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 11 - Bahn und Medien 

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Software, Medien aller Art und Literatur zum Themengebiet Eisenbahn
Moderatoren: Klaus Habermann - MWD
Hallo,
von Piko bekam ich heute die Nachricht, dass bei allen beim Hersteller direkt bestellten Produkten ab sofort der Verkaufspreis um 3 % reduziert wird.
Bin gespannt, ob und wie die Fachverlage die Steuersenkung weitergeben werden.
Gruß
Wismarer
Die MWSt-Senkung ist ja meines Wissens noch nicht verabschiedet, allerdings dürfte die Verabschiedung nur reine Formsache sein.

meint mit Gruß

Helmut

Mein Verzeichnis mit den bisher von mir erschienenen Beiträgen habe ich nach Ordnungskriterien sortiert hier eingestellt: [www.drehscheibe-online.de]

🇿🇦
Hallo!

Habe in den Medien vernommen, dass die endgültige Entscheidung spätestens am 29. Juni 2020 erfolgt.

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:06:11:20:03:40.
Welche MwSt soll denn bei Medien gesenkt werden??? Bei Büchern sind es doch sowieso nur 7 % USt...
OttoBahn schrieb:
Welche MwSt soll denn bei Medien gesenkt werden??? Bei Büchern sind es doch sowieso nur 7 % USt...
Und die sinkt auf 5%... Ich erwarte aber nicht wirklich bzw. lege auch keinen Wert darauf, das gerade bei Buchverlagen irgendjemand das weitergibt...

MfG

"Gibt es zwei- bzw. dreiachsigen Reko-Wagen der DR (Bage, Baage, Dage oder Bagtre), die die gleiche Breite aufweisen, wie die vierachsigen Reko Wagen z. b. der zuvor genannten Hersteller? Also schmaler sind, als die Wagen von Piko und Roco!
Viele mögen die 1-1,5 mm breitenuntershcied nicht stören und mich wiederum ist es egal, welche breite nun die Maßstabsgereue ist - mir wäre nur wichtig, dass die Personenzugwagons der DR in meiner Zugkombi ziemlich gleichbreit sind..."

🤦‍♂️😂🤷‍♂️

Quelle: Stummiforum..

[www.stummiforum.de]
Bücher unterliegen in den meisten Fällen der Preisbindung. Es wäre ein riesiger bürokratischer Akt für Handel und Verlage, den Ladenpreis für ein paar Monate zu ändern und anschließend wieder alles auf den Anfang zu drehen.

Gruß

Rübezahl
Rübezahl schrieb:Zitat:
Bücher unterliegen in den meisten Fällen der Preisbindung. Es wäre ein riesiger bürokratischer Akt für Handel und Verlage, den Ladenpreis für ein paar Monate zu ändern und anschließend wieder alles auf den Anfang zu drehen.
Das wird - auch in anderen Branchen - leider übersehen. Es ist nicht nur ein bürokratischer Akt sondern vielfach auch ein technisch aufwändiger Akt. Insofern werden manche Institutionen froh sein, wenn sie den richtigen Mehrwersteuersatz/betrag ausweisen, aber auch deswegen den Endbetrag nicht verändern können. Betrachtet es halt als minimale Spende, ohne dass es mehr schmerzt als zuvor. Insofern werde ich hoffentlich das ein oder andere Buch bestellen, wenn es im Zeitpunkt der Preissenkung schon lieferbar ist.

