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[MA] [LU] [HD] [RHB] [OEG] ??? zur Abgrenzung

geschrieben von: Carsten R.

Datum: 14.09.21 17:45

Guten Abend zusammen,

bei dem aus meiner Sicht hochinteressanten Meterspurnetz im Rhein-Neckar-Raum konnte ich leider anhand der in meinem Besitz befindlichen Literatur nicht genau feststellen, wie die Bereiche der Straßenbahnen von Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg sowie der OEG und der RHB betrieblich und baulich gegeneinander abgegrenzt sind bzw. waren. Wo genau lagen die Grenzen der Geltungsbereiche von BO Strab und ESBO? War das in jedem Fall deckungsgleich? Insbesondere interessiert mich der Zustand in den 1990er Jahren.

Hier einige ganz konkrete Fragen:

MA-Käfertal:
Gehörte die inzwischen nicht mehr existierende Wendeschleife südwestlich des OEG-Bahnhofes bereits zur OEG bzw. zum Geltungsbereich der ESBO? War sie möglicherweise sogar Bestandteil des Bf Käfertal?

MA-Neuostheim:
Wie weit gehörten die Verbindungsgleise zwischen OEG und Straßenbahn zu welchem Bereich?

MA Hbf:
Gehörte die von den OEG-Zügen genutzte Wendeanlage nordwestlich der Haltestelle möglicherweise zur OEG?

MA Hans-Böckler-Platz:
Wie weit gehört die in den 1990er Jahren gebaute Verbindung zwischen OEG und Straßenbahn zu welchem Bereich?

HD Blücherstraße:
Wo genau lagen bei diesem in den 1990er Jahren verschwundenen Streckenabschnitt die Grenzen zwischen OEG und HSB bzw. zwischen BO Strab und ESBO?

MA / LU Rheinbrücken:
Lag die Grenze in Flussmitte oder gehörten die Brückenabschnitte möglicherweise im Ganzen zu jeweils einem der beiden Betriebe?

OEG und RHB:
Galt außerhalb von MA/LU/HD durchgängig die ESBO oder fielen Teilabschnitte im Straßenraum möglicherweise unter die BO Strab? (z. B. Wendeschleife am Bahnhof in Bad Dürkheim, Ortsdurchfahrten in MA-Seckenheim, Weinheim, ...)

OEG und RHB:
Gibt es eine Übersicht mit Angabe von Art (Bf oder Hp oder ...) und offiziellen Namen der einzelnen Betriebsstellen? (Hintergrund der Frage: Kursbuch und VRN-Netzpläne verwendeten zum Teil unterschiedliche Bezeichnungen)

In der Hoffnung auf konkrete Informationen von den hier im Forum offensichtlich vertretenen Spezialisten für diese bzw. aus dieser Region verbleibe ich

mit besten Grüßen

Carsten

Teilantworten.

geschrieben von: Der 1bügler

Datum: 14.09.21 19:00

Carsten R. schrieb:
Guten Abend zusammen,

bei dem aus meiner Sicht hochinteressanten Meterspurnetz im Rhein-Neckar-Raum konnte ich leider anhand der in meinem Besitz befindlichen Literatur nicht genau feststellen, wie die Bereiche der Straßenbahnen von Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg sowie der OEG und der RHB betrieblich und baulich gegeneinander abgegrenzt sind bzw. waren. Wo genau lagen die Grenzen der Geltungsbereiche von BO Strab und ESBO? War das in jedem Fall deckungsgleich? Insbesondere interessiert mich der Zustand in den 1990er Jahren.

Hier einige ganz konkrete Fragen:

MA-Käfertal:
Gehörte die inzwischen nicht mehr existierende Wendeschleife südwestlich des OEG-Bahnhofes bereits zur OEG bzw. zum Geltungsbereich der ESBO? War sie möglicherweise sogar Bestandteil des Bf Käfertal?
Nein. Sonst wäre diese auch ohne weiteres nicht von der Straßenbahn zu bedienen gewesen.

MA-Neuostheim:
Wie weit gehörten die Verbindungsgleise zwischen OEG und Straßenbahn zu welchem Bereich?
Die SbV schreibt hier nur vom "... beginnen und enden zwei Anschlußgleise der Stadtwerke, Verkehrsbetriebe." Rein Vermutungstechnisch könnte die Grenze beim Grenzzeichen der Weichenverbindung gewesen sein. Es gab da auch mal ein Gittertor.

MA Hbf:
Gehörte die von den OEG-Zügen genutzte Wendeanlage nordwestlich der Haltestelle möglicherweise zur OEG?
Die Umsetzanlage "Schloßgartenstraße" (=Hbf MA) wurde gebaut, um nach der Stillegung des "Weinheimer Bahnhofs" (="OEG-Bahnhof Neckarstadt") eine Umsetz- und Wendemöglichkeit für OEG-Züge am Hbf zu haben.

MA Hans-Böckler-Platz:
Wie weit gehört die in den 1990er Jahren gebaute Verbindung zwischen OEG und Straßenbahn zu welchem Bereich?
BO-Strab ist ab dem Gleisbogen von der Hst. Collini-Center stadteinwärts, in Gegenrichtung entsprechend.
https://up.picr.de/42050740tx.jpg
Openrailwaymap.org weiß übrigens Bescheid.

HD Blücherstraße:
Wo genau lagen bei diesem in den 1990er Jahren verschwundenen Streckenabschnitt die Grenzen zwischen OEG und HSB bzw. zwischen BO Strab und ESBO?
https://up.picr.de/42050858yf.jpg
Die Gleise in der Blücherstraße liegen immer noch. Ich bin mir bei der Grenze nicht ganz sicher, vermute diese aber am Differenzstreckentrenner, der sich in der Blücherstraße befand.
Oder gar direkt mach der Weichenverbindung zur Strab, es könnte einen Grund haben warum die Gleise da noch liegen...


MA / LU Rheinbrücken:
Lag die Grenze in Flussmitte oder gehörten die Brückenabschnitte möglicherweise im Ganzen zu jeweils einem der beiden Betriebe?
MWn liegt die Grenze genau in Brücken/-Flußmitte.

OEG und RHB:
Galt außerhalb von MA/LU/HD durchgängig die ESBO oder fielen Teilabschnitte im Straßenraum möglicherweise unter die BO Strab? (z. B. Wendeschleife am Bahnhof in Bad Dürkheim, Ortsdurchfahrten in MA-Seckenheim, Weinheim, ...)
Definitiv Ja bzw. Nein.

