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Moderatoren: Klaus Habermann - MWD

Buch & Film aus GB

geschrieben von: Ulrich Schweers

Datum: 20.02.21 22:18

Liebe Gemeinde,

hat jemand nach-Brexit-Erfahrungen mit Bestellungen in Großbritannien bzgl. Zoll etc.? Mein Vorzugs-Lieferant Key Publishing hat wieder einige reizvolle, preiswerte Bücher & DVDs. Bei ihren Lieferbedingungen schreiben sie allerdings sinngemäß, dass der Kontinent-Besteller nun für etwaige Zoll-Gebühren selbst aufzukommen hat. Lohnt sich das dann noch oder wird´s zu teuer & aufwendig? Bin "gebrandmarkt" durch einen Amazon-Fehler bei einer CD-Bestellung aus den USA, daher frage ich hier lieber, bevor ich in GB bestelle. Danke für Eure Antworten!



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:20:22:34:10.

Re: Buch & Film aus GB - Märchensteuer!

geschrieben von: Frankfurter

Datum: 21.02.21 06:40

Gude,

Zoll wahrscheinlich nicht, aber die Märchensteuer kommt oben drauf. Theoretisch könnte der/die Verkäufer/in in Brexidiotistan deren Mwst abziehen, aber es kommt drauf an, ob ihm/ihr das nicht zuviel Papierkram ist. In meinem Fall war das nicht der Fall. Zur Zeit der Rechnungsstellung wäre das auch noch nicht möglich gewesen.

Ich hatte das Pech, das ich im Dezember Modellbahnkram bei Ebay in UK erlegt habe. Da die Lieferung im Januar unsere schöne EU erreichte, kloppte der Zoll die üblichen 19 Prozente plus noch etwas extra zur Zollbelustigungsfaschingsparty oben drauf. Ich nehme an, die haben die Kosten für einen neuen Taschenrechner auf mich umgelegt, da die EUSt für die 125 Kilo (250 Pfund) + Porto weniger ausmacht als tatsächlich verlangt. Sind zwar nur 6 oder 7 Teuros, aber Kleinvieh macht auch Mist. Olaf freut sich!

Zusätzlich natürlich die DHL-Gebühr für das Eintreiben der Zollforderung plus Marsch zum Abholen im DHL-Lottoladen.

Inzwischen scheint der Zoll nen neuen Rechner zu besitzen, vermute ich mal. Aber wg Lockdown müssen die Zöllner/Innen noch auf den Kurs zur korrekten Berechnung der Märchensteuer warten. Deshalb sitzt eine weitere kleine Sendung aus Brexistan schon seit 30. Januar beim Zoll in Köln und wartet auf das Ende der Pandemie oder den Weltuntergang, was immer eher eintreffen sollte. Vielleicht sitzt dort auch ein Modellbahner und bastelt mir die 3 Resingehäuse zu betriebsfähigen HO-Draisinen zusammen.

Für mich wars das erst mal mit Käufen im Reich, in dem die Sonne nie untergeht, wie sich so mancher blonde Wuschelkopf das erträumt.

;-((

Manfred



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:21:06:41:16.

Re: Buch & Film aus GB - Märchensteuer!

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 21.02.21 10:56

Frankfurter schrieb:
Zoll wahrscheinlich nicht, aber die Märchensteuer kommt oben drauf.

Warum soll da kein Zoll berechnet werden? UK ist ein Drittstaat ohne Sonderregeln. Lediglich Strafzölle gibt es wohl nicht.

Frankfurter schrieb:
Ich hatte das Pech, das ich im Dezember Modellbahnkram bei Ebay in UK erlegt habe. Da die Lieferung im Januar unsere schöne EU erreichte, kloppte der Zoll die üblichen 19 Prozente plus noch etwas extra zur Zollbelustigungsfaschingsparty oben drauf. Ich nehme an, die haben die Kosten für einen neuen Taschenrechner auf mich umgelegt, da die EUSt für die 125 Kilo (250 Pfund) + Porto weniger ausmacht als tatsächlich verlangt. Sind zwar nur 6 oder 7 Teuros, aber Kleinvieh macht auch Mist. Olaf freut sich!

Lies mal die Rechnung, wahrscheinlich ist Zoll berechnet worden. Fast alle Waren sind zollpflichtig. Das sind meistens nur wenige Prozent, der dickste Brocken ist die Einfuhrumsatzsteuer. Bei Büchern (nach denen war ja gefragt) fallen natürlich nur 7% Einfuhrumsatzsteuer + ein bisschen Zoll an.

Frankfurter schrieb:
Zusätzlich natürlich die DHL-Gebühr für das Eintreiben der Zollforderung plus Marsch zum Abholen im DHL-Lottoladen.

Wenn es bis dorthin geliefert wurde, hätten sie es Dir auch zugestellt.

Frankfurter schrieb:
Inzwischen scheint der Zoll nen neuen Rechner zu besitzen, vermute ich mal. Aber wg Lockdown müssen die Zöllner/Innen noch auf den Kurs zur korrekten Berechnung der Märchensteuer warten. Deshalb sitzt eine weitere kleine Sendung aus Brexistan schon seit 30. Januar beim Zoll in Köln und wartet auf das Ende der Pandemie oder den Weltuntergang, was immer eher eintreffen sollte. Vielleicht sitzt dort auch ein Modellbahner und bastelt mir die 3 Resingehäuse zu betriebsfähigen HO-Draisinen zusammen.

