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Moderatoren: Klaus Habermann - MWD
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warum diese Frage?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 27.12.20 19:58

Patrick Lyca schrieb:
Butter bei die Fische, was bleibt denn da für den Autor hängen? Mal rein aus Neugier gefragt.

Warum die Frage nach dem Honorar?
Ich will es gar nicht wissen.
Für mich geht das schon in Richtung ehrenamtlicher Tätigkeit und das schon seit über 25 Jahren.
Ich würde diese Bücher wirklich vermissen.
Zudem werden als "Abfallprodukt" auch bessere Modelle produziert.
Und andere Modelle, siehe Brawa / ExactTrain / Liliput mit ihren neuen Varianten von Kesselwagen.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Helmut Philipp

Datum: 27.12.20 20:53

Hallo Patrick!

Warum soll hier jemand öffentlich publik machen, wie und in welcher Höhe monetäre Abgeltungen erfolgen? Ich finde jedenfalls Deine Frage ausgesprochen geschmacklos...

Schreibe doch einfach selbst ein Buch oder einen Beitrag für eine Zeitschrift, und Du wirst sehen, dass Deine nächsten 5 Jahresurlaube finanziell gesichert sind (oder doch nicht?)

Helmut

Mein Verzeichnis mit den bisher von mir erschienenen Beiträgen habe ich nach Ordnungskriterien sortiert hier eingestellt: [www.drehscheibe-online.de]

🇿🇦
Hallo allerseits,

diese Frage wird wohl niemand öffentlich detailliert beantworten. Des weiteren ist dies bei jedem Buch anders - einmal je nach Umfang beim Inhalt und beim Druck ( Anzahl der Seiten, Anteil Farbdruck, Heftung, u.v.a.m.), was sich letztlich sowohl auf den Gestehungspreis wie den Verkaufspreis des Druckwerks auswirkt. Letzterer ist ja der Ausgangspunkt für die Berechnung der jeweiligen Prozente.. ..also auch des Honorars pro Buch.. );
und andererseits durch den jeweiligen Aufwand des Autors bei der Recherche, Zeitaufwand bei der Erstellung der Texte, Tabellen, Bildunterschriften, Bilder und deren Rechte einholen (oftmals mit dem Ermitteln der heute die Bildrechte besitzenden Erben), Mitarbeit / Korrektur in der Druckvorstufe etc.. .

Vielleicht ein Beispiel:
Bei einem Buchprojekt bin ich kurz vor Redaktionsschluß zu einem Autorenteam dazugestoßen. Da konnte ich aus langjährigem eigenen Erfahren / Erleben schöpfen und mußte nur hier und da einmal zur Kontrolle nach Daten sichten. Da reichten einige Abende und zwei mal 30 Stunden am Stück (!) im Verlauf von 8 Wochen aus, das die erbetenen Beiträge und das Gegenlesen, Korrigieren, Ergänzen, Detaillieren anderer Beiträge bis zum knappen Stichtag fertig wurden.

Bei einem anderen Buchprojekt zu einem Thema, das zwar viel, aber dennoch nur zum Teil mit Eisenbahn zu tun hat, der größere Teil mit wissenschaftlichem aus den Bereichen Chemie, Physik und Werkstoffkunde ( "Weltraumtechnik" ), dazu auch ehemalige Standorte aus der Anfangszeit der Raumfahrt in heimatgeschichtlicher Sicht betrifft, welche aufzusuchen, vor Ort die Archive zu sichten und auch noch lebende Zeitzeugen zu ermitteln und zu befragen waren. So kamen trotz umfangreichem email- und Telefonverkehr leicht 30.000 km Fahrtstrecke ( auch durch mehrere Vorträge vor Ort ), 8.000,- Euro für Archivgebühren für Scans und Kopien sowie Honorare für abzudruckende Bilder und Pläne zusammen.
Nach 3 Jahren, eines davon sehr intensiv, ist die Recherche und die redaktionelle Arbeit nun so weit gediehen, daß die Kapitel bereits zum großen Teil bei den Lektoren waren und schon an den Layouter gegangen sind.
Da das Thema bisher noch nicht betrachtet wurde und es sich also um eine Erst-Erscheinung zum Thema handelt und dieses einen größeren Interessentenkreis anspricht ( nicht "nur" die Eisenbahnfreunde ), kann von einer verkauften Auflage ausgegangen werden, mit der zumindest die tatsächlich entstandenen Autorenkosten vstl. wieder eingefahren werden könn(t)en.

