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Blöde Frage... wie oft Bremsuntersuchungen in Epoche 2?

geschrieben von: DRG-ler

Datum: 16.03.18 12:29

Hi Leute... eine Frage...

Um mir für ein Modell die korrekte Beschriftung anfertigen zu lassen, bin ich am suchen, wie oft eine Lok in Epoche 2 zu einer Bremsuntersuchung berufen wurde.

Im vorliegenden Fall geht es um zwei E-Loks der Baureihe E44.5.

Indienststellung / Abnahmefahrt: 12.7.1934 und 10.1.1935
Nächste HU: 18.6.1941 und 1.7.1942

Die erste Bremsuntersuchung ist i.d.R. wenige Tage vor der Abnahmefahrt erfolgt. Wie war dann der Rhythmus der weiteren Bremsuntersuchungen? Pauschal alle 2 Jahre oder eher nach Bedarf je nach Verschleiß?

MFG Andy

MFG-Andy

visit [www.drg-ler.de]
DRG-ler schrieb:
Hi Leute... eine Frage...

Um mir für ein Modell die korrekte Beschriftung anfertigen zu lassen, bin ich am suchen, wie oft eine Lok in Epoche 2 zu einer Bremsuntersuchung berufen wurde.

Im vorliegenden Fall geht es um zwei E-Loks der Baureihe E44.5.

Indienststellung / Abnahmefahrt: 12.7.1934 und 10.1.1935
Nächste HU: 18.6.1941 und 1.7.1942

Die erste Bremsuntersuchung ist i.d.R. wenige Tage vor der Abnahmefahrt erfolgt. Wie war dann der Rhythmus der weiteren Bremsuntersuchungen? Pauschal alle 2 Jahre oder eher nach Bedarf je nach Verschleiß?

MFG Andy
Hallo,

deine Frage läßt sich so einfach nicht beantworten, denn.... ich zitiere mal aus der Brevo Teil 3 (das ist der Teil für die Werkstätten):
Die Hauptbremsuntersuchung ist mit jeder Untersuchung oder größeren Ausbesserung der Fahrzeuge zu verbinden. Die Fristen sind angegeben in der DV 946 ... für Dampflokomotiven, für die elektrischen Lokomotiven in den Richtlinien für die Untersuchung der Wechselstromfahrzeuge. Der Tag der Hauptbremsuntersuchung ist mit der abgekürzten Bezeichnung der untersuchenden Werkstatt in gelber Farbe anzuschreiben, z.B. Letzte Br Unt Tf 10.1.31 (gelbe Schrift) und zwar an den elektrischen Lokomotiven an der rechten unteren Seite der Führerstände.
Die Zwischenbremsuntersuchung hat in Abständen von je 6 Monaten nach der Hauptbremsuntersuchung stattzufinden. Die vorhandene Anschrift über die letzte Bremsuntersuchung ist dabei zu ändern.
Pauschal oder bei Bedarf wird bei der Bahn eigentlich nichts untersucht, denn die Sicherheit geht vor und wird über Zeit- oder Kilometerfristen geregelt. Die einzigen Tätigkeiten, die nach Bedarf erfolgen, sind Bremsklotzwechsel oder das Nachstellen der Bremse, wenn die Lok keinen Bremsgestängesteller hat. Ich würde von einem jährlichen Rhytmus für die Hauptbremsuntersuchung ausgehen, das nächste Datum der Hauptbremsuntersuchung müßte also um den 12.7.1935 liegen.
Hilft dir das weiter?

Nils
Äh...nicht ganz, weil noch Zweifel bleiben! Ich habe selbes Thema schon einmal im allgemeinen Forum angesprochen, und wurde dann hierher verwiesen... (Sorry für das Doppelposting...)

In Speziell diesem Beitrag...
[www.drehscheibe-online.de]
...wird erwähnt, das die Hauptbremsuntersuchung nur bei "großeren" RAW-Aufenthalten durchgeführt wurde. Beide Loks haben aber die "Regeldienstzeit" ab Übernahmefahrt problemlos überstanden, und sind laut Betriebsbücher erst nach 7 bzw. 7,5 Jahren wieder ins RAW zur neuen HU eingerollt. Das würde wiederum bedeuten, das es für eine Hauptbremsuntersuchung keine Einjahresfrist gegeben haben kann. Dem entsprechend wäre jetzt zu klären, was wann am Lokrahmen angeschrieben wurde... LETZTE Haupt- oder Zwischenbremsuntersuchung oder NÄCHSTE Haupt- oder Zwischenbremsuntersuchung??

