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Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: Bw Kirchberg

Datum: 08.08.17 14:39

Guten Tag,

wann verloren in der sowjetischen Besatzungszone die Reichsbahner eigentlich den Beamtenstatus und die DR an sich damit den Status einer Behörde (im Sinne eines Amtes, das im Dienstsiegel Staatsinsignien führen und z.B. amtliche Beglaubigungen durchführen darf)?

Für konstruktive Antworten dankt

Mike



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:08:08:14:42:43.

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: KBS 634

Datum: 08.08.17 16:47

In Trans Net 175 Jahre Beschäftigte bei den Bahnen, steht das sie mit dem Rücktritt des Vorsitzenden der IG Eisenbahn Theodor Kotzur im Februar 1949 den Beamtenstatus verloren.

Gruß aus Wismar
Andreas

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 08.08.17 18:30

Wie war das eigentlich in dem Falle wenn man vor 1949 Beamter auf Lebenszeit bei der Reichsbahn war, wurde man nach dem 3.Oktober 1990 automatisch wieder verbeamtet ? Bzw. in der Pensionsstufe auf den Rang gesetzt den man bekommen hätte wenn der Beamtenstatus in der DDR nicht abgeschafft worden wäre ?

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: Zuffenhausen

Datum: 08.08.17 20:11

Hallo,

Beamter auf Lebenszeit kann man erst mit Erreichen des 27. Lebensjahres werden. Die maximale Arbeitszeit endet spätestens mit dem Tag in dem Monat in der der Beamte das 65. Lebensjahr erreicht hat. Wenn der Beamte nun im Jahr 1949 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt worden ist hätte er noch 38 Dienstjahre vor sich gehabt bis er das 65. Lebensjahr erreicht hätte. Dies wäre im Jahr 1987 der Fall gewesen. Im Jahr 1990 wäre er bereits im Ruhestand gewesen und hätte somit auch nicht wieder in den aktiven Beamtenstatus übernommen werden können.

Gruß
Zuffenhausen

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: Fdl Uwf

Datum: 08.08.17 20:29

Hallo Zuffenhausen,

darum hat doch auch Abellio-Man ".... Bzw. in der Pensionsstufe auf den Rang gesetzt den man bekommen hätte wenn der Beamtenstatus in der DDR nicht abgeschafft worden wäre ?" geschrieben.

Gruß
Martin

Re: Frage zum Beamtenstatus (der Reichsbahner)

geschrieben von: andreas +

Datum: 08.08.17 21:31

Gab es in der "DDR" überhaupt "Beamte" ? (Und nicht nur Arbeiter und Bauern? Oder Organe und Werktätige?)

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: andreas +

Datum: 08.08.17 21:40

Abellio-Men schrieb:

Bzw. in der Pensionsstufe auf den Rang gesetzt den man bekommen hätte wenn der Beamtenstatus in der DDR nicht abgeschafft worden wäre ?

Es gab zwar noch die alten Amtsbezeichnungen, aber als Nichtbamte bzw. Tarifbeschäftigte bekamen sie keine Pension, sondern unterfielen der bzw. in die Rentenversicherung.

Re: Frage zum Beamtenstatus (der Reichsbahner)

geschrieben von: TransLog

Datum: 08.08.17 21:41

Die Besatzungsmächte hatten das Beamtentum abgeschafft. In Westdeutschland und Westberlin wurde es ca. 1950 wieder eingeführt.
Die DDR sah sich nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Sie hatte aber Staatsangestellte.

Gruß, Ulrich

Re: Frage zum Beamtenstatus (der Reichsbahner)

geschrieben von: Fotograf

Datum: 09.08.17 05:03

TransLog schrieb:

Die DDR sah sich nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Sie hatte aber Staatsangestellte.

