Hallo,
das Thema ist durchaus von Interesse, falls die Bilder der Fotothek hier hochgeladen werden dürften könnte man sich die
anklickerei in den Beiträgen sparen.
Im Juristendeutsch bin ich allerdings nicht wirklich gut.
Aber vielleicht kann die juristische Schwarmintelligenz hier mal deuten was im Kleingedruckten der Fotothek steht.
Insbesonders der Abschnitt 4 klingt m.M.n. verheißungsvoll - oder sehe ich das falsch? Ich lerne hier, hier wird geforscht... :
3. Verwendung von Bildmaterial / Nutzungsbedingungen Die Verwendung von Bildmaterial der Deutschen Fotothek (einschließlich elektronischer Formen) ist zustimmungs- und kostenpflichtig. Die Verwendungsgebühren sind in den ausgewiesenen Gebühren für die Lieferung bestellter Medien nicht enthalten. Die Höhe der Verwendungsgebühren richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung (Medium, Auflagenhöhe, Abbildungsgröße, Verbreitungsgebiet, Standdauer etc.). Es gilt die Gebühren- und Entgeltordnung der Deutschen Fotothek sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei fehlenden oder unzureichenden Angaben des Bestellers ist die Deutsche Fotothek berechtigt, eine Pauschale anzusetzen. Der Nutzer hat vor der Nutzung in jedem Fall eine Nutzungsgenehmigung einzuholen. Pauschale Vereinbarungen für genau festgelegte Nutzungsformen sind möglich, benötigen aber der Schriftform. Nutzungsvereinbarungen gelten für die einmalige Verwendung pro Bild für den genau bezeichneten Verwendungszweck, z.B. die einmalige Veröffentlichung in einem bestimmten Projekt (Buch, CD-ROM etc.) für die 1.Auflage in der Originalsprache oder die einmalige Ausstrahlung durch eine Sendeanstalt für den vereinbarten Sprachraum. Jede darüber hinausgehende Nutzung (wie z.B. Verlagsankündigungen, Arbeitsvorlagen, Layout, Werbung, Nach- und Abdrucke, Taschenbuchausgaben, Lizenzvergaben, auch an Buchgemeinschaften, Video, Composing, Digitalisierung, On- und Offline-Nutzung etc.) ist erneut gebührenpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Der Nutzer ist verpflichtet, unaufgefordert alle zur Abrechnung der Nutzungen erforderlichen Angaben zu machen. Im Fall von vom Nutzer nicht gemeldeten und somit nicht genehmigten Nutzungen ist die Deutsche Fotothek berechtigt, gemäß seiner AGB einen Verletzungsaufschlag (Vertragsstrafe) von 200% auf die ansonsten geforderte Nutzungsgebühr für die jeweilige Verwendung in Rechnung zu stellen. Die Verwendungsgebühren werden wie folgt fällig: INLAND: nach Verwendung AUSLAND: bei Auftragserteilung Bei Aufgabe des Verwendungszwecks werden bereits entrichtete Gebühren nicht zurückgezahlt. Die Zustimmung für die Verwendung von Bildmaterial der Deutschen Fotothek gilt als erteilt, wenn der beantragten Verwendung nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird. Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind die von der Deutschen Fotothek für Wikimedia Commons in eingeschränkter Qualität zur Verfügung gestellten Digitalisate. Diese unterliegen den Bestimmungen des Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 Germany Lizenzmodells. Weiterhin ausgenommen ist die private und wissenschaftliche Nutzung von Bildmaterial aus der Deutschen Fotothek, die in Abschnitt 4 geregelt wird.
4. Private und wissenschaftliche Verwendung Für private oder wissenschaftliche Zwecke (Unterricht, Lehre und Forschung) dürfen Bilder aus der Deutschen Fotothek kostenfrei und ohne schriftlichen Antrag verwendet werden, sofern ein Bildnachweis gemäß Abschnitt 5 sowie die Zusendung eines Belegs gemäß Abschnitt 6 erfolgt. Wir behalten uns vor, die Verwendung im Einzelfall zu untersagen.
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Als private und wissenschaftliche Verwendung gelten Printprodukte mit einer Auflage von unter 1000 Exemplaren sowie Websites, die keinen Erwerbszweck verfolgen.
5. Bildnachweis Bilddokumente aus Beständen der Deutschen Fotothek sind bei jeder Veröffentlichung mit folgendem Bildnachweis zu versehen: SLUB / Deutsche Fotothek, Name des Fotografen Bei Abbildungen von Kunstwerken und Sammlungsobjekten ist zusätzlich der Standort des Originals zu nennen. Es darf kein Zweifel an der Zuordnung von Bild und Herkunftsnachweis entstehen. Online-Publikationen sind zusätzlich mit einem Link (PURL) auf den jeweiligen Datensatz zu versehen. Die PURL, z.B. [www.deutschefotothek.de], ist dem jeweiligen Datensatz zu entnehmen. Bei Missachtung dieser Verpflichtungen erhöht sich das Verwendungsentgelt um einen Verletzungsaufschlag in Höhe von 100%.
Die gesamten AGBs hier:
[
www.deutschefotothek.de]
Vielen Dank!
Gruß
Norbert