Das Buchprojekt entstammt einem technikgeschichtlichen Interesse sowie dem Umstand, daß ich als Kind zwei der damals "dabei gewesenen" Ingenieure noch kennengelernt habe und mehrere der Schauplätze durch meine berufliche Tätigkeit aus eigenem Betrachten her kenne, also nicht der Absicht zum "großen" Geld verdienen. Sonst hätte man das Projekt nicht verfolgen dürfen..
Und selbst wenn am Schluß etwas "übrig" bleibt, dann meldet sich ja auch noch das Finanzamt und Co. ...

Also für ein Ferienhäuschen auf Usedom in der Nähe vom Prüfstand 7 wird so oder so kein Beitrag herausspringen... ;-)

Vielleicht konnte ich dem fragenden Patrick einen groben Rahmen beschreiben, in dem sich so etwas bewegen kann.

Herzliche Grüße aus der Schreibstube
Uwe

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Schwellenleger

Datum: 27.12.20 21:54

Guten Abend Helmut,

Du hast ja Recht, aber wie sagt man so schön: "Fragen darf man - man sollte nur keine Antwort erwarten..."

Zudem: wie lautet eine alte Kaufmanns-Weisheit: " ist die BWA für die Hausbank oder für´s Finanzamt? " Somit wird man auch niemals eine eindeutige Antwort bekommen.. .

Jetzt aber schnell den ungewohnten Oberlehrermodus wieder ausgeschaltet... ...und dem fragenden mittels einer vergleichenden Betrachtung eine Hilfestellung geben.

Herzliche Grüße
und einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2021
wünscht Dir

Uwe

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Patrick Lyca

Datum: 27.12.20 22:52

Helmut Philipp schrieb:
Zitat:
Hallo Patrick!

Warum soll hier jemand öffentlich publik machen, wie und in welcher Höhe monetäre Abgeltungen erfolgen? Ich finde jedenfalls Deine Frage ausgesprochen geschmacklos...
Danke.

Auch nach einigen Stunden drüber nachdenken, nein, ich finde meine Frage nicht geschmacklos. Maximal indiskret, aber wie schon vom "Schwellenleger" gesagt, fragen darf man doch. Herr Carstens muss es ja nicht beantworten wenn er nicht will.

Von meiner Tageszeitung bekomme ich 6,87 Euro pro veröffentlichtem Foto ausbezahlt. Und das nur bei gedruckten Fotos, wenn im Internet eine Fotostrecke kommt bekomme ich dafür gar nichts. Rechne ich PKW-Kosten usw. mit ein ist das ein Draufzahlgeschäft. Warum macht man (ich) es trotzdem? Weil man geil darauf ist, seinen Namen zu lesen? Bestimmt nicht. Bei meinen gelegentlichen Aufsätzen in Eisenbahnzeitschriften bleibt zumindest ein bisschen was hängen, wenngleich man das nicht auf einen Stundenlohn umrechnen darf weil dann würde man sich die Mühe wohl nicht machen.

Mich hat in diesem Zusammenhang einfach nur interessiert, wie das bei Büchern aussieht. Meinen herzlichen Dank daher an den Schwellenleger für diesen interessanten Einblick!