Kann es sein, dass sie auf Belege von Dir zum bezahlten Betrag warten?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:21:10:58:18.

Re: Buch & Film aus GB - Märchensteuer!

geschrieben von: Rolf Hafke

Datum: 21.02.21 18:20

Guten Tag,

hier meine Info zu Lieferungen aus UK:

habe weit VOR Weihnachten Bücher bei LRTA im Shop bzw. deren Geschäftsführer
bestellt, nach Weihnachten kam die Antwort "man wolle dies bis Jahresenhde abwickeln".....

Dann gab es Probleme mit extrem hohen Versandgebühren,
gut 20 Bücher in 2 Paketen von jeweils gut 15 kg kosten mit der entsprechenden
britischen Paketpostgesellschaft (a la DHL) 85 Pound (~ 95 €uro !!!).

DPD scheidet derzeit noch aus, die haben den Versand und Verkehr in beide Richtungen
ab Jahresanfang eingestellt - angeblich NICHT wegen Brexit, sondern wegen CORONA
und entsprechenden Wartezeiten etc. .....

So harre ich und auch etliche meiner Kunden auf Bücher aus UK (ebenso aus CH) ...

Zu den Verzollungen:
Das nennt sich "Einfuhr-Umsatzsteuer", beträgt den entsprechenden Mehrwertsteuer-Satz
in Höje von 19 bzw. 7 %. Liegen der Sendung "saubere" (einwandfreie) Rechnungen bzw. Papiere bei,
so kann das Paket abgefertigt und mit der Post zugestellt werden, DHL erhebt dafür inzwischen 10 € !!!

Ansonsten muss man zum Zollamt (seit Jahren nicht mehr durch Zollpostamt), dauert lange,
kostet aber nichts zusätzlich!

Gruß
R H

Re: Buch & Film aus GB - Märchensteuer!

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 21.02.21 18:32

Rolf Hafke schrieb:
Zu den Verzollungen:
Das nennt sich "Einfuhr-Umsatzsteuer", beträgt den entsprechenden Mehrwertsteuer-Satz
in Höje von 19 bzw. 7 %. Liegen der Sendung "saubere" (einwandfreie) Rechnungen bzw. Papiere bei,
so kann das Paket abgefertigt und mit der Post zugestellt werden, DHL erhebt dafür inzwischen 10 € !!!

Ansonsten muss man zum Zollamt (seit Jahren nicht mehr durch Zollpostamt), dauert lange,
kostet aber nichts zusätzlich!

Stimmt, für Bücher fällt kein Zoll an, nur Einfuhrumsatzsteuer.

Re: Buch & Film aus GB - Märchensteuer!

geschrieben von: Ulrich Schweers

Datum: 21.02.21 21:41

Liebe GB-Freunde, danke für die Infos! Ich glaube, ich warte mit weiteren Bestellungen erstmal ab, wie sich das alles so entwickelt bzw. einpendelt.
Ulrich Schweers schrieb:
Liebe Gemeinde,

hat jemand nach-Brexit-Erfahrungen mit Bestellungen in Großbritannien bzgl. Zoll etc.? Mein Vorzugs-Lieferant Key Publishing hat wieder einige reizvolle, preiswerte Bücher & DVDs. Bei ihren Lieferbedingungen schreiben sie allerdings sinngemäß, dass der Kontinent-Besteller nun für etwaige Zoll-Gebühren selbst aufzukommen hat. Lohnt sich das dann noch oder wird´s zu teuer & aufwendig? Bin "gebrandmarkt" durch einen Amazon-Fehler bei einer CD-Bestellung aus den USA, daher frage ich hier lieber, bevor ich in GB bestelle. Danke für Eure Antworten!
Persönliche Erfahrungen:
Royal Mail untracked: wird an die Deutsche Post bzw DHL übergeben
Royal Mail tracked (Päckchen): wird (vermutlich) an DHL übergeben
Royal Mail tracked & signed: wird (vermutlich) an GLS übergeben
Parcelforce ("Royal Mail" Paket ab spätestens 2kg): wird (vermutlich) an GLS übergeben
DPD: wird durch DPD zugestellt
Fedex: wird durch Fedex zugestellt
DHL Express: wird durch DHL Express zugestellt
UPS: wird durch UPS zugestellt

Bei reinen Buchbestellungen sollten, bis Ende Juni 2021, bei einem Wert von maximal 70€ weder Einfuhrumsatzsteuer noch irgendwelche Gebühren anfallen.
Bei fast allen anderen Artikeln liegt die Grenze hingegen bei rund 26€.
(Bei Überschreitung der Freigrenze wird die Steuer auf den kompletten Betrag fällig und nicht nur über den Teil, der die Freigrenze überschreitet. Versandkosten gehören zum Wert dazu!)

