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Moderatoren: Klaus Habermann - MWD
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Ein weiteres Opfer des Datenschutzes?

geschrieben von: Bw Betzdorf

Datum: 11.02.21 09:02

Heute morgen in der Zeitung gelesen. Artikel leider hinter einer Bezahlschranke.

"„Miesepeter“ pocht auf Recht am eigenen Bild
Heimatmuseum postet keine alten Fotos mehr"
Seit Wochen und Monaten postet das Team des Heimatmuseums in Feudingen alte Bilder aus dem Leben des Dorfes. Bei den meisten Bürgern kommt diese Abwechslung bei Facebook sehr gut an, bei anderen offenbar nicht.

Grund war die Unterlassungsklage eines Anwohners, der sich auf dem Foto eines Festumzuges wiedererkannte.

Christoph

Re: Ein weiteres Opfer des Datenschutzes?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.02.21 09:40

Bw Betzdorf schrieb:
Heute morgen in der Zeitung gelesen. Artikel leider hinter einer Bezahlschranke.

"„Miesepeter“ pocht auf Recht am eigenen Bild
Heimatmuseum postet keine alten Fotos mehr"
Seit Wochen und Monaten postet das Team des Heimatmuseums in Feudingen alte Bilder aus dem Leben des Dorfes. Bei den meisten Bürgern kommt diese Abwechslung bei Facebook sehr gut an, bei anderen offenbar nicht.

Grund war die Unterlassungsklage eines Anwohners, der sich auf dem Foto eines Festumzuges wiedererkannte.

Christoph

Es wundert mich, daß der damit durchgekommen sein soll! Denn da es eine öffentliche Veranstaltung ist und der Festumzug
das Motiv gewesen sein dürfte, wird er nur als Beiwerk gelten und gemäß Kunsturheberechtsgesetz nix machen können.
Da wird auch der Datenschutz nix nutzen. Denn wer da nicht in die "Gefahr" des Abgelichtetwerdens geraten will, darf niemals
zu solchen öffentlichen Veranstaltungen gehen!

Eine seltsame Sache das Ganze.

Aber im allgemeinen greift eh erstmal die Panoramafreiheit, auch wenn gerne mal DB Sicherheit oder Mitarbeiter wie
Tf, Zub oder ÖA meinen, sie hätten die Weisheit gepachtet und könnten auf Löschung eines Bildes oder so drängen.
Sie sind erstmal teil der Öffentlichkeit. Wer lieb fragt, wird gerne bei Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
Aber deswegen eine Unterlassung anstrengen wie im Beispiel der (wahrscheinlich zerstrittenen) Dorfgemeinschaft??
Nur unter dem Aspekt, das es Leute geben soll, welche Bahnsteigfotos (wie in dem Fall halt auch historische) oder Fotos von Sonderfahrten etc gerne mal hier im Forum oder auf FB veröffentlichen.
Ich selbst halte dies (die Unterlassungsklage) zwar auch für schwer durchsetzbar aber scheint tatsächlich so zu sein. Verständnis für ein solches Verhalten habe ich auch keines. Habe extra noch einen Redakteur dieser Zeitung angerufen, der meinte, das da ein Anwaltsbüro im Namen des Klägers den Verein aufgefordert habe, die Fotos mit ihrem Mandanten nicht mehr zu veröffentlichen mit der Begründung des Rechts am eigenen Bild.
Klar könnte man jetzt sagen "Dann klagt doch mal".
Ein solcher Prozeß, wenn er denn wirklich verloren geht, oder alleine schon die Verfahrenskosten, werden so manchem Verein aber das finanzielle Genick brechen. Dieses Risiko einzugehen wird man sich dann nicht nur zweimal überlegen.

Re: Aber mal vorsichtig gefragt: Was hat das jetzt mit Eisenbahn zu tun?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.02.21 11:09

Bw Betzdorf schrieb:
Nur unter dem Aspekt, das es Leute geben soll, welche Bahnsteigfotos (wie in dem Fall halt auch historische) oder Fotos von Sonderfahrten etc gerne mal hier im Forum oder auf FB veröffentlichen.
Ich selbst halte dies (die Unterlassungsklage) zwar auch für schwer durchsetzbar aber scheint tatsächlich so zu sein. Verständnis für ein solches Verhalten habe ich auch keines. Habe extra noch einen Redakteur dieser Zeitung angerufen, der meinte, das da ein Anwaltsbüro im Namen des Klägers den Verein aufgefordert habe, die Fotos mit ihrem Mandanten nicht mehr zu veröffentlichen mit der Begründung des Rechts am eigenen Bild.
Klar könnte man jetzt sagen "Dann klagt doch mal".
Ein solcher Prozeß, wenn er denn wirklich verloren geht, oder alleine schon die Verfahrenskosten, werden so manchem Verein aber das finanzielle Genick brechen. Dieses Risiko einzugehen wird man sich dann nicht nur zweimal überlegen.