OEG und RHB:
Gibt es eine Übersicht mit Angabe von Art (Bf oder Hp oder ...) und offiziellen Namen der einzelnen Betriebsstellen? (Hintergrund der Frage: Kursbuch und VRN-Netzpläne verwendeten zum Teil unterschiedliche Bezeichnungen)
Es gibt für jede Haltestelle bzw. Bahnhof ein innerbetriebliches Kürzel (bsp. HEBF Heddesheim Bahnhof oder SRBF Schriesheim Bahnhof) und einen offiziellen Namen. Diese Liste habe ich... ;-)

In der Hoffnung auf konkrete Informationen von den hier im Forum offensichtlich vertretenen Spezialisten für diese bzw. aus dieser Region verbleibe ich

mit besten Grüßen

Carsten

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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:09:14:19:07:37.

Re: [MA] [LU] [HD] [RHB] [OEG] ??? zur Abgrenzung

geschrieben von: Nachtzug

Datum: 15.09.21 10:29

Von Heidelberg Burgstrasse Grenze ESBO/BoStrab bis Hans-Thoma-Platz oder sogar noch weiter gehört oder gehörte ein Gleis zur OEG und ein Gleis zur HSB.

In Mannheim Käfertal geht/ging die nach ESBO konzessionierte Strecke offiziell noch in den nicht mit ZSA signalisierten Bereich bis kurz vor das Universitätsklinikum weiter.

Generell gehört die Infrastruktur ja immer noch den Altgesellschaften und wird durch die RNV nur unterhalten. Eine Ausnahme ist die OEG, die ist bereits vor Jahren in die MVV, heute MV aufgegangen. HSB, RHB, VBL und MV gehört also noch die Infrastrukturu.

Die Ortsdurchfahrten Seckenheim, Dossenheim, Schriesheim, Weinheim, Ellerstadt und Bad Dürkheim sind ESBO und voll in die Zugsicherung integriert. Dennoch stehen hier Schilder mit „Beginn bzw Ende Ortsdurchfahrt“, d.h. Fahren auf Sicht, trotz ZSA Signalen.

Damit es im Straßenbereich nicht zur Verwechslung mit Ampeln (LSA) für den MIV kommt, wird Hp0 mit zwei kleinen roten waagerecht angeordneten Optiken und KS1 statt grün mit weißen Sh1 Signalbild angezeigt.

An den Kreuzungen mit LSA-Signalisierung wird für die Bahn trotz ESBO mit F0 und F1 mit BoStrab Signalgebern signalisiert. In der Ortsdurchfahrt Seckenheim hängen sogar ZSA und LSA Signale für die Bahn sowie LSA Signale für den MIV an einem Mast.

Gruss Nachtzug

Re: [MA] [LU] [HD] [RHB] [OEG] ??? zur Abgrenzung

geschrieben von: Lokleitung

Datum: 15.09.21 10:33

Carsten R. schrieb:
Guten Abend zusammen,

bei dem aus meiner Sicht hochinteressanten Meterspurnetz im Rhein-Neckar-Raum konnte ich leider anhand der in meinem Besitz befindlichen Literatur nicht genau feststellen, wie die Bereiche der Straßenbahnen von Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg sowie der OEG und der RHB betrieblich und baulich gegeneinander abgegrenzt sind bzw. waren. Wo genau lagen die Grenzen der Geltungsbereiche von BO Strab und ESBO? War das in jedem Fall deckungsgleich? Insbesondere interessiert mich der Zustand in den 1990er Jahren.

Hier einige ganz konkrete Fragen:
Zunächst mal:
Deine Fragen sind teilweise ziemlich kompliziert, besonders, weil man es in früheren Jahren mit den Grenzziehungen, insbesondere was die Betriebsverfahren betrifft, auch bei den zuständigen Aufsichtsbehörden recht locker genommen hat. Das war kein Vergleich mit den heutigen Zuständen. Einen Teil hat der 1bügler ja schon beantwortet, ich versuche es auch mal:

Carsten R. schrieb:
MA-Käfertal:
Gehörte die inzwischen nicht mehr existierende Wendeschleife südwestlich des OEG-Bahnhofes bereits zur OEG bzw. zum Geltungsbereich der ESBO? War sie möglicherweise sogar Bestandteil des Bf Käfertal?
Der Abzweig zur MVG-Schleife war über drei Hauptsignale mit Signalbildern nach ESO gesichert, die in der Regel im Selbststellbetrieb liefen und anfangs über Fahrleitungskontakte, später durch die IMU-Linienkennung angesteuert wurde. Der Fahrdienstleiter im Stellwerk Käfertal konnte eingreifen. Die gesamte Infrastruktur der Strecke nach Käfertal gehörte der OEG (ab dem bis 1973 bestehenden Abzweig zum Weinheimer Bahnhof) und hat eine Konzession nach ESBO. Es gibt irgendwo in den Tiefen der rnv ein Dokument vom Reichsverkehrsministerium, das es in einem lapidaren Satz gestattet "auf dem Abschnitt zwischen A.-H.-Brücke (die heutige Friedrich-Ebert-Brücke) und Käfertal die Regeln für das Fahren der Straßenbahnen anzuwenden", also in heutigen Worten Betrieb nach BoStrab auf einer ESBO-Strecke. Die Infrastruktur innerhalb der Strab-Wendeschleife Käfertal gehörte der MVG.

Carsten R. schrieb:
MA-Neuostheim:
Wie weit gehörten die Verbindungsgleise zwischen OEG und Straßenbahn zu welchem Bereich?
Im Abzweig waren zwei Gleissperren eingebaut, die definitiv zur OEG gehörten. Wenn ich mich richtig erinnere lag die Grenze auf der Dürerstraße, alles auf der dem Neckar zugewandten Seite war OEG, alles auf der dem Neckar abgewandten Seite MVG.

Carsten R. schrieb:
MA Hbf:
Gehörte die von den OEG-Zügen genutzte Wendeanlage nordwestlich der Haltestelle möglicherweise zur OEG?
Definitiv Nein. War zwar von den Einrichtungswagen der Straßenbahn nur eingeschränkt nutzbar, gehörte aber der MVG.

Carsten R. schrieb:
MA Hans-Böckler-Platz:
Wie weit gehört die in den 1990er Jahren gebaute Verbindung zwischen OEG und Straßenbahn zu welchem Bereich?
Da ist eine Grenzmarkierung angebracht, der OEG-Bereich endet/beginnt unmittelbar nach den beiden Abzweigweichen, noch vor der Überfahrt über die Straße "Cahn-Garnier-Ufer"

Carsten R. schrieb:
HD Blücherstraße:
Wo genau lagen bei diesem in den 1990er Jahren verschwundenen Streckenabschnitt die Grenzen zwischen OEG und HSB bzw. zwischen BO Strab und ESBO?
Die Grenzen zwischen OEG und HSB innerhalb waren "relativ einfach". Das "bogeninnere" Gleis (also Handschuhsheim - Bismarckplatz - HD-Güterbahnhof) gehörte der OEG, das Gleis der Gegenrichtung der HSB. Das wurde auch so beibehalten, als 1993 die Strecke über den Hbf eröffnet wurde, damit ging das Gleis Bismarckplatz - Bergheimer Str - Heidelberg Gbf ins Eigentum der HSB über und das Gleis Bismarckplatz - Römerkreis - Hbf HD wechselte ins Eigentum der OEG. Die Fahrleitung gehörte auf beiden Gleisen der HSB und für die Weichen und Kreuzungen war einzeln das Eigentum festgelegt und in der OEG-SbV unterschieden mit Weichennummern in arabischen und römischen Zahlen. Meines Wissens wurde die Strecke durch die Blücherstraße ab den Abzweigweichen von der OEG unterhalten. Der Betrieb auf Sicht nach BoStrab endete an der Überfahrt über die Gneisenaustraße.
Irgendwann ist auch mal aufgefallen, dass es in HD für den Abschnitt zwischen Handschuhsheim und Bismarckplatz aus grauer Vorzeit für beide Gleise zwei Konzessionen (nach BoStrab uns ESBO) gab. Hatte zuvor keiner bemerkt, und wurde daraufhin geklärt und auf BoStrab geändert.


