Ich habe nur in Erinnerung, daß es schon einen Rechtsstreit vor ca. 30 Jahren wegen der Urheberrechte um die Bello-Foto ging, und die klagende Partei (ein Verlag) bei Gericht baden ging. Als Begründung wurde die große Verbreitung der Bilder angegeben. Ich kenne das Urteil nicht, aber die Bilder dieser damals aktiven Fotografengruppe sind zig-fach im Umlauf.
Hat der EK die geerbt?Das Problem ist, dass der EK-Verlag zwar die Urheberrechte übernommen hat,
Es ging dabei um ein Güterwagenbuch. Der potentielle Autor hat aber Lücken in seiner Sammlung für die entsprechende Periode. Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass. Es ging also um Dokumentations-Photos, nix "künstlerisches" oder "kompositorisches"...
Ich habe nur in Erinnerung, daß es schon einen Rechtsstreit vor ca. 30 Jahren wegen der Urheberrechte um die Bello-Foto ging, und die klagende Partei (ein Verlag) bei Gericht baden ging. Als Begründung wurde die große Verbreitung der Bilder angegeben. Ich kenne das Urteil nicht, aber die Bilder dieser damals aktiven Fotografengruppe sind zig-fach im Umlauf.
Ich finde die Angaben von User KkStB nicht "grob". Hätte der EK damals Recht bekommen, würde er sicher gegen die Veröffentlichungen der Bellingrodt-Bilder vorgehen.KkStB schrieb:Das könnte man nur anhand einer Urteilsbegründung nachvollziehen. Mit derart groben Angaben kommt man da nicht weiter.Ich habe nur in Erinnerung, daß es schon einen Rechtsstreit vor ca. 30 Jahren wegen der Urheberrechte um die Bello-Foto ging, und die klagende Partei (ein Verlag) bei Gericht baden ging. Als Begründung wurde die große Verbreitung der Bilder angegeben. Ich kenne das Urteil nicht, aber die Bilder dieser damals aktiven Fotografengruppe sind zig-fach im Umlauf.
kaufhalle schrieb:Ich finde die Angaben von User KkStB nicht "grob". Hätte der EK damals Recht bekommen, würde er sicher gegen die Veröffentlichungen der Bellingrodt-Bilder vorgehen.KkStB schrieb:Das könnte man nur anhand einer Urteilsbegründung nachvollziehen. Mit derart groben Angaben kommt man da nicht weiter.Ich habe nur in Erinnerung, daß es schon einen Rechtsstreit vor ca. 30 Jahren wegen der Urheberrechte um die Bello-Foto ging, und die klagende Partei (ein Verlag) bei Gericht baden ging. Als Begründung wurde die große Verbreitung der Bilder angegeben. Ich kenne das Urteil nicht, aber die Bilder dieser damals aktiven Fotografengruppe sind zig-fach im Umlauf.
Genau um letzteres ging es hier ja wohl. Wenn der aufgerufene Preis nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist, kommt es halt zu keinem Abschluss. Und wenn die eine Seite nur "alles-nichts-oder" als Verhandlungsposition hat, dann ist sie auch ein Stück weit selber Schuld.Das ist alles urheberrechtlich geschützt, mindestens bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (allenfalls für reine Fahrzeugaufnahmen anwendbar), alles andere bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberrechtsfreie Fotos gibt es innerhalb dieser Fristen nicht. Der Preis für die Nutzung ist Verhandlungssache.
kaufhalle schrieb:Genau um letzteres ging es hier ja wohl. Wenn der aufgerufene Preis nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist, kommt es halt zu keinem Abschluss. Und wenn die eine Seite nur "alles-nichts-oder" als Verhandlungsposition hat, dann ist sie auch ein Stück weit selber Schuld.Das ist alles urheberrechtlich geschützt, mindestens bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (allenfalls für reine Fahrzeugaufnahmen anwendbar), alles andere bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberrechtsfreie Fotos gibt es innerhalb dieser Fristen nicht. Der Preis für die Nutzung ist Verhandlungssache.
Der IKEA-Katalog wird jetzt allerdings als Druckausgabe eingestellt. Bei der Bibel ist mir eine solche Absicht bisher nicht bekannt ;-).Mein Buch ist schon seit der Ankündigung beim Verlag vorbestellt.
Wie geht es weiter?
Was würde nach Band 9 kommen?
Ich habe alle seit 1990 erschienen Bände.
Auch die Neuauflagen.
Wie war das mit IKEA-Katalog und der Bibel?
In beiden geht es um die Schöpfungsgeschichte.
Also wie in allen Güterwagenbüchern. :)
Hallo,Mein Buch ist schon seit der Ankündigung beim Verlag vorbestellt.
Der Autor wird sich zwar ärgern, aber es dann irgendwie verschmerzen können.
Was dann aber garantiert folgt ist auch klar. Das Buch und der Autor werden dann hier in diesem Forum regelrecht zerissen und niedergemacht mit Verweis auf schlechte Recherche oder (wenn er stattdessen ein qualitativ schlechteres Bild hierzu nimmt) miserable Bildqualität.
Es ist halt bedauerlich, das es Richtlinien zur Vergütung bei Urheberrechtsverletzungen gibt, aber keine verbindlichen Vorgaben über die Nutzungsgebühren für zur Verfügung gestellte Fotos (einige Archive/Museen haben so etwas ja). Wenn man weiß, das dem Schöpfer des Fotos je Bild 10 Euro zustehen, könnte man als Autor ganz anders an ein Projekt herangehen.
Bevor ein Autor sich über so hochkomplizierte rechtliche Zusammenhänge den Kopf zermartert, sollte er erst einmal ganz von vorn anfangen und einen Volkshochschulkurs belegen, um den Unterschied zwischen "das" und "dass/daß" zu erlernen. Sonst wird es peinlich. Wenn mir ein Autor ein Manuskript anbietet und schon im Anschreiben derart naive Fehler begeht, dann ist für mich die Sache schon erledigt.Es ist halt bedauerlich, das ...
Wenn man weiß, das ...
geschrieben von: Martin J. Krajnc
Datum: 31.12.20 11:19
geschrieben von: Ingo
Datum: 31.12.20 14:27
geschrieben von: Frankfurter
Datum: 01.01.21 00:27
.... um den Unterschied zwischen "das" und "dass/daß" zu erlernen.
......
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