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Re: Zum Thema (Vor-) Bestellung ...

geschrieben von: GM/EMD SD70ACe

Datum: 16.11.20 20:20


Christof 421 schrieb:
Das würde ich dem aber noch schriftlich mitteilen.

Gruss aus Südbaden
Christof 421
Das habe ich heute Morgen auch gemacht. Er wird dies in 3 bis 5 Tagen bekommen. Ebenso auch die Stornierung der Bestellung. Auch wenn noch 2 Artikel von der Bestellung vom 2015 fehlen.

uli-mo schrieb:
Warum bestehst Du nicht auf Erfüllung des noch gültigen Kaufvertrages von 2015?
Abholung oder Zusendung hat damit erstmal gar nichts zu tun.
Nur blöd, dass Du dann bei Versand noch Zoll bezahlen müsstest, aber das sollte eigentlich zu verschmerzen sein, angesichts des jetzt (im Vergleich zum heutigen UVP) wahrscheinlich sehr günstigen Preises.

Das Thema wird bei vielen Händlern heute bei Modellen von Herstellern, welche sehr unzuverlässige Auslieferungsdaten haben, mit "Preis nach Erscheinen" umgangen. Beispiele solcher kennen wir alle zur Genüge...
Das habe ich ihm heute zusammen mit der Reklamation ihm geschrieben. Ebenso das er seine aktuellen AGBs und Preise überdenken sollte.
Bei der Bestellung und in der Bestellbestätigung vom 2015 hat die Ware einen 2-Stelligen Preis und jetzt wo der Verkäufer die Ware bekommen will er einen 3-Stelligenbetrag – 2/3 mehr als bei der kostenpflichtigen Bestellung. Bei der Bestellung im 2015 habe ich vermerkt das ich die Ware, wenn sie da ist Abhole. Sie nicht versendet werden muss.



Le Mistral schrieb:
GM/EMD SD70ACe schrieb:
Darf ein Verkäufer 2/3 mehr verlangen für eine Bestellung. Die 2015 getätigt wurde mit Festpreis?
Wenn das vertraglich vereinbart wurde, nein. Da interessieren auch keine AGB, es sei denn, sie wurden als Vertragsbestandteil vereinbart.
Ich würde sagen. Das die AGBs Vertragsbestandteil sind. Da ich ja ein Hacken setzten musste. Beim Text "Hier mit Bestellen sie die Artikel im obenstehenden Warenkorb. Ebenso gelten die AGBs vom März 2015 und sind Bestandteil der Bestellung." Sowie der Link danach stand "Hier sehen sie die AGBs vom März 2015" Diese AGBs habe ich Ausgedruckt und zugleich Print to PDF - als PDF gespeichert.



Ich habe nochmals die AGBs von März 2015 und Januar 2020 angesehen. Bezüglich Bestellung/kostenpflichtige Bestellung steht bei beiden das selbe. Das jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung die aktuellen AGBs gelten. Bezüglich Festpreis/Festpreise steht bei beiden folgendes. Unter Punkt 15. Wo steht, das die neuen ABGs keine Gültigkeit haben für ältere Bestellungen und Festpreise. Da gelten die AGBs die bei der Bestellung aktuell waren. Ebenso für die Festpreise. Mehr wurde nicht darauf eingegangen. Ebenso steht da auch. Sollten die Festpreise/Preise nach der Bestellung/Verbindlichen Bestellung/kostenpflichtigen Bestellung ändern. Muss der Kunde innert 14 Tagen ab der Änderung schriftlich informiert werden und ihm die Möglichkeit gegeben werden von der Bestellung zurück zutreten oder trotz dem zu Bestellen. Zu dem neuen/geändertem Preis. Er hat mir auch am Telefon bestätigt, das er mich damals bei der erhöhung der Preise/Festpreises nicht Informiert hat. Dies auch nicht schriftlich. Da der Kunde selbst verständlich die "neuen" Festpreise/Preise akzeptiert und bezahlen muss. Da dies nur mehr Aufwand, mehr kosten für Ihn bedeutet

In den AGBs vom Januar 2020 steht das die EUst, MWST, andere Dienstleistungen sich jeder Zeit ändern können. Dies jedoch keinen Einfluss auf die aktuellen gültigen AGBs haben. Ebenso steht am Schluss, das alle Preise in EURO sind und in EURO bezahlt werden müssen. Die Bezahlung in anderer Währungen werden nicht akzeptiert. Ebenso das die Preise eventuell vom Hersteller erhöht werden können bis zum erhalt der Ware.


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 Re: Zum Thema (Vor-) Bestellung ...
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