Das Klima kennt Gewinner und Verlierer
Das steht - in meinem Reiseführer
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Rainald Grebe - Sachsen

Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]

VLB und Preisbindung

geschrieben von: Michael Ulbricht

Datum: 12.06.20 10:57

Rübezahl schrieb:
Bücher unterliegen in den meisten Fällen der Preisbindung. Es wäre ein riesiger bürokratischer Akt für Handel und Verlage, den Ladenpreis für ein paar Monate zu ändern und anschließend wieder alles auf den Anfang zu drehen.
Hallo zusammen,

genau so ist es! Verwaltet wird das für alle Verlage gemeinsam im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) und von dort kam dieser Tage die nachfolgende Mitteilung:

Zitat
Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, wird das VLB die Mehrwertsteuersätze rechtzeitig zum 01.07.2020 automatisch für Sie umstellen. Der gemeldete Bruttopreis (Endpreis) bleibt hierdurch unverändert.
  • Wenn Sie den aktuellen Preis beibehalten wollen, müssen Sie nichts tun.
  • Sollten Sie die Mehrwertsteuersenkung weitergeben wollen, müssen Sie als Verlag den Preis unter Berücksichtigung der Vorankündigungsfrist (unabhängig vom Meldeweg) ändern.
  • Grüße, -mu

    Re: VLB und Preisbindung

    geschrieben von: Rübezahl

    Datum: 12.06.20 12:29

    Michael Ulbricht schrieb:
    Rübezahl schrieb:
    Bücher unterliegen in den meisten Fällen der Preisbindung. Es wäre ein riesiger bürokratischer Akt für Handel und Verlage, den Ladenpreis für ein paar Monate zu ändern und anschließend wieder alles auf den Anfang zu drehen.
    Hallo zusammen,

    genau so ist es! Verwaltet wird das für alle Verlage gemeinsam im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) und von dort kam dieser Tage die nachfolgende Mitteilung:

    Zitat
    Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, wird das VLB die Mehrwertsteuersätze rechtzeitig zum 01.07.2020 automatisch für Sie umstellen. Der gemeldete Bruttopreis (Endpreis) bleibt hierdurch unverändert.
  • Wenn Sie den aktuellen Preis beibehalten wollen, müssen Sie nichts tun.
  • Sollten Sie die Mehrwertsteuersenkung weitergeben wollen, müssen Sie als Verlag den Preis unter Berücksichtigung der Vorankündigungsfrist (unabhängig vom Meldeweg) ändern.

  • Grüße, -mu
    Das ist aber nur ein Teil des Zitats. Hier der Rest:

    Um Ihren neuen Preis fristgerecht in der Gelben Beilage zu veröffentlichen, melden Sie uns Preise, die ab 01.07.2020 gültig sein sollen, bitte bis spätestens zum 10.06.2020, 19 Uhr. Die Veröffentlichung erfolgt dann in der Gelben Beilage am 11.6.2020, zudem werden die Preisänderungen an alle Datenabnehmer des VLB ausgespielt. Durch die Wahrung der Fristen können die notwendigen Umzeichnungen in den Läden vorgenommen werden.
    Bis zum 17.06.2020, 19 Uhr können Sie fristgerecht Preise für die Gelbe Beilage melden, die ab dem 02.07.2020 gültig sein sollen. Diese Preisänderungen werden dann in der Gelben Beilage vom 18.6.2020 veröffentlicht. Bei einer Nutzung der automatischen Preisberechnung der österreichischen Preise beachten Sie bitte, dass der österreichische Preis am 1.7.2020 automatisch vom VLB aktualisiert wird. Wenn Sie die österreichischen Preise selbst festlegen wollen, dann melden Sie uns diese bitte unter Einhaltung der genannten Fristen.
    Sollten Sie Produkte mit Mehrwertsteuer-Splitting (Bundles) unter Ihren Titeln haben, möchten wir Sie bitten die angepassten Preise für diese eigenständig zu aktualisieren.


    Dann kommt der Punkt, was mit den derzeit im Handel befindlichen Büchern passieren soll. Weil die Händler einen Verkaufsnachteil hätten, ginge die Gutschreiberei los ...