Wenn nur ein Anwalt ein Schreiben im Auftrag eines "Betroffenen" geschrieben hat, ist das erstmal gar nix wert! Es ist
eine Bitte, deren Rechtmäßigkeit notfalls das Gericht klären müsste. Das dürfte aber bei derarigten Veranstaltungen aussichtslos sein
und auch abgeschmettert werden seitens des Gerichtes. Dazu gab es meines Wissens schon Urteile.
Der Verein scheut eher die negative Aufmerksamkeit.
Das Ganze hat eher was von einem Geschmäckle, wo jemand auf den Verein nicht mehr gut zu sprechen ist und ihnen eins auswischen will.
Sonst hätte er sich den Anwalt sparen können. Aber so sind manche Leute leider.
Moijen,

meines Wissens gilt das "Recht am eigenen Bild" nur bei Einzelaufnahmen. Dagegen erlischt diese Recht bei solch einem Foto, auf dem mehrere Personen zu sehen sind und die betreffende Person "zufällig" zu sehen ist.

Wer so einer Unterlassungsklage nachgibt, ist selbst dran schuld. Man sollte sich nicht so leicht ins Bockshorn jagen lassen.

Beste Grüße
Wolfgang

"Es ist keine Schande, nichts zu wissen, wohl aber, nichts lernen zu wollen" - Plato

Forschungsgemeinschaft für Verkehrsgeschichte e.V.
"Man sollte sich nicht so leicht ins Bockshorn jagen lassen."
Das ist so wie bei der freiwilligen Feuerwehr, für die ich einmal eine Jubiläumschronik erstellen sollte.
Weil viele der ausgesuchten Fotos aus privaten Sammlungen stammten, wo kein Urheber mehr zu ermitteln war, verzichtete der Vorstand dann komplett auf eine bebilderte Chronik, weil man einfach "Angst" vor einer möglichen Klage hatte.

Re: Aber mal vorsichtig gefragt: Was hat das jetzt mit Eisenbahn zu tun?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.02.21 12:52

Bw Betzdorf schrieb:
"Man sollte sich nicht so leicht ins Bockshorn jagen lassen."
Das ist so wie bei der freiwilligen Feuerwehr, für die ich einmal eine Jubiläumschronik erstellen sollte.
Weil viele der ausgesuchten Fotos aus privaten Sammlungen stammten, wo kein Urheber mehr zu ermitteln war, verzichtete der Vorstand dann komplett auf eine bebilderte Chronik, weil man einfach "Angst" vor einer möglichen Klage hatte.

Urheber ist was anderes, als als irgendwie zufällig auf dem Bild erscheinende Person bei öffentlichen Veranstaltungen!

Re: Recht haben und Recht bekommen ...

geschrieben von: Frankfurter

Datum: 11.02.21 14:25

WHA schrieb:
Moijen,

meines Wissens gilt das "Recht am eigenen Bild" nur bei Einzelaufnahmen. Dagegen erlischt diese Recht bei solch einem Foto, auf dem mehrere Personen zu sehen sind und die betreffende Person "zufällig" zu sehen ist.

Wer so einer Unterlassungsklage nachgibt, ist selbst dran schuld. Man sollte sich nicht so leicht ins Bockshorn jagen lassen.

Beste Grüße
Wolfgang

... kostet leider erst mal Geld für den Anwalt. Und vielleicht auch noch die Kosten eines verlorenen Prozesses, denn noch immer gilt: "Vor Gericht und auf hoher See ..."

Ich habe da so meine Erfahrungen, da war ich mir auch sicher...! Aber die Richterin lag von vornherein auf der Linie des gegnerischen Anwalts. Immerhin gab sie mir sogar noch die Möglichkeit meine Sicht der Angelegenheit darzustellen, bevor sie das schon feststehende Urteil verkündete. Gut, war offiziell ein Vergleich zu meinen Lasten .. und Kosten.