Euch einen schönen Abend
Patrick

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Cossebaude

Datum: 28.12.20 00:29

Diese Frage ist überhaupt nicht geschmacklos. Der Fragende ist übrigens nicht derjenige der das Thema Autorenhonorar in diese Diskussion eingebracht hat. Was soll jetzt anstössig sein, wenn dann jemand etwas konkretes wissen möchte? Ansonsten ist es für die meisten ja nur ein werweissen und stochern im Nebel...

Es sind wahrscheinlich nur sehr kleine Bereiche des Buchmarktes in denen Autorinnen überhaupt nennenswerte Honorare erhalten. Im Bereich der juristischen Literatur ist es beispielsweise so, dass selbst Autoren von bekannten Standardwerken auf einen effektiven "Stundenlohn" im tiefen Pfennig-/Rappen-/Cent-Bereich kommen.

Christian Ochsner bringt seine Güterwagen-Bücher im Eigenverlag raus, da bleibt dann (wie ich das aus Gesprächen rausgehört habe) trotzdem die Unsicherheit, ob die Auslagen gedeckt werden.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 28.12.20 08:45

Im Bereich jener Literatur, die auch von Studierenden gekauft werden, gibt es Hörerscheine, mit denen die Autoren auf Ihr Honorar verzichten.

Das große Geld machen Autoren, die soviel Phantasie besitzen und Shades of Grey, Harry Potter udgl. schreiben.

Im Bereich der Eisenbahnliteratur sind die "fetten Jahre" für Autoren seit mind. dem Jahrtausendwechsel vorbei.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Bw Betzdorf

Datum: 28.12.20 08:53

Hallo Patrick,

ich kann nur von mir reden. Nichts!

Ich habe bisher an keinem meiner Bücher wirklich etwas verdient. Da die ersten nur in einer Auflage von jeweils 1000 Stück erschienen, waren Herstellungs- und Vertriebskosten (incl. Belegexemplare) abgedeckt, für den Autor blieb aber nichts übrig. Wenn man dann bedenkt, welche Kosten die Recherche teilweise verschlingt, so ist auch verständlich, wenn die Verlage jammern, das ihnen die kompetenten Autoren fehlen.
Wie das mit dem neuen Buch zur Eisenbahn im Kreis Kleve wird, weiß ich noch nicht. Eine Vergütung an den Auto wird erst nach dem Verkauf einer vertraglich festgelegten Stückzahl fällig.
Ich will Dir aber mal einige Kosten aufführen, die man unetr Hobby "verbuchen" muß und die letztendlich die Familienkasse belasten.
In den letzten fünf jahren waren dies acht Fahrten von Augsburg in den Kreis Kleve zu Recherche und Gesprächen. 135 Briefe wurden verschickt, da viele ältere Eisenbahner, Heimatforscher etc online nicht erreichbar sind, oder sich dies erst nach der Kontaktanbahnung ergibt. Ein vierstelliger Betrag wurde schließlich noch für Fotos und Recherchekosten überwiesen. Viele Eisenbahnfreunde (besonders hier aus den Foren) haben mich großartig und unentgeltlich unterstützt. Aber auch hier gab es Ausnahmen mit nicht mehr angemessenen sondern weit überzogenen Honorarforderungen. Und Anfragen an Stadtverwaltungen oder Kreisarchive werden oft nur gegen Gebühr überhaupt bearbeitet. Diese liegt zwischen 15 und 25 Euro je angefangene 30 Minuten. Hinzu kommt dann noch ein Nutzungsentgelt für die Rechte von zur Verfügung gestellten Fotos zwischen 10 und 120 Euro je Foto oder Dokument. Dabei schmücken diese Archive sich auch gerne mit fremden Federn. So wollte ein Stadtarchiv für Fotos von Bellingrodt nicht nur Kosten für den Scan sondern auch weitere Kosten für die Einräumung der Nutzungsrechte erheben.

