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 04 - Historisches Forum 

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Hallo,

es gilt ja die Regel E-Lok vor Diesellok vor Dampflok. Warum eigentlich?

1.) Gab es auch eine Vorschrift, dass ölgefeuerte Dampfloks vor kohlegefeuerten führen? Oder umgekehrt?

2.) Wurden auf der Emslandstrecke auch mal 220 vor einem Langen Heinrich eingesetzt, ob gemeinsam mit 044 oder 043, mit 221 oder einer zweiten 220?
Den Einsatz einer 220 und einer 042 gemeinsam kann ich mir nicht vorstellen.

Danke!

Frohe Ostern,

MfG aus Lübeck

Stefan
Gab es so ziemlich alles.

Bigboy4015 - Ulrich Wolf - Betreiber von US-Modellbahn.net
Gab es so ziemlich alles.

Bewusst kenne ich keine Vorschriften das Kohle oder Öl an einer bestimmten Position fahren.
In den USA gab es sowas bei den Gasturbinenloks der UP.
Die mussten immer an der Spitze laufen weil die Abgase in der angesaugten Luft quasi die Turbine erstickt haben.

Bigboy4015 - Ulrich Wolf - Betreiber von US-Modellbahn.net
Stefan Höfel schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo,
>
> es gilt ja die Regel E-Lok vor Diesellok vor
> Dampflok. Warum eigentlich?
>


Ohne es genau zu wissen vermute ich, dass die V- oder Dampfloks hinter der arbeitenden E Lok laufen sollen, damit die Dämpfe/Abgase nicht zur Dauerbelastung des Tf führen, der darin die Lok bedient.

Gruss Kabelcontainer, Tf bei Cargo, Railion, Railion Logistics, Schenker, Schenker Rail, Cargo 2.0


Die Bahn hat einen Wert von 120 Mrd. und Mehdorn will sie für 7 Mrd unbedingt an den Russen verkaufen. Warum wohl? Schon mal was von streikenden russischen Lokführern gehört? Die werden vorher erschossen und Ruhe ist!

Urban Priol

DB-Fahrdienstvorschrift (FV) DV 408

geschrieben von: Günter_Hoppe

Datum: 04.04.15 20:08

Hallo Stefan,

vor mir liegt die DB-FV von 1972, allerdings Ausgabe 1979. Dort steht ab Seite 126 im § 57 "Vorspann" im Absatz 3:

"Wenn mehrere Lokomotiven an der Spitze des Zuges fahren, sollen elektrische Lokomotiven vor Dampf- oder Diesellokomotiven, Diesellokomotiven vor Dampflokomotiven fahren." Das sogenannte Dampflokverbot hat offensichtlich keinen Eingang ins Vorschriftenwerk gefunden.

Zur Frage 2, siehe hier, Bild 27, ist allerdings 'ne 221.

Auch wenn kein Copyright-Vermerk in meinen Bildern eingeblendet ist, befindet sich das Verwertungsrecht ausschließlich bei mir.

Viele Grüße aus dem Strohgäu sendet

Günter

Liste meiner HiFo-Beiträge

Zugföderungsvorschriften der 900er-Reihe/Buchfahrplan usw.

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.04.15 20:56

Hallo,


das war schon genau geregelt in den Zugförderunsgvorschriften der 900er-Reihe des Betriebsmaschinendienstes.

Im Buchfahrplan war ja bei jedem Zug das planmäßig arbeitende Tfz angegeben und bei Vorspann-oder Doppeltraktion dann auch genau was wie anzukuppeln war.

Bei Abweichungen davon mussten die Bw dann anhand der Vorschriften einen Ersatzfahplan schreiben und diesem dem Zuganfangsbahnhof mitteilen.
Schrankenkurbler schrieb:

>>Im Buchfahrplan war ja bei jedem Zug das planmäßig arbeitende Tfz angegeben und bei Vorspann-oder Doppeltraktion dann auch genau was wie anzukuppeln war.