Folgende Fälle ergeben sich in der Praxis:
A: Der Absender deklariert die Ware korrekt und glaubhaft und der Wert liegt unter der Freigrenze
-> normale Zustellung ohne Extrakosten
B: Der Absender deklariert die Ware korrekt und glaubhaft und der Wert liegt über der Freigrenze
-> es kommen 7% (Bücher) bzw 19% (andere Waren) sowue 6€ Gebühr Post/DHL (ca 15€ GLS/Fedex/DHL Express) dazu
-> bei Post/DHL ist eine Abholung und Bezahlung in der nächstgelegenen DHL-Filiale erforderlich
-> bei GLS/Fedex kommt wohl eine Rechnung hinterher
C: Der Absender deklariert die Ware nicht korrekt oder nicht glaubhaft (Post/DHL)
-> Weiterleitung zum örtlichen Zollamt + postalische Aufforderung durch das Zollamt möglichst schnell Kontakt aufzunehmen und den Wert glaubhaft zu machen (z.B. Rechnung und Zahlungsnachweis)
-> bei Überschreitung der Freigrenzen 7% (Bücher) bzw 19% (andere Waren) an das Zollamt zahlen
-> entweder Selbstabholung beim Zollamt oder Übermittlung einer Paketmarke (auf eigene Kosten), damit das Zollamt das Paket weiter schickt
--> bei anderen Versanddiensten wird sich vermutlich der Versanddienst bei euch melden und Unterlagen einfordern
D: Der Versand erfolgt mit DPD
-> Verzollung in den Niederlanden - Freigrenze nur 22€ und es werden 9% (Bücher) / 21% (andere Waren) fällig, zzgl 6,05€, Online vor Zustellung zu bezahlen
E: Der Versand erfolgt mit UPS
-> leider keine Praxiserfahrung, aktuell aber z.T. stark verspätet
F: Der Versand erfolgt mit Hermes
-> leider keine Praxiserfahrung, angeblich(!) nur Steuern ohne Extragebühren (glaube das aber nicht wirklich)
G: Der Versand erfolgt mit Option "Tax and Duties Paid"
-> Der Absender kümmert sich um alles. Das wird meist vom Absender gezielt beworben und im Bezahlvorgang darauf hingewiesen (z.B. bei Amazon UK). Gibt es z.T. auch bei eBay. Machen leider nur sehr sehr wenige andere Händler.

Meiner persönlichen Erfahrung nach versenden viele Händler kleinere Bestellungen mit Royal Mail und Pakete mit DPD. Fedex hatte ich nur bei mehr als 5kg.

Hinweise:
Voraussichtlich ab Juli werden die Freigrenzen massiv abgesenkt (auf vsl. unter 6€). Einkäufe sollten also vorher erfolgen. Zumindest reine Buchbestellungen sind ja leicht unter der 70€-Marke zu halten ;)
Grundsätzlich kann man auch die Händler ansprechen, ob diese (wenn nicht eh automatisch geschehen) zumindest die britische Steuer (1/6 des Kaufpreises) zurückerstatten. Ausnahme: Bücher - die sind in GB mit 0% besteuert, da gibt es also auch nichts zurück.

Disclaimer:
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, kein Anspruch auf Korrektheit. Freigrenzen und Gebühren für Österreich und Schweiz weichen z.T. massiv ab.
u.a. für Alkohol, Tabak, Kaffee und Erotik gelten höhere Gebühren, ebenso können bei Überschreitung von 150€ (inkl Einfuhrumsatzsteuer und Versandkosten) abhängig von der Art der Ware und des Produktionsland Zölle anfallen.

Wo Logik aufhört, fängt das DB-Preissystem an!




4-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:23:15:04:31.

Re: Buch & Film aus GB - Märchensteuer!

geschrieben von: Giovanni

Datum: 21.02.21 23:17

Rolf Hafke schrieb:
DPD scheidet derzeit noch aus, die haben den Versand und Verkehr in beide Richtungen
ab Jahresanfang eingestellt - angeblich NICHT wegen Brexit, sondern wegen CORONA
und entsprechenden Wartezeiten etc. .....
Die Arbeitspause bei DPD war nur wenige Tage - inzwischen läuft es wieder. Und wenn der Händler halbwegs vernünftig zuarbeitet auch problemlos.

Wo Logik aufhört, fängt das DB-Preissystem an!
Giovanni schrieb:
Persönliche Erfahrungen:
Royal Mail untracked: wird an die Deutsche Post bzw DHL übergeben
Royal Mail tracked (Päckchen): wird an DHL übergeben
Royal Mail tracked & signed: wird (vermutlich) an GLS übergeben
Parcelforce ("Royal Mail" Paket ab spätestens 2kg): wird (vermutlich) an GLS übergeben
DPD: wird durch DPD zugestellt
Fedex: wird durch Fedex zugestellt
DHL Express: wird durch DHL Express zugestellt
UPS: wird durch UPS zugestellt

Für diese Relation kann ich nichts sagen, aber in anderen Relationen kommt es durchaus vor, dass es unberechenbar ist. So landen Pakete, die in Deutschland mit der Post (DHL) abgeschickt werden, in Österreich entweder bei der Post oder bei DHL - ohne jegliches nachvollziehbare System.

Giovanni schrieb:
Bei reinen Buchbestellungen sollten, bis Ende Juni 2021, bei einem Wert von maximal 70€ weder Einfuhrumsatzsteuer noch irgendwelche Gebühren anfallen.
Bei fast allen anderen Artikeln liegt die Grenze hingegen bei rund 26€.