Christoph

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Cossebaude

Datum: 28.12.20 09:25

Christoph, Nutzungsgebühren für Photos ist ein guter Punkt. Und ein Grund weswegen über die Autoren-"Honorare" mehr bekannt sein soll. Ich weiss von einem Buchprojekt (Güterwagen) welches daran scheiterte, dass der Autor mit den eigenen Photos nicht alles abdecken kann und andere Eisenbahnphotographen horrende Forderungen stellten für das beitragen von Photos... Eine Lücke in meinem Bücherregal die wohl bleiben wird...

Zu der angesprochenen Preissteigerung...

geschrieben von: Der Wagner

Datum: 28.12.20 14:08

Hallo an Alle,

ich habe aktuell mehrere hundert Bücher Zuhause. Das teuerste davon hat mich über 200,- Euronen gekostet. Und aktuell habe ich wieder eins bestellt für 75,- Euro.
Mir kommt es auf den Inhalt an, und der ist bei den Güterwagenbüchern einfach den Preis wert. Das Alles irgendwann mal teurer wird, ist ganz klar. Aber so gute Informationen zu Güterwagen bei der DRB/DB/DBAG bekomme ich sonst nirgends.

Deswegen ficht mich die Preissteigerung nicht an. Man sollte nur vorher genau wissen, was man will. Und das Geiz nicht geil ist, dürften Einige schon gelernt haben.
Nicht umsonst wachsen die Müllberge ins Astronomische von den ganzen "Billigprodukten".

Gruß

Der Wagner
Peter Brinke

"Wer es nötig hat, ständig seine Kompetenz zu demonstrieren, ist der Dumme."

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 28.12.20 18:17

Cossebaude schrieb:
Christoph, Nutzungsgebühren für Photos ist ein guter Punkt. Und ein Grund weswegen über die Autoren-"Honorare" mehr bekannt sein soll. Ich weiss von einem Buchprojekt (Güterwagen) welches daran scheiterte, dass der Autor mit den eigenen Photos nicht alles abdecken kann und andere Eisenbahnphotographen horrende Forderungen stellten für das beitragen von Photos... Eine Lücke in meinem Bücherregal die wohl bleiben wird...
Was für ein Buch wolltest Du erstellen?

Nur ein Hinweis: Für einen Teil der Bellingrodt-Bilder dürfte wohl ab März 2021 das Urheberrecht wegfallen, weil die 50 Jahre verstrichen sind.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Bw Betzdorf

Datum: 28.12.20 19:54

Es ging Cossebaude wohl nicht nur um die Bilder des Altmeisters.
Vielmehr könnte es doch auch so sein. Jemand möchte ein Buch über die frühe Bundesbahnzeit in Wuppertal schreiben. Das geht nicht ohne die Bilder des Altmeisters. Oder man akzeptiert bewusst große Lücken im Bildteil, wenn man sich nicht gezwungenermaßen dem EK anbiedern möchte.

Und so ist es auch mit den Kreis- oder Stadtarchiven und auch einigen Eisenbahnfotografen bzw Sammlern.
Bei eigenen Bildern ist es selbstverständlich, dem Fotografen die Kosten für Abzug, Versand und eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Aber mit Fotos, welche geschenkt, auf dem Flohmarkt gekauft, oder nach dem Tod von Angehörigen übernommen wurden noch Gewinn erzielen zu wollen, obwohl man weder die Urheber noch die Nutzungsrechte besitzt, ist schon "grenzwertig. Mir ist es auch so mit einem Eisenbahnverein gegangen, welcher für Fotos (nicht die Negative), die ihnen nach dem Tod des Fotografen von den Angehörigen für deren Archiv überlassen wurden, einen Stückpreis von 60 Euro für einen Scan oder Abzug verlangten.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 28.12.20 21:54

KkStB schrieb:
Nur ein Hinweis: Für einen Teil der Bellingrodt-Bilder dürfte wohl ab März 2021 das Urheberrecht wegfallen, weil die 50 Jahre verstrichen sind.

