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Hallo in die Runde,

die Literatur ist sich uneins und oft auch nicht sehr aussagefähig. Kennt jemand die "Anweisung für den Betrieb auf der Gefällestrecke Saßnitz-Hafen" der Rbd Greifswald? Die Meinungen über die Abwicklung des Verkehrs gehen auseinander. Die einen meinen, alle Züge von und zum Fährhafen IMMER mit Zug- und Bremslok und die anderen verneinen vehement. Fuhr die 03.10 nur als Brems-/Schlusslok zum Hafen oder fuhr sie wie mündlich überliefert auch schwer arbeitend mit D-Zug-Kurswagen die Steilstrecke hinauf zum Bahnhof Saßnitz?

Vielen Dank für die Antworten.
Hallo,

ich kenne diese Anweisung auch nicht, jedenfalls nicht auswendig. Aus der Praxis, denn ich habe im Bw Stralsund eine Menge Belehrungsfahrten gemacht von 1981 - 1983, kann ich nur sagen, daß wir Güterzüge immer mit Loks an beiden Enden gefahren haben. Waren sie zu lang, mußte unten noch getrennt werden, und der vordere Teil zog vor und setzte dann zum Güterbahnhof im Hafen um. Dann folgte der hintere Teil.
D-Zug-Kurswagen von der Fähre (meistens einer oder zwei) schoben wir nur mit einer Lok hoch. Oben wurde dann umgesetzt und an den Stammzug rangiert. Herunter kamen die Kurswagen auch nur mit einer Lok, immer zur Talseite.
Zum Thema Dampf kann ich nichts sagen, das war schon vorbei. Wenn ich mich aber ganz dunkel richtig entsinne, war die Rampe für die 03 tabu... Aber da wissen andere bestimmt besser bescheid...
Übrigens galt die Strecke offiziell nicht als Steilstrecke, weil als Nebenbahn eingestuft. Oder war das irgendwann noch anders?
Gruß aus Berlin.

https://abload.de/img/2005.12.08felix2wzjkf.jpg Mein HiFo-Inhaltsverzeichnis
Wir werden dich nie vergessen!
In Robin Garn's Buch "Die Baureihe 03.10 der Deutschen Reichsbahn" (Lok Report, ISBN 3-935909-23-3) wurde bei im Kapitel"Züge und Leistungen der Stralsunder 03.10" unter dem Jahre 1972 (Seite 269) vermerkt (Zitat): "Die Unsitte, die Kurswagen des D 128 schon im Hafen von Sassnitz zu bespannen und rückwärts hochzuzerren, hält wieder Einzug. ...". Außerdem ist oft von Speichenrissen und abgefahrenen Radreifen im Zusammenhang mit der Rampe die Rede. Das läßt zweierlei Schlüsse zu:
1.) 03.10 durfte in den Hafen und das früher als auch ab '72. Die Personale waren wenig begeistert!
2.) technologisch muß es mal eine Zeit gegeben haben, in der dies nicht so war, aber ob verboten oder technologisch bedingt...?

Am Buch haben auch der ehem. Instrukteur des Bw Stralsund Schulz und diverse Lokführer mitgearbeitet, so dass diese Angaben recht genau sein dürften!

Mfg
maschwa



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2009:03:16:09:39:00.
Dieselkutscher schrieb:
-------------------------------------------------------

> Zum Thema Dampf kann ich nichts sagen, das war schon vorbei. Wenn ich mich aber ganz dunkel
> richtig entsinne, war die Rampe für die 03 tabu...

Hat denn keiner eine ÜVT (Übersicht über die Verwendbarkeit der Triebfahrzeuge) zur Hand? Da könnte man es nachlesen.

> Aber da wissen andere bestimmt besser bescheid...
> Übrigens galt die Strecke offiziell nicht als Steilstrecke, weil als Nebenbahn eingestuft. Oder
> war das irgendwann noch anders?

Die Strecke war immer Steilstrecke, auch als Nebenbahn. Die Rübelandbahn und auch die Strecke Eibenstock unt. Bf - Eibenstock ob. Bf waren ja auch als Nebenbahnen Steilstrecken.

Knut

Alte Steilstreckenregelung

geschrieben von: Gruppentaste

Datum: 16.03.09 10:37

Zitat:
Dieselkutscher schrieb:
-------------------------------------------------------
Übrigens galt die Strecke offiziell nicht als Steilstrecke, weil als Nebenbahn eingestuft.
Moin,

früher [tm] war die Regelung, daß ab Hauptbahnen ab 25 Promille und Nebenbahnen ab 40 Promille als Steilstrecke mit den entsprechenden zusätzlichen Vorschriften (465) zu behandeln sind. Heute ist nur noch größer als 40 Promille das Kriterium.

