Naja, im Artikel stehtDie aktuellen Diebe werden wohl nicht mehr so bald Gelegenheit haben, weitere Raubzüge durchzuführen.
also können wir davon ausgehen, dass der Richter im Prozess gaaaanz deutlich "Du! Du! Du! Nicht klauen!" sagen wird, wie vermutlich die vorherigen Male auch schon.„Die zwei Personen sind den Behörden namentlich bekannt, und es wird auch wegen anderer Vergehen gegen sie ermittelt“
Ich weiß, dass es juristisch nicht geht, aber eine Lösung wäre, sie nicht zu Sozialstunden zu verdonnern, sondern zu Sozialaufgaben. Wenn sie immer fehlen und Atteste bringen, dann dauert es umso länger, und m.W. setzt ein Gericht Fristen, bis wann die Stunden bzw. dann Aufgaben erledigt sein müssen. Und wenn nicht, dann das übliche.Ich habe einst bei einem Verkehrtsbetrieb erlebt wie "junge Männer" zu Sozialstunden in der Haltestellenreinigung verdonnert worden waren.
Die Mitarbeiter des Verkehrsbetriebes waren heilfroh als die Aktion zu Ende war: Kein Bock, Gemaule, alles zu schwer, dauernd krank und unmögliche Arbeitsweisen. Dazu kamen viele Fehlzeiten (später sogar Ateste) und vor allem fehlende Druckmittel zur Durchsetzung.
Originalton:" Bleib' mir blos weg mit denne nutzlose Schnarcher!"
Normalerweise dürften die ja bald wieder auf freiem Fuß sein. Vielleicht ein paar hundert Euro Bußgeld und das war es. Dann könnten die weitermachen.
Und selbst wenn das (Straf-)Verfahren gegen Bußgeldzahlung eingestellt werden sollte, bleibt der BMB immer noch der Weg der Zivilklage, um Schadensersatz zu erhalten (30 Jahre Zeit zum Pfänden...).userCman schrieb:Wie kommst du zu der Unterstellung, das Verfahren würde gegen Bußgeldzahlung eingestellt werden? Hast du da irgendeinen Hinweis? Oder nur so dahinerzählt?Normalerweise dürften die ja bald wieder auf freiem Fuß sein. Vielleicht ein paar hundert Euro Bußgeld und das war es. Dann könnten die weitermachen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 23.11.21 14:22
Dann geht man den Weg der Privatinsollvenz, ALG I oder II, ... .Und selbst wenn das (Straf-)Verfahren gegen Bußgeldzahlung eingestellt werden sollte, bleibt der BMB immer noch der Weg der Zivilklage, um Schadensersatz zu erhalten (30 Jahre Zeit zum Pfänden...).
richtig, Schulden für Schaden aus einer Straftat sind von der Restschuldenbefreiung ausgenommen (genauso wie geschuldeter Unterhalt, Geldstrafen und Steuerschulden aus Steuerhinterziehung) -> § 302 Insolvenzordnung...da die Schulden durch eine Straftat entstanden sind.
Dazu müsste der Fall erst mal vor Gericht kommen.Schön wenn der Richter so entscheiden würde
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