geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 16.06.20 14:19
geschrieben von: Anschlussbahn
Datum: 17.06.20 22:11
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 18.06.20 00:03
Geschätzter Kollege!Hallo,
> Beide Bücher sind nicht Bestandteil meiner Bibliothek. Vielleicht kann mir jemand 300dpi-Scans zur Verfügung stellen.
> Danke.
dreister geht`s nimmer, oder? Auch noch Wuensche zur Aufloesung dabei. Manchmal kann man nur mit dem Kopf schuetteln.
Die Buecher bekommt man durchaus, entweder mit etwas Geduld antiquarisch oder per Fernleihe. Beide Buecher stehen hier im Regal.
Armin
und jeden Morgen stehen ein Dummer auf...Anschlussbahn schrieb:Geschätzter Kollege!Hallo,
> Beide Bücher sind nicht Bestandteil meiner Bibliothek. Vielleicht kann mir jemand 300dpi-Scans zur Verfügung stellen.
> Danke.
dreister geht`s nimmer, oder? Auch noch Wuensche zur Aufloesung dabei. Manchmal kann man nur mit dem Kopf schuetteln.
Die Buecher bekommt man durchaus, entweder mit etwas Geduld antiquarisch oder per Fernleihe. Beide Buecher stehen hier im Regal.
Armin
Warum so kompliziert, wenn es einfach auch geht?
Aber zwei Kollegen habe mir schon Ihre Hilfe angeboten. Vom ersten Titel muß ich noch etwas warten, bis das Buch wieder beim Eigentümer ist. Im zweiten Fall bekam ich hoch interessante Literatur, die mir völlig unbekannt war.
glg mi
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 18.06.20 20:45
Moijen mi (wer das auch immer ist),
KkStB schrieb:und jeden Morgen stehen ein Dummer auf...Anschlussbahn schrieb:Geschätzter Kollege!Hallo,
> Beide Bücher sind nicht Bestandteil meiner Bibliothek. Vielleicht kann mir jemand 300dpi-Scans zur Verfügung stellen.
> Danke.
dreister geht`s nimmer, oder? Auch noch Wuensche zur Aufloesung dabei. Manchmal kann man nur mit dem Kopf schuetteln.
Die Buecher bekommt man durchaus, entweder mit etwas Geduld antiquarisch oder per Fernleihe. Beide Buecher stehen hier im Regal.
Armin
Warum so kompliziert, wenn es einfach auch geht?
Aber zwei Kollegen habe mir schon Ihre Hilfe angeboten. Vom ersten Titel muß ich noch etwas warten, bis das Buch wieder beim Eigentümer ist. Im zweiten Fall bekam ich hoch interessante Literatur, die mir völlig unbekannt war.
glg mi
Beste Grüße
Wolfgang
was ist daran befremdlich? "Nur weil ich..." entzieht dem Verlag auf die Dauer die Existenzgrundlage. Soweit ich weiß, lebst auch Du davon, daß Verlage Deine Werke drucken. Das tun die aber nur solange, wie sich das finanziell lohnt, d.h. wenn sie auch verkauft werden. Wenn jetzt selbst Autoren oder "freie Journalisten" nicht mehr willens sind, die Werke ihrer Kollegen zu kaufen (die sie obendrein als Betriebsausgaben von den Steuern absetzen könnten), dann frage ich mich ernsthaft, welche Geisteshaltung dahintersteckt.Hallo Wolfgang!
Ich finde Deine Wortwahl befremdlich, weil ich es erstens gewohnt bin, effizient zu arbeiten, und zweitens finde ich die Wortwahl oder Denkweise über jene Herren hier im Forum, die mir Ihre Unterstützung schon feilboten und zusagten, als Beleidigung.
Nur weil ich jetzt einen Beitrag (schätzungsweise insgesamt ca. 20 Seiten) genötige, werde ich mir nicht gleich zwei Bücher mit mehr als 200 Seiten kaufen. Eines hat mein Beitrag gebracht, Zusatzinformationen. Allein deswegen war das Posten hier ein Gewinn.
Schönen Abend
M.
geschrieben von: Schwellenleger
Datum: 19.06.20 11:14
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 19.06.20 18:32
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 19.06.20 20:30
Aber -mit Verlaub- annonym und ohne Hinweis zum eigenen Vorhaben zudem öffentlich zur Urheberrechtsverletzung aufzurufen, das ist schon bemerkenswert ungelenk.
geschrieben von: Schwellenleger
Datum: 19.06.20 22:18
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 19.06.20 22:27
Das Scannen und Kopieren von Druckwerken ist jederzeit erlaubt, ebenso das Abspeichern auf dem PC. Was nicht erlaubt ist, beides online zu stellen und als Dritter einem unbekannten Personenkreis öffentlich zugänglich zu machen. Öffentlich heißt, für jedermann im Netz abrufbar, nicht aber der private Versand.hallo Kaufhalle,
Danke für die Meinung.
Wie immer bei der Juristerei: "es kommt darauf an, ..." Bei § 53, Absatz 1, wird der rechtliche Rahmen, wann eine Kopie zum privaten Gebrauch und in welcher Verbreitung zulässig ist, betrachtet. Auch wenn das einen gewissen Spielraum bei der Auslegung bietet, hier sehe ich generell schon die Grenzen des erlaubten in Sichtweite.
( Ein Volljurist würde das sicherlich in weitreichender Form formulieren und auf die jeweiligen Fallstricke eingehen.. )
Herzliche Grüße
Uwe
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 19.06.20 23:36
Danke für die Meinung.
Wie immer bei der Juristerei: "es kommt darauf an, ..." Bei § 53, Absatz 1, wird der rechtliche Rahmen, wann eine Kopie zum privaten Gebrauch und in welcher Verbreitung zulässig ist, betrachtet. Auch wenn das einen gewissen Spielraum bei der Auslegung bietet, hier sehe ich generell schon die Grenzen des erlaubten in Sichtweite.
( Ein Volljurist würde das sicherlich in weitreichender Form formulieren und auf die jeweiligen Fallstricke eingehen.. )
geschrieben von: BR690
Datum: 30.06.20 13:04
Gibt es da bei Notenblättern eine Ausnahme?Da würde mich dann doch mal die Begründung für das Ziehen der Grenze interessieren. Tatsächlich liegen die ganz woanders. Einzelne privat weitergegebene Kopien oder Scans sind urheberrechtlich kein Problem, und "privat" heißt nicht zwingend, dass man den Empfänger persönlich kennt. Einzige Ausnahme bei gedruckten Werken sind Notenblätter.
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