Hat halt die Liste derer, die ich für alle Ewigkeit ins Höllenfeuer wünsche, etwas verlängert.

;-)
Manfred



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:11:14:26:47.
Grundgütiger, da sind aber wieder Juristen und Experten am Werk. Die betzdorfschen Ausführungen lassen einen Volljuristen erschüttern und treiben ihm den Angstschweiß auf die Stirn. Was liegt denn nun vor, ein anwaltliches Aufforderungsschreiben oder eine Unterlassungsklage? Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Warum sollten "alleine schon die Verfahrenskosten ...so manchem Verein aber das finanzielle Genick brechen"? Zunächst wären eine Klageerhebung und das Führen eines Rechtsstreits erforderlich. Das Gericht würde hiernach eine vom Ausgang des Rechtsstreits abhängige Kostengrundentscheidung treffen und bestimmen, wer die Kosten (gerichtliche und außergerichtliche Kosten) zu tragen hat. Hiernach erfolgt das Kostenfestsetzungsverfahren durch die Rechtspflegerin oder den Rechtspfleger. Der Interessent mag die gesetzlichen Vorschriften in §§91 ff. ZPO lesen.

Viele Grüße

Martin (Jurist)

Vergleich oder Urteil?

geschrieben von: Martin J. Krajnc

Datum: 11.02.21 17:16

Manfred,

was war es denn nun? Ein (offizieller) Vergleich oder ein (schon feststehendes) Urteil? Da solltest Du Dir schon einig sein. Wenn Du einen Vergleich geschlossen haben solltest und das Ergebnis nun bejammerst, sei die Frage gestattet, weshalb Du Dich verglichen hast.

Woher nimmst Du die Kenntnis, dass das Urteil bereits feststand?

Auch wenn Du Dir sicher warst, so hat das Gericht nicht zwingend nach Deiner Wertung zu entscheiden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Gericht nach dem Gesetz und auch gegen Dich entscheidet.

Eine Verkündung eines (schon feststehenden) Urteils im Termin zur mündlichen Verhandlung im Zivilrechtsstreit habe ich in fast 30 Jahren Tätigkeit mit Ausnahme von Versäumnisentscheidungen nicht erlebt. Gestern wurde im Termin ein Scheidungsbeschluss verkündet, am Dienstag gab es einen Vergleich. Aber das sind andere Sachverhalte.

Meine Bitte um Überlassung des Vergleichs, Urteils oder eines Beschlusses wird sicherlich - wie in derartigen Fällen üblich - unbeantwortet bleiben.

Viele Grüße

Martin

Re: Vergleich oder Urteil?

geschrieben von: Frankfurter

Datum: 11.02.21 18:07

Hallo Martin,

Offiziell war es ein Vergleich. Wenn aber der Stiefel des Stärkeren über dem Kopf des am Boden liegenden Schwächeren schwebt, ist das Anstupsen des Kopfes nicht viel besser als das richtige Zutreten. Mein Eindruck eines vorgefaßten Beschlusses ergab sich schon bei der Begrüßung von Richterin und ihr offensichtlich bekanntem Anwalt. Klar, so ein Anwalt ist häufiger dort als ich. Es ging nur noch um das Wie und Wieviel zu meinen Lasten. Nicht daß ich den beiden eine Klüngelei vorwerfe, aber das Prozedere war schon von Anfang ersichtlich. Und ob Urteil oder Vergleich, ist zwar für den Juristen ein Unterschied, für denjenigen aber egal, dem die Justitia mit ihrer Waage einen überzieht.

Abgesehen davon ging es um eine Meinungsverschiedenheit aus dem Mietbereich, die meines Wissens auch mit Hilfe eines Schiedsmann gelöst werden konnte, aber der Miethai holte lieber gleich die große Keule raus. Wobei der Ursprung des Ganzen in einer betrügerischen Handlung des Miethais lag. Das wollte die Richterin aber nicht hören, obwohl es zum Verständnis der Angelegenheit wichtig war. Genauso wurmt mich das Inkasso eines zweiten, eigentlich unnötigen Kostenpostens mittels Gerichtsvollzieher mitsamt Knastandrohung. Auf meine Rückfrage, wieso ich vorher nicht wenigstens mal ne Rechnung erhalten habe, die ich dann ganz normal überwiesen hätte, hieß es, das hätte man machen können, aber so dürfe man das auch. OK, waren halt noch ein paar Hunderter extra.