Carsten R. schrieb:
MA / LU Rheinbrücken:
Lag die Grenze in Flussmitte oder gehörten die Brückenabschnitte möglicherweise im Ganzen zu jeweils einem der beiden Betriebe?
Flussmitte. Da liegt sie übrigens immer noch, denn die Infrastruktur gehört ja immer noch den "Altunternehmen" HSB, VBL und MV Mannheimer Verkehr (für ex MVV/MVG und OEG), die die rnv mit der Unterhaltung des Netzes beauftragt haben. Nur für die RHB-Strecke ist die rnv mittlerweile auch das Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIU). Und in HD hat man das ganze Durcheinander HSB/OEG mittlerweile harmonisiert.

Carsten R. schrieb
OEG und RHB:
Galt außerhalb von MA/LU/HD durchgängig die ESBO oder fielen Teilabschnitte im Straßenraum möglicherweise unter die BO Strab? (z. B. Wendeschleife am Bahnhof in Bad Dürkheim, Ortsdurchfahrten in MA-Seckenheim, Weinheim, ...)
Wie schon erwähnt, mit solch absurden Gedanken kann man heutzutage ganze Ämter und Ministerien jahrelang beschäftigen. Früher war das einfacher. Die OEG und RHB sind immer Eisenbahnen gewesen, da gab es keinerlei Anlass, irgendwo auf den Strecken ohne Gemeinschaftsbetrieb mit den Straßenbahnen nach BoStrab zu fahren. Und in früheren Zeiten war es ja auch durchaus üblich, dass man Eisenbahnstrecken irgendwo in Seiten- oder Mittelllage auf Straßen verlegt hat; die gesamte Bergstraßenstrecke war mal so und trotzdem immer Eisenbahn gewesen. Dass innerhalb der Ortsdurchfahrten Balkensignale nach BoStrab angebracht waren "war eben so", und die Signalbilder waren den Triebfahrzeugführern aus den BoStrab-Abschnitten in den Städten ja bekannt und in der SbV erwähnt. Diese Mischung hat früher niemanden gestört und niemand hat den Status als Eisenbahn infrage gestellt.

Carsten R. schrieb
OEG und RHB:
Gibt es eine Übersicht mit Angabe von Art (Bf oder Hp oder ...) und offiziellen Namen der einzelnen Betriebsstellen? (Hintergrund der Frage: Kursbuch und VRN-Netzpläne verwendeten zum Teil unterschiedliche Bezeichnungen)
Ja, leider gibt es diese unterschiedlichen Bezeichnungen, weil offenbar vieles nicht abgestimmt wurde und jeder (DB/VRN/rnv) sein eigenes Süppchen kocht. Da kommen dann auch so völlig unlustige Sachen raus wie "Weinheim alter OEG-Bahnhof", wo ich mich immer frage, wo denn der neue OEG-Bahnhof ist, und unmittelbar daneben ein Haltepunkt namens "Weinheim Hauptbahnhof". Wie vom 1bügler schon erwähnt gibt es in der SbV eine Liste der Betriebsstellen, an die sich aber nicht alle halten.


Carsten R. schrieb
In der Hoffnung auf konkrete Informationen von den hier im Forum offensichtlich vertretenen Spezialisten für diese bzw. aus dieser Region verbleibe ich

mit besten Grüßen

Carsten
Grüße zurück,

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger

"Wenn das 'gesunde Volksempfinden' an die Macht kommt, endet das oft im Weltkrieg.
Geist addiert sich nicht. Dummheit schon." Dieter Nuhr





1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:09:15:10:36:57.

Re: [MA] [LU] [HD] [RHB] [OEG] ??? zur Abgrenzung

geschrieben von: Carsten R.

Datum: 15.09.21 19:54

Guten Abend zusammen

und besten Dank allen, die hier sehr ausführlich und informativ geantwortet haben.

Zu der für meine Begriffe äußerst ungewöhnlichen Längsteilung der Strecke in Heidelberg möchte ich noch einmal nachhaken: Bezog sich diese Teilung nur auf das Eigentum und die Unterhaltungspflicht (d. h. in erster Linie auf die finanzielle Zuständigkeit) oder tatsächlich auch auf die betriebliche Verantwortung (soll heißen: bei sicherheitsrelevanten Mängeln an dem einen oder anderen Gleis musste jeweils der eine oder andere Betriebsleiter handeln)? Letzteres erscheint mir schwer vorstellbar. Bei der DB hat man es ja auch recht häufig, dass in Streckengleisen liegende Anschlussweichen Eigentum des Anschließers sind und dieser auch entsprechend für deren Instandhaltung aufkommen muss. Ungeachtet dessen ist die DB aber für die Betriebssicherheit ihrer Strecke im Ganzen, d. h. einschließlich solcher Anschlussweichen, verantwortlich.

Und dann noch eine Bitte: Wäre es vielleicht möglich, die Liste mit den offiziellen Bezeichnungen der Betriebsstellen hier einzustellen?

Nochmals vielen Dank und allerbeste Grüße

Carsten

Re: Laufende Kosten für Anschlussweichen

geschrieben von: Luftweiche

Datum: 16.09.21 02:09

Carsten R. schrieb:
Bei der DB hat man es ja auch recht häufig, dass in Streckengleisen liegende Anschlussweichen Eigentum des Anschließers sind und dieser auch entsprechend für deren Instandhaltung aufkommen muss.
Hallo,

nach § 13 Absatz 2 Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in der seit dem 01.07.2021 geltenden Fassung trägt die anschlussgewährende Eisenbahn die laufenden Kosten der Anschlusseinrichtung, insbesondere diejenigen für Betrieb, Wartung und Instandhaltung. Nach § 13 Absatz 3 sind von Absatz 2 abweichende Vertragsbedingungen zum Nachteil der anschlussbegehrenden Eisenbahn unwirksam. Nach meinem Verständnis lässt sich diese gesetzliche Regelung nicht dadurch umgehen, dass man festlegt, dass die Anschlussweichen Eigentum des Anschließers sind. Sofern früher eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, würde ich als Anschließer gern auf das Eigentum der Anschlussweiche verzichten, falls nur so die laufenden Kosten auf die anschlussgewährende Eisenbahn übergehen.

