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Moderatoren: Klaus Habermann - MWD

[?] Vergriffene Bücher kopieren

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.08.19 17:42

Hallo,

habe mir gerade ein Video-Vortrag (Uni) angesehen.

Die Dozentin behauptet, das vergriffene Bücher kopiert werden dürfen. Sprich Auflage ist verkauft, wer dann ein Exemplar hat, darf es kopieren und weitergeben. Unter anderem per HP, gegen Bezahlung.

Was ist mit dem (c)obyright? Erlischt das, wenn eine Auflage vergriffen ist?

Re: [?] Vergriffene Bücher kopieren

geschrieben von: Helmut Philipp

Datum: 05.08.19 18:03

Das ist großer Quatsch, weder Urheber- noch Copyrightrechte erlöschen deshalb, weil eine Auflage verkauft ist. Wirklich Uni-Dozentin, und falls ja, welche Fachrichtung, zB Juristin? Nur so als Beispiel: Es kann ja auch eine vergriffene Auflage vom Herausgeber/Verlag/Autor etc nachgedruckt werden. Sind dann dennoch die Rechte erloschen? Wohl kaum... Bei der von Dir gesehenen Methode im Video würden sehr schnell etliche Anwälte aktiv werden, und das finde ich auch gut so.
Mit freundlichem Gruß

Helmut

(zu diesem bzw zu sehr ähnlichen Themen sind schon Legionen von Beiträgen bei DSO erschienen, einfach mal die Suchfunktion nutzen!)

Mein Verzeichnis mit den bisher von mir erschienenen Beiträgen habe ich nach Ordnungskriterien sortiert hier eingestellt: [www.drehscheibe-online.de]

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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:05:18:05:20.

Re: [?] Vergriffene Bücher kopieren

geschrieben von: 245 002

Datum: 05.08.19 18:41

Hallo,
soviel mir bekannt ist, dürfen für private Zwecke einzelne Kopien aus einem Buch gefertigt werden. In vielen (Stadt-)Büchereien sind für diesen Zweck auch Kopiergeräte vorhanden. Der Verkauf von Kopien an Dritte ist sicher nicht statthaft.
Ob komplette Bücher kopiert werden dürfen, weiß ich nicht.
Gruß
245 002



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:05:18:42:30.

Re: [?] Vergriffene Bücher kopieren

geschrieben von: Windsor Castle

Datum: 06.08.19 08:49

Moin,

es ist ein Allgemeinplatz von jeher, daß Kopien zum rein privaten Gebrauch nicht illegal sind. Hierzu findet man im Zwischennetz viele Aussagen - eine z. B. hier:

[www.kopierermiete.de]

Dort sind auch Einschränkungen genannt.

Allerdings - aus eigener Erfahrung: In der heutigen Zeit lohnt es sich häufig nicht, Kopien herzustellen, denn auf dem Gebrauchtmarkt findet man Unmengen von Büchern nicht selten zu Spottpreisen - selbst von Werken, die man noch vor zwanzig Jahren im Antiquariat zu sehr hohen Preisen kaufen mußte (und es deshalb lieber gleich bleiben ließ). Gut - es gibt auch ein paar äußerst phantasiebegabte Zeitgenossen, die meinen, das anders sehen zu müssen - aber über solche Preisforderungen amüsiere ich mich nur.

Im übrigen empfehle ich die Lektüre in folgendem Link bei der VG Wort:

[www.vgwort.de]

Es gibt nämlich auch heute noch eine Betreibervergütung für Kopien. Für jede Kopie in einer Bibliothek (und allgemein gewerbliche Kopien) wird eine Abgabe an die VG Wort fällig. Und die VG Wort zahlt dann an die Autoren einen gewissen, pauschalen Betrag, wenn sie ihr Buch an die VG Wort gemeldet haben - nachdem die VG Wort geprüft hat, in wievielen Bibliotheken das betr. Buch vorhanden ist.