Ist das eine Sonderregel für UK oder für Bücher wegen Bagatellgrenze der Einfuhrumsatzsteuer?

Giovanni schrieb:
C: Der Absender deklariert die Ware nicht korrekt oder nicht glaubhaft (Post/DHL)
-> Weiterleitung zum örtlichen Zollamt + postalische Aufforderung durch das Zollamt möglichst schnell Kontakt aufzunehmen und den Wert glaubhaft zu machen (z.B. Rechnung und Zahlungsnachweis)
-> bei Überschreitung der Freigrenzen 7% (Bücher) bzw 19% (andere Waren) an das Zollamt zahlen
-> entweder Selbstabholung beim Zollamt oder Übermittlung einer Paketmarke (auf eigene Kosten), damit das Zollamt das Paket weiter schickt
--> bei anderen Versanddiensten wird sich vermutlich der Versanddienst bei euch melden und Unterlagen einfordern

Man kann es auch an die Post delegieren. Wird dann aber teuer.

Re: Buch & Film aus GB - Märchensteuer!

geschrieben von: Frankfurter

Datum: 22.02.21 06:47

kaufhalle schrieb:
Frankfurter schrieb:
Zoll wahrscheinlich nicht, aber die Märchensteuer kommt oben drauf.

Warum soll da kein Zoll berechnet werden? UK ist ein Drittstaat ohne Sonderregeln. Lediglich Strafzölle gibt es wohl nicht.

>>Weil ich aus USA keinen Zoll auf Modellbahn zahlen muß, wird das bei Herkunft Brexistan nicht anders sein.<<

Frankfurter schrieb:
Ich hatte das Pech, das ich im Dezember Modellbahnkram bei Ebay in UK erlegt habe. Da die Lieferung im Januar unsere schöne EU erreichte, kloppte der Zoll die üblichen 19 Prozente plus noch etwas extra zur Zollbelustigungsfaschingsparty oben drauf. Ich nehme an, die haben die Kosten für einen neuen Taschenrechner auf mich umgelegt, da die EUSt für die 125 Kilo (250 Pfund) + Porto weniger ausmacht als tatsächlich verlangt. Sind zwar nur 6 oder 7 Teuros, aber Kleinvieh macht auch Mist. Olaf freut sich!

Lies mal die Rechnung, wahrscheinlich ist Zoll berechnet worden. Fast alle Waren sind zollpflichtig. Das sind meistens nur wenige Prozent, der dickste Brocken ist die Einfuhrumsatzsteuer. Bei Büchern (nach denen war ja gefragt) fallen natürlich nur 7% Einfuhrumsatzsteuer + ein bisschen Zoll an.

>>Du weißt mehr als ich!!! Rechnung lag keine bei - Privatverkauf. Ich habe über Ebay bezahlt. Es gab eine Wertangabe auf einer Zollerklärung. Kein Zoll, zumindest keine Aufrechnung. Wenn das Zeugs tatsächlich nen Zolltarif haben sollte, würde das den höheren Betrag erklären. Da mein Interesse an Trans-Channnel-Importen z. Zt. gen Null tendiert, warte ich mal zusätzliche Infos ab.<<

Frankfurter schrieb:
Zusätzlich natürlich die DHL-Gebühr für das Eintreiben der Zollforderung plus Marsch zum Abholen im DHL-Lottoladen.

Wenn es bis dorthin geliefert wurde, hätten sie es Dir auch zugestellt.

>>Da haste Recht. Aber wenn mann am Samstag Abend um 20 Uhr mal seine selbstgewählte (Naja) Coronatäne einmal in der Woche zum Einkaufen einiger Lebensmittel beim Rewe gegenüber verläßt, rechnet mann nicht mit dem DHL-Boten. Immerhin war er diesmal anscheinend da und nicht nur virtuell, wie so oft - Abholkarte kam dann jeweils per Brief!

Frankfurter schrieb:
Inzwischen scheint der Zoll nen neuen Rechner zu besitzen, vermute ich mal. Aber wg Lockdown müssen die Zöllner/Innen noch auf den Kurs zur korrekten Berechnung der Märchensteuer warten. Deshalb sitzt eine weitere kleine Sendung aus Brexistan schon seit 30. Januar beim Zoll in Köln und wartet auf das Ende der Pandemie oder den Weltuntergang, was immer eher eintreffen sollte. Vielleicht sitzt dort auch ein Modellbahner und bastelt mir die 3 Resingehäuse zu betriebsfähigen HO-Draisinen zusammen.

Kann es sein, dass sie auf Belege von Dir zum bezahlten Betrag warten?

>>Wenn das so ist, wäre es vielleicht gut, wenn sie mich oder den Absender danach fragen würden. Ich sehe nur den Eintrag in den Trackern von Mail und DHL, aber natürlich keine Kontaktmöglichkeit. Gut, bleibt immer noch "Angela Merkel, Berlin", aber ob das hilft? Die Kandesbunzlerin hat mit Verwaltungsversagen anderer Kajüte genug zu tun. Da inzwischen die avisierte Lieferfrist + 10 Tage überschritten ist, werde ich nun die Sendung an Ebay als nicht erhalten melden.<<

Aber immer wieder interessant, wie Außenstehende mehr wissen als der Betrofffene.