Gruß

Luftweiche

Re: [MA] [LU] [HD] [RHB] [OEG] ??? zur Abgrenzung

geschrieben von: Lokleitung

Datum: 16.09.21 07:55

Du denkst viel zu kompliziert.

Wenn im OEG-Gleis gearbeitet werden musste (Gleisbau, Aufschweißungen, Pflasterregulierung etc.) dann hat das die OEG ausgeführt oder bei einer Firma beauftragt und wenn im HSB-Gleis gearbeitet werden musste, dann hat das die HSB ausgeführt oder bei einer Firma beauftragt. Und somit stand natürlich auch der Betriebsleiter des entsprechenden Betriebes als Verantwortlicher dahinter. Wenn ein Schaden aufgetreten ist, dann hat gegebenenfalls der eine Betrieb den anderen angerufen und gesagt "macht mal" und der andere hat es begutachtet und entsprechend gehandelt.

Die Längsteilung stammt übrigens aus der frühen Frühzeit der Bahnen. Als sowohl die Strab und die OEG eingleisige Strecken abschnittsweise parallel planten oder bauten, hat man erkannt, dass zweigleisiger Betrieb seine Vorteile hätte und nach einer einfachen Möglichkeit gesucht, die Eigentumsverhältnisse zu regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger

"Wenn das 'gesunde Volksempfinden' an die Macht kommt, endet das oft im Weltkrieg.
Geist addiert sich nicht. Dummheit schon." Dieter Nuhr

Re: [MA] [LU] [HD] [RHB] [OEG] ??? zur Abgrenzung

geschrieben von: Carsten R.

Datum: 17.09.21 17:36

Guten Abend Ralph,

Danke für die nochmaligen Erläuterungen. Was mein (viel zu?) kompliziertes Denken betrifft: Manchmal sind die Dinge eben nicht ganz trivial. Mir ist jedenfalls bewusst, das Eigentümer und Betreiber einer Infrastruktur nicht dasselbe Unternehmen sein müssen. Das wird in der Öffentlichkeit gern übersehen, man denke an das Gefasel der Medien vom "privaten Betreiber" dieser oder jener Eisenbahnstrecke, obwohl eben nicht der Betreiber der Strecke, sondern der Betreiber des Personennahverkehrs auf dieser Strecke gemeint ist. Diesen Unterschied wollte ich mit dem vielleicht nicht ganz geschickt gewählten Beispiel der Anschlussweiche illustrieren.
Zurück zum Meterspurnetz im Rhein-Neckar-Raum vor der RNV-Zeit: Mal angenommen, in Heidelberg auf dem der OEG gehörenden Gleis sei eine Störung aufgetreten. Das könnte ein liegen gebliebener Wagen gewesen sein, aber auch ein Schaden am Gleis, dessen weitere Befahrbarkeit zunächst zu prüfen war. An welches Unternehmen hätte der zuerst betroffene Fahrer die Störung melden müssen? Welches Unternehmen hatte kurzfristig zu entscheiden über die weitere Befahrbarkeit des Gleises, über ggf. notwendiges Zurücksetzen, eingleisiges Umfahren der Störung, Umleitung über alternative Strecken, ...? Auf diese Weise sollte sich m. E. klären lassen, wer hier Betreiber der Infrastruktur - ggf. unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - war. Die gleiche Frage möchte ich hier auch noch einmal für den Streckenabschnitt von der Friedrich-Ebert-Brücke in Mannheim bis zur alten Schleife in MA-Käfertal und für diese Schleife selbst stellen.
Bitte habt Verständnis dafür, dass ich es genau wissen möchte. Für manche Leute mag der Interessenschwerpunkt an anderer Stelle liegen.

Besten Dank und beste Grüße

Carsten

Re: Laufende Kosten für Anschlussweichen

geschrieben von: Carsten R.

Datum: 17.09.21 17:44

Guten Abend Luftweiche,

besten Dank für den Hinweis auf das geänderte AEG. Muss ich mir auf jeden Fall genau ansehen. Mein Beispiel mit der Anschlussweiche war möglicherweise nicht so ganz geschickt ausgewählt. Dennoch: Einen Vertrag mit der von mir dargelegten Regelung hatte ich erst vorgestern auf dem Tisch, deshalb bin ich auf ausgerechnet dieses Beispiel verfallen. Ob die sich die Neuregelung auf bestehende Verträge auswirkt, wäre noch zu prüfen. Damit möchte ich aber dieses von meinem ursprünglichen Ansinnen wegführende Nebenthema nicht weiter vertiefen.

Mit besten Grüßen

Carsten

Re: [MA] [LU] [HD] [RHB] [OEG] ??? zur Abgrenzung

geschrieben von: Der 1bügler

Datum: 17.09.21 21:11

Wenn in HD mal eine Umleitung nötig wurde (war "früher" ja nicht so einfach...), dann wurde das von der Leitstelle der HSB organisiert, natürlich möglichst unter Inkenntnissetzung der jeweils betroffenen Betriebsstelle(n) der OEG, etwa Schriesheim oder Edingen. Inwieweit das dann organisatorisch klappte, das steht auf einem ganz anderen Blatt. ;-)
Ich erinnere mich noch dunkel, es muß in den frühen 80ern gewesen sein, da fuhr ich von Edingen (mein Onkel wohnte dort im Bahnhof) nachhause, Zielhaltestelle wäre "Römerstraße" gewesen, heute "Campus Bergheim". (Nebenbemerkung: In der gesamten Bergheimer Straße heißt keine Haltestelle mehr so wie in den frühen 80ern...) Die OEG fuhr damals noch durch die Blücherstraße-Bergheimer Straße zum Bismarckplatz. Irgendwo auf der Strecke gab es eine Störung, und an der Hst. Betriebshof stieg ein Bediensteter der städtischen Straßenbahn Heidelberg auf das Eisenbahntriebfahrzeug, und lotste den Triebfahrzeugführer der Oberrheinischen Eisenbahngesellschaft via Karl-Metz Straße, Hauptbahnhof, Römerkreis, Adenauerplatz zum Bismarckplatz. (Natürlich ließ ich mir diese "Sonderfahrt" nicht entgehen.) Es wurde zwischen Hbf und Bismarckplatz für den GT8 der OEG auch sehr eng, es mußten beide(!) Außenspiegel eingeklappt werden, aber es reichte.
Bei Störungen gröberer Art in Heidelberg, eben z.B. in der Bergheimer Straße oder aus nördlicher Richtung zwischen Burgstraße und Bismarckplatz, konnte die OEG nur sehr eingeschränkt wenden. Zur Not abbiegen in die Karl-Metz Straße, und am Gleiswechsel neben dem Betriebshof umsetzen, und dann wieder zurück, oder aus nördlicher Richtung am Gleiswechsel "Handschuhsheim OEG-Bahnhof". Mehr war nicht, was zwischendrin festhing, das stand halt.
Es gab dann noch die "Schriederweiche", lagemäßig in etwa dem heutigen Gleiswechsel "Seegarten" entsprechend, benannt nach dem benachbarten Hotel "Schrieder", heute Holiday Inn, demnächst wieder neuer Name..
Inwieweit der Gleiswechsel in der Brückenstraße jemals nutzbar war, entzieht sich meiner Phantasie.
Und das alles, mit dem legendären Funkkanal "Radio Heidelberg"- wer es noch erlebt hat, der weiß, was ich meine.. :-)))))))