Gruß, Ulrich

Genau und diese mussten auch, per Unterschrift auf das neue Grundgesetz der Bundesrepublik eingeschworen werden. Mittlerweile ist das aber egal,man hat aber zur Unterscheidung eine 2 vor der PN

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: Dampffrosch

Datum: 09.08.17 07:02

Wäre dieser Beamter vor 1987 in die BRD geflüchtet, hätte man ihm die Dienstjahre angerechnet.

Gruß
Horst

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: stenkelfelder

Datum: 09.08.17 13:46

Wenn im Westen ein Beamter aus dem Dienst ausschied, wurde er (und wird wohl noch) bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nachversichert- das kam z.B. im Bereich der kommunalen Finanzverwaltung und der Sparkassen öfters vor und war auch üblich, wenn ein Bundesbahner zu einer NE- Bahn wechselte oder zu einem kommunalen Verkehrsbetrieb.
Die letzten ehemaligen Beamten der DR (USSR- Zone) dürften Ende der 1980er Jahre in den Ruhestand verabschiedet worden sein- die Eingliederung in die DB hat mit Sicherheit keiner von ihnen noch im aktiven Dienst erlebt-
Ein Sonderfall dürfte die Transportpolizei gewesen sein- alle Polizeikräfte hatten in der Deutschen Bürokratischen Republik militärischen Status und wurden 1990 in ein ziviles Beamtenverhältnis übergeführt- die "TRapo" dürfte gleich zur Bundespolizei gekommen sein und die Kameraden waren auch ihre schönen militärischen Dienstränge los.
Die Reichsbahn führte auch Dienstränge wie die alten DRG- Beamten, aber die waren hier nur Bezeichnungen für Gehaltsstufen wie im Haustarif der DEG oder in der "Besoldungsordnung" der fürstlich Thurn und Taxis' schen Verwaltung. Und da gab es schon kuriose Blüten- ich habe 1990 in Benneckenstein das Türschild des dortigen Bahnhofsvorstehers gesehen, und der Typ war Reichsbahn- Oberamtmann (bei der DB hieß das Amtsrat und war Besoldungsgruppe A12). Ein Amtsrat managte damals bei der DB schon einen größeren Knotenbahnhof wie Herne oder Soest, und auf einem DB- Bahnhof der Größenklasse von Benneckenstein versah normalerweise ein Mann pro Schicht den gesamten Dienst- Fka, Stellwerk (Ende eines Blockabschnitts und ~10 Kreuzungen täglich) und Güterabfertigung (etwas Reisegepäck und 1- 2 Wagenladungen täglich). Bei der DB wäre hier als Allroundmann pro Schicht ein Sekretär oder Obersekretär eingesetzt worden, und der Scheff vons Ganze wäre Hauptsekretär oder Amtsinspektor )Endstufe im mittleren Dienst) gewesen. Heute ist Benneckkenstein eine Agentur.

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: Bw Kirchberg

Datum: 09.08.17 14:45

Hallo,

Ich danke für die bisherigen Ergebnisse, die mir aber leider noch nicht ganz ausreichend sind.

Ich kann mir nicht ganz vorstellen, das es das Beamtentum "einfach so" von heute auf morgen nicht mehr gegeben haben soll, also ohne Befehl der Alliierten bzw. der SMAD.

Und einen solchen Befehl bzw. eine andere geeignete Bekanntmachung - vielleicht auch schon ein Gesetz/Verordnung, wenn es nach dem 7.10.49 war - suche ich.

Danke für weiterhin zahlreiche Wortmeldungen.

Mike



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:08:09:16:16:38.

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.08.17 16:25

Hallo,

Bedurfte es denn eines Befehles, Gesetzes oder einer Verordnung ? War es nicht einfach einmal so, das mit dem Zusammenbruch und der bedingungslosen Kapitulation am 08. Mai 1945 des Deutschen Reiches die rechtlichen Grundlagen für die Beamtenverhältnisse erloschen und die Beamten von ihrem Eid entbunden waren. Spätestens am 05. Juni 1945 waren die Beamtenverhältnisse mit der Übernahme der Regierungsgewalt durch die Alliierten in Deutschland erloschen. Genauere Auskünfte werden Dir aber dazu wohl die entsprechenden staatlichen Archive erteilen.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:08:09:16:54:16.