Spätestens seitdem steht auch Justitia in meinem Allergiepass.

Mehr möchte ich nicht darauf eingehen, denn das lenkt nur ab von meinem Ärger über den dicken Batzen von meiner Lebensversicherung, den die Schmidt-Seehofer-Bande meiner Krankenkasse zugeschustert hat, unter Verletzung des Vertragsrechts. Aber das haben hohe Richter ja abgenickt, weil es nicht nur einzelne betrifft, sondern viele. Und dann sei das in Ordnung. Hätte mir das jemand vor 35 Jahren zugeflüstert, hätte ich die Scheinchen unters Kopfkissen gesteckt und hätte heute viel mehr davon fürs Hobby übrig.


;-(
Manfred

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt,

geschrieben von: Martin J. Krajnc

Datum: 11.02.21 18:46

Manfred,

dann vollstreckt dieser aus vorliegenden Titeln. Dies sind z.B. Urteile, gerichtliche Vergleiche, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, usw,. Es liegen also gerichtliche Entscheidungen gegen Dich vor oder Du hast Dich vor Gericht verglichen. Es lag also nicht an einer fehlenden Rechnung oder an Seehofer oder am Miethai.

Viele Grüße

Martin
Hallo Martin,
ich bin weder Jurist noch sonst irgendetwas in dieser Richtung. Ich habe etwas anständiges gelernt (Ironie aus)
Das was Duu hier anführst, dürfte selbst in den Grundzügenweder einem Laien hier im Forum, noch einem Journalisten oder einem Vereinsvorstand auch nur ansatzweise bekannt sein, wenn er nicht irgendwann einmal mit diesen Sachverhalten konfrontiert war.

:-)

geschrieben von: Flipp1982

Datum: 11.02.21 19:49

Hallo Martin,

solltest Du irgendwann mal einen juristischen Blog machen (oder machst Du es gar schon?), dann gib mir bitte die Adresse. Es ist zu schön, Deine Texte zu lesen :-).

Viele Grüße
Bastian

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Ober-Rodener schrieb:
Aber im allgemeinen greift eh erstmal die Panoramafreiheit, auch wenn gerne mal DB Sicherheit oder Mitarbeiter wie
Tf, Zub oder ÖA meinen, sie hätten die Weisheit gepachtet und könnten auf Löschung eines Bildes oder so drängen.

Es geht hier um Fotos von Personen. Bezug zur Panoramafreiheit: Exakt Null.

WHA schrieb:
meines Wissens gilt das "Recht am eigenen Bild" nur bei Einzelaufnahmen. Dagegen erlischt diese Recht bei solch einem Foto, auf dem mehrere Personen zu sehen sind und die betreffende Person "zufällig" zu sehen ist.

Ganz so einfach ist es nicht. Soweit es sich um einen Festumzug handelt, besteht ganz sicher kein individuelles Recht am eigenen Bild der Teilnehmer. Aber die "Fotos vom Leben eines Dorfes" können durchaus auch mal mehr als eine Person zeigen, ohne dass die gleich zum Beiwerk werden.

Re: Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, Nein!

geschrieben von: Frankfurter

Datum: 12.02.21 00:24

Martin J. Krajnc schrieb:
Manfred,

dann vollstreckt dieser aus vorliegenden Titeln. Dies sind z.B. Urteile, gerichtliche Vergleiche, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, usw,. Es liegen also gerichtliche Entscheidungen gegen Dich vor oder Du hast Dich vor Gericht verglichen. Es lag also nicht an einer fehlenden Rechnung oder an Seehofer oder am Miethai.

Viele Grüße

Martin

Nein, es war die Rechnung der Gerichtsvollzieher*in für ihren vom Miethai bestellten, aber nicht statt gefundenen Besuch zur Räumung des Kellerraums, den ich termingerecht(!) geräumt habe. Die Kosten für Vergleich und Gegenanwalt hatte ich ebenso fristgerecht bezahlt. Und ich Dummerchen dachte, daß nach Bezahlung und Räumung meinerseits der Drops gelutscht sei. Angedroht war die Räumung, falls ich NICHT termingerecht räume. Das war ja nicht der Fall. Ich habe also meinen Anteil an dem Vergleich erfüllt.