Nö. Die Schutzfrist endet erst 2041, 70 Jahre nach dem Tod. Die verkürzte Frist von 50 Jahren nach Veröffentlichung mag allenfalls bei Werksfotos zutreffen, für typische Eisenbahnfotos nicht.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 28.12.20 22:11

kaufhalle schrieb:
KkStB schrieb:
Nur ein Hinweis: Für einen Teil der Bellingrodt-Bilder dürfte wohl ab März 2021 das Urheberrecht wegfallen, weil die 50 Jahre verstrichen sind.
Nö. Die Schutzfrist endet erst 2041, 70 Jahre nach dem Tod. Die verkürzte Frist von 50 Jahren nach Veröffentlichung mag allenfalls bei Werksfotos zutreffen, für typische Eisenbahnfotos nicht.
Da muß ich Dich auf ein Urteil eines österreichischen Gerichtes in der Rechtssache Griebl/Rihosek verweisen. Das Gericht hat für normale Bilder eine Frist von 50 Jahren festglegt, die verlängerte Frist gilt für "Kunstfotos". Urteil des Landesgericht St. Pölten, Causa 24 Cg 12/17p - 23 (rechtskräftig)

Siehe auch Artikel im Schienenverkehr aktuell 12/2018, S. 663f: Streit um Nutzung historischer Fotos endet vor Landesgericht St. Pölten.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 28.12.20 22:22

KkStB schrieb:
kaufhalle schrieb:
KkStB schrieb:
Nur ein Hinweis: Für einen Teil der Bellingrodt-Bilder dürfte wohl ab März 2021 das Urheberrecht wegfallen, weil die 50 Jahre verstrichen sind.
Nö. Die Schutzfrist endet erst 2041, 70 Jahre nach dem Tod. Die verkürzte Frist von 50 Jahren nach Veröffentlichung mag allenfalls bei Werksfotos zutreffen, für typische Eisenbahnfotos nicht.
Da muß ich Dich auf ein Urteil eines österreichischen Gerichtes in der Rechtssache Griebl/Rihosek verweisen. Das Gericht hat für normale Bilder eine Frist von 50 Jahren festglegt, die verlängerte Frist gilt für "Kunstfotos". Urteil des Landesgericht St. Pölten, Causa 24 Cg 12/17p - 23 (rechtskräftig)

Siehe auch Artikel im Schienenverkehr aktuell 12/2018, S. 663f: Streit um Nutzung historischer Fotos endet vor Landesgericht St. Pölten.

Das gilt dann so aber nur in Österreich.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: 98 1802

Datum: 29.12.20 09:18

kaufhalle schrieb:
KkStB schrieb:
Nur ein Hinweis: Für einen Teil der Bellingrodt-Bilder dürfte wohl ab März 2021 das Urheberrecht wegfallen, weil die 50 Jahre verstrichen sind.
Nö. Die Schutzfrist endet erst 2041, 70 Jahre nach dem Tod. Die verkürzte Frist von 50 Jahren nach Veröffentlichung mag allenfalls bei Werksfotos zutreffen, für typische Eisenbahnfotos nicht.
Aber die Bellingrodt-Bilder werden doch überall in der Literatur gebracht. Meist so: Carl Bellingrodt/Slg. xyz. Oder auch nur als Slg. xyz.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 29.12.20 09:51

98 1802 schrieb:
kaufhalle schrieb:
KkStB schrieb:
Nur ein Hinweis: Für einen Teil der Bellingrodt-Bilder dürfte wohl ab März 2021 das Urheberrecht wegfallen, weil die 50 Jahre verstrichen sind.
Nö. Die Schutzfrist endet erst 2041, 70 Jahre nach dem Tod. Die verkürzte Frist von 50 Jahren nach Veröffentlichung mag allenfalls bei Werksfotos zutreffen, für typische Eisenbahnfotos nicht.
Aber die Bellingrodt-Bilder werden doch überall in der Literatur gebracht. Meist so: Carl Bellingrodt/Slg. xyz. Oder auch nur als Slg. xyz.