Bei Abweichungen davon mussten die Bw dann anhand der Vorschriften einen Ersatzfahplan schreiben und diesem dem Zuganfangsbahnhof mitteilen.<<

Das ist für den Anfang schon nicht schlecht, nun aber zu den Feinheiten:

Das "Tfz" (anfangs "Zlok") im Kopf des Buchfahrplans bezog sich auch die Baureihe, die der Fahrplankonstruktion (Höchstgeschwindigkeit, Fahrzeiten, u.U. Bremshunderstel) zu Grunde lag.
Es kam daher vor, daß per Laufplan der Tfz eine andere Baureihe zum Einsatz kam als im Kopf des Buchfahrplans angegeben war.

Markantes Beispiel sind die vielen Schnellzüge (nicht IC!) aus der DB-70/80-Ära, die laufplanmäßig mit 103 oder 112 bespannt waren. Die 103er/112er-Bespannungen finden sich so gut wie nie im Buchfahrplan, da die Fahrzeitenberechnung standardmäßig die BR 110 zu Grunde legte.

Ähnliches gibt es aus der Dampflok-Ära, z.B. mit den BR 03/01/23/39/38.

Dann zum Aushändigen des "Ersatzfahrplans" : wegen eines Vorspanns (der nicht im Buchfahrplan verzeichnet war) musste kein BW einen Ersatzfahrplan ausstellen. Bahnbetriebswerke sind maschinentechnische Dienststellen - "Adhoc"-Fahrpläne (oder Befehl Ad zur Verringerung der Höchstgeschwindigkeit) wurden vom Betrieb, also vom Bahnhof auf Weisung der Betriebsleitstellen (Zugleitung usw.) ausgehändigt. (Unbestritten, daß dafür vorab eine Meldung vom Bw oder Lokdienst über die Bespannungsänderung vorligen musste)

Bws waren nur verantwortlich für die Ausrüstung der der Triebfahrzeuge mit den Fahrplanunterlagen für den Jahresfahrplan, also die Buchfahrpläne selbst, und die La.
Die La bekam aber jeder Tf persönlich über sein Namensfach bei der Lokleitung zugeteilt. Das dürfte heutzutage auch noch weitgehend so sein.

Örtliche Besonderheiten und Abweichungen kamen natürlich immer wieder mal vor.

Gruß
Mw

EDIT: Befehl "C" in "Ad" geändert - vielen Dank für den Hinweis.

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2015:04:07:18:18:12.
Hallo Stefan,

eine Diesellok öffnet zur Wärmeabfuhr ihre Jalousien, eine E-Lok saugt mit ihren Lüftern Aussenluft zur Kühlung an. Beide würden dann heftigst den Dampflokdreck in ihren Maschinenräumen verteilen, was dann auch noch zu Störungen führen könnte. Bei den E-Loks gilt das natürlich auch für den Dieselruß.

Gruß
Michael



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2015:04:05:18:40:57.

Re: Auszug aus DR- Fahrdienstvorschrift

geschrieben von: 010522

Datum: 06.04.15 14:23

Lieber Stefan,

es hat zwar nichts mit der Langen Heinrich zu tun aber vielleicht interessiert es dich doch ?
Hier ein Auszug aus meiner damaligen DR Fahrdienstvorschrift einschließlich Berichtigungen.