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Re: [MA] [LU] [HD] [RHB] [OEG] ??? zur Abgrenzung

geschrieben von: Lokleitung

Datum: 18.09.21 17:42

Carsten R. schrieb:
Guten Abend Ralph,

Danke für die nochmaligen Erläuterungen. Was mein (viel zu?) kompliziertes Denken betrifft: Manchmal sind die Dinge eben nicht ganz trivial. Mir ist jedenfalls bewusst, das Eigentümer und Betreiber einer Infrastruktur nicht dasselbe Unternehmen sein müssen. Das wird in der Öffentlichkeit gern übersehen, man denke an das Gefasel der Medien vom "privaten Betreiber" dieser oder jener Eisenbahnstrecke, obwohl eben nicht der Betreiber der Strecke, sondern der Betreiber des Personennahverkehrs auf dieser Strecke gemeint ist. Diesen Unterschied wollte ich mit dem vielleicht nicht ganz geschickt gewählten Beispiel der Anschlussweiche illustrieren. Zurück zum Meterspurnetz im Rhein-Neckar-Raum vor der RNV-Zeit: Mal angenommen, in Heidelberg auf dem der OEG gehörenden Gleis sei eine Störung aufgetreten. Das könnte ein liegen gebliebener Wagen gewesen sein, aber auch ein Schaden am Gleis, dessen weitere Befahrbarkeit zunächst zu prüfen war. An welches Unternehmen hätte der zuerst betroffene Fahrer die Störung melden müssen? Welches Unternehmen hatte kurzfristig zu entscheiden über die weitere Befahrbarkeit des Gleises, über ggf. notwendiges Zurücksetzen, eingleisiges Umfahren der Störung, Umleitung über alternative Strecken, ...? Auf diese Weise sollte sich m. E. klären lassen, wer hier Betreiber der Infrastruktur - ggf. unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - war.

Ja, aber das ist eben der Fehler daran, manche Dinge sind HEUTE nicht ganz trivial, um die sich früher kein Mensch großartig Gedanken gemacht hat.

HSB und OEG waren zwei verschiedenen Unternehmen, und jeder war "für sich". Das ging so weit, dass beide auf unterschiedlichen Funkkanälen durch Heidelberg fuhren, und bis zur Nachrüstung der OEG Gt8 (schätzungsweise zwischen 1993 und 1995, ich weiß es nicht mehr genau) die Funkgeräte der OEG-Wagen noch nicht einmal den Heidelberger Funkkanal bestückt waren, um gegebenenfalls mit der Heidelberger Leitstelle in Kontakt zu treten. Bei Störungen lief EG-seits alles über die Fahrdienstleiter in Schriesheim und Edingen, die mit den Kollegen in HD dann telefonieren mussten. Wobei sowohl die OEG als auch die HSB das gelegentlich vergaßen, und dann "stand man eben drin". In Mannheim fuhr die OEG übrigens bis 1995 auch normalerweise auf ihrem eigenen Kanal, hatte aber wenigstens die Möglichkeit, bei Bedarf umzuschalten.

Daraus geht hervor, dass der betroffene Fahrer jeweils immer "seinem" Unternehmen Störungen gemeldet hat. Bis 1993 gab's für die OEG ja nur die Umleitungsstrecke über Kurfürstenanlage und Hauptbahnhof, die nur von den streckenkundigen Fahrern (ab Fahrschule 1986) ohne Lotsen befahren werden durfte. Und der Betreiber der Infrastruktur war der Eigentümer des jeweiligen Gleises. Von der teilweise doppelt für denselben Abschnitt vorhandenen Konzession als BoStrab-Strecke und als ESBO-Strecke hatte ich ja bereits geschrieben. Wei erwähnt, da hat früher kein Hahn danach gekräht, und jeder hat sich "um seinen Teil" gekümmert. Es wussten ja auch die Leute (Fahrer, Verkehrsmeister, Werkstattmitarbeiter)) des einen Verkehrsbetriebes nicht, wie man mit den Fahrzeugen des jeweils anderen umzugehen hatte.


Carsten R. schrieb:
Die gleiche Frage möchte ich hier auch noch einmal für den Streckenabschnitt von der Friedrich-Ebert-Brücke in Mannheim bis zur alten Schleife in MA-Käfertal und für diese Schleife selbst stellen.
Bitte habt Verständnis dafür, dass ich es genau wissen möchte. Für manche Leute mag der Interessenschwerpunkt an anderer Stelle liegen.

Wie schon erwähnt, war der Interessenschwerpunkt auch der Verkehrsbetriebe damals massiv an anderer Stelle gelegen. Auch in MA war jeder für sich, wobei die Straßenbahn eben die OEG-Gleise zwischen Uniklinikum und Käfertal und die OEG die Straßenbahngleise zwischen Hbf und Uniklinikum mitbenutzte. Jeder auf "seinem" Funkkanal, und die damalige Umleitung über Schloss und Abendakademie - Gewerkschaftshaus durfte nur mit Lotsen befahren werden. Die Strecke zwischen Nationaltheater und Alter Feuerwahe gegebenenfalls auch ohn, wobei es auf beiden einige Begegnungsverbote zu beachten gab. Und auch hier war jeder Betrieb bei Störungen für seine eugenen Fahrzeuge verantwortlich. Da es bei der OEG keinen "Streckendienst" (Funkwagen, Verkehrsmeister) im Straßenbahnsinne gab, mussten Bei Störungen in der Regel Bereitschftsdienste oder Mitarbeiter aus der Verwaltung erstmal vor Ort fahren. Deshalb hatten die Mannheimer Verkehrsmeister eine Kurzeinweisung auf den OEG-Fahrzeugen erhalten, damit sie sie bei Bedarf von einer Störungsstelle wegfahren konnten. Davon wurde aber fast nie Gebrauch gemacht.

Carsten R. schrieb:
Besten Dank und beste Grüße

Carsten

Wie Du sieht, es geht auch ganz einfach.
Grüße zurück,

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger

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Re: [MA] [LU] [HD] [RHB] [OEG] ??? zur Abgrenzung

geschrieben von: Carsten R.

