geschrieben von: wismarer
Datum: 11.06.20 19:02
geschrieben von: Helmut Philipp
Datum: 11.06.20 19:43
geschrieben von: Eurocity341
Datum: 11.06.20 20:03
geschrieben von: OttoBahn
Datum: 11.06.20 21:24
geschrieben von: Matthias Muschke
Datum: 11.06.20 22:29
Und die sinkt auf 5%... Ich erwarte aber nicht wirklich bzw. lege auch keinen Wert darauf, das gerade bei Buchverlagen irgendjemand das weitergibt...Welche MwSt soll denn bei Medien gesenkt werden??? Bei Büchern sind es doch sowieso nur 7 % USt...
geschrieben von: Rübezahl
Datum: 11.06.20 23:08
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 11.06.20 23:54
Das wird - auch in anderen Branchen - leider übersehen. Es ist nicht nur ein bürokratischer Akt sondern vielfach auch ein technisch aufwändiger Akt. Insofern werden manche Institutionen froh sein, wenn sie den richtigen Mehrwersteuersatz/betrag ausweisen, aber auch deswegen den Endbetrag nicht verändern können. Betrachtet es halt als minimale Spende, ohne dass es mehr schmerzt als zuvor. Insofern werde ich hoffentlich das ein oder andere Buch bestellen, wenn es im Zeitpunkt der Preissenkung schon lieferbar ist.Bücher unterliegen in den meisten Fällen der Preisbindung. Es wäre ein riesiger bürokratischer Akt für Handel und Verlage, den Ladenpreis für ein paar Monate zu ändern und anschließend wieder alles auf den Anfang zu drehen.
Hallo zusammen,Bücher unterliegen in den meisten Fällen der Preisbindung. Es wäre ein riesiger bürokratischer Akt für Handel und Verlage, den Ladenpreis für ein paar Monate zu ändern und anschließend wieder alles auf den Anfang zu drehen.
Grüße, -muUm Ihnen die Umstellung zu erleichtern, wird das VLB die Mehrwertsteuersätze rechtzeitig zum 01.07.2020 automatisch für Sie umstellen. Der gemeldete Bruttopreis (Endpreis) bleibt hierdurch unverändert.
Wenn Sie den aktuellen Preis beibehalten wollen, müssen Sie nichts tun.
Sollten Sie die Mehrwertsteuersenkung weitergeben wollen, müssen Sie als Verlag den Preis unter Berücksichtigung der Vorankündigungsfrist (unabhängig vom Meldeweg) ändern.
Das ist aber nur ein Teil des Zitats. Hier der Rest:Rübezahl schrieb:Hallo zusammen,Bücher unterliegen in den meisten Fällen der Preisbindung. Es wäre ein riesiger bürokratischer Akt für Handel und Verlage, den Ladenpreis für ein paar Monate zu ändern und anschließend wieder alles auf den Anfang zu drehen.
genau so ist es! Verwaltet wird das für alle Verlage gemeinsam im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) und von dort kam dieser Tage die nachfolgende Mitteilung:
ZitatGrüße, -muUm Ihnen die Umstellung zu erleichtern, wird das VLB die Mehrwertsteuersätze rechtzeitig zum 01.07.2020 automatisch für Sie umstellen. Der gemeldete Bruttopreis (Endpreis) bleibt hierdurch unverändert.
Wenn Sie den aktuellen Preis beibehalten wollen, müssen Sie nichts tun.
Sollten Sie die Mehrwertsteuersenkung weitergeben wollen, müssen Sie als Verlag den Preis unter Berücksichtigung der Vorankündigungsfrist (unabhängig vom Meldeweg) ändern.
geschrieben von: ludger K
Datum: 12.06.20 12:59
geschrieben von: Eurocity341
Datum: 12.06.20 17:39
Das gilt auch für andere Branchen. Die Weitergabe der Ermäßigung wird der Ausnahmefall bleiben - das ist mein Eindruck - und wie schon sehr gut am Beispiel Bücher (danke für die ausführliche und gute Erläuterung!) erklärt, ist dies nicht einfach damit getan, die Waren umzuetikettieren...Daher ist dies eher eine Aufbesserung für den notleidenden Handel.
geschrieben von: Klaus aus FG
Datum: 13.06.20 15:56
Das ist dann tatsächlich eine Preissenkung. Denn wenn nur die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes weitergegeben würde, würde sich der Bruttopreis nur um 2,52% verringern!Hallo,
von Piko bekam ich heute die Nachricht, dass bei allen beim Hersteller direkt bestellten Produkten ab sofort der Verkaufspreis um 3 % reduziert wird.
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