;-)
Manfred

PS: Es ist wirklich schade,daß ich den DHL-Boten verpaßt habe, denn in einem anderen Fall, hat er mir das Paket einfach so übergeben, obwohl ein Brief im Plasteumschlag steckte, in dem der Zoll eigentlich seinen Obulus erheischte. Hab ich halt später gesehen. Gut, als Mischkalkulation geht es sich mit diesem Mal halt aus. ;-))



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:22:06:52:56.
kaufhalle schrieb:
Giovanni schrieb:
Persönliche Erfahrungen:
Royal Mail untracked: wird an die Deutsche Post bzw DHL übergeben
Royal Mail tracked (Päckchen): wird an DHL übergeben
Royal Mail tracked & signed: wird (vermutlich) an GLS übergeben
Parcelforce ("Royal Mail" Paket ab spätestens 2kg): wird (vermutlich) an GLS übergeben
DPD: wird durch DPD zugestellt
Fedex: wird durch Fedex zugestellt
DHL Express: wird durch DHL Express zugestellt
UPS: wird durch UPS zugestellt
Für diese Relation kann ich nichts sagen, aber in anderen Relationen kommt es durchaus vor, dass es unberechenbar ist. So landen Pakete, die in Deutschland mit der Post (DHL) abgeschickt werden, in Österreich entweder bei der Post oder bei DHL - ohne jegliches nachvollziehbare System.
Meine Erfahrungen sind natürlich nicht zwangsweise repräsentativ - aber die Zustellung mit GLS statt Post/DHL kam bei mir halt bislang nur bei Sendungen mit hohem Wert, hohen Gewicht oder Zusatzleistung Unterschrift vor. "Kleinkram" bis etwa 1kg kam ansonsten immer mit Deutsche Post / DHL.
GLS ist eine Tochterfirma der britischen Post Royal Mail und bekommt deshalb vermutlich(!) die "lukrativeren" Sendungen ab. Während der Rest über die Vereinbarungen des Weltpostvertrages an die Deutsche Post / DHL übergeben wird. Pakete, die von privaten Postunternehmen befördert werden, bleiben natürlich in deren Netzwertk.

(Zu Hermes gab es in meinen Umfeld noch keine Nach-Brexit-Erfahrungen)

kaufhalle schrieb:
Giovanni schrieb:
Bei reinen Buchbestellungen sollten, bis Ende Juni 2021, bei einem Wert von maximal 70€ weder Einfuhrumsatzsteuer noch irgendwelche Gebühren anfallen.
Bei fast allen anderen Artikeln liegt die Grenze hingegen bei rund 26€.
Ist das eine Sonderregel für UK oder für Bücher wegen Bagatellgrenze der Einfuhrumsatzsteuer?
Die Regeln besagen, dass Einfuhrabgaben von weniger als 5€ nicht erhoben werden. (Bagatellgrenze)
Da die Einfuhrumsatzsteuer der regulären Umsatzsteuer für die entsprechenden Produkte entspricht, und diese bei Büchern (ohne Jugendgefährdung) bei 7% liegt, ergibt sich ein "effektiver Freibetrag" von knapp über 70€, unabhängig vom Herkunftsland des Buches. Bei anderen Artikelgruppen (außer Alkohol, Tabak, Kaffee) ergibt sich ein "effektiver Freibetrag" von etwas über 26€.
(bei Mischbestellungen irgendwo dazwischen)

Jene Bagatellgrenze soll allerdings zum 1. Juli voraussichtlich auf nur noch 1€ abgesenkt werden (d.h. effektiv rund 14€ bei Büchern, effektiv rund 5€ für sonstiges).

(Bei persönlicher Einfuhr, d.h. nicht auf dem Postweg, gelten wesentlich höhere Grenzen im dreistelligen Bereich.)

kaufhalle schrieb:
Giovanni schrieb:
C: Der Absender deklariert die Ware nicht korrekt oder nicht glaubhaft (Post/DHL)
-> Weiterleitung zum örtlichen Zollamt + postalische Aufforderung durch das Zollamt möglichst schnell Kontakt aufzunehmen und den Wert glaubhaft zu machen (z.B. Rechnung und Zahlungsnachweis)
-> bei Überschreitung der Freigrenzen 7% (Bücher) bzw 19% (andere Waren) an das Zollamt zahlen
-> entweder Selbstabholung beim Zollamt oder Übermittlung einer Paketmarke (auf eigene Kosten), damit das Zollamt das Paket weiter schickt
--> bei anderen Versanddiensten wird sich vermutlich der Versanddienst bei euch melden und Unterlagen einfordern
Man kann es auch an die Post delegieren. Wird dann aber teuer.
Korrekt. Da diese Option mit Gebühren von 28,50€ in meinen Augen absurd teuer ist, vergesse ich die meistens.

Zumal durch die seit etwa einem Jahr bestehende Option die Zollabfertigung von zu Hause durchzuführen (sprich: Zollamt kontaktieren, Unterlagen mailen, ggf bezahlen und Paketmarke ans Zollamt schicken) eine recht bequeme Alternative besteht. Diese bietet fast die gleichen Vorteile hinsichtlich Flexiblität, Zeitersparnis und Bequemlichkeit und kostet halt nur eine neue Paketmarke (typisch ca 5€, je nach Gewicht).