    Gruß

    Rübezahl
    Es ist nicht auszumalen: Pünktlich vom 30.6. auf 1.7.2020 (nicht früher oder später) muß ein Computerfachmann (das bin nicht ich) kommen und das Buchhaltungsprogramm ändern. Ebenso pünktlich vom 31.12.2020 auf 1.1.2021 muß er es rückgängig machen, und alles ist mit beträchtlichen Kosten verbunden. Dann müssen beim VLB - wiederum kostenpflichtig - die Preise geändert werden (die Frist ist aber schon abgelaufen, bevor die Mwst-Änderung bekannt wurde), dann müssen die Buchhändler neue Etiketten aufkleben, evtl. verlangen sie noch Gutschriften, und am 31.12.2020 soll alles wieder auf den alten Stand gebracht werden, dann bekomme wohl ich die Gutschriften. Was machen eigentlich die Verlage (z.B. VGB), die den Ladenpreis fest auf ihre Bücher drucken? Sollen die jetzt alle eingeschweißten Bücher aufreißen, den Preis überkleben und am Jahresende die Etiketten spurlos ohne jegliche Kleberreste entfernen? Der Kostenaufwand ist entschieden höher als die Peanuts, die die Preisdifferenzen ausmachen.
    Hallo!

    Es wurde zumindest eine Lösung gefunden, um das Problem ein wenig zu entschärfen.

    Den Geschäftsinhabern/Ladenbesitzern haben die Möglichkeit, die Preisschilder wie bisher zu belassen. Die Preissenkung wird dann an der Kasse vorgenommen: [www.tagesschau.de]. Die Entscheidung, ob er das macht, bleibt den Händlern vorbehalten.

    Kai-Uwe, der "Cottbuser"

    Mit freundlichen Grüßen

    Der Cottbuser

    Re: VLB und Preisbindung

    geschrieben von: Rolf Hafke

    Datum: 12.06.20 18:53

    Guten Tag,

    ich habe letzte Woche Freitag von meinem Steuerberater die Info bekommen,
    dass die Senkung der MwSt. von 7 auf 5 % für Bücher erfolgen wird
    (ist ja heute verabschiedet worden).

    Allerdings hat er mich zugleich auf die bestehende Preisbindung bei Büchern hingewiesen,
    die vom Börsenverein in Frankfurt in den Gelben Seiten bekanntgegeben wird.
    siehe [de.wikipedia.org]
    Bei Periodika (Zeitschriften) sieht es wohl etwas anders aus?

    Daher ist dies eher eine Aufbesserung für den notleidenden Handel.
    Bei Auslands-Titeln ist die Marge eh wesentlich kleiner.

    Der Verstoss gegen die Preisbindung kann dem Händler gegenüber teuer werden ....

    Gruß aus Köln
    R H

    Re: VLB und Preisbindung

    geschrieben von: Black Eyed

    Datum: 13.06.20 02:58

    Rolf Hafke schrieb:Zitat:
    Daher ist dies eher eine Aufbesserung für den notleidenden Handel.
    Das gilt auch für andere Branchen. Die Weitergabe der Ermäßigung wird der Ausnahmefall bleiben - das ist mein Eindruck - und wie schon sehr gut am Beispiel Bücher (danke für die ausführliche und gute Erläuterung!) erklärt, ist dies nicht einfach damit getan, die Waren umzuetikettieren...

    Gerade die aktuelle Kurzfristigkeit macht es so schwer - wäre es bspw. erst zum 1.1. geworden, wäre es viel einfacher weiterzugeben gewesen. Aber es dient nicht den Konsumenten sondern den Produzenten bzw. den Verkäufern. Ich gehe davon aus, dass dies auch beabsichtigt ist, wenn auch dies anders kommentiert wurde.

    Das Klima kennt Gewinner und Verlierer
    Das steht - in meinem Reiseführer
    Der Freistaat Sachsen kann sich glücklich schätzen
    Gemütlichkeit unter Moskitonetzen
    Rainald Grebe - Sachsen

    Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]
    wismarer schrieb:
    Hallo,
    von Piko bekam ich heute die Nachricht, dass bei allen beim Hersteller direkt bestellten Produkten ab sofort der Verkaufspreis um 3 % reduziert wird.

    Das ist dann tatsächlich eine Preissenkung. Denn wenn nur die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes weitergegeben würde, würde sich der Bruttopreis nur um 2,52% verringern!