Gruß


Andreas M. Räntzsch

Re: [?] Vergriffene Bücher kopieren

geschrieben von: axelloko

Datum: 06.08.19 10:05

Windsor Castle schrieb:
Zitat:

Allerdings - aus eigener Erfahrung: In der heutigen Zeit lohnt es sich häufig nicht, Kopien herzustellen, denn auf dem Gebrauchtmarkt findet man Unmengen von Büchern nicht selten zu Spottpreisen - selbst von Werken, die man noch vor zwanzig Jahren im Antiquariat zu sehr hohen Preisen kaufen mußte (und es deshalb lieber gleich bleiben ließ). Gut - es gibt auch ein paar äußerst phantasiebegabte Zeitgenossen, die meinen, das anders sehen zu müssen - aber über solche Preisforderungen amüsiere ich mich nur.

I
Deine Bemerkung zu gebrauchten Büchern ist generell richtig. Allerdings habe ich beobachtet, dass gerade Eisenbahnliteratur oft ziemlich hochpreisig angeboten wird. Besonders wenn man sie mit anderer Hobbyliteratur vergleicht. Scheint mir daran zu liegen, dass Eisenbahnfreunde häufig bereit sind "Mondpreise" zu akzeptieren, um an ein bestimmtes Buch zu kommen.
Einige Händler machen daraus ein gutes Geschäft, indem sie sogar Bücher, die in ihrem eigenen Verlag erschienen sind, als "letztes Exemplar" überteuert anbieten.

Re: [?] Vergriffene Bücher kopieren

geschrieben von: PuratorLE

Datum: 06.08.19 12:27

Hallo,

also zumindest bei der Deutschen Bücherei darf man das anstandslos... kostet halt den Materialaufwand: [www.dnb.de]
Und schlimmer noch, man kann sich solche Kopien direkt zuschicken lassen: [www.dnb.de]#[AnkerKopieren]

Grüße,
Rico

Re: [?] Vergriffene Bücher kopieren

geschrieben von: Helmut Philipp

Datum: 06.08.19 13:11

Und noch schlimmer, in den Nutzerbedingungen steht auch u,a, Für die Beachtung und Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen sind Sie als Benutzerinnen und Benutzer selbst verantwortlich.

Schade, das du diesen nicht unbedeutenden Passus nicht erwähnt hast!

Gruß

Helmut

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Re: [?] Vergriffene Bücher kopieren

geschrieben von: claus_pusch

Datum: 06.08.19 19:58

Hallo,
Wie schon andere gesagt haben, ist das Durchkopieren (bzw. heute ja meist Durchscannen) vergriffener Bücher oder Buch-Auflagen nicht automatisch erlaubt, und das Weiterverkaufen schon gar nicht. Jede Bibliothek wird deshalb irgendwo an ihren Kopierern einen Hinweis anbringen, dass nur Teilkopien für private Zwecke erlaubt sind. Wobei sich über die Frage, was denn eine Teil- oder Einzelkopie ist, streiten lässt...
Bei Druckwerken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Autors/Urhebers bzw. 70 Jahre nach Erscheinen des Buchs. Dann kann es tatsächlich jeder kopieren, neu drucken, verkaufen etc. Kommt bei Fachliteratur aber so gut wie nie vor.
Es gibt aber gelegentlich Verlage, die vergriffene Fach- oder Spezialliteratur, für die sie keinen Bedarf oder keine Möglichkeit zur Neuauflage sehen, freigeben, und davon fertigen Bibliotheken dann oft allgemein und kostenfrei zugängliche Digitalisate an. Ist bei Eisenbahn-Fachliteratur aber vermutlich auch extrem selten. Bei wissenschaftlicher Literatur wird immer stärker im OpenAccess publiziert, also in elektronischer Form (meist PDF) und mit kostenfreiem Zugriff. Da sind die Kopier- und Weitergabe-Rechte meist über eine Creative-Commons-Lizenz geregelt. Man darf gespannt sein, ob und wie sich das im Eisenbahn-Fachbuchmarkt durchsetzt, insbesondere bei Büchern, die nicht von (mehr oder minder kommerziellen) Verlagen, sondern von Vereinen oder Einzelpersonen produziert werden.
Viele Grüße, Claus

