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Gab es "damals" eigentlich Unterschiede zwischen Dampflok und E-Lok-Führern im Bezug auf die Besoldung?

Nach heutigen Maßstäben müsste m.E. ein Dampflokführer eigentlich mehr verdienen, denn dieser hatte

a) Personalverantwortung für den Heizer (ok, sagen wir mal fachliche Verantwortung bzw fachliche Aufsichtspflicht)
b) Kesselwärterberechtigung
c) Körperlich anstrengendere Tätigkeit.

Da die Zeit damals anders war, würde es mich nicht wundern wenn es anders war (nach dem Motto, neue E-Lok = mehr Prestige, ferner Unterweisung in Elektrotechnik).

Gab es da Unterschiede?
Die Lokführer waren bei der DB Beamte und es gab Besoldungsgruppen wie folgt:
A5=Reservelokführer
A6= Lokführer
A7=Oberlokführer
A8=Hauplokführer
A9=Lokomotivbetriebsinspektor

Das galt für Dampf-und E-Lokführer
Wenn wir mal die Deutsche Bundebahn betrachten: Die Lokführer waren Beamte und die Besoldung des Beamten ergibt sich aus seiner Besoldungsgruppe und diese wiederum aus der Dienststellung. Wenn ich das richtig zusammenbekomme - man mag mich korrigieren - war das so:
Reservelokführer: A6
Lokführer: A7
Oberlokführer: A8
Hauptlokführer: A9
Lok-Betriebsinspektor: A9 mit Zulage
Innerhalb der Besoldungsgruppe - also ohne Beförderung - gibt es dann aber trotzdem alle paar Jahre eine Gehaltserhöhung durch einen Aufstieg in der Dienstalterstufe.
Auf welchen Loks man eingesetzt war, dürfte keine Rolle gespielt haben.
Das sind ja die üblichen Besoldungsstufen des mittleren Dienstes. Gab es Zulagen?
Zulagen zunächst wie bei allen Beamten: Ortszuschlag, Familienzuschlag
Aus den Arbeitszeiten ergaben sich dann aber natürlich im Gegensatz etwa zum Lehrer noch Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit. Da soll es Lokführer gegeben haben, die gezielt immer wieder mit Kollegen Schichten tauschten um so an die "fetten" Dienste zu diesen Zeiten zu kommen (und zuhause der Frau glaubhaft versicherten, dass es für Beamte keinerlei Zuschläge gäbe).

Re: Frage zur Besoldung von Lokführern - Dampflok vs E-Lok

geschrieben von: Mw

Datum: 24.04.18 15:35

Zulagen waren (wie für alle im Fahrdienst) z.B. das "Kilometergeld". Lokführer erhielten womöglich Technikerzulage. Vielleicht kann das jemand konkretisieren.

Unterschiede zwischen Einsätzen auf Dampfloks vs Diesel bzw Ellok sind mir nicht bekannt. Fahrdienstleiter auf Dr-Stellwerken bekamen auch nicht mehr oder weniger als jene auf mechanischen Anlagen. Dafür wurde der Wirkungsbereich der modernen Stellwerke größer. Bei den Lokführern im E- und Dieselbetrieb kamen meist mehr Kilometer zusammen.

Gruß
Mw

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)
Hallo zusammen,
mein Vater (Jahrgang 1920)war bei der DB Lokführer.
Sein letzter Dienstgrad war Technischer Bundesbahnbetriebsinspektor, BesGruppe A9Z.
Zuletzt verrichtete er Dienst in der Lokleitung des Bw Schweinfurt.

Außer den üblichen Zulagen bei Beamten, wie Stellenzulage, Familienzuschlag Ortszuschlag, gab es noch die sog. Fahrgelder. Das dürften auch die Schichtzulagen gewesen sein.

A9Z war die höchste zu erreichende Besoldungsgruppe im mittleren Dienst.

Gruß DBLokfan



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:04:24:16:38:36.
Kleine Bemerkung dazu: die Lokf. erhielten Technikerzulage. Die Fahrgebühren waren auf der Dampflok 5 Pfenig/h höher als auf V-oder E-Fahrzeugen, auf Maschinen mit mehr als 2 Zyl. und mit im Dienstplan zu fahrenden dampfbespannten Zügen mit mehr als 100 Km/h nochmals 5 Pfennig mehr. Genaue Tabellen finden sich in alten Gewerkschaftskalendern, wenn einer noch derartige besitzen sollte. Mal sehr einfach gesagt.
Hallo Klaus,

die Besoldungserhöhung nach Dienstaltersstufe endete mit 15 Dienstjahren, danach gabs keine "automatische" Solderhöhung.
Soweit ich weiß gab es eine Art Punktesystem, in das dann gefahrene Kilometer und Zusatz- oder Wochenendschichten entsprechende Punktzahlen ergaben.