Rechtsgrundlage

geschrieben von: KD

Datum: 09.08.17 16:37

Bw Kirchberg schrieb:

Ich kann mir nicht ganz vorstellen, das es das Beamtentum "einfach so" von heute auf morgen nicht mehr gegeben haben soll, also ohne Befehl der Alliierten bzw. der SMAD.

Und einen solchen Befehl bzw. eine andere geeignete Bekanntmachung - vielleicht auch schon ein Gesetz/Verordnung, wenn es nach dem 7.10.49 war - suche ich.


Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom Dezember 1953 festgestellt: "Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen."
Die Begründung dafür ist nicht ganz einfach, aber lesenswert: [sorminiserv.unibe.ch:8080]
Zusammenfassend kann man es auf darauf zurückführen, dass die Beamten in der Zeit des Nationalsozialismus einen Eid auf Hitler geschworen und in einem besonderen Treueverhältnis zur NSDAP gestanden haben. Mit der Kapitulation des Deutschen Reichs, spätestens aber mit dem Verbot der NSDAP im Kontrollratsgesetz Nr. 2, entfiel damit gewissermaßen die Grundlage für das Beamtentum.

EDIT: Deine Frage bezog sich auf die DDR. Die Regelungen der Alliierten, auf die sich das westdeutsche Gericht bezieht, stammen aber natürlich aus den ersten Monaten nach Kriegsende und galten in allen Besatzungszonen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:08:09:16:39:48.

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: Mw

Datum: 09.08.17 20:43

Lieber Gerd Böhmer und die anderen - am Tag (vor) der Befreiung dem 07.05.1945 hat die Deutsche Wehrmacht kapituliert, und nicht das Deutsche Reich.

[de.wikipedia.org]

(Damit ist de facto natürlich das Deutsche Reich auch untergegangen, vor allem durch die nachfolgende Besatzungszeit.)

Nicht zuletzt deshalb bestanden und bestehen immer noch einige "Verhältnisse" von vor 1945. Das war auf dem Boden der nachfolgenden westlichen Besatzungszonen so und in der "BRD", z.B. die Beamtenverhältnisse mit all ihren Anrechnungszeiten usw, deren Begründung vor 1945 stattgefunden hat. Diese Verhältnisse sind nicht untergegangen.
Nebenbei bemerkt bestehen immer noch Gesetze und Verordnungen aus der Zeit vor dem "Zusammenbruch", so sie denn nicht "novelliert" oder ganz gestrichen worden sind.
Kein schöner Gedanke, aber es ist so. Das selbe trifft für massenhaft Verwaltungsakte aus dem 3. Reich zu, z.B. die Ernennungen (Beförderungen) von Beamten, aber auch so Nichtigkeiten wie Straßenwidmungen usw.

Noch folgendes:

Nach der "Wiedervereinigung" 1989 wurden in den Beitrittsländern noch Beschäftigte der Reichsbahn (Ost) verbeamtet, zwar nur wenige (die Zahl kenne ich nicht), aber es gab solche Fälle. Mir ist mindestens einer persönlich bekannt, der Kandidat war 1989 21 Jahre alt und wurde in das Amt A5 eingewiesen. Jezt rechne mal aus, wann der seine reguläre Altersgrenze erreicht haben wird.

Ich möchte noch bemerken, daß mein Beitrag keinen vollständigen Abriß der "Beamtensituation" bzw des Fortbestands von juristischen Tatbeständen, die vor bzw während des 2. Weltkriegs geschaffen wurden, darstellt. Es werden nur einige - aber wesentliche - Schlaglichter gesetzt. Über die Thematik ließe sich unendlich lange (womöglich erfolglos) abhandeln.