MFG Andy

MFG-Andy

visit [www.drg-ler.de]
Eine kleine Ergänzung dazu: Wer es genau wissen will, sei auf die DV 915/ll in der jeweils gültigen Fassung (Brevo Teil 2) hingewiesen, worin bestimmt ist, wann die Bremsuntersuchungen Br 1 - Br 4 durchzuführen sind. Leider ist das Heftchen nicht über jeden Ladentisch zu haben. Gruß Fritzle
Hallo,
Das scheint sich mit meinen Vermutungen zu decken. Bei der Deutschen Reichsbahn war es auch in Epoche 4 noch so, dass nach 6 Monaten eine Bremsuntersuchung fällig war. Nach 12 Monaten war die nächste Bremsrevision fällig.
VG Jörg
DRG-ler schrieb:
In Speziell diesem Beitrag...
[www.drehscheibe-online.de]
...wird erwähnt, das die Hauptbremsuntersuchung nur bei "großeren" RAW-Aufenthalten durchgeführt wurde. Beide Loks haben aber die "Regeldienstzeit" ab Übernahmefahrt problemlos überstanden, und sind laut Betriebsbücher erst nach 7 bzw. 7,5 Jahren wieder ins RAW zur neuen HU eingerollt. Das würde wiederum bedeuten, das es für eine Hauptbremsuntersuchung keine Einjahresfrist gegeben haben kann. Dem entsprechend wäre jetzt zu klären, was wann am Lokrahmen angeschrieben wurde... LETZTE Haupt- oder Zwischenbremsuntersuchung oder NÄCHSTE Haupt- oder Zwischenbremsuntersuchung??

MFG Andy
Hallo,

im meiner Ausgabe der DV 464/III wird auf das "größere RAW-Aufenthalte" verzichtet und ist damit eindeutiger. Es ist ja nicht so, das die Lokomotiven das RAW nur alle 6-7 Jahre gesehen haben. Dich verwirrt der Begriff "gößere RAW-Aufenthalte", weil du ihn mit der Hauptuntersuchung der Lokomotiven und damit einem alleinigen RAW-Aufenthalt gleichsetzt. Von deinem Standpunkt aus betrachtet, würden die Lokomotiven abgenommen werden, eine Hauptbremsuntersuchung durchgeführt werden, nach einem halben Jahr würde die Zwischenbremsuntersuchung erfolgen und dann kein weiterer RAW-Aufenthalt bis zur nächsten fälligen Hauptuntersuchung, in deinem Fall dann 6 1/2 Jahre bzw 7 Jahre später. Dem war aber nicht so, denn die EBO fordert z.B. eine Laufwerksuntersuchung alle drei Jahre.
Link zur EBO § 43 (2)
Dazwischen lagen aber weitere, vom Umfang her geringere Untersuchungen als die der Hauptuntersuchung. Daraus ergibt sich schon fast zwangsläufig die Einjahresfrist für die Hauptbremsuntersuchungen. Die genauen Fristenfolgen wirst du leider nur in der von mir schon erwähnten "Richtlinie für die Unterhaltung der Wechselstromtriebfahrzeuge" finden, ich bin mir sehr sicher, das du darin eben diese Einjahresfrist finden wirst.
Bezüglich deiner Frage ob die nächste oder die letzte Bremsuntersuchung angeschrieben werden muß, schlage ich dir mal vor, meine Antwort von gestern einfach nochmal zu lesen. Der kursivgeschriebene Text ist aus der Vorschrift abgeschrieben.

Nils
Zitat
Dem war aber nicht so, denn die EBO fordert z.B. eine Laufwerksuntersuchung alle drei Jahre.
Müsste eine solche Untersuchung nicht auch in den Betriebsbüchern der Loks vermerkt werden?
Da müsste doch dann drin stehen, 1937 Teil 12 gewechselt, 1938 "Wasser im Waschbehälter erneuert", ums jetzt mal zu übertreiben...

Zitat
Bezüglich deiner Frage ob die nächste oder die letzte Bremsuntersuchung angeschrieben werden muß,...
Also wurde bei dem Datum nicht zwischen Haupt- und Zwischenbremsuntersuchung unterschieden. Bremsuntersuchung ist Bremsuntersuchung, und es kommt immer das letzte Datum ran. Heißt für mich, bei ner Abnahmefahrt am 12.7.1934 wäre ein realistisches Datum XX.7.1940 ?!?!

MFG-Andy

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