geschrieben von: Patrick Lyca
Datum: 01.01.21 03:03
Und zudem ist es ein Unterschied, ob man in einem Forum schnell was vor sich hin schreibt und absendet, oder einen größeren Text für Buch / Zeitschrift mehrfach kontrolliert. Meine ich zumindest.ludger K schrieb:Dafür gibts doch den Lektor.... um den Unterschied zwischen "das" und "dass/daß" zu erlernen.
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Cossebaude schrieb:Das ist alles urheberrechtlich geschützt, mindestens bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (allenfalls für reine Fahrzeugaufnahmen anwendbar), alles andere bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberrechtsfreie Fotos gibt es innerhalb dieser Fristen nicht. Der Preis für die Nutzung ist Verhandlungssache.Es ging dabei um ein Güterwagenbuch. Der potentielle Autor hat aber Lücken in seiner Sammlung für die entsprechende Periode. Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass. Es ging also um Dokumentations-Photos, nix "künstlerisches" oder "kompositorisches"...
Kaufhalle, ich verstehe nicht wieso Du auf meinen Beitrag eine solche Antwort gibst. Ich habe das Ergebnis der Verhandlungen geschildert. Wieso schreibst Du von Erstveröffentlichung, es geht ja eben grade um nicht veröffentlichte Photos!? Keiner der Beteiligten ist (oder war zumindest damals) tot... Alles was Du geschrieben hast wurde bereits erwähnt... Also, in der Summe völlig an der Sache vorbeigeschrieben.
#kopfschüttel
kaufhalle schrieb:Cossebaude schrieb:Das ist alles urheberrechtlich geschützt, mindestens bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (allenfalls für reine Fahrzeugaufnahmen anwendbar), alles andere bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberrechtsfreie Fotos gibt es innerhalb dieser Fristen nicht. Der Preis für die Nutzung ist Verhandlungssache.Es ging dabei um ein Güterwagenbuch. Der potentielle Autor hat aber Lücken in seiner Sammlung für die entsprechende Periode. Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass. Es ging also um Dokumentations-Photos, nix "künstlerisches" oder "kompositorisches"...
Cossebaude schrieb:Der Kontext mit Verhandlungen war an der Stelle nicht ersichtlich, ebensowenig die Intention Deines Beitrags. Du schienst Dich darüber zu beklagen, dass Du auf solche Werke nicht einfach zugreifen darfst. Und das ist aufgrund des Urheberrechts nun mal so. Der 50-Jahre-Schutz gilt auch für unveröffentlichte Fotos, nur läuft da die Frist noch gar nicht. Und es gibt da nun mal keine Festpreise.Kaufhalle, ich verstehe nicht wieso Du auf meinen Beitrag eine solche Antwort gibst. Ich habe das Ergebnis der Verhandlungen geschildert. Wieso schreibst Du von Erstveröffentlichung, es geht ja eben grade um nicht veröffentlichte Photos!? Keiner der Beteiligten ist (oder war zumindest damals) tot... Alles was Du geschrieben hast wurde bereits erwähnt... Also, in der Summe völlig an der Sache vorbeigeschrieben.
#kopfschüttel
kaufhalle schrieb:Cossebaude schrieb:Das ist alles urheberrechtlich geschützt, mindestens bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (allenfalls für reine Fahrzeugaufnahmen anwendbar), alles andere bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberrechtsfreie Fotos gibt es innerhalb dieser Fristen nicht. Der Preis für die Nutzung ist Verhandlungssache.Es ging dabei um ein Güterwagenbuch. Der potentielle Autor hat aber Lücken in seiner Sammlung für die entsprechende Periode. Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass. Es ging also um Dokumentations-Photos, nix "künstlerisches" oder "kompositorisches"...
Hast Du meinen Beitrag überhaupt gelesen?
- "Der potentielle Autor"
Denkst Du ich schreibe von mir selber in der dritten Person?
- "Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass."
Wenn das mal kein Verhandlungskontext ist, weiss ich auch nicht...
Es geht nicht um das Urheberrecht (darüber wurde ja, siehe oben, verhandelt), sondern darum Photos aus privaten Sammlungen zugänglich zu machen. Das Problem sind gewisse (Hobby-)Photographen die das Gefühl haben, dass man mit diesen Büchern viel Geld verdient und entsprechend Forderungen stellten die das Buchprojekt unfinanzierbar machen.
geschrieben von: Bw Betzdorf
Datum: 01.01.21 14:54
"Wenn jemand seine Fotos nicht zu für Dich akzeptablen Preisen herausgeben will, dann gibts halt kein Ergebnis."
Aber er kann es halt auch nicht verhindern, das man in in einem Begleittext (ohne Namensnennung) halt als negatives Beispiel anführt.
Hallo,Bevor ein Autor sich über so hochkomplizierte rechtliche Zusammenhänge den Kopf zermartert, sollte er erst einmal ganz von vorn anfangen und einen Volkshochschulkurs belegen, um den Unterschied zwischen "das" und "dass/daß" zu erlernen. Sonst wird es peinlich.
ludger K schrieb:Hallo,Bevor ein Autor sich über so hochkomplizierte rechtliche Zusammenhänge den Kopf zermartert, sollte er erst einmal ganz von vorn anfangen und einen Volkshochschulkurs belegen, um den Unterschied zwischen "das" und "dass/daß" zu erlernen. Sonst wird es peinlich.
peinlich ist eher die Schlechtschreibreform, denn die Regel für "daß/dass" hat sich nicht geändert. Sie ist dabei ganz einfach: Wenn man nicht dieses, jenes oder welches für "das" einsetzten kann, dann ist es "daß/dass". Und der deutlichste Grund, warum es für mich eine Schlechtschreibrefom war, denn uns wurde eine Vereinfachung versprochen. Wenn man eine Vereinfachung hätte machen wollen, dann hätte man das "daß/dass" Ersatzlos durch "das" ersetzt.
Gruß Ingo
geschrieben von: Martin J. Krajnc
Datum: 02.01.21 15:00
geschrieben von: Ingo
Datum: 02.01.21 19:57
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