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Re: Bekommt man nicht die Britische Steuer retour?

geschrieben von: Giovanni

Datum: 22.02.21 14:34

In Großbritanien liegt der Steuersatz für Bücher bei 0% - wo keine Steuer kassiert wird, gibt es logischerweise auch nichts zurück.

Für andere Produktgruppen liegt der britische Steuersatz meist bei 20% vom Netto (d.h. 1/6 vom Bruttopreis). Beim Versand ins Ausland kann der Verkäufer auf die Erhebung dieser Steuer verzichten und den Preis entsprechend reduzieren - allerdings gibt es darauf keinen Rechtsanspruch. D.h. wenn der Verkäufer der Meinung ist, diesen Steuervorteil für die Erhöhung seiner Gewinnspanne zu nutzen, kann man als Kunde leider nichts dagegen tun.

Amazon UK (nicht Marketplace) und einige Händler im Unterhaltungsbereich geben den Steuervorteil an die Kunden weiter. Aber eben nicht alle.
Im Gebrauchthandel können sich vermutlich auch Konstellationen ergeben, bei denen eine Steuererstattung auch gar nicht möglich ist.

(Eine Steuererstattung über die britischen Behörden ist nur möglich, wenn die Ausfuhr persönlich und nicht auf dem Post/Paketweg erfolgt)

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Re: Buch & Film aus GB - Märchensteuer!

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 22.02.21 22:37

Frankfurter schrieb:
>>Weil ich aus USA keinen Zoll auf Modellbahn zahlen muß, wird das bei Herkunft Brexistan nicht anders sein.<<

Ich bin kein Zöllner, kenne also nicht die einzelnen Zolltarife. Modellbahn habe ich noch nie von außerhalb der EU importiert.

Frankfurter schrieb:
>>Du weißt mehr als ich!!!

Sicher nicht. Ich frage ja nur, wie es vielleicht gewesen sein könnte.

Frankfurter schrieb:
Rechnung lag keine bei - Privatverkauf. Ich habe über Ebay bezahlt. Es gab eine Wertangabe auf einer Zollerklärung.

Da lachen die beim Zoll meistens nur drüber. Vielleicht nehmen sie es in plausiblen Fällen mit geringem Wert auch mal so, wie es dasteht; in aller Regel wollen die eine Rechnung haben. Insofern wäre also mal die Frage, was denn hier überhaupt die Bezugsgröße sein soll.

Frankfurter schrieb:
>>Wenn das so ist, wäre es vielleicht gut, wenn sie mich oder den Absender danach fragen würden.

Wäre es, machen sie normalerweise auch. Und sie fragen Dich, der Absender hat damit nichts mehr zu tun.

Re: Buch & Film aus GB - Märchensteuer!

geschrieben von: Giovanni

Datum: 23.02.21 00:18

kaufhalle schrieb:
Frankfurter schrieb:
Rechnung lag keine bei - Privatverkauf. Ich habe über Ebay bezahlt. Es gab eine Wertangabe auf einer Zollerklärung.
Da lachen die beim Zoll meistens nur drüber. Vielleicht nehmen sie es in plausiblen Fällen mit geringem Wert auch mal so, wie es dasteht; in aller Regel wollen die eine Rechnung haben. Insofern wäre also mal die Frage, was denn hier überhaupt die Bezugsgröße sein soll.
Der Zoll ist nicht dämlich ;)
Die Frage nach einem Zahlungsbeleg von PayPal oder der Kreditkartenbelastung gehört für den Zoll schon lange zum Standard.
(Bei Vor-Ort-Terminen sollte man die ausgedruckt dabei haben - bei eBay-Auktionen im Zweifel auch einen Ausdruck von dieser Auktion)

Ansonsten ist der Zoll auch grundsätzlich befugt zu schätzen - und das ist nicht zwangsläufig zu euren Gunsten. Im Zweifel sitzt der Zoll am längeren Hebel.
So reicht bei Amazon und eBay oft schon die Eingabe der Barcodenummer für Vergleichspreise, die der Zoll zu Grunde legen kann.

Wegen Modelleisenbahnen:
Die Zolltarifnummer "9503 0030 00 0" mit der Inhaltsbeschreibung "elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen" sieht 0% Zoll vor:
[ec.europa.eu]
(19% Einfuhrumsatzsteuer werden trotzdem fällig - und fehlende CE-Kennzeichnung kann Einfuhrverbote verursachen)

Wo Logik aufhört, fängt das DB-Preissystem an!

Re: Buch & Film aus GB

geschrieben von: RS-3

Datum: 25.02.21 18:13

Ulrich Schweers schrieb:
Liebe Gemeinde,

hat jemand nach-Brexit-Erfahrungen mit Bestellungen in Großbritannien bzgl. Zoll etc.? Mein Vorzugs-Lieferant Key Publishing hat wieder einige reizvolle, preiswerte Bücher & DVDs. Bei ihren Lieferbedingungen schreiben sie allerdings sinngemäß, dass der Kontinent-Besteller nun für etwaige Zoll-Gebühren selbst aufzukommen hat. Lohnt sich das dann noch oder wird´s zu teuer & aufwendig? Bin "gebrandmarkt" durch einen Amazon-Fehler bei einer CD-Bestellung aus den USA, daher frage ich hier lieber, bevor ich in GB bestelle. Danke für Eure Antworten!


