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Datenschutz-Grundverordnung

geschrieben von: HFy

Datum: 15.05.18 22:01

Hallo,

was mich ein wenig wundert: Hier ist die Datenschutz-Grundverordung bisher kein Thema. Im allgemeinen Forum wurde sie schon diskutiert, wobei für mich das Fazit war "der Vorhang zu und alle Fragen offen". Dabei laufen einem zum Beispiel beim Fotografieren von Schienenfahrzeugen des Öfteren ungefragt natürliche Personen ins Bild, und ich weiß nicht recht, ob ich sie nach dreißig Jahren jetzt noch um ihre Einwilligung zur Veröffentlichung auf irgendwelchen websiten fragen muß. Sicherheitshalber habe ich bei meinem Bilderhoster alle Fotos gelöscht, auf denen Menschen zu sehen sind (angesichts der Qualität meiner Fotos denke ich nicht, dass dies einen wesentlichen Rückschlag für die Erforschung der Geschichte des Schienenverkehrs darstellt).
Ich würde mich über Beiträge von Juristen mit mindestens einem Staatsexamen freuen. Ich bin keiner.

Herbert

Re: Datenschutz-Grundverordnung

geschrieben von: 798 214-7

Datum: 15.05.18 22:09

Obiges fällt schon arg in die Kategorie "blindwütiger Aktionismus". Im Übrigen, wenn denn schon im Allgemeinen Forum darüber diskutiert wird, warum soll dann im HiFo nochmal jeder wildgewordene Fuzzi seinen Senf nochmal dazugeben?

Re: Datenschutz-Grundverordnung

geschrieben von: eifelhero

Datum: 15.05.18 22:54

Hallo Herbert,
Laut meines (unfachlichen) Wissens sind Altlasten vor dem 25.5.2018 davon nicht betroffen!
Und typisch Deutsch, mit Filmrolle darfst du weiterhin wild alle Personen knipsen, Digital nicht!

gruß aus der Eifel,
Heinz

Re: Datenschutz-Grundverordnung

geschrieben von: luchs

Datum: 15.05.18 23:05

Nur dass das eine *europäische* und keine deutsche Regelung ist. Aber hauptsache in irgendwelche Klischees gepresst.

Luchs.

NB. und natürlich ist die unterscheidung digital - analog vollkommen berechtigt.

Zielpinkeln in der Eifel

geschrieben von: Wizard of Oz

Datum: 15.05.18 23:39

Der Protagonist dieses am 31. Oktober 1981 entstandenen Fotos hat und würde mich niemals wegen des Fotos verklagen...

http://img.fotocommunity.com/uebung-am-bahndamm-5e610a4e-a6f5-48b9-a1a0-80f855358ba6.jpg?height=1000

Viele Grüße
Wizard

Re: Datenschutz-Grundverordnung

geschrieben von: Helmut Philipp

Datum: 16.05.18 00:08

Warum muß das alles im HiFo diskutiert werden, wenn dieses Thema bereits im allgemeinen Forum diskutiert wird? Ein Hinweis auf diesen Diskussionsfaden hätte doch vollkommen genügt, warum soll das selbe Thema hier nochmals durchgekaut werden? Außerdem wird hier ein sehr hoher Prozentsatz an Analogfotos genutzt, diese betrifft das Thema sowieso nicht. Und Fotos, die älter als 10 Jahre sind, sind in diesem Forum bis auf wenige Ausnahmen die Regel.

Den Sinn, hier alles erneut diskutieren zu müssen (so jedenfalls in etwa die Auffordeung des Foreneröffners) erschließt sich mir nicht, denn wie schon geschrieben: Ein Hinweis bzw Link hätte vollkommen genügt.

Schade, das durch diese sinnleere Aktion nun die fürs HiFo geschriebenen Beiträge und Fragen noch schneller als ohnehin in der Versenkung verschwinden werden

befürchtet
Helmut

Mein Verzeichnis mit den bisher von mir erschienenen Beiträgen habe ich nach Ordnungskriterien sortiert hier eingestellt: [www.drehscheibe-online.de]

🇿🇦

Re: Datenschutz-Grundverordnung

geschrieben von: 58 3041-9

Datum: 16.05.18 07:16

luchs schrieb:
Nur dass das eine *europäische* und keine deutsche Regelung ist. Aber hauptsache in irgendwelche Klischees gepresst.

Luchs.