Liste meiner Forenbeiträge auf DSO: [www.claus-pusch.de]

Re: [?] Vergriffene Bücher kopieren

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 06.08.19 22:11

claus_pusch schrieb:
Wie schon andere gesagt haben, ist das Durchkopieren (bzw. heute ja meist Durchscannen) vergriffener Bücher oder Buch-Auflagen nicht automatisch erlaubt, und das Weiterverkaufen schon gar nicht. Jede Bibliothek wird deshalb irgendwo an ihren Kopierern einen Hinweis anbringen, dass nur Teilkopien für private Zwecke erlaubt sind. Wobei sich über die Frage, was denn eine Teil- oder Einzelkopie ist, streiten lässt...

Richtig ist, dass es für die urheberrechtliche Einordnung egal ist, ob das Buch vergriffen oder noch lieferbar ist. Die Einschränkung mit den Teilkopien gilt so aber nicht. Kopien (bzw. Scans) zu privaten Zwecken sind erlaubt, die private Weitergabe in begrenztem Rahmen auch, die Veröffentlichung nicht. Man sollte sich da nicht von den wesentlich schärferen Bestimmungen für elektronische Medien verunsichern lassen. Für gedruckte Werke (mit Ausnahme von Notenblättern) gelten immer noch die althergebrachten kulanteren Regeln.

Wenn eine Bibliothek nur Teilkopien erlaubt, ist das eine Frage des Hausrechts. Da die Bibliothek kein Urheberrecht an ihren Büchern hat, sind solche Einschränkungen urheberrechtlich unwirksam.

Tatsächlich schlechter gestellt dürften vergriffene Bücher allerdings hinsichtlich zivilrechtlichen Ansprüchen sein. Man kann ja nicht gut Schadensersatz verlangen, wenn mangels Vertriebs kein realer Schaden entstanden ist.

Reale Grenzen dürfte all das in der Behelfsmäßigkeit einer Kopie finden. Beim Text mag es noch gehen, aber Fotos in Büchern kann man nur unter erheblichen Einbußen kopieren.

Re: [?] Vergriffene Bücher kopieren

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 07.08.19 22:37

Windsor Castle schrieb:
Moin,

es ist ein Allgemeinplatz von jeher, daß Kopien zum rein privaten Gebrauch nicht illegal sind. Hierzu findet man im Zwischennetz viele Aussagen - eine z. B. hier:

[www.kopierermiete.de]

Dort sind auch Einschränkungen genannt.

Allerdings - aus eigener Erfahrung: In der heutigen Zeit lohnt es sich häufig nicht, Kopien herzustellen, denn auf dem Gebrauchtmarkt findet man Unmengen von Büchern nicht selten zu Spottpreisen - selbst von Werken, die man noch vor zwanzig Jahren im Antiquariat zu sehr hohen Preisen kaufen mußte (und es deshalb lieber gleich bleiben ließ). Gut - es gibt auch ein paar äußerst phantasiebegabte Zeitgenossen, die meinen, das anders sehen zu müssen - aber über solche Preisforderungen amüsiere ich mich nur.

Im übrigen empfehle ich die Lektüre in folgendem Link bei der VG Wort:

[www.vgwort.de]

Es gibt nämlich auch heute noch eine Betreibervergütung für Kopien. Für jede Kopie in einer Bibliothek (und allgemein gewerbliche Kopien) wird eine Abgabe an die VG Wort fällig. Und die VG Wort zahlt dann an die Autoren einen gewissen, pauschalen Betrag, wenn sie ihr Buch an die VG Wort gemeldet haben - nachdem die VG Wort geprüft hat, in wievielen Bibliotheken das betr. Buch vorhanden ist.

Gruß


Andreas M. Räntzsch
Zur Beantwortung der Fragestellung gelten die oben genannten Angaben.

Was viele nicht wissen, die Einhebung von Reprografieabgaben gestattet die private Kopie an einem urheberrechtlich-geschützten Werk. Der Inhalt des Werkes wird durch die Kopie nicht geschmälert.