Rönshausener schrieb:
§ 20 Bahnübergänge …
Das beantwortet jetzt aber nicht meine Frage, wo ein Lkw innerorts vor einer geschlossenen Bahnschranke zu warten hatte — grundsätzlich an der dreistreifigen Bake vor dem BÜ, oder durfte er
innerorts bis an den Bü heranfahren und dort aufs Öffnen der Schranken warten (wie hier zu sehen)?
Gruß
Walter