Dann aber mit Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte. Die sieht man halt nicht. Sammlungen gibt es im Urheberrecht nicht.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: Patrick Lyca

Datum: 29.12.20 11:10

kaufhalle schrieb:
98 1802 schrieb:Zitat:
Zitat:
utzfrist endet erst 2041, 70 Jahre nach dem Tod. Die verkürzte Frist von 50 Jahren nach Veröffentlichung mag allenfalls bei Werksfotos zutreffen, für typische Eisenbahnfotos nicht.
Aber die Bellingrodt-Bilder werden doch überall in der Literatur gebracht. Meist so: Carl Bellingrodt/Slg. xyz. Oder auch nur als Slg. xyz.
Dann aber mit Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte. Die sieht man halt nicht. Sammlungen gibt es im Urheberrecht nicht.
In einem Aufsatz, den ich vor 12 Jahren verfasste, verwendete ich auch Bello-Fotos. Das war damals mein erster Aufsatz, ich hatte von Urheberrechten usw. keine Ahnung. Also hatte ich dem Redakteur das auch deutlich gesagt "ich habe viele historische Bilder, weiß aber nicht ob wir die verwenden dürfen." Er meinte nur "passt schon, die nutzen doch sowieso alle und wir nutzen Bello-Fotos auch seit Jahren, da hat sich noch nie jemand beschwert" und die Bello-Fotos wurden mit abgedruckt.
Ist deine Genehmigung vielleicht eher eine Duldung?

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 29.12.20 11:50

Patrick Lyca schrieb:
kaufhalle schrieb:
98 1802 schrieb:Zitat:
Zitat:
utzfrist endet erst 2041, 70 Jahre nach dem Tod. Die verkürzte Frist von 50 Jahren nach Veröffentlichung mag allenfalls bei Werksfotos zutreffen, für typische Eisenbahnfotos nicht.
Aber die Bellingrodt-Bilder werden doch überall in der Literatur gebracht. Meist so: Carl Bellingrodt/Slg. xyz. Oder auch nur als Slg. xyz.
Dann aber mit Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte. Die sieht man halt nicht. Sammlungen gibt es im Urheberrecht nicht.
In einem Aufsatz, den ich vor 12 Jahren verfasste, verwendete ich auch Bello-Fotos. Das war damals mein erster Aufsatz, ich hatte von Urheberrechten usw. keine Ahnung. Also hatte ich dem Redakteur das auch deutlich gesagt "ich habe viele historische Bilder, weiß aber nicht ob wir die verwenden dürfen." Er meinte nur "passt schon, die nutzen doch sowieso alle und wir nutzen Bello-Fotos auch seit Jahren, da hat sich noch nie jemand beschwert" und die Bello-Fotos wurden mit abgedruckt.
Ist deine Genehmigung vielleicht eher eine Duldung?

Warum sollte das offengelegt werden? Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder ohne Genehmigung ist schadensersatzpflichtig und strafbar. Aber die Abmachungen mit dem Rechteinhaber siehst Du nicht. Die beschriebene Vorgehensweise ist jedenfalls eindeutig rechtswidrig. Es wird halt nicht alles beanstandet. Daher kommt man mit dem Missbrauch der 50-Jahre-Regel für einfache Lichtbilder (gemeint sind rein handwerkliche Aufnahmen, die bei jedem Fotografen gleich ausfallen würden) auch so weit. Da klagt niemand mehr.

Re: Nur? … ;-)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.12.20 11:50

Ich habe nur in Erinnerung, daß es schon einen Rechtsstreit vor ca. 30 Jahren wegen der Urheberrechte um die Bello-Foto ging, und die klagende Partei (ein Verlag) bei Gericht baden ging. Als Begründung wurde die große Verbreitung der Bilder angegeben. Ich kenne das Urteil nicht, aber die Bilder dieser damals aktiven Fotografengruppe sind zig-fach im Umlauf.
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