Wenn die Strecke also steiler als 40 Promille war, dann fiel sie unter die Steilstreckenregelung.

Schöne Grüße

Gruppentaste

"Vor meiner Black Mamba geht jeder Schaffner in die Knie."
Harald Schmidt in mobil 04/2009 über seine BahnCard100
Hallo Dieselkutscher,

vielen Dank für die Ausführungen. Ja, vieles ist verloren gegangen. Es hat niemand damit gerechnet, dass es mal so kommt. Tja und die Literatur vor- als auch nachwendig widerspricht sich oft.

Ich habe im Web auf deieser Seite[home.arcor.de] die Information gefunden, dass ALLE Züge vom und zum Hafen immer mit Zug- und Bremslok gefahren wurden. Tja und dann gab es da eben noch diverse Vorschriften und die Frage: Steil-/Gefällstrecke ja/nein. Ob die 03.10 auch auf der Steilrampe war, finde ich eher zweitrangig. Wenn es denn tatsächlich so war, dass immer mit Lok vorn und Lok hinten gefahren werden mußte, dann kann ich mir nur vorstellen, dass die 03.10 als eine Art Bremslok aus logistischen Gründen mit zum Hafen runter lief.

Richtig toll wären natürlich "Beweisfotos" vom Betriebsalltag. Aber ich selbst habe aus unerfindlichen Gründen keine Bilder gemacht - anderen ging's wahrscheinlich ähnlich.

Aber interessant ist auf alle Fälle schon mal, dass die Züge, wenn nur mit einer Lok, IMMER Lok talwärts zum/vom hafen liefen.

Vielen Dank!!!
Knut Ochdorf schrieb:
-------------------------------------------------------
> Dieselkutscher schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
>
> > Zum Thema Dampf kann ich nichts sagen, das war
> schon vorbei. Wenn ich mich aber ganz dunkel
> > richtig entsinne, war die Rampe für die 03
> tabu...
>
> Hat denn keiner eine ÜVT (Übersicht über die
> Verwendbarkeit der Triebfahrzeuge) zur Hand? Da
> könnte man es nachlesen.

AN sich müste doch in der DV 465 (Dv Steilstr.)
stehen was da für Loks fahren durften

Für Eibenstock und andere Strecken war dies doch auch genau festgelegt und dort vermerkt.

http://www.krawalowa.de/DSO/sig/5036041sig2.png

DV 465, Betrieb auf Steilstrecken

geschrieben von: Michael Staiger

Datum: 16.03.09 18:31

Hallo Steilstreckenfreunde,

habe hier eine DV für Steilstrecken der DR von 1958,
danach waren Hauptbahnen mit mehr als 25 %o Steilstrecken während es bei Nebenbahnen 40%o sein mussten.

Die Strecke Saßnitz - Saßnitz Hafen wird dort als Steilstrecke geführt und mit 27%o angegeben.

Nur Dampfloks mit Gegendruckbremse waren für Steilstrecken zugelassen,
allerdings konnte die Direktion auch Loks ohne Gegendruckbremse zulassen wenn die erforderlichen Bremshundertstel erreicht wurden.

Was da jetzt für Saßnitz galt, lässt sich aus der DV leider nicht herauslesen.

In meiner Heimatstadt Reutlingen gab es ein steiles Industriestammgleis, auf dem wg. der Bremsen nur bestimmte Lokbaureihen zugelassen waren - bei der BR 64 sogar nur solche mit Laufradbremsen!

Gruß
Michael

Re: DV 465, Betrieb auf Steilstrecken

geschrieben von: maschwa

Datum: 16.03.09 19:55

Ich habe auch so meine Zweifel, die sich nur mit den entsprechenden Unterlagen wiederlegen lassen, was das Drücken der Kurswagen angeht... Warum? Als Zugfahrt planm. geschoben? Ohne Bremseinrichtung an der Spitze? Irgendwie komisch!!! Ist ja deswegen, wenn auch nur 1,4 km freie Strecke.... Also muß es eine Regelung der RBD gegeben haben, weil sonst... Wäre wohl nicht ganz Regelkonform!

gibt zu bedenken mfg
maschwa
Laut Bespannungsübersicht schnellfahrede Züge Winter 66/67 bespannte z.B. den D23 eine 03 bis Saßnitz und zum Hafen BR 94. Den Gegenzug D 24 nahm eine 41 bis Saßnitz, weiter mit 03. Im Sommer 1969 vekehrten D 127/128 mit 03 bis Saßnitz und zum Hafen war eine V200 vorgesehen. Ich kann jetzt aber nicht alle Jahrgänge durchsehen, ob mal die 03 bis Hafen planmäüßig fuhr. Die ÜVT Rbd Greifswald hab ich grad nicht zur Hand, ich glaub, da habe ich auch nur eine jüngere Ausgabe nach 1980. Villeicht hilft es trotzdem weiter ....
03 083 schrieb:
-------------------------------------------------------

> Die ÜVT Rbd Greifswald hab ich grad nicht zur Hand, ich glaub, da habe ich auch nur eine jüngere
> Ausgabe nach 1980. Villeicht hilft es trotzdem weiter ....