Gruß
Mw

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.08.17 20:52

Hallo,

Vergiss bitte Wikipedia an der Stelle - am 08. Mai 1945 hat das Deutsche Reich in seiner Gesamtheit kapituliert und nicht nur die militärischen Einheiten. Mit dem 09. Mai 1945 00.01 Uhr trat die deutsche Gesamtkapitulation in Kraft. Es gab ja nicht nur militärische Einheiten, sondern auch nichtmilitärische Einheiten, bzw. Strukturen. Siehe auch im zweiten Band des Buches "das dritte Reich von 1933 bis 1945" unter den Daten vom 08. und 09. Mai 1945. War doch die bedingungslose Kapitulation des Deutschen Reiches die wichtigste Forderung der alliierten Mächte.

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: Mw

Datum: 09.08.17 21:09

Es geht hier (in diesem Thread) ja nicht in erster, auch nicht in zweiter Linie darum, ob und wie das Deutsche Reich (... das sog. "Dritte") untergegangen ist.
Wer sich aber damit befassen will, dem sei einmal der Wortlaut der Kapitulationsurkunde durchgestellt:

[www.tagesspiegel.de]

Weitere Diskussionen bringen nichts , vor allem an dieser Stelle.

Es geht hier in erster Linie darum, wie Beamtenverhältnisse - vor allem mit ihren Anwartschaften - über den "Zusammenbruch" hinaus Bestand gehabt haben.
Beamte aus der Kriegs- und Vorkriegszeit waren danach wiederum Beamte, so sie denn ihren Dienst in der BRD ausübten. Auf die Anwartschaft wurden auch Ausfall- und Ersatzzeiten, wie Kriegsdienst (und sei es bei der SS in einschlägigen Divisionen!) oder Gefangenschaft angerechnet.

Kurz gesagt: Wer z.B. als vormaliger Wagenmeister der Besoldungsstufe A6 in den Wehrdienst eintrat, kam aus der Gefangenschaft (und wenn es 1955 aus Rußland war) mit A6 als solcher wieder in den Dienst. Jedenfalls im Westen.

Gruß
Mw

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: S&B

Datum: 09.08.17 22:00

Zitat:
Nach der "Wiedervereinigung" 1989 wurden in den Beitrittsländern noch Beschäftigte der Reichsbahn (Ost) verbeamtet, zwar nur wenige (die Zahl kenne ich nicht), aber es gab solche Fälle.

Persönlich bekannt ist mir ein DR Fahrdienstleiter, der noch wenige Tage vor Grenzöffnung nach Westen geflüchtet war und bei der DB als Fahrdienstleiter mit Arbeiterstatus beschäftigt war.
Von der Möglichkeit, ihn entsprechend kurzfristig zu kündigen, hat man später Gebrauch gemacht- eine Abfindung hat er allerdings bekommen.
Grüße
Ulrich

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: Gt2x4/4

Datum: 09.08.17 22:45

Mw schrieb:

...
(Damit ist de facto natürlich das Deutsche Reich auch untergegangen, vor allem durch die nachfolgende Besatzungszeit.)
...

Nein, keineswegs!

Daß das Deutsche Reich nicht untergegangen war, hat das BVerfG 1973 eindeutig festgestellt (sonst wäre der Grundlagenvertrag nicht möglich gewesen).

Endgültig untergegangen ist das DR dann am 3.Oktober 1990 um 0 Uhr.

Re: Frage zum Beamtenstatus der Reichsbahner

geschrieben von: S&B

Datum: 09.08.17 23:35

Zitat:
Daß das Deutsche Reich nicht untergegangen war, hat das BVerfG 1973 eindeutig festgestellt (sonst wäre der Grundlagenvertrag nicht möglich gewesen).

Interessant. Warum bekäpmft der Deutsche Staat dann die Reichsbürger?
Grüße
Ulrich
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