Deine Bemerkung zu gebrauchten Büchern ist generell richtig. Allerdings habe ich beobachtet, dass gerade Eisenbahnliteratur oft ziemlich hochpreisig angeboten wird. Besonders wenn man sie mit anderer Hobbyliteratur vergleicht. Scheint mir daran zu liegen, dass Eisenbahnfreunde häufig bereit sind "Mondpreise" zu akzeptieren, um an ein bestimmtes Buch zu kommen.
Allerdings - aus eigener Erfahrung: In der heutigen Zeit lohnt es sich häufig nicht, Kopien herzustellen, denn auf dem Gebrauchtmarkt findet man Unmengen von Büchern nicht selten zu Spottpreisen - selbst von Werken, die man noch vor zwanzig Jahren im Antiquariat zu sehr hohen Preisen kaufen mußte (und es deshalb lieber gleich bleiben ließ). Gut - es gibt auch ein paar äußerst phantasiebegabte Zeitgenossen, die meinen, das anders sehen zu müssen - aber über solche Preisforderungen amüsiere ich mich nur.
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Wie schon andere gesagt haben, ist das Durchkopieren (bzw. heute ja meist Durchscannen) vergriffener Bücher oder Buch-Auflagen nicht automatisch erlaubt, und das Weiterverkaufen schon gar nicht. Jede Bibliothek wird deshalb irgendwo an ihren Kopierern einen Hinweis anbringen, dass nur Teilkopien für private Zwecke erlaubt sind. Wobei sich über die Frage, was denn eine Teil- oder Einzelkopie ist, streiten lässt...
Zur Beantwortung der Fragestellung gelten die oben genannten Angaben.Moin,
es ist ein Allgemeinplatz von jeher, daß Kopien zum rein privaten Gebrauch nicht illegal sind. Hierzu findet man im Zwischennetz viele Aussagen - eine z. B. hier:
[www.kopierermiete.de]
Dort sind auch Einschränkungen genannt.
Allerdings - aus eigener Erfahrung: In der heutigen Zeit lohnt es sich häufig nicht, Kopien herzustellen, denn auf dem Gebrauchtmarkt findet man Unmengen von Büchern nicht selten zu Spottpreisen - selbst von Werken, die man noch vor zwanzig Jahren im Antiquariat zu sehr hohen Preisen kaufen mußte (und es deshalb lieber gleich bleiben ließ). Gut - es gibt auch ein paar äußerst phantasiebegabte Zeitgenossen, die meinen, das anders sehen zu müssen - aber über solche Preisforderungen amüsiere ich mich nur.
Im übrigen empfehle ich die Lektüre in folgendem Link bei der VG Wort:
[www.vgwort.de]
Es gibt nämlich auch heute noch eine Betreibervergütung für Kopien. Für jede Kopie in einer Bibliothek (und allgemein gewerbliche Kopien) wird eine Abgabe an die VG Wort fällig. Und die VG Wort zahlt dann an die Autoren einen gewissen, pauschalen Betrag, wenn sie ihr Buch an die VG Wort gemeldet haben - nachdem die VG Wort geprüft hat, in wievielen Bibliotheken das betr. Buch vorhanden ist.
Gruß
Andreas M. Räntzsch
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