NB. und natürlich ist die unterscheidung digital - analog vollkommen berechtigt.
Hallo,

das ist so nicht korrekt: Verordnungen greifen direkt ins nationale Recht durch, während Richtlinien erst der Umsetzung in nationales Recht bedürfen.

Beste Grüße von der "Reko"

Re: Datenschutz-Grundverordnung

geschrieben von: Schienenradler

Datum: 16.05.18 07:42

Helmut Philipp schrieb:
Warum muß das alles im HiFo diskutiert werden, wenn dieses Thema bereits im allgemeinen Forum diskutiert wird?
Es ist zwar schon alles gesagt worden. Aber halt noch nicht von Jedem...

hier der link zum Faden im AFo

geschrieben von: Joachim Leitsch

Datum: 16.05.18 08:44

[www.drehscheibe-online.de]

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Re: Datenschutz-Grundverordnung

geschrieben von: Schwellenleger

Datum: 16.05.18 09:03

Helmut Philipp schrieb:
Warum muß das alles im HiFo diskutiert werden, wenn (...)


Hallo Helmut,

...weil wir sonst nicht den zauberhaften Schnappschuß von Wizard, dem Zauberer, hier zu sehen bekommen hätten... ( :-) )

...wobei das in der Tat auch schon das einzig brauchbare an diesem in der Tat unnötigen Beitrag ist. ( Wie die Vor.Schreiber hier schon treffend mitgeteilt haben ).

Danke Wizard, da war jemand aufmerksam und hat im richtigen Moment auf den Auslöser gedrückt.. Was hast Du denn da wohl gemacht ? Den Klassiker? ( der mit den Ski-Fahrern: Sie standen an den Hängen und Pisten.. ) Oder hat da was an der Kamera beim Filmwechseln geklemmt ? ;-)

Erheitert grüßt Euch beide
der Schwellenleger

Die Grundhaltung zum Thema teile ich gerne mit dem Zauberer von Oz ...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 16.05.18 11:22

... und darüber hinaus amüsiere ich mich als weiterhin Analoger köstlich über diesen Tread. Mehr rheinisches Gemüt, meine Herren, das hilft ... !

Re: Zielpinkeln in der Eifel

geschrieben von: HFy

Datum: 16.05.18 13:32

Wizard of Oz schrieb:
Der Protagonist dieses am 31. Oktober 1981 entstandenen Fotos hat und würde mich niemals wegen des Fotos verklagen...

Da wäre ich mir nicht so sicher, vielleicht gehört der Hintern einem @#$%&.....

(Pardon, aber der Flachwitz mußte sein)



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:05:16:19:43:52.

Re: Datenschutz-Grundverordnung

geschrieben von: HFy

Datum: 16.05.18 13:35

Na, ich sehe schon, Leseverstehen gehört nicht zu jedermanns Kernkompetenz. Darf ich daher die überschätzte Aufmerksamkeit einiger Foristen auf den zweiten und den letzten Satz meines Beitrags lenken?

Herbert

Rechtsberatung wird es hier nicht geben!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 16.05.18 19:12

HFy schrieb:
Na, ich sehe schon, Leseverstehen gehört nicht zu jedermanns Kernkompetenz. Darf ich daher die überschätzte Aufmerksamkeit einiger Foristen auf den zweiten und den letzten Satz meines Beitrags lenken?

Herbert

Im Zweifelsfalle mal die einschlägigen Threads im Forum lesen und verstehen.
Vor allem wird hier keiner eine rechtverbindliche Rechtsberatung durchführen dürfen.
Alternativ den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten oder einen Fachanwalt (gegen gutes Geld) befragen.


Gruß

Eric
Gude auch,

Irre ich oder ist dies hier ein Analogforum oder nicht doch eine Ansammlung recycelter Elektronen in digitaler Technik?

Wenn die DGS-DBDDHKP-VO auch "analog" links liegen läßt, werden durch scannen die Analogfotos in die relevante digitale Form überführt. Und nur die können wir hier sehen.

Rein "analog" bleibt es nur, wenn ich beim allmonatlichen Treff in Frankfurt "analoge" Dias per Rollei-10K-Analog-Beamer aka Diaprojektor an die Leinwand projiziere oder wenn man sich beim Stammtisch oder im stillen Kämmerlein entsprechende Papierfotos vom Negativ oder Positiv anschaut. Wahrscheinlich hat der Gesetzgeber aufgrund der doch kleinen Verbreitungstiefe netterweise diese antiquierte Form der Bildverbreitung ausgegrenzt.

