geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 08.08.17 18:30
Bzw. in der Pensionsstufe auf den Rang gesetzt den man bekommen hätte wenn der Beamtenstatus in der DDR nicht abgeschafft worden wäre ?
Die DDR sah sich nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Sie hatte aber Staatsangestellte.
Gruß, Ulrich
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 09.08.17 16:25
Ich kann mir nicht ganz vorstellen, das es das Beamtentum "einfach so" von heute auf morgen nicht mehr gegeben haben soll, also ohne Befehl der Alliierten bzw. der SMAD.
Und einen solchen Befehl bzw. eine andere geeignete Bekanntmachung - vielleicht auch schon ein Gesetz/Verordnung, wenn es nach dem 7.10.49 war - suche ich.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 09.08.17 20:52
Nach der "Wiedervereinigung" 1989 wurden in den Beitrittsländern noch Beschäftigte der Reichsbahn (Ost) verbeamtet, zwar nur wenige (die Zahl kenne ich nicht), aber es gab solche Fälle.
...
(Damit ist de facto natürlich das Deutsche Reich auch untergegangen, vor allem durch die nachfolgende Besatzungszeit.)
...
Daß das Deutsche Reich nicht untergegangen war, hat das BVerfG 1973 eindeutig festgestellt (sonst wäre der Grundlagenvertrag nicht möglich gewesen).
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