Wenn mich nicht alles täuscht, war die 03 auch in den letzten Ausgaben noch enthalten.

Wenn sie Ende der 80er Jahre fahren durfte, dann ist ein Verbot in den Vorjahren fast undenkbar (außer wegen Brücken- oder Oberbaumängel).

Knut
SUPER. Danke.

Naja, meine Frage nach der 03.10 war eher drittrangig. Für mich und einige andere aus dem German-Railroads-Forum ist die Frage interessant, wie der Verkehr abgewickelt wurde. Ob nun die Loks immer talwärts liefen, also schoben/zogen oder ob das eher in Abhängigekit von der eigentlichen Last entschieden wurde. Natürlich, bei großen Lasten wurde sicher immer mit zwei Maschinen gefahren.

Gehen solche Informationen nicht auch aus dieser "ÜVT" hervor oder ist meine Frage vollkommen daneben?

Vielen Dank für die Mühen.
So etwas geht nicht aus der ÜVT hervor. Dort wird nur aufgeführt, ob die 03 überhaupt, mit Einschränkungen oder gar nicht auf der Strecke eingesetzt werden darf.

Über die Einsatzbeschränkungen verweist die DV Steilstr wiederum auf die SbV, Teil 1 (Sammlung betriebsdienstlicher Vorschriften. In der Ausgabe 1972 wird zu Einschränkungen im Triebfahrzeugeinsatz nichts vermerkt. Also gab es keine Einschränkungen.

Lesenswert auch der folgende Satz aus der SbV: "Die DV 465 (DV Steilstr) enthält u.a. auch die Strecke Saßnitz - Saßnitz Hafen. Die Aufnahme der Strecke in die DV erfolgte zu Unrecht, weil die DV Bestimmungen für Nebenbahnen nur vorsieht, wenn diese eine stärkere maßgebende Neigung von 40 %o (1:25) haben.
Das MfV Hv BuV hat der Streichung zugestimmt, jedoch verlangt, das mit Rücksicht auf die internationale Bedeutung der Strecke besondere Maßnahmen über den allgemeinen Rahmen hinaus in sinngemäßer Anlehnung an die DV 465 festzulegen sind."

Wenn ich micht erinnere, wurde die Strecke bis 1990 nicht aus der DV 465 gestrichen.

Knut
Also der Buchfahrplan hatte in den Vorbemerkungen unter Teil b) Bestimmungen der Reichsbahndirektion für örtliche Besonderheiten als Punkt b) Gefällestrecke Sassnitz - Sassnitz-Hafen aufgeführt: Für das Befahren der Strecke Sassnitz - Sassnitz-Hafen gelten die Bestimmungen der "Anweisung für den Betrieb auf der Strecke Sassnitz - Sassnitz-Hafen" (Sb V I Rbd Gwd A IV 30).

....

Allerdings bleibt für mich die Frage, ob es die entsprechende DV Steilstrecken ersetzt oder ergänzt.

Schöne Grüße aus Sassnitz


Dirk

ein Bild vom Sommer 1991

geschrieben von: kluebbe

Datum: 21.03.09 22:14

eine 52.80 auf der Rampe von Sassnitz nach Sassnitz-Hafen
http://img12.imageshack.us/img12/4283/ruegenb04.jpg
Gruß
Klaus

ein Bild vom Sommer 1991

geschrieben von: kluebbe

Datum: 21.03.09 23:17

eine 52.80 auf der Rampe von Sassnitz nach Sassnitz-Hafen
http://img12.imageshack.us/img12/4283/ruegenb04.jpg
Gruß
Klaus
99 4525 schrieb:
-------------------------------------------------------

> Allerdings bleibt für mich die Frage, ob es die entsprechende DV Steilstrecken ersetzt oder
> ergänzt.

Die SbV können niemals die entsprechenden DV ersetzen, nur ergänzen.

Knut
Und um ergänzend regeln zu können, mußten die strengeren Vorschriften für Steilstrecken auf Hauptbahnen umgangen werden... Also Steilstrecke der Nebenbahn mit Ausführungsbestimmungen durch Rbd!

meint mfg
maschwa