Datum: 19.09.21 15:38

Hallo Ralph,

zunächst besten Dank für die nochmaligen umfangreichen Erläuterungen. Allerdings bestärken die mich (vermutlich entgegen Deiner Absicht) eher in meiner Ansicht, dass die Dinge hier tatsächlich kompliziert sind. Dass man dann für den Umgang damit einfache Lösungen sucht und findet, steht auf einem anderen Blatt und ist nicht zu beanstanden. Ein Außenstehender, dem es plötzlich in den Sinn gekommen ist, die Zusammenhänge verstehen zu wollen sieht das sicher ohnehin anders als ein Insider, der jahrelang mit der Situation vertraut ist. Mir scheint es aber durchaus angebracht, sich der Kompliziertheit gewisser Dinge bewusst zu sein, auch oder gerade wenn man einfache Lösungen dafür gefunden hat. Diese einfachen Lösungen können nämlich schnell unbrauchbar werden, wenn sich irgendwo eine Randbedingung ändert.

Warum halte ich das Ganze für kompliziert? Wir haben offenbar Abgrenzungen zwischen Eisenbahn und Straßenbahn sowie zwischen den beteiligten Unternehmen und diese Abgrenzungen liegen je nach anzuwendendem Kriterium an verschiedenen Stellen. Hier der Versuch einer Systematisierung:

1. Unterscheidung Eisenbahn/Straßenbahn

a) nach Konzession

b) nach tatsächlicher Anwendung von ESBO bzw. BO Strab

2. Eigentum an baulichen und technischen Anlagen, Unterhaltungspflicht im Bereich der gemeinsam genutzten Strecken (Gemeinschaftsstrecken)

a) Gleise: "Längsteilung" der Gemeinschaftsstrecken in Heidelberg, aber

b) Oberleitung: gehörte auf den Gemeinschaftsstrecken in Heidelberg der HSB

c) sonstige bauliche Anlagen (z. B. Haltestelleninseln): Situation auf Gemeinschaftsstrecken für mich noch unklar

d) technische Anlagen, z. B. Weichensteuerung: Situation auf Gemeinschaftsstrecken für mich noch unklar

3. Betriebliche Zuständigkeit für die Gemeinschaftsstrecken

a) Welches Unternehmen legte die konkreten betrieblichen Regelungen (welche dann sicher nochmals von den einzelnen Unternehmen konkretisiert in deren Regelwerken niedergeschrieben waren) fest und war für die Signalisierung nach BO Strab zuständig? - Das ist für mich noch nicht erkennbar. Es müsste doch für jeden Streckenabschnitt klar sein, wer "Hausherr" und wer "Gast" war, was nicht ausschließt, dass dem "Gast" weitreichende Rechte eingeräumt waren.

b) Dass die operative Betriebsabwicklung offenbar Sache des jeweils fahrenden Unternehmens war, meine ich verstanden zu haben. Das mag (auch) den früheren technischen Voraussetzungen geschuldet gewesen sein (noch keine gemeinsamen Funkkanäle). Aber gerade unter solchen Voraussetzungen müsste es doch z. B. für die OEG-Fdl klare Regeln gegeben haben, was sie in Bezug auf die Gemeinschaftsstrecken selbst entscheiden konnten und was über die HSB-Leitstelle hat oder hätte laufen müssen. Und sinngemäß müsste das doch auch für die Gemeinschaftsstrecken in Mannheim gelten.

Vielleicht lassen sich die von mir als unklar deklarierten Sachverhalte noch klären? Vielen Dank, vor allem auch für die mir entgegengebrachte Geduld.

Mit besten Grüßen

Carsten

Re: [MA] [LU] [HD] [RHB] [OEG] ??? zur Abgrenzung

geschrieben von: Lokleitung

Datum: 19.09.21 21:30

Hallo Carsten,

ein aller-allerletztes Mal, weil ich heute sehr geduldig bin:

Es gab Dinge, die bedurften keiner Regelung oder nur einer sehr einfachen (wie z.B. die Längsteilung des Gleiseigentums in HD).
Die (wie wir im regionalen Dialekt sagen würden) "Dibblschisserei" gibt es erst seit schätzungsweise 10-15 Jahren.
Früher hätte man, gemäß einem bekannten Ausspruch von Frau Werwolf gesagt "Des g'hert so" und das wäre es gewesen (SWF3-Hörer wissen, was ich meine).

Carsten R. schrieb:
Hallo Ralph,

zunächst besten Dank für die nochmaligen umfangreichen Erläuterungen. Allerdings bestärken die mich (vermutlich entgegen Deiner Absicht) eher in meiner Ansicht, dass die Dinge hier tatsächlich kompliziert sind. Dass man dann für den Umgang damit einfache Lösungen sucht und findet, steht auf einem anderen Blatt und ist nicht zu beanstanden. Ein Außenstehender, dem es plötzlich in den Sinn gekommen ist, die Zusammenhänge verstehen zu wollen sieht das sicher ohnehin anders als ein Insider, der jahrelang mit der Situation vertraut ist. Mir scheint es aber durchaus angebracht, sich der Kompliziertheit gewisser Dinge bewusst zu sein, auch oder gerade wenn man einfache Lösungen dafür gefunden hat. Diese einfachen Lösungen können nämlich schnell unbrauchbar werden, wenn sich irgendwo eine Randbedingung ändert.

Warum halte ich das Ganze für kompliziert? Wir haben offenbar Abgrenzungen zwischen Eisenbahn und Straßenbahn sowie zwischen den beteiligten Unternehmen und diese Abgrenzungen liegen je nach anzuwendendem Kriterium an verschiedenen Stellen. Hier der Versuch einer Systematisierung:

1. Unterscheidung Eisenbahn/Straßenbahn

a) nach Konzession
b) nach tatsächlicher Anwendung von ESBO bzw. BO Strab
Wie schon erwähnt, MA Weinheimer Bf, ab 1973 dann nur noch Fr-Ebert-Brücke bis Käfertal Konzession ESBO mit Betrieb nach BoStrab
In HD streckenweise zwei Konzessionen vorhanden, zwischen Handschuhsheim Nord und HD-Güterbahnhof bzw ab 1993 HD Hbf Betrieb nach BoStrab
Die RHB-Strecke endete schon immer in LU-Oggersheim, Konzession nach ESBO, ab Oggersheim Verkehrsbetriebe LU nach BoStrab

Carsten R. schrieb:
2. Eigentum an baulichen und technischen Anlagen, Unterhaltungspflicht im Bereich der gemeinsam genutzten Strecken (Gemeinschaftsstrecken)

a) Gleise: "Längsteilung" der Gemeinschaftsstrecken in Heidelberg, aber

b) Oberleitung: gehörte auf den Gemeinschaftsstrecken in Heidelberg der HSB

c) sonstige bauliche Anlagen (z. B. Haltestelleninseln): Situation auf Gemeinschaftsstrecken für mich noch unklar.
Das meiste bauliche war wohl Sache der Stadt, Haltestellenbeschilderung hat in HD die HSB erledigt. Fahrpläne hat jeder Betrieb selbst ausgehängt, also wenn der OEG-Fahrplan geklaut worden war, dann musste auch die OEG einen neuen aufhängen. Um Gebäude, die nur von der OEG genutzt wurden (Bahnhofsgebäude Handschuhsheim und Bismarckplatz) kümmerte sich die OEG.
Es standen ja auch an einigen Haltestellen zwei Fahrscheinautomaten nebeneinander. Vor 1989 war das logisch, weil OEG und HSB völlig unterschiedliche Tarife hatten. Nach Einführung des Verkehrsverbundes aber nicht mehr wirklich, aber jeder hat eben auf eigene Rechnung verkauft.

