Die große Schöpfungshöhe vermag ich in dem Bild nicht gerade zu erkennen.
Einer Ausschnitt aus diesem Bild ist (ohne meine Genehmigung) in der neuesten Ausgabe von "Bahn Epoche" veröffentlicht worden.
Ich habe keinen Kontakt von der Gesellschaft empfangen!
Camburg, d. 02. Oktober 1989.
https://abload.de/img/2019100218312drdieterigkki.jpg
Abseits von den bekannten Schwarzen, Dieter guckt an!
Freundlich wie immer die Lok35.Dann beschweren Sie sich bitte beim Herausgeber !
geschrieben von: Martin J. Krajnc
Datum: 08.03.20 10:28
Man muss es sicher nicht machen, es entspräche aber dem Presserecht.Eine geniale Idee, "einfach mal die Honorarforderung...senden" und "Aufschläge.....so wie es der Zoll auch macht, wenn man durch grün gegangen ist" verlangen. Einfach köstlich.
Trotz etwaiger Urheberrechtsverletzung kann man bei derartigen Vorschlägen nur den Kopf schütteln.
Viele Grüße
Martin
Es ist sicherlich kein Zollaufschlag, aber ein Zuschlag auf das übliche Honorar ist ausdrücklich möglich. Im Übrigen habe ich im Augenblick keine Muße, um jetzt Gesetzestecte zu wälzen. Man kann aber siucherlich mit Metager o.ä. fündig werden.In welcher gesetzlichen Vorschrift ist das normiert? Und der Empfänger einer beliebigen Honorarforderung plus "grüner Zollaufschlag" ist zur Zahlung verpflichtet?
Viele Grüße
Martin
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