JensH schrieb:
der Versuch die Rechte aus Kunsturhebergesetz mit der DGSVO einzuschränken passiert ja öfters. Gibt es denn schon Urteile ob die Panoramafreiheit Vorrecht hat oder der Datenschutz?
DGSVO und Panoramafreiheit konkurrieren nicht miteinander, weil es kein gemeinsames Anwendungsgebiet gibt.
JensH schrieb:
Wir können ja hier viel diskutieren.
Eben.