf dem südlichen Berliner Aussenring kam die Anordnung mit schönster Regelmässigkeit. Das ist auch Heute nicht anders, über meinen FDL stehen immer noch die Zugleitung oder der Netzkoordinator, die berechtigt sind, Anordnungen bezüglich der Betriebsführung zu treffen.
Hallo,
Na gut, lassen wir es dabei, ich habe da auf Grund meiner Erlebnisse eine andere Erinnerung. Gerade wenn es um die betrieblichen Belange im Störungsfall ging. Da hatten / haben die Dispatcherleitungen, heute Zugleitungen doch recht weitgehende Befugnisse. Wo besteht denn der Unterschied zwischen Hinweis und Anordnung ? Klangen doch die diesbezüglichen Ansagen immer sehr befehlsmässig.
geschrieben von: sk135
Datum: 19.05.18 14:12
geschrieben von: Steffen Buhr
Datum: 19.05.18 14:59
geschrieben von: MD 612
Datum: 19.05.18 15:29
Sowohl das mechanische Stellwerk B26 als auch die Sbk-Signale sind mit Inbetriebnahme des Estw Leipzig Hbf Westseite im September 2004 weggefallen. An einen Schaltschrank am Vorsignal kann ich mich leider nicht erinnern, was nicht heißt, dass da definitiv keiner stand...Gibt es nicht mehr, nehme ich an? Kannst Du Dich erinnern, ob an dem Vorsignal ein Schaltschrank stand?
Die Hauptgleise vom Hbf. kommend hatten Lichtausfahrsignale, nur das Ausfahrsignal im MTh.Bf (Gruppenausfahrsignal aus Gleis 84-87) war ein Formsignal. Allerdings standen diese Signale allesamt etwa 1500-1600 Meter vom ersten Sbk (Standort etwa 50 Meter hinter dem Bahnsteig L.-Gohlis) entfernt, was vielleicht neben der mechanischen Stellwerkstechnik im B26 ein weiterer Grund war ein extra Vorsignal aufzustellen??In solchen Fällen wären die Ausfahrten eigentlich auf Lichtsignale umzubauen gewesen, damit man nicht noch Formvorsignale vor die Ausfahrsignale stellen muß.
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