In MA war ja die Grenze klar, wobei man z.B. (wenn ich mich recht erinnere) die Beschaffung der"Mabeg"- Haltestellenschilder durch die MVG erfolgte und die OEG ihre wenigen Schilder entsprechend bezahlt hat. Im Gegensatz zu den Mannheimer Schildermasten in grün oder odol waren die der OEG dann eben rot angemalt.

Die Diensttoilette am Mannheimer Hbf war eine MVG-Anlage, aber die OEG-Fahrer hatten keinen 21er-Schlüssel, mit dem sie sich direkt Zugang verschaffen konnten. Sie mussten mit ihrem 12er-Schlüssel zuerst ein kleines Metallkästchen aufschließen, das neben der Eingangstür angeschraubt war, in dem sich ein 21er-Schlüssel an einer Kette befand, mit dem dann wiederum die Tür geöffnet werden konnte. In Seckenheim Rathaus war es genau umgekehrt, dort war die OEG der Hausherr und die Klotür hatte ein 12er Schloss. Für die Busfahrer der MVG gab's ein Kästchen mit 21er-Schließung und angekettetem 12er-Schlüssel. Signalanlagen auf der Gemeinschaftsstrecke in MA, die man per Schlüsseltaster anfordern konnte, hatten doppelte Schlösser. In HD hatten sie mit Vierkant verschlossene Blechkästchen, in denen normale Drucktaster eingebaut waren.

Carsten R. schrieb:
d) technische Anlagen, z. B. Weichensteuerung: Situation auf Gemeinschaftsstrecken für mich noch unklar
Die Weichensteuerung erfolgte auf den nach BoStrab betriebenen Strecken herkömmlich per Fahrleitungskontakt, "ohne Strom"= Weiche bleibt wie sie ist, "mit Strom"= Weiche wird umgestellt. Ende der 1970er Jahre einigte man sich dann auf ein gemeinsames System zur Weichensteuerung per induktiver Meldungsübertragung (IMU) mittels Linienkennung, die am Fahrzeug mittels einer Koppelspule abgestrahlt wird und von einer passenden Koppelspule der Weiche empfangen wird. Ebenso wurde damals ein gemeinsames Indusi-System beschlossen und sukzessive eingeführt, zuerst in den Tunneln von LU, wo schon ab 1982 keine Fahrzeuge ohne Indusi mehr eingesetzt werden durften. Dabei half auch der bei Betriebstrennung MA/LU 1965 geschlossene Vertrag, dass alle Vorschriften, die in einer der beiden Städte neu nachkommen, auch vom jeweils anderen Unternehmen umgesetzt werden müssen. IMU und Indusi sind heute noch so im Gebrauch.

Carsten R. schrieb:
3. Betriebliche Zuständigkeit für die Gemeinschaftsstrecken
Hab ich ja oben geschrieben. Jedes Unternehmen war für seine Fahrzeuge betrieblich zuständig. Wenn's Vorfälle gab, die beide beeinträchtigten, dann haben sich die Leitstelle mit dem OEG-Fahrdienstleiter abgesprochen und jeder teilte das "seinem" Personal mit. Wobei dem Aufsichtspersonal vor Ort des jeweils andern dennoch "Folge zu leisten" war. Aber wenn dann zum Beispiel absehbare "Außergewöhnlichkeiten" anstanden, dann war dafür in der Regel Aufsichtspersonal beider Unternehmen vor Ort (ich denke an solche Dinge wie das Umsetzen im Gleisdreieck Nationaltheater an jedem Fastnachtsumzug. Da hätten man es damals bei der MVG als Affront empfunden, wenn kein Aufsichtspersonal der OEG dagewesen wäre und sich um "seine" Züge gekümmert hätte.)

Carsten R. schrieb:
a) Welches Unternehmen legte die konkreten betrieblichen Regelungen (welche dann sicher nochmals von den einzelnen Unternehmen konkretisiert in deren Regelwerken niedergeschrieben waren) fest und war für die Signalisierung nach BO Strab zuständig? - Das ist für mich noch nicht erkennbar. Es müsste doch für jeden Streckenabschnitt klar sein, wer "Hausherr" und wer "Gast" war, was nicht ausschließt, dass dem "Gast" weitreichende Rechte eingeräumt waren.
Die meisten Regelungen kamen und kommen ja von den Städten. Auch die Signalisierung ist ja im BoStrab-Bereich eher etwas, wo ein Verkehrsbetrieb zwar mitwirken kann und das zu positven Ergebnissen führt (Mannheim) oder wo der Verkehrsbetrieb eher als lästig empfunden wird und man deshalb heute noch Zustände wie in den 1950er Jahren hat (18 Kilometer Neckaraufwärts). Wenn's mal was Neues gab (z.B. eine geänderte Vorfahrtsregel), dann bekam die OEG in der Regel die entsprechende Mannheimer Beka und musste sie als Fahrdienstanweisung ihrem Personal bekanntmachen und in ihre Sammlung betrieblicher Vorschriften einarbeiten. Neues in HD war eher selten.

Carsten R. schrieb:
b) Dass die operative Betriebsabwicklung offenbar Sache des jeweils fahrenden Unternehmens war, meine ich verstanden zu haben. Das mag (auch) den früheren technischen Voraussetzungen geschuldet gewesen sein (noch keine gemeinsamen Funkkanäle).
Falsch.
Man hätte ja problemlos - zumindest in die OEG-Geräte - auf einen der drei freien Plätze den HSB-Kanal einbauen können. Aber man war beiderseits lieber für sich. Seit der Beschaffung der Einbügler-Düwags 1988 waren ja sogar die Funkkanäle von LU und der RHB in den OEG-Funkgeräten bequarzt, und das, obwohl diese Wagen da wegen ihrer Breite und den erforderlichen Mindest-Bogenradien gar nicht hinfahren konnten und können. Und auch in MA galt bis 1995 die Regel, dass auf der Gemeinschaftsstrecke die Fahrzeuge der OEG den Käfertaler Kanal eingeschaltet haben sollen.