Gruß
Michael

Re: Frage zur Besoldung von Lokführern - Dampflok vs E-Lok

geschrieben von: S&B

Datum: 24.04.18 22:09

Zitat:
Zulagen waren (wie für alle im Fahrdienst) z.B. das "Kilometergeld".

Z.B. Steilstreckenzulage.
Grüße
Ulrich

Re: Frage zur Besoldung von Lokführern - Dampflok vs E-Lok

geschrieben von: bpfi

Datum: 25.04.18 01:10

Hallo,

es ging bei A5 los mit Reslokf z.A. und Reslokf, dann A6 Lokf, A7 Olokf, A8 Hlokf, A9 Lokbi, A10 LokbiZ. Dazu unterschiedliche Zulagen.
Aber es konnte auch mal schnell rückwärts gehen. Einfach mal eine Privatfahrt im PKW unter Alkohol, Führerschein weg, und dann zurückgestuft. Später bei der AG, als dann die Tf nur noch Arbeiter wurden, passierte denen nichts. Beide Fälle sind mir persönlich bekannt.


Tschüß,

Bernd
Noch eine kleine Bemerkung dazu: Die Besoldungserhöhung endete nicht nach 15 Dienstjahren, sondern nach 15 Vorrückungen, was 30 Dienstjahren entspricht. Lokf. erreichten die Endstufe der jeweiligen Bes.-Gruppe demnach erst nach 18 - 26 Dienstjahren als Beamter. Siehe Tabelle.
Mit einem Punktesystem wurde Wertigkeit der Dienstpläne eines Bw erfasst (alte DB vor der Reform). Diese Bewertung setzte sich u.a. zusammen aus dem Anteil der im betreffenden Plan zu fahrenden Zuggattungen, der verschiedenen Lokbaureihen, dem Verhältnis von Arbeitszeit zu Fahrzeit auf dem Tfz. Diese Wertigkeit bestimmte den Dienstgrad und somit die Besoldung der im jeweiligen Plan eingesetzten Lokf. Infolgedessen waren immer die Dienstältesten in den hochwertigen Diensten eingesetzt (für Lokbi-Pläne waren 40 Punkte erforderlich). Ein Reservelokf. durfte, z.B. (offiziell) höchstens in einem Hauptlokführerplan als Vertretung eingesetzt werden, was natürlich personell nicht immer möglich war.
Im reinrassigen Rangierdienst gab es keine Fahrgebühren, sofern der Dienstbereich nicht weiter als 3 Km von der Heimatdienststelle oder außerhalb des betr. Rangierbahnhofes entfernt war. Dafür gab es pro Stunde eine Rangier- und Güteprämie. Soviel mal sehr einfach gesagt zu diesem reichlich komplexem und mittlerweile zeitfernem Thema. Gruß Fritzle.


001.jpg
Noch eine kleine Bemerkung dazu: Einen Lokbi A 10 gibt es nicht. Die Amtszulage Z für den A 9 Z ist deutlich geringer als Differenz zwischen A9 und A10. Auch ist der Lokbi kein Inspektor im laufbahnrechtlichen Sinne, sondern eben "nur" ein Betriebsinspektor. Übrigens konnte bei weitem nicht jeder Lokf. das Spitzenamt A9Z erreichen, weil er entweder als Spätberufener dem Stellenkegel zum Opfer fiel, sein Gesundheitszustand, oder andere Umstände, wie z.B. Versetzungsunwilligkeit, nicht vorhandene Beförderungsposten, schlechte Beurteilungen, Dienstellenauflösungen, u.v.a. ihm einen dicken Strich durch die Rechnung machen konnten.
Dass ein unmittelbarer Bundesbeamter, z.B. Lokf. in bestimmten Fällen nicht nur strafrechtlich, sondern auch zusätzlich disziplinär behandelt wird, was im Extremfall bis zur Existenzvernichtung führen kann, ist ein ganz anderes Kapitel, welches aber hier kaum hier hin gehört. Mal einfach gesagt. Gruß Fritzle.

Korrektur

geschrieben von: TWA

Datum: 25.04.18 06:33

>>> Wenn ich das richtig zusammenbekomme - man mag mich korrigieren - war das so:

Sie haben die Titel alle um eine Stufe zu hoch angesetzt, im Beitrag von "Frank1406" findet sich die richtige Zuordnung.
Hallo!

