Heute morgen in der Zeitung gelesen. Artikel leider hinter einer Bezahlschranke.
"„Miesepeter“ pocht auf Recht am eigenen Bild
Heimatmuseum postet keine alten Fotos mehr"
Seit Wochen und Monaten postet das Team des Heimatmuseums in Feudingen alte Bilder aus dem Leben des Dorfes. Bei den meisten Bürgern kommt diese Abwechslung bei Facebook sehr gut an, bei anderen offenbar nicht.
Grund war die Unterlassungsklage eines Anwohners, der sich auf dem Foto eines Festumzuges wiedererkannte.
Christoph
geschrieben von: EP 5
Datum: 11.02.21 10:17
geschrieben von: Bw Betzdorf
Datum: 11.02.21 10:53
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 11.02.21 11:09
Nur unter dem Aspekt, das es Leute geben soll, welche Bahnsteigfotos (wie in dem Fall halt auch historische) oder Fotos von Sonderfahrten etc gerne mal hier im Forum oder auf FB veröffentlichen.
Ich selbst halte dies (die Unterlassungsklage) zwar auch für schwer durchsetzbar aber scheint tatsächlich so zu sein. Verständnis für ein solches Verhalten habe ich auch keines. Habe extra noch einen Redakteur dieser Zeitung angerufen, der meinte, das da ein Anwaltsbüro im Namen des Klägers den Verein aufgefordert habe, die Fotos mit ihrem Mandanten nicht mehr zu veröffentlichen mit der Begründung des Rechts am eigenen Bild.
Klar könnte man jetzt sagen "Dann klagt doch mal".
Ein solcher Prozeß, wenn er denn wirklich verloren geht, oder alleine schon die Verfahrenskosten, werden so manchem Verein aber das finanzielle Genick brechen. Dieses Risiko einzugehen wird man sich dann nicht nur zweimal überlegen.
geschrieben von: WHA
Datum: 11.02.21 12:01
geschrieben von: Bw Betzdorf
Datum: 11.02.21 12:12
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 11.02.21 12:52
"Man sollte sich nicht so leicht ins Bockshorn jagen lassen."
Das ist so wie bei der freiwilligen Feuerwehr, für die ich einmal eine Jubiläumschronik erstellen sollte.
Weil viele der ausgesuchten Fotos aus privaten Sammlungen stammten, wo kein Urheber mehr zu ermitteln war, verzichtete der Vorstand dann komplett auf eine bebilderte Chronik, weil man einfach "Angst" vor einer möglichen Klage hatte.
Moijen,
meines Wissens gilt das "Recht am eigenen Bild" nur bei Einzelaufnahmen. Dagegen erlischt diese Recht bei solch einem Foto, auf dem mehrere Personen zu sehen sind und die betreffende Person "zufällig" zu sehen ist.
Wer so einer Unterlassungsklage nachgibt, ist selbst dran schuld. Man sollte sich nicht so leicht ins Bockshorn jagen lassen.
Beste Grüße
Wolfgang
geschrieben von: Martin J. Krajnc
Datum: 11.02.21 16:44
geschrieben von: Bw Betzdorf
Datum: 11.02.21 19:33
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 11.02.21 21:15
Aber im allgemeinen greift eh erstmal die Panoramafreiheit, auch wenn gerne mal DB Sicherheit oder Mitarbeiter wie
Tf, Zub oder ÖA meinen, sie hätten die Weisheit gepachtet und könnten auf Löschung eines Bildes oder so drängen.
meines Wissens gilt das "Recht am eigenen Bild" nur bei Einzelaufnahmen. Dagegen erlischt diese Recht bei solch einem Foto, auf dem mehrere Personen zu sehen sind und die betreffende Person "zufällig" zu sehen ist.
Manfred,
dann vollstreckt dieser aus vorliegenden Titeln. Dies sind z.B. Urteile, gerichtliche Vergleiche, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, usw,. Es liegen also gerichtliche Entscheidungen gegen Dich vor oder Du hast Dich vor Gericht verglichen. Es lag also nicht an einer fehlenden Rechnung oder an Seehofer oder am Miethai.
Viele Grüße
Martin
Aus demGrund war die Unterlassungsklage eines Anwohners, der sich auf dem Foto eines Festumzuges wiedererkannte.
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