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Vorsichtssignal bei der DR

geschrieben von: Transall

Datum: 26.04.15 20:50

Hallo,

gab es schon zu Reichsbahnzeiten ein Vorsichtssignal an Hauptsignalen als Zs 7 oder 11 ?

Danke im Voraus.

Re: Vorsichtssignal bei der DR ?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.04.15 21:14

Hallo,

Nein, in der Form gab es diese Signale bei der DR laut ab 1971 gültigem Signalbuch nicht. Das Zs 7 war bei der DR der Gleiswechselanzeiger für die Anzeige eines Gleiswechsels. Ein Zs 11 kannte die DR nicht.

edit: Fragen im Betreff bitte mit einem Fragezeichen kennzeichnen.

Re: Nein,das war zuerst ein Versuch im Bereich der Bundesbahndirektion Köln

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 27.04.15 00:18

Hallo,


Nein,das war zuerst ein Versuch im Bereich der Bundesbahndirektion Köln Anfang der 1950er-Jahre.

Gedacht für die gerade im Bereich der Stadt Köln sehr zahlreiche Eisenbahnstrecken mit ihrem dichten Blockabständen.
Dort war/ist es ja so,das der Tf eines Zuges vor einem Halt zeigenden Hp-Signal auch die nächsten bereits erkennen kann samt der Strecke.

Deswegen wollte man damals eine vereinfachte Möglichkeit für den Fdl schaffen,den Zug weiter fahren zu lassen.Denn bei Signal Zs 7 brauchte der Fdl zu dessen Bedienung keine Räumungsprüfung durchführen.Denn der Tf durfte auf Zs7 ja nur auf Sicht und maximal 40 Km/h fahren.
Das ist so nicht ganz korrekt...

Laut Streckenliste war das Signal Zs7 in Bereich des Hbf Köln der

Auftrag zum Vorbeifahren am Hp0 UND Nachrücken an den im Block davor stehenden Zug (natürlich nicht dranfahren sondern 3-4m dahinter).

Sinn des ganzen war die hohe Zugdichte zu entschärfen und wurde vorzugsweise zwischen Köln-Betriebsbahnhof und Köln Hbf (dort auch noch bis zum Errichten des unseligen ESTWs) angewandt, damit "hinten wieder Platz" war.


Das ist auch der Grund warum diese Signale Zs7 UND Zs1 besaßen. Das Signal Zs7 galt damals noch nicht als Auftrag zur Vorbeifahrt am gestörten Hauptsignal, dafür gab es das Signal Zs1.



Hier kann man das gut sehen...http://www.abload.de/img/kk29pqkyk.jpg


und hier auch... http://abload.de/img/kk28d2j77.jpg



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2015:04:27:09:19:58.

Re: Nein,das war zuerst ein Versuch im Bereich der Bundesbahndirektion Köln

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 27.04.15 09:38

Morgens,

Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe etwa so wie das bei der DR gebräuchliche permissive Fahren ?

Re: Nein,das war zuerst ein Versuch im Bereich der Bundesbahndirektion Köln

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 27.04.15 11:52

Das kann man wohl meiner Meinung nach überhaupt nicht vergleichen.
Permissiv war ja mit oder ohne besonderen Auftrag je nach angebrachten Mastschild und war für Strecken mit automatischen Streckenblock bestimmt.


http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/avatarreinerkov5lsiazqw.jpg
Gruß vom ngird.


Re: Nein,das war zuerst ein Versuch im Bereich der Bundesbahndirektion Köln

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 27.04.15 12:28

Hallo,

Das ist nicht ganz korrekt, auch das permisisve Fahren musste angewiesen werden und konnte nur in Absprache mit dem FDL erfolgen. Insofern war da schon ein besonderer Auftrag nötig.
Hallo zusammen,
so war das mit dem Auftrag zum permissiven Fahren !


pe.jpg



Viele Grüße
Andreas H.

Re: Nein,das war zuerst ein Versuch im Bereich der Bundesbahndirektion Köln

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 27.04.15 14:06

Hallo,

Danke für die Grafik. Ich wollte nur dahin, das eben nicht ohne besonderen Auftrag die Vorbeifahrt erfolgen durfte. Da waren dann ja auch die die entsprechenden Regeln aus der Fahrdienstvorschrift zu beachten. Mir wurde es seinerzeit in der Ausbildung beigebracht, Signal erkennen, versuchen den FDL zu erreichen und erst dann auf den dafür genehmigten Strecken die Fahrt eigenverantwortlich fortzusetzen. Am Tage Vmax 50 und bei unsichtigem Wetter oder Nacht Vmax 15.