Carsten R. schrieb:
Aber gerade unter solchen Voraussetzungen müsste es doch z. B. für die OEG-Fdl klare Regeln gegeben haben, was sie in Bezug auf die Gemeinschaftsstrecken selbst entscheiden konnten und was über die HSB-Leitstelle hat oder hätte laufen müssen. Und sinngemäß müsste das doch auch für die Gemeinschaftsstrecken in Mannheim gelten.
Wiederum falsch.
Du vergisst die Möglichkeit des "sich Absprechens". Auf Arbeitsebene hat das damals wie heute eigentlich gut funktioniert, da hat keiner dem Andern ins Handwerk gepfuscht, sondern man gemeinsam am Telefon besprochen, was man gedenkt zu tun. Und jeder hat's seinen Leuten weitergesagt.

Carsten R. schrieb:
Vielleicht lassen sich die von mir als unklar deklarierten Sachverhalte noch klären? Vielen Dank, vor allem auch für die mir entgegengebrachte Geduld.

Mit besten Grüßen

Carsten
Jetzt reichts dann aber auch.
Gut N8

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger

"Wenn das 'gesunde Volksempfinden' an die Macht kommt, endet das oft im Weltkrieg.
Geist addiert sich nicht. Dummheit schon." Dieter Nuhr





1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:09:19:21:36:14.

Deine Engelsgeduld ...

geschrieben von: Gleis MA 11-12

Datum: 19.09.21 23:54

Moin Ralph,

habe das Ping-Pong-Spiel mit Interesse verfolgt. Deine Engelsgeduld hätte ich auch gerne. Aber sicher kommt da noch was. ;-)))

Gruß in die Palz
Rolf

Also..

geschrieben von: Der 1bügler

Datum: 20.09.21 18:08

...ich hab da auch einiges an Neuigkeiten bzw. "Altigkeiten" erfahren, die wo mir bisher auch nicht bekannt waren.
Indemdestowegen mir Ralph's Ausführungen auch sehr gefielen. ;-)

[fingers-welt.de] <--- BITTE BEACHTEN! Bilder vom Treffen 2022 sind jetzt anschnur!

An Röhren kann man sehen, wenn sie gehen. Und auch riechen, wenn sie siechen.

Re: Deine Engelsgeduld ...

geschrieben von: erbsenzähler89

Datum: 20.09.21 18:31

Ich habe es auch gern gelesen. Die Lokleitung befindet sich allerdings nun im wohlverdienten Urlaub in einem Mittelgebirge und wird sich voraussichtlich nicht mehr großartig dazu äußern, nehme ich an.

Re: Also..

geschrieben von: Führerbremsventil

Datum: 20.09.21 18:57

Der 1bügler schrieb:
...ich hab da auch einiges an Neuigkeiten bzw. "Altigkeiten" erfahren, die wo mir bisher auch nicht bekannt waren.
Indemdestowegen mir Ralph's Ausführungen auch sehr gefielen. ;-)
Kann ich nur zustimmen.
Ich hätte das nicht nur alles nicht gewusst, ich hätte auch die Geduld nicht gehabt...

Nochmal ...

geschrieben von: Carsten R.

Datum: 21.09.21 20:35

Guten Abend zusammen

und besten Dank noch einmal vor allem an Ralph (auch wenn er den urlaubsbedingt im Moment vielleicht nicht mitbekommt) für die Mühe und Geduld. Dass meine Fragerei hier vom einen oder anderen inzwischen als nervig empfunden wird, kann ich verstehen. Aber wenn mir bestimmte Aussagen nicht plausibel erscheinen oder meine Frage in für mich wichtigen Punkten nicht beantworten, dann erlaube ich mir nachzuhaken.

Leider sind bei meinen letzten Fragen so ein paar Punkte offen geblieben:

zu 2 d) Weichensteuerung:
Nach welchem technischen Prinzip die funktioniert(e), ist zwar auch interessant, aber darum ging es mir nicht, ich hätte die Frage wohl präziser formulieren müssen. Welches Unternehmen hatte auf den Gemeinschaftsstrecken in HD für die Funktionsfähigkeit der Weichensteuerung zu sorgen? Hing das auch vom buchmäßigen Eigentum an der jeweiligen Weiche ab oder war das generell die HSB? Letzteres halte ich für wahrscheinlicher.

zu 3 a) Betriebliche Zuständigkeit für die Gemeinschaftsstrecken:
Mir ging es nicht um die Zuständigkeit für die Fahrzeuge, sondern um die betriebliche Zuständigkeit für die Strecken selbst. Da müssen doch auch Festlegungen getroffen werden, die dann auch entsprechende Signalisierungen zur Folge haben, z. B. zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Begegnungsverbote (oder deren Entbehrlichkeit), Verhalten bei LSA-Ausfall, ... Auch hier halte ich es für wahrscheinlich, dass die Verantwortung für diese Dinge auf der Gemeinschaftsstrecke in HD vollumfänglich bei der HSB lag.

Sowohl die Zuständigkeit für die Weichensteuerung als auch die für die Signalisierung nach BO Strab sind mit Kosten verbunden. Und es erscheint mir schlicht unvorstellbar, dass (auch in den 1990er Jahren, als man alles noch locker sah) ein Unternehmen für irgendwelche Dinge aufkommt, ohne dazu aufgrund konkreter Festlegungen verpflichtet zu sein.

Mit besten Grüßen

Carsten

Übergangsfrist 2 Jahre

geschrieben von: Luftweiche

Datum: 23.09.21 05:31

Hallo Carsten,

nach § 38 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in der seit dem 01.07.2021 geltenden Fassung ist auf vor dem 1. Juli 2021 geschlossene Verträge die bis dahin geltende Regelung des § 13 anzuwenden. Beträgt die weitere Laufzeit solcher Verträge mehr als 24 Monate, so sind diese spätestens bis zum Ablauf von 24 Monaten nach dem 1. Juli 2021 an die neue Rechtslage anzupassen.

Gruß

Luftweiche

Gleise Heidelberg

geschrieben von: querkalender

Datum: 25.09.21 12:53

Da ich nichts zu den aktuellen Besitzverhältnissen der Gleise in Heidelberg gelesen (oder auch übersehen) habe, hier ein Auszug aus dem Jahresabschluss 2017 der HSB (Quelle: bundesanzeiger.de):


Nach der erfolgten Übernahme des "OEG-Gleises" zwischen Handschuhsheim Nord und dem Hauptbahnhof Heidelberg ist das Gleisnetznetz der HSB um rund 4,6 km gewachsen. Historisch bedingt gehörte das bergseitige Gleis der HSB, das talseitige Gleis der ehemaligen OEG, heute MVV Verkehr. Das "OEG-Gleis" ging zum 1. Januar 2017 von der MVV Verkehr GmbH in das Eigentum der HSB über. Die Übernahme vereinheitlicht und vereinfacht das Infrastrukturmanagement im Stadtgebiet.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:09:25:12:54:50.