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Software, Medien aller Art und Literatur zum Themengebiet Eisenbahn
Moderatoren: Klaus Habermann - MWD
Seiten: 1 2 3 4 All Angemeldet: -
Frankfurter schrieb:
ludger K schrieb:
.... um den Unterschied zwischen "das" und "dass/daß" zu erlernen.

......
Dafür gibts doch den Lektor
Und zudem ist es ein Unterschied, ob man in einem Forum schnell was vor sich hin schreibt und absendet, oder einen größeren Text für Buch / Zeitschrift mehrfach kontrolliert. Meine ich zumindest.

Ich bin noch nicht lange in diesem Forum DSO aktiv, aber was mir heute schon negativ auffällt ist insbesondere in dieser Abteilung das gegenseitige verbale einprügeln. Muss das denn sein?

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Cossebaude

Datum: 01.01.21 13:38

Kaufhalle, ich verstehe nicht wieso Du auf meinen Beitrag eine solche Antwort gibst. Ich habe das Ergebnis der Verhandlungen geschildert. Wieso schreibst Du von Erstveröffentlichung, es geht ja eben grade um nicht veröffentlichte Photos!? Keiner der Beteiligten ist (oder war zumindest damals) tot... Alles was Du geschrieben hast wurde bereits erwähnt... Also, in der Summe völlig an der Sache vorbeigeschrieben.

#kopfschüttel

kaufhalle schrieb:
Cossebaude schrieb:
Es ging dabei um ein Güterwagenbuch. Der potentielle Autor hat aber Lücken in seiner Sammlung für die entsprechende Periode. Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass. Es ging also um Dokumentations-Photos, nix "künstlerisches" oder "kompositorisches"...
Das ist alles urheberrechtlich geschützt, mindestens bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (allenfalls für reine Fahrzeugaufnahmen anwendbar), alles andere bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberrechtsfreie Fotos gibt es innerhalb dieser Fristen nicht. Der Preis für die Nutzung ist Verhandlungssache.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 01.01.21 14:06

Cossebaude schrieb:
Kaufhalle, ich verstehe nicht wieso Du auf meinen Beitrag eine solche Antwort gibst. Ich habe das Ergebnis der Verhandlungen geschildert. Wieso schreibst Du von Erstveröffentlichung, es geht ja eben grade um nicht veröffentlichte Photos!? Keiner der Beteiligten ist (oder war zumindest damals) tot... Alles was Du geschrieben hast wurde bereits erwähnt... Also, in der Summe völlig an der Sache vorbeigeschrieben.

#kopfschüttel

kaufhalle schrieb:
Cossebaude schrieb:
Es ging dabei um ein Güterwagenbuch. Der potentielle Autor hat aber Lücken in seiner Sammlung für die entsprechende Periode. Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass. Es ging also um Dokumentations-Photos, nix "künstlerisches" oder "kompositorisches"...
Das ist alles urheberrechtlich geschützt, mindestens bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (allenfalls für reine Fahrzeugaufnahmen anwendbar), alles andere bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberrechtsfreie Fotos gibt es innerhalb dieser Fristen nicht. Der Preis für die Nutzung ist Verhandlungssache.

Der Kontext mit Verhandlungen war an der Stelle nicht ersichtlich, ebensowenig die Intention Deines Beitrags. Du schienst Dich darüber zu beklagen, dass Du auf solche Werke nicht einfach zugreifen darfst. Und das ist aufgrund des Urheberrechts nun mal so. Der 50-Jahre-Schutz gilt auch für unveröffentlichte Fotos, nur läuft da die Frist noch gar nicht. Und es gibt da nun mal keine Festpreise.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Cossebaude

Datum: 01.01.21 14:25

Hast Du meinen Beitrag überhaupt gelesen?

- "Der potentielle Autor"

Denkst Du ich schreibe von mir selber in der dritten Person?

- "Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass."

Wenn das mal kein Verhandlungskontext ist, weiss ich auch nicht...