Und diese Kosten für die NICHT stattgefundene Räumung wurden wiederum per "nettem Brief", nennt man glaub ich Zahlungsbefehl wegen Zahlungsverzug oder so, von der Gerichtsvollzieher*in mit Knastandrohung angemahnt. Das ist das Teil, für das ich vorher keine Rechnung bekam und deshalb auch nicht wissen KONNTE, daß da irgend jemand noch Pinunzen von mir erheischt nach dem Motto "Ich habe da ein paar tolle neue Schuhe für Dich! Der Beton ist schon angerührt. ;-)". Tja, hätte ich nen schlauen Anwalt gehabt, säßen die vielleicht heute noch im Bau wegen Rechtsbeugung, Erpressung oder so neben dem betrügerischen und schikanösen Miethai bzw dessen Subjekten, die mich betrogen, genötigt, belogen und vera...t haben. Und dann to-top-it-off vor Gericht gezerrt haben, adding injury to insult.

Nur meine Laiensicht!

Leider hat mich diese Erfahrung gelehrt, daß man einfach nicht in Frieden leben kann, wenn Gschaftlhuber mit Eurozeichen und sonst nix im Hirn auftauchen und einem die Wohnung unterm Hintern weg und weiter verkaufen. Ach, wenns das nur gewesen wäre.

Um wieder zum Thema zurück zu kommen, kann ich es keinem Verein und keiner Person verdenken, daß sie auch bei fadenscheinigen, wenig stichhaltigen Vorhaltungen und Klageandrohungen vor einem Rechtsstreit zurück scheuen, wenn sie es können. Ich hatte da keine Chance. Die Klage schneite unerwartet ins Haus.

;-(((
Manfred

PS: Der Seehofer hat trotz seiner großen "Verdienste" umm das Volkswohl nichts mit diesem Fall zu tun. Das ist ne andere Abzocke in einer anderen fünfstelligen Größenordnung, gegen die ich bestimmmt nicht klagen werde, weil schon andere auf die Fresse gefallen sind. Ist doch in Ordnung, daß ich weniger ausgezahlt bekomme, als eingezahlt wurde, nur weil ein Seehofer-Schmidt-Gespann einfach mal meinen Lebensversicherungsvertrag per Ordre-de-Mufti rückwirkend geändert hat. Bis dahin war es m.M. üblich, daß neue gesetzliche Regelungen zu einem Stichtag eingeführt wurden und nicht unbegrenzt rückwirkend. Ach ja, hätte ich ne Rente oberhalb der Bemesssungsgrenze, bräuchte ich nix bezahlen, aber welcher Altersrentner liegt da drüber? Das Ganze liegt halt noch frisch vor mir zur Bearbeitung und regt mich deshalb mehr auf, als die olle Miethaik...ke.

Re: :-) +1! (o.w.T)

geschrieben von: Frankfurter

Datum: 12.02.21 00:26

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Re: "Datenschutz" - > KunstUrhG

geschrieben von: Zp9b an Gleis 9 3/4

Datum: 12.02.21 01:26

Bw Betzdorf schrieb:
Grund war die Unterlassungsklage eines Anwohners, der sich auf dem Foto eines Festumzuges wiedererkannte.
Aus dem
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie:

§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit
erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen
teilgenommen haben
;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem
höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes
Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Ansonsten gäbe es ja auch noch die Möglichkeit, das Gesicht des 'Miesepeters' (charmant oder auch weniger charmant) unkenntlich zu machen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:12:01:27:12.

Gibt es eigentlich schon Urteile zu dem Thema ??

geschrieben von: JensH

Datum: 12.02.21 13:12

Hallo zusammen,

der Versuch die Rechte aus Kunsturhebergesetz mit der DGSVO einzuschränken passiert ja öfters. Gibt es denn schon Urteile ob die Panoramafreiheit Vorrecht hat oder der Datenschutz?
Wir können ja hier viel diskutieren. Aber wen der Verein sagen könnte, dass in einem ähnlichen Fall das OLG XY zugunsten einer Veröffentlichung entschieden hat, wäre das doch von Vorteil.


Gruß
Jens

Edit: Selber googeln mach (halb-)schlau: BGH Urteil im journalstischen Bereich zu KUG vs DGSVO


Meine (Reise-)Berichte DSO:[www.drehscheibe-online.de]


Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art.1(1) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:12:13:18:04.
Seiten: 1 2 All Angemeldet: -