Re: Nein,das war zuerst ein Versuch im Bereich der Bundesbahndirektion Köln

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 27.04.15 15:04

Das ist auch wieder Falsch. Nimm du doch oben gezeigten Bestimmungen laut Signalbuch, dann ist es Richtig.
Mann brauchte eben bei weiß-Schwarz-Weiß-Scharz-weißen Mastschild keinen besonderen Auftrag.
Die Geschindigkeiten waren; bei Tage und Sichtigen Wetter Höchstens 40 km/h, bei Dunkelheit und sichtigen Wetter Höchstens 15 km/m und bei Dunkelheit und unsichtigen Wetter Schrittgeschwindigkeit. Bei extrem Unsichtigen Wetter konnte der Tf das Permissive Fahren ablehnen. Soweit mal nach meinen Erinnerungen Sinngemäß.


http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/avatarreinerkov5lsiazqw.jpg
Gruß vom ngird.


Eine kleine Bemerkung dazu: das ZS 7 wurde mit der Berichtigung 2 des Sig-Buches DV 301 der (alten DB) am 28.05.72 eingeführt. vorher galt es als "Zs V", Vorsichtsignal, nur bei der BD Köln und war in der 301 unter "Im Abschnitt B nicht enthaltene Signale" aufgeführt; siehe Bildchen. Gruß Fritzle.


001.jpg

Re: Nein,das war zuerst ein Versuch im Bereich der Bundesbahndirektion Köln

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 27.04.15 16:22

Hallo,

Na so falsch wird das ja wohl im Jahr 1988 als ich meine erste Triebfahrzeugführerausbildung absolviert habe nicht gewesen sein, was mir seinerzeit von unserem Lehrlokführer beigebracht wurde. Auch bei einem weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißen Mastschild sollte gemäss meiner heute schon gemachten Ausführung verfahren werden. Selbst bei Kleinwagenfahrten galt der Grundsatz, auch wenn ein Signal laut Fahrtanweisung für meine Fahrt nicht gültig war, sollte auch hier bei einem Haltbegriff nicht ohne anzuhalten vorbeigefahren werden. Noch hatte nicht nur das Signalbuch Gültigkeit, sondern auch die Fahrdienstvorschrift. Noch zumal es gerade im Berliner Streckennetz Strecken gab, auf Denen das permissive Fahren nicht zugelassen war. Die Geschwindigkeiten beim permissiven Fahren waren 50 oder 15 km/h, das habe ich bis Heute so drin.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2015:04:27:16:36:07.
Hallo Gerd,

Du hast schon Recht ! Bei der Einführung des permissiven Fahren galten die Geschwindigkeiten von 50 und 15 Km/h nach der Vorbeifahrt an einem Haltbegriff zeigenden oder gestörten Lichthauptsignal mit einem weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißen Mastschild. Durch die Berichtigung der DV 408 von 1990 änderten sich die gültigen Geschwindigkeiten in 40 Km/h, 15 Km/h und Schrittgeschwindigkeit.


Viele Grüße
Andreas H.

Eine Ergänzung

geschrieben von: Sela

Datum: 27.04.15 19:56

Hallo

Natürlich habt Ihr alle recht, aber eine wichtige Kleinigkeit zum permissiven Fahren fehlt noch: Der Tf hat die Fahrgeschwindigkeit so zu regeln, daß er mit Sicherheit vor einem Hindernis zum Stehen kommt (sinngemäß). Daher sind die Angaben- 50(40)/15 km/h und Schrittgeschwindigkeit- im Sinne von höchstzulässiger Geschwindigkeit zu verstehen und nicht als Richtgeschwindigkeit. In der Praxis hieß dies, daß der Lokführer selbst entscheidet, wie langsam er fährt, um obenstehende Forderung zu erfüllen.

Bleibt alle gesund- Sela

Re: Eine Ergänzung

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 27.04.15 20:06

Hallo,

@ Andreas H. und Sela - vielen Dank für Eure Ergänzungen und Korrekturen.
ngird schrieb:
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> Das ist auch wieder Falsch. Nimm du doch oben gezeigten Bestimmungen laut Signalbuch, dann ist es Richtig.

Und Gerd hat auch wieder recht.

> Mann brauchte eben bei weiß-Schwarz-Weiß-Scharz-weißen Mastschild keinen besonderen Auftrag.

Bei einem rotem Mastschild brauchte es einen Auftrag (Zs1)

Knut