Es geht nicht um das Urheberrecht (darüber wurde ja, siehe oben, verhandelt), sondern darum Photos aus privaten Sammlungen zugänglich zu machen. Das Problem sind gewisse (Hobby-)Photographen die das Gefühl haben, dass man mit diesen Büchern viel Geld verdient und entsprechend Forderungen stellten die das Buchprojekt unfinanzierbar machen.

kaufhalle schrieb:
Cossebaude schrieb:
Kaufhalle, ich verstehe nicht wieso Du auf meinen Beitrag eine solche Antwort gibst. Ich habe das Ergebnis der Verhandlungen geschildert. Wieso schreibst Du von Erstveröffentlichung, es geht ja eben grade um nicht veröffentlichte Photos!? Keiner der Beteiligten ist (oder war zumindest damals) tot... Alles was Du geschrieben hast wurde bereits erwähnt... Also, in der Summe völlig an der Sache vorbeigeschrieben.

#kopfschüttel

kaufhalle schrieb:
Cossebaude schrieb:
Es ging dabei um ein Güterwagenbuch. Der potentielle Autor hat aber Lücken in seiner Sammlung für die entsprechende Periode. Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass. Es ging also um Dokumentations-Photos, nix "künstlerisches" oder "kompositorisches"...
Das ist alles urheberrechtlich geschützt, mindestens bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (allenfalls für reine Fahrzeugaufnahmen anwendbar), alles andere bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberrechtsfreie Fotos gibt es innerhalb dieser Fristen nicht. Der Preis für die Nutzung ist Verhandlungssache.
Der Kontext mit Verhandlungen war an der Stelle nicht ersichtlich, ebensowenig die Intention Deines Beitrags. Du schienst Dich darüber zu beklagen, dass Du auf solche Werke nicht einfach zugreifen darfst. Und das ist aufgrund des Urheberrechts nun mal so. Der 50-Jahre-Schutz gilt auch für unveröffentlichte Fotos, nur läuft da die Frist noch gar nicht. Und es gibt da nun mal keine Festpreise.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 01.01.21 14:46

Cossebaude schrieb:
Hast Du meinen Beitrag überhaupt gelesen?

- "Der potentielle Autor"

Denkst Du ich schreibe von mir selber in der dritten Person?

- "Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass."

Wenn das mal kein Verhandlungskontext ist, weiss ich auch nicht...

Es geht nicht um das Urheberrecht (darüber wurde ja, siehe oben, verhandelt), sondern darum Photos aus privaten Sammlungen zugänglich zu machen. Das Problem sind gewisse (Hobby-)Photographen die das Gefühl haben, dass man mit diesen Büchern viel Geld verdient und entsprechend Forderungen stellten die das Buchprojekt unfinanzierbar machen.

Das ist dann nachfolgend alles diskutiert worden. Du kannst da nichts erzwingen. Wenn jemand seine Fotos nicht zu für Dich akzeptablen Preisen herausgeben will, dann gibts halt kein Ergebnis. Die Folgen daraus wurden ja auch schon diskutiert.
Danke für den Beistand.
Was der werte Herr Kenning nicht weiß: Ich sitze hier in der Nähe von Moskau, und schreibe auf einer kyrillischen Tastatur. Das lateinische Alphabet muss ich nach der Gewohnheit tippen. Daher auch immer wieder eventuelle Schreibfehler.
Christoph

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Bw Betzdorf

Datum: 01.01.21 14:57

"Wenn jemand seine Fotos nicht zu für Dich akzeptablen Preisen herausgeben will, dann gibts halt kein Ergebnis."

Aber er kann es halt auch nicht verhindern, das man in in einem Begleittext (ohne Namensnennung) halt als negatives Beispiel anführt.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 01.01.21 15:03

Bw Betzdorf schrieb:
"Wenn jemand seine Fotos nicht zu für Dich akzeptablen Preisen herausgeben will, dann gibts halt kein Ergebnis."

Aber er kann es halt auch nicht verhindern, das man in in einem Begleittext (ohne Namensnennung) halt als negatives Beispiel anführt.