Michael Staiger schrieb:

> die Besoldungserhöhung nach Dienstaltersstufe endete mit 15 Dienstjahren,
> danach gabs keine "automatische" Solderhöhung.

Das ist nicht richtig, denn zwischen den Stufen lagen/liegen zwei bis vier Jahre.
Land Bremen aktuell [oeffentlicher-dienst.info]
Bund u. a. bis 2009 (unten) [oeffentlicher-dienst.info]

Besten Gruß
m38902687-1 schrieb:
Dass ein unmittelbarer Bundesbeamter, z.B. Lokf. in bestimmten Fällen nicht nur strafrechtlich, sondern auch zusätzlich disziplinär behandelt wird, was im Extremfall bis zur Existenzvernichtung führen kann, ist ein ganz anderes Kapitel, welches aber hier kaum hier hin gehört. Mal einfach gesagt.
Klar, Unflexibilität, fehlende Stellen, schlechte Beurteilungen uswusf können die Beamtemkarriere ausbremsen. Aber zur "Existenzvernichtung" muss man schon silberne Löffel klauen. Allgemein kann man sagen, dass der Kittel der preußischen Beamtem zwar eng schnürt, aber warm hält.

LG

Jörn
S&B schrieb:
Zitat:
Zulagen waren (wie für alle im Fahrdienst) z.B. das "Kilometergeld".

Z.B. Steilstreckenzulage.
Grüße
Ulrich
Die dürfte ja eher dünn gesät gewesen sein. Wichtig waren Nacht- und Sonntagszulage, Zuschlag bei ungünstigem Dienstbeginn oder Dienstende zwischen 00:00 und 04:00 Uhr, Verpflegungspauschale und Fahrentschädigung bzw. Rangierprämie. Um an die 040 (Fahrentschädigung) zu kommen, gab es manchen Kunstgriff - ich habe in Offenburg im Rbf z.B. extra von Gleis 23 in die Gruppe E eine Zugfahrt statt der eingestellten Rangierfahrt bestellt... ;-))

MfG

"Gibt es zwei- bzw. dreiachsigen Reko-Wagen der DR (Bage, Baage, Dage oder Bagtre), die die gleiche Breite aufweisen, wie die vierachsigen Reko Wagen z. b. der zuvor genannten Hersteller? Also schmaler sind, als die Wagen von Piko und Roco!
Viele mögen die 1-1,5 mm breitenuntershcied nicht stören und mich wiederum ist es egal, welche breite nun die Maßstabsgereue ist - mir wäre nur wichtig, dass die Personenzugwagons der DR in meiner Zugkombi ziemlich gleichbreit sind..."

🤦‍♂️😂🤷‍♂️

Quelle: Stummiforum..

[www.stummiforum.de]
Um an die 040 (Fahrentschädigung) zu kommen, gab es manchen Kunstgriff - ich habe in Offenburg im Rbf z.B. extra von Gleis 23 in die Gruppe E eine Zugfahrt statt der eingestellten Rangierfahrt bestellt... ;-))

MfG

"Made my day". Das System wollte schon immer verarscht werden, das ist im öffentlichen Dienst bis heute so.
Hallo Micha,

ich denke, deine Frage ist ganz einfach zu beantworten, und zwar grundsätzlich mit einem nein. Bei der Lokführerbesoldung spielte die Frage Dampf/Diesel/E keine Rolle. Aber: Unterschiedlich war - ich rede von meiner Zeit im Fahrdienst 1970 -1974 - die Höhe der Aufwandsentschädigung ("Nebengeld", "Kilometergeld"). Dieses betrug auf der Dampflok 0,89 DM pro Stunde, auf V und E 0,84 DM pro Stunde. Weitere Unterschiede gab es nicht, insbesondere nicht im Hinblick auf "mehr als zwei Zylinder". Beim Drilling bekam man nur mehr Arbeitszeit für die Nachschau.

Grüße, Fritz
Hallo,

neben dem normalen Beamtengehalt entsprechend der Besoldungsstufe erhielten Lokomotivführer:

Aufwandsvergütung für das Zugpersonal (VAZ)

dazu zählte die Ausbleibevergütung vom Heimatbahnhof,berechnet nach der jeweiligen Arbeitszeit der Dienstschicht sowie das Engelt für auswärtige Ruhezeiten.


Vergütungen, die auch andere MA erhielten:

-Rangierprämie
-Wechseldienstzulage
-Nachtdienszulage
-Dienstpostenzulage (Wechseldienst)
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