Ärgerlich, aber das wird an anderer Stelle ausführlicher diskutiert, ist das unsere bräsig-ignorante GesetzgeberIn uns nichtprofessionelle Fotografen nicht so absichert, wie dies in anderen Staaten schon gemacht wird. Dort wird zum Bleistift dem Erzeugen von Bildkunst etc der Vorrang nach nationalem Recht vor der DGSVO gegeben. Ginge in D auch, muß aber gemacht werden.

Ansonsten müssen wir unmaßgebliches Stimmvieh erst mal abwarten, was sich vielleicht doch noch ergibt.

Noch en digitale Gude,
Manfred

Re: Datenschutz-Grundverordnung und Analogfotos - Achtung!

geschrieben von: HFy

Datum: 16.05.18 19:42

Frankfurter schrieb:
Ärgerlich, aber das wird an anderer Stelle ausführlicher diskutiert, ist das unsere bräsig-ignorante GesetzgeberIn uns nichtprofessionelle Fotografen nicht so absichert, wie dies in anderen Staaten schon gemacht wird. Dort wird zum Bleistift dem Erzeugen von Bildkunst etc der Vorrang nach nationalem Recht vor der DGSVO gegeben. Ginge in D auch, muß aber gemacht werden.

Hätte gemacht werden müssen, jetzt ist das Kind wohl im Brunnen.

Herbert
Analog bedeutet hier aber auch die rein analoge Entwicklung und "Speicherung" mittels Diakästen oder Fotoalbum. Sobald irgendein digitaler Zwischenschritt erfolgt (Fotolabor, Scan) gilt ab da das gleiche wie für das digitale Bild.

Derzeit herrscht bzgl. weiter Teile der DSGVO schlicht Chaos. Da ist so vieles bzgl. der Hobbyfotografie Auslegungssache, dass es wohl erst einiger richterlicher Entscheidungen bedarf.

Grüße,
Björn
Hallo,

nach dem Lesen der neuen Gesetze, sieht es so aus, als ob man keine Fotos mehr an belebten Orten machen kann. Fehlt die Einwilligung nur einer fotografierten, erkennbaren Person, darf das Bild nicht gezeigt werden.
Ich möchte aber z.B. eine Fotoserie zum Thema „Auf dem Bahnhof“, die im Forum veröffentlicht werden soll, aufnehmen. Um das Bild doch zeigen zu dürfen, muss ich laut Gesetz eine Reihe von Regeln beachten. Das könnte dann so ablaufen:
- Ich erstelle eine Leertabelle mit den Spalten Name, Datum und Unterschrift und drucke sie aus.
- Auf dem Bahnhof mache ich ein Foto, wie Menschen in einen Zug ein- und aussteigen.
- Ich trage die Bildnummer in die Liste ein.
- Ich sehe mir das Bild in der Vorschau an.
- Nun gehe ich zu allen Personen, die auf dem Bild erkennbar sind und lasse sie auf meiner Liste Name, Datum und Unterschrift eintragen.
- Der zweite hat sich gerade eingetragen, als der Zug mit einigen der fotografierten Personen abfährt.
- Die anderen sind bereits in Richtung Treppe verschwunden.
- Ich lösche das Bild, weil ich nur zwei Unterschriften habe.

Es grüßt
Hans



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:05:16:21:55:04.

Re: Datenschutz-Grundverordnung

geschrieben von: Buegelfalte

Datum: 16.05.18 22:20

Der Datenschutzbeauftragte der fotocommunity (und gleichzeitig Anwalt) sieht das Thema übrigens recht entspannt:

[www.fotocommunity.de]

Grüße,
Björn

Re: Datenschutz-Grundverordnung / private Webseiten

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 16.05.18 22:35

Ganz so entspannt scheint es bei den Webseiten - auch den privaten - nicht zu laufen.

Surft man mal durchs Netz, so scheint die überwiegende Meinung zu sein (z.B. im Blog von Strato.de)
- personenbezogene Daten sind bereits dann vorhanden, wenn beim Besuch der Seite IP-Adressen mitgeloggt werden (was Webhoster ja immer machen)
- daher auch private Webseiten betroffen
- neben Impressumpflicht künftig auch Datenschutzerklärung nötig
- Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit dem Webhoster sinnvoll

Ich habe für meine gezeigten Bilder Webspace mit einer Domain, zu der ich auch mal eine passende Webseite für ein paar weitere Bilder gebastelt hatte, diese jedoch länger nicht mehr gepflegt wurde.
Aufgrund der neuen DSGVO geht diese die kommenden Tage erstmal vom Netz.

Gruß
Sven
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