Ohne Namensnennung (sofern nicht anderweitig Rückschlüsse auf den Gemeinten möglich sind) ist das nicht zu verhindern. Als Autor sollte man dabei allerdings aufpassen, den vernünftigen Mittelweg zwischen nachvollziehbarem Bedauern und beleidigter Leberwurst zu finden. Für eine Bemerkung wie "Leider scheiterte die Aufnahme weiterer Fotos anderer Autoren an überzogenen Forderungen." wird man Verständnis finden. Wenn das weiter ausgebreitet wird, kann es peinlich werden - für den Buchautor.

Re: Unterschied zwischen "das" und "dass/daß" … ;-)

geschrieben von: ludger K

Datum: 01.01.21 18:35

Hallo Christoph!
Na klar, Du schiebst technische und praktische Gründe vor. Ich sehe durchaus ein, daß man sich wohl mal vereinzelt zwischen "das" und "dass/daß" vertun kann, aber bei Dir habe ich es noch nie erlebt, daß Du es auch nur ein einziges Mal korrekt geschrieben hast. Wenn Du es wirklich wollen würdest, dann wäre es auch in Moskau durchaus möglich, zweimal auf das "s" zu drücken.
Viele Grüße
Ludger

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Ingo

Datum: 01.01.21 19:42

ludger K schrieb:
Bevor ein Autor sich über so hochkomplizierte rechtliche Zusammenhänge den Kopf zermartert, sollte er erst einmal ganz von vorn anfangen und einen Volkshochschulkurs belegen, um den Unterschied zwischen "das" und "dass/daß" zu erlernen. Sonst wird es peinlich.
Hallo,

peinlich ist eher die Schlechtschreibreform, denn die Regel für "daß/dass" hat sich nicht geändert. Sie ist dabei ganz einfach: Wenn man nicht dieses, jenes oder welches für "das" einsetzten kann, dann ist es "daß/dass". Und der deutlichste Grund, warum es für mich eine Schlechtschreibrefom war, denn uns wurde eine Vereinfachung versprochen. Wenn man eine Vereinfachung hätte machen wollen, dann hätte man das "daß/dass" Ersatzlos durch "das" ersetzt.

Gruß Ingo

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Frankfurter

Datum: 02.01.21 12:28

Ingo schrieb:
ludger K schrieb:
Bevor ein Autor sich über so hochkomplizierte rechtliche Zusammenhänge den Kopf zermartert, sollte er erst einmal ganz von vorn anfangen und einen Volkshochschulkurs belegen, um den Unterschied zwischen "das" und "dass/daß" zu erlernen. Sonst wird es peinlich.
Hallo,

peinlich ist eher die Schlechtschreibreform, denn die Regel für "daß/dass" hat sich nicht geändert. Sie ist dabei ganz einfach: Wenn man nicht dieses, jenes oder welches für "das" einsetzten kann, dann ist es "daß/dass". Und der deutlichste Grund, warum es für mich eine Schlechtschreibrefom war, denn uns wurde eine Vereinfachung versprochen. Wenn man eine Vereinfachung hätte machen wollen, dann hätte man das "daß/dass" Ersatzlos durch "das" ersetzt.

Gruß Ingo

Und daß kann man doch mal schreiben!

;-)

Noch en Gude,
Manfred
Hallo Ingo,

als Volljurist kenne ich den Unterschied zwischen einer natürlichen Person (§§ 1 bis 14 BGB) und einer juristischen Person (§§ 21 ff BGB). Was Legaldefinitionen betrifft, so gibt es diese nur für den Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Eine "Privatperson" kennt das Gesetz nicht, jedenfalls gibt es zumindest keine mir bekannte Legaldefinition.

Handelt eine Person nicht in eigener Angelegenheit, so tritt sie z.B. als Stellvertreter, Vorstand, Geschäftsführer, für eine Behörde, u.a., auf. Worin besteht also die Notwendigkeit, zwischen einer (natürlichen) Person und einer "Privatperson" zu unterscheiden?

Viele Grüße

Martin
Hallo Martin,

ich bin ITler und arbeite bei einer Bank. Im Bereich des Meldewesens gibt es die Bezeichnung "Privatperson".
[www.bundesbank.de]
Quelle [www.bundesbank.de] und dort der erste Link (Bankenstatistik, Kundensystematik, Juli 2020 Statistische Sonderveröffentlichung 2 01.07.2020 | 562 KB, PDF)

Gruß Ingo
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