geschrieben von: mhk
Datum: 01.01.18 13:26
geschrieben von: Zp9b an Gleis 9 3/4
Datum: 01.01.18 17:25
Zunächst stellt sich mir die Frage, was hier zum Verkauf gebracht werden soll. Sind es tatsächlich die beschriebenen PDFs … oder ist es nicht vielmehr die (Dienst-)Leistung, die zur Erzeugung der PDFs erbracht wurde … bei der dann natürlich die PDFs ein notwendiger Bestandteil der Leistung darstellen? Ist letzteres der Fall, dann drängen sich mir zwei Fragen auf:
(1) Ist das Angebot korrekt beschrieben?
(2) Inwieweit ist der Hinweis auf die rechtliche Situation von seiner Seite aus überhaupt notwendig/verbindlich … oder ist dieser Hinweis eher als »gut gemeinter« Ratschlag zu verstehen?
Aber unabhängig von diesem Problem, stellt sich mir doch die Frage: Wie kann ich eigentlich sicher sein, daß er die angesprochenen Nutzungsrechte auch besitzt … und den Sachverhalt nicht nur vortäuscht – um eben ein »Geschäft zu machen«? Anders gefragt: Inwieweit ist der Anbieter verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vozulegen?
geschrieben von: Rolf Hafke
Datum: 02.01.18 19:14
Das Urheberrecht liegt beim Autoren (Text und auch Bild).
Das Urheberrecht wird vererbt! Auf die Hinterbliebenen,
sei es nun die Frau allein oder zusammen mit Kindern
(da fängt es an schwierig zu werden).
Auf jeden Fall bedarf es mit dem Verkauf einer Übertragung
der Urheberrechte, diese wären NOTARIELL vorzunehmen
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