geschrieben von: ohneEisen
Datum: 25.06.20 11:17
setze ich noch einige Links, auf Fotos an ähnlicher Stelle, die eventuell das Manipulationsmaterial lieferten.im Hintergrund sind plötzlich Gärten und Schuppen zu sehen, aber nicht der Werkshof der Wumag
geschrieben von: wolfgang-d. richter
Datum: 25.06.20 11:40
geschrieben von: gregorL
Datum: 25.06.20 11:45
geschrieben von: WHA
Datum: 25.06.20 11:56
geschrieben von: Joachim Leitsch
Datum: 25.06.20 12:40
Ich stimme Joachim in beiden Punkten vollstaendig zu.Den Ausführungen von Wolfgang ist nichts hinzuzufügen.
Ja, diese (zuweilen heftig) retuschierten Fotos sind schäbig - weil halt der komplette Hintergrund fehlt, da bin ich ganz bei Dir und auch Stefan. Laß sie, wie sie sind, auch, wenn sie das Auge beleidigen mögen - die optische Gefälligkeit wird (wie einige weitere Diskutanten beschreiben) rasch zu einer bösen Falle!
geschrieben von: Norbert Bank
Datum: 25.06.20 14:55
geschrieben von: Helmut Philipp
Datum: 25.06.20 15:52
geschrieben von: WHA
Datum: 25.06.20 16:57
Hallo Wolfgang,Hallo Norbert,
bei der von Heiner beschriebenen Methode handelt es sich mitnichten um eine Restauration, denn im Hintergrund sind plötzlich Gärten und Schuppen zu sehen, aber nicht der Werkshof der Wumag...
Was Heiner machen will, kann man auch nicht mit einer Verbesserung vergleichen. Bei einer Verbesserung kann man Staub und Dreck entfernen und Kontrast und Helligkeit verändern, denn damit wird etwas entfernt, was nicht zum Bild gehört bzw. etwas sichtbar oder deutlicher gemacht, was sowieso schon vorhanden ist.
Deswegen sehe ich das schon unter Restaurierung des ursprünglichen Bildinhaltes....
Schwerer wiegt anderes Bedenken: Von Jugend auf konnte ich historische Fahrzeugportraits, auf denen Lok oder Wagen vor einem rein weißen Hintergrund ganz oder – noch schlimmer! - teilweise freigestellt sind, nicht leiden. Dafür mag es historische Gründe gegeben haben, etwa, dass ein solches Bild bei grob gerasterter Vorlage als Zeitungsbild in freigestellter Form besser wirkte. Aber das ist lange her und verfälscht m. E. Die Anmutung der Fahrzeuge beträchtlich.
Deshalb habe ich in diesen Fällen nicht nur Schäden retuschiert und Kontraste geändert, sondern Hintergründe spendiert. Mir gefallen die so bearbeiteten Bilder weit besser als die freigestellten. Sie kommen mir halt aus oben genanntem Grund auch sozusagen originaler vor als die Originale vor.
Aber es ist eben auch historisch nicht korrekt. Zwar habe ich darauf Wert gelegt, zu diesem Zweck jeweils einen Hintergrund von Fotos mit möglichst ähnlichen Perspektiven (edit, weil das wohl von einigen missverstanden wurde: "Ähnlich hieß hier für mich: Gleicher Ort, meist auch gleicher Tag, selber Fotograf, nur andere Wagen; es sind keine von irgendwo geholten Umgebungen!) zu adaptieren, aber es ist eben nur ähnlich, nicht der damalige exakte Hintergrund.
geschrieben von: Norbert Bank
Datum: 25.06.20 17:17
Hallo Helmut,Da es sich um eine (vielleicht gut gemeinte) Manipulation eines fremden Bildes ohne eigene Rechte handelt, sollte man zumindest auf diese Manipulation hinweisen (eigentlich eine Selbstverständlichkeit), noch besser wäre es (immer auf Veröffentlichungen bezogen), aus rechtlichen Gründen die Finger davon zu lassen. (Ggf ein Fressen für die Rechtsabteilungen)
geschrieben von: Preußen-Klaus
Datum: 26.06.20 13:14
geschrieben von: Max Weißenborn
Datum: 28.06.20 10:09
geschrieben von: Helmut Philipp
Datum: 28.06.20 14:36
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 29.06.20 08:07
Was anderes ist es aber, und danach fragt ja der Beitragseinsteller, wenn man fremde, also nicht-eigene Fotos verändert und veröffentlicht, es sei denn, das Einverständnis des Rechteinhabers liegt hierfür vor. Ein Irrtum ist es sicherlich, wenn man den Rechteinhaber nicht ermitteln kann, daraus abzuleiten, das man deshalb freie Hand hat.
geschrieben von: wolfgang-d. richter
Datum: 29.06.20 12:55
Der Konjunktiv ist angebracht, so einfach ist es nämlich nicht.Die typischen Werksfotos dieser Art dürften keinen Rechteinhaber mehr haben. Sehr wahrscheinlich fallen diese Werksfotos unter die Anwendung des verkürzten Lichtbildschutzes von 50 Jahren nach Erstellung bzw. Veröffentlichung und sind schon lange gemeinfrei. Es mag auf den ersten Blick widersinnig erscheinen, dass solche handwerklich aufwändigen Fotos nur den verkürzten Schutz haben, wohingegen Fotos aus dem Betrieb den vollen Schutz von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers haben. Das Urheberrecht fragt aber nicht nach dem handwerklichen Aufwand, sondern nach dem schöpferischen Beitrag. Und der ist bei solchen Werksfotos, die genau so abgeliefert werden wie sie aussehen müssen, eben sehr gering.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 29.06.20 18:21
kaufhalle schrieb:Der Konjunktiv ist angebracht, so einfach ist es nämlich nicht.Die typischen Werksfotos dieser Art dürften keinen Rechteinhaber mehr haben. Sehr wahrscheinlich fallen diese Werksfotos unter die Anwendung des verkürzten Lichtbildschutzes von 50 Jahren nach Erstellung bzw. Veröffentlichung und sind schon lange gemeinfrei. Es mag auf den ersten Blick widersinnig erscheinen, dass solche handwerklich aufwändigen Fotos nur den verkürzten Schutz haben, wohingegen Fotos aus dem Betrieb den vollen Schutz von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers haben. Das Urheberrecht fragt aber nicht nach dem handwerklichen Aufwand, sondern nach dem schöpferischen Beitrag. Und der ist bei solchen Werksfotos, die genau so abgeliefert werden wie sie aussehen müssen, eben sehr gering.
Als Beispiel ein aktueller Hinweis zu diesem Thema, der Aufnahmen jeden Alters betrifft:
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