Ulrich,
ich habe mir dieses Jahr nacheinander bei Key 3 Bücher/Bookazines bestellt (Modelling BR Engineers' Wagons, BR From Green to Blue und Rail Blue Years).
Alles ohne Probleme, ohne Zusatzkosten oder Zoll (war aber Zollrechtlich abgefertigt) und zuletzt wieder ohne langes warten.

Gruß

Stephan Mack



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:25:18:17:27.

Re: Sendung aus GB - Heureka!

geschrieben von: Frankfurter

Datum: 25.02.21 22:34

Frankfurter schrieb:
kaufhalle schrieb:
Frankfurter schrieb:
Zoll wahrscheinlich nicht, aber die Märchensteuer kommt oben drauf.

Warum soll da kein Zoll berechnet werden? UK ist ein Drittstaat ohne Sonderregeln. Lediglich Strafzölle gibt es wohl nicht.

>>Weil ich aus USA keinen Zoll auf Modellbahn zahlen muß, wird das bei Herkunft Brexistan nicht anders sein.<<

Frankfurter schrieb:
Ich hatte das Pech, das ich im Dezember Modellbahnkram bei Ebay in UK erlegt habe. Da die Lieferung im Januar unsere schöne EU erreichte, kloppte der Zoll die üblichen 19 Prozente plus noch etwas extra zur Zollbelustigungsfaschingsparty oben drauf. Ich nehme an, die haben die Kosten für einen neuen Taschenrechner auf mich umgelegt, da die EUSt für die 125 Kilo (250 Pfund) + Porto weniger ausmacht als tatsächlich verlangt. Sind zwar nur 6 oder 7 Teuros, aber Kleinvieh macht auch Mist. Olaf freut sich!

Lies mal die Rechnung, wahrscheinlich ist Zoll berechnet worden. Fast alle Waren sind zollpflichtig. Das sind meistens nur wenige Prozent, der dickste Brocken ist die Einfuhrumsatzsteuer. Bei Büchern (nach denen war ja gefragt) fallen natürlich nur 7% Einfuhrumsatzsteuer + ein bisschen Zoll an.

>>Du weißt mehr als ich!!! Rechnung lag keine bei - Privatverkauf. Ich habe über Ebay bezahlt. Es gab eine Wertangabe auf einer Zollerklärung. Kein Zoll, zumindest keine Aufrechnung. Wenn das Zeugs tatsächlich nen Zolltarif haben sollte, würde das den höheren Betrag erklären. Da mein Interesse an Trans-Channnel-Importen z. Zt. gen Null tendiert, warte ich mal zusätzliche Infos ab.<<

Frankfurter schrieb:
Zusätzlich natürlich die DHL-Gebühr für das Eintreiben der Zollforderung plus Marsch zum Abholen im DHL-Lottoladen.

Wenn es bis dorthin geliefert wurde, hätten sie es Dir auch zugestellt.

>>Da haste Recht. Aber wenn mann am Samstag Abend um 20 Uhr mal seine selbstgewählte (Naja) Coronatäne einmal in der Woche zum Einkaufen einiger Lebensmittel beim Rewe gegenüber verläßt, rechnet mann nicht mit dem DHL-Boten. Immerhin war er diesmal anscheinend da und nicht nur virtuell, wie so oft - Abholkarte kam dann jeweils per Brief!

Frankfurter schrieb:
Inzwischen scheint der Zoll nen neuen Rechner zu besitzen, vermute ich mal. Aber wg Lockdown müssen die Zöllner/Innen noch auf den Kurs zur korrekten Berechnung der Märchensteuer warten. Deshalb sitzt eine weitere kleine Sendung aus Brexistan schon seit 30. Januar beim Zoll in Köln und wartet auf das Ende der Pandemie oder den Weltuntergang, was immer eher eintreffen sollte. Vielleicht sitzt dort auch ein Modellbahner und bastelt mir die 3 Resingehäuse zu betriebsfähigen HO-Draisinen zusammen.

Kann es sein, dass sie auf Belege von Dir zum bezahlten Betrag warten?

>>Wenn das so ist, wäre es vielleicht gut, wenn sie mich oder den Absender danach fragen würden. Ich sehe nur den Eintrag in den Trackern von Mail und DHL, aber natürlich keine Kontaktmöglichkeit. Gut, bleibt immer noch "Angela Merkel, Berlin", aber ob das hilft? Die Kandesbunzlerin hat mit Verwaltungsversagen anderer Kajüte genug zu tun. Da inzwischen die avisierte Lieferfrist + 10 Tage überschritten ist, werde ich nun die Sendung an Ebay als nicht erhalten melden.<<

Aber immer wieder interessant, wie Außenstehende mehr wissen als der Betrofffene.