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/dv408hifodnzct05xl4b.jpg

Gern geholfen wenn es denn so ist, mit .....


https://i.postimg.cc/MvjD0LZ2/318-01-0533-18-11-79-100x-XXXX.jpg


https://i.postimg.cc/2qdh9pMM/318-01-0533-18-11-79-800x-XXXX.jpg

https://i.postimg.cc/NKTndM44/318-01-0533-18-11-79-200x-XXXX.jpg
https://i.postimg.cc/NKTndM44/318-01-0533-18-11-79-200x-XXXX.jpg



https://i.postimg.cc/G94Y172S/Ralf-00-00-00-01-0522-Lokf-hrerseite-210-xxx.jpg

https://i.postimg.cc/vZPx0ym7/318-01-0533-18-11-79-600x-XXXX.jpg

Re: Auszug aus DR- Fahrdienstvorschrift

geschrieben von: tommy10

Datum: 06.04.15 17:55

Zum Paragraph 65 passt die Tatsache, das 1984 eine 52er eine 130er unter Fahrdraht von vermtl. Seddin nach vermtl. Wustermark via Potsdam Hbf. überführte. Meine Vermutung DK sparen.?

mfg tommy10



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2015:04:06:17:56:58.
Moin!

Zitat:
2.) Wurden auf der Emslandstrecke auch mal 220 vor einem Langen Heinrich eingesetzt, ob gemeinsam mit 044 oder 043, mit 221 oder einer zweiten 220?

Ich selber habe mal die Ausfahrt eines langen Heinroch mit V200.? und Dampflok aus EMD Rbf beobachtet, zur Indentifizierung war ich aber zu weit weg...
War so im Frühjahr/Sommer '77

Gruß Carsten

Geltungsbereich der FV

geschrieben von: Bahnwärter

Datum: 07.04.15 15:50

Hallo Günter,

"Die Fahrdienstvorschrift gilt für die Deutsche Bundesbahn und die von der zuständigen Landesbehörde bestimmten nichtbundeseigenen Eisenbahnen."

Dieses Zitat aus dem §1 dürfte erklären, warum das Dampflokverbot keinen Eingang in die FV fand. Auf vielen NE-Bahnen, für die die FV bindend war, dampfte es munter weiter...

Es grüßt
der Bahnwärter

Dampf auf NE-Bahnen

geschrieben von: Günter_Hoppe

Datum: 07.04.15 16:25

Hallo Bahnwärter,

Dein letzter Satz drückt es aus: Wir Dampfjunkies im Dreieck Stuttgart - Karlsruhe - Ulm überlebten auf den WEG-, HZL- und AVG-Strecken. Die GES eröffnete zu Ostern 1978 den Betrieb zwischen Korntal und Weissach.


19780331038_skaliertc.jpg


Lok 16 der GES fährt von Hemmingen in Richtung Heimerdingen. Der Mini-Übergang ist seit dem Umbau im letzten Sommer zu einer High-Tech-Rampe geworden, der Bach "Gaichelgraben" ist seit mindestens 25 Jahren verdolt. Heute würde ich mitten im Wohngebiet stehen, das sich ca. 150 m rückwärts meiner damaligen Position erstreckt.

Auch wenn kein Copyright-Vermerk in meinen Bildern eingeblendet ist, befindet sich das Verwertungsrecht ausschließlich bei mir.

Viele Grüße aus dem Strohgäu sendet

Günter

Liste meiner HiFo-Beiträge

Niedrigere Geschwindigkeit

geschrieben von: Bahnwärter

Datum: 07.04.15 17:05

Hallo zusammen,

dass zu Bundesbahnzeiten ein beabsichtigter außerplanmäßiger Vorspann der (Ober-)Zugleitung/Betriebsleitung zu melden, und von dieser genehmigt werden mußte, ist bereits genannt worden. Eine Verständigung der Triebfahrzeugführer über eine niedrigere Geschwindigkeit des Zuges erfolgte nicht, wenn sie Tfz-bedingt war. Wenn die im Fahrplan vorgegebene Höchstgeschwindigkeit eines Zuges wegen Wagenbauart (niedrigere zulässige Hg) herabgesetzt werden mußte, erfolgte bis in die 1980'er Jahre die Verständigung des Tf durch Befehl Ad - danach mit dem Vordruck Fahrplanabweichung.

Es grüßt
der Bahnwärter