;-)
Manfred

PS: Es ist wirklich schade,daß ich den DHL-Boten verpaßt habe, denn in einem anderen Fall, hat er mir das Paket einfach so übergeben, obwohl ein Brief im Plasteumschlag steckte, in dem der Zoll eigentlich seinen Obulus erheischte. Hab ich halt später gesehen. Gut, als Mischkalkulation geht es sich mit diesem Mal halt aus. ;-))

Gude,

In Ergänzung des geschilderten frustrierenden Hängens der Sendung beim Zoll in Köln ist zu vermelden, daß nach fast 3 Wochen der Zoll die Sendung netterweise an die Deutsche Post zur Zustellung übergeben hat. Dann wirds wieder ein bischen lustig. Ich fand eine gelbe Abholkarte, die in meinen Briefkasten eingeworfen (sic!) wurde mit den Worten "Einwurf(sic!)-Einschreiben konnte nicht zugestellt werden. Hmm! "Einwurf-Einschreiben" ging nicht, Abholkarte ging? Wunder der Post 2.0! Heute habe ich das "Einwurf-Einschreiben" im Lottoladen abgeholt. Und..., es war ein "Small Parcel", das die Deutsche Post umgenamst hat. Der Mann am Schalter erklärte mir aber, daß die Bezeichnung "Einwurf-Einschreiben" richtig sei, es aber nicht eingeworfen werden könne, weil ich ja noch Zoll bezahlen müßte. So weit, so unklar. Wäre fast etwas für "Extra 3" oder zumindest für Herrn Grünwald.

Aber egal, da die Märchensteuer nun eingepreist werden muß, zusätzlich zu den brexitischen 20 %, verlieren für mich Artikel aus UK etwas an Attraktivität. Bei Büchern kann man wohl bis Mitte des Jahres, wie im Tröt erwähnt, auf die Freigrenze von circa 70 Euro setzen. Danach kommt es noch mehr auf den "Haben-will-Reflex" an.

Viel Spaß beim Kaufrausch,

Manfred ;-)

Antworten: Sendung aus GB - Heureka!

geschrieben von: Giovanni

Datum: 05.03.21 19:41

Frankfurter schrieb:
In Ergänzung des geschilderten frustrierenden Hängens der Sendung beim Zoll in Köln ist zu vermelden, daß nach fast 3 Wochen der Zoll die Sendung netterweise an die Deutsche Post zur Zustellung übergeben hat. Dann wirds wieder ein bischen lustig. Ich fand eine gelbe Abholkarte, die in meinen Briefkasten eingeworfen (sic!) wurde mit den Worten "Einwurf(sic!)-Einschreiben konnte nicht zugestellt werden. Hmm! "Einwurf-Einschreiben" ging nicht, Abholkarte ging? Wunder der Post 2.0! Heute habe ich das "Einwurf-Einschreiben" im Lottoladen abgeholt. Und..., es war ein "Small Parcel", das die Deutsche Post umgenamst hat. Der Mann am Schalter erklärte mir aber, daß die Bezeichnung "Einwurf-Einschreiben" richtig sei, es aber nicht eingeworfen werden könne, weil ich ja noch Zoll bezahlen müßte. So weit, so unklar. Wäre fast etwas für "Extra 3" oder zumindest für Herrn Grünwald.
"Small Parcel Tracked" entspricht in Deutschland Einschreiben Einwurf. Der Unterschied zum Standardeinschreiben (Small Parcel Tracked & Signed) ist, dass hier keine Unterschrift des Empfängers notwendig ist.
Ob es tatsächlich in den Briefkasten passt, ist dabei unerheblich (die Abmessungen entsprechen ja teils eher Maxibriefen oder Päckchen).

(Ursache für diese seltsame Bezeichnung ist vermutlich, dass es in Deutschland keine Päckchen mit Sendungsverfolgung gibt - die Sendungen aber gleichzeitig, anders als Pakete, nur sehr geringe Versicherungshöchstgrenzen haben)

Die Abgabe ist in der Partnerfiliale erfolgt, da Post/DHL wegen Corona keine Zahlungen mehr an der Haustür annimmt - offiziell nur vorübergehend.
[www.deutschepost.de]

Eine Sendung unterhalb des Freibetrages wäre direkt zugestellt worden.

Frankfurter schrieb:
Aber egal, da die Märchensteuer nun eingepreist werden muß, zusätzlich zu den brexitischen 20 %, verlieren für mich Artikel aus UK etwas an Attraktivität. Bei Büchern kann man wohl bis Mitte des Jahres, wie im Tröt erwähnt, auf die Freigrenze von circa 70 Euro setzen. Danach kommt es noch mehr auf den "Haben-will-Reflex" an.
Wie bereits erwähnt muss der britische Verkäufer, wenn er direkt ins Ausland versendet, keine britische Mehrwertsteuer erheben.
Wenn er nicht bereits von sich aus auf die britische Steuer (VAT) verzichtet hat empfehle ich eine kurze, freundliche Mail mit der Bitte um die Rückerstattung der britischen Steuer. Ein Rechtsanspruch besteht zwar nicht, aber meiner persönlichen Erfahrung nach zeigen sich Händler oft kooperativ (zumindest bei Bestellungen, die erst nach dem Brexit getätigt wurden).

(Bei Büchern wie gesagt unerheblich, da Bücher 0% Umsatzsteuer in UK haben)

Wo Logik aufhört, fängt das DB-Preissystem an!