Es geht einzig und allein um die Fakten und Tatsachen. Die ich zudem selbst kenne und erlebt habe als mittlerweile Ergrauter....aber OK, du hast Recht und ich meine Ruhe.
geschrieben von: hsimpson
Datum: 12.07.21 17:35
U-Bahn Züge wie in München, Berlin oder Hamburg werden auch nach BOStrab zugelassen. Trotzdem sind das keine Straßenbahnen. Die Frankfurter "U-Bahnen" hingegen dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen (und haben dafür bspw. Blinker), aber eben nicht in 100m-Traktion.hsimpson schrieb:Zitat:An der rechtlichen Zulassung nach BoStrab ändert die Zuglänge gar nichts - dafür gilt aber entsprechend § 55 (2) und (3) der BoStrab...Früherwarallesbesser schrieb:Zitat:Da das 100m Gespann aber nicht im Straßenraum unterwegs sein darf ist es rein rechtlich auch keine Straßenbahn.Rein rechtlich eine Straßenbahn, nach inoffiziellen aber mehrheitlich anerkannten Kriterien eine Stadtbahn und fürs Marketing eine U-Bahn.
geschrieben von: Kalle Grabowski
Datum: 12.07.21 17:38
Düsseldorf, Hauptbahnhof - Heinrich-Heine-Allee mit Fahrgästen 4xB80D = 112m ü.K.Fakt ist, dass es nach der in D gängigen Definition eines Stadtbahnnetzes (und da zählt Frankfurt durchaus dazu) keine längeren durchgängigen Züge gibt. Und ich wüsste auch kein Stadtbahnetz, wo Traktionen von >100m zugelassen oder fahrbar wären.
geschrieben von: Frankfurter
Datum: 12.07.21 18:40
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 13.07.21 09:38
Das ist erstmal falsch:U-Bahn Züge wie in München, Berlin oder Hamburg werden auch nach BOStrab zugelassen. Trotzdem sind das keine Straßenbahnen. Die Frankfurter "U-Bahnen" hingegen dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen (und haben dafür bspw. Blinker), aber eben nicht in 100m-Traktion.
Letzteres existiert, trotz deines Wissens, aber in Deutschland.Fakt ist, dass es nach der in D gängigen Definition eines Stadtbahnnetzes (und da zählt Frankfurt durchaus dazu) keine längeren durchgängigen Züge gibt. Und ich wüsste auch kein Stadtbahnetz, wo Traktionen von >100m zugelassen oder fahrbar wären.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.07.21 11:03
Also seit meiner bald 35 Jahren Erfahrung wird eigentlich nur vom Begriff U-Bahn intern gesprochen. Von Stadtbahn oder gar Stadtbahnwagen sprach keiner, dass waren und sind U-Bahnwagen, obwohl sicher klar ist, wir haben eine Stadtbahn.Also vieles ist einfach eine nicht so fixe Festlegung.
geschrieben von: hsimpson
Datum: 13.07.21 13:23
Stadtbahn nach der in D gängigen Definition bedeutet eine Mischung aus unabhängigen und straßenbündigen Streckenabschnitten vorliegen zu haben. Das findest du durchaus inzwischen bei den einigen Straßenbahnnetzen, weswegen hier der Begriff auch durchaus ab und an verwendet wird. Soweit korrekt. Auch wird im Marketing oft das Blaue U auch für Stadtbahnen verwendet (Aber eben auch oft mit dem Zusatz Stadtbahn). Das liegt schlicht daran, dass es prägnant ist und auch Leute ohne Ahnung vom Fach damit etwas anfangen können.Als Stadtbahn lässt sich jede Straßenbahn in Deutschland problemlos bezeichnen - es gibt hierzu keine Definition. Ich erinnere auch mal daran, dass S-Bahnen auch eine Kurzbezeichnung für "Ring-, Stadt- und Vorortbahnen" war, später erst für Stadtschnellbahnen. Netze/Linien, die wir als Straßenbahnen bezeichnen werden vielfach als Stadtbahnen bezeichnet, weil es moderner wirkt. Und Stadtbahnen gerne als U-Bahnen, weil es großstädtischer wirkt.
In Frankfurt wird Stadtbahn und U-Bahn durchaus synonym verwendet. So gab es auch hier ein Stadtbahnbauamt, dass sich mit dem Bau von U-Bahnen beschäftigte (Planung und Bau). Gleichzeitig wurden anfänglich auch klassische Düwag-Straßenbahnen als "Stadtbahnwagen" bezeichnet, später wurden die "schweren" Stadtbahnwagen mit der Typenbezeichnung U1-U5 versehen... In Frankfurt wurde auch eine neuer Bedeutung des Begriffs "Stadtbahn" geprägt: Als Mischung mit gleitendem Übergang von Straßenbahn und U-Bahn.
Also vieles ist einfach eine nicht so fixe Festlegung.
geschrieben von: Früherwarallesbesser
Datum: 13.07.21 15:45
geschrieben von: safadino
Datum: 13.07.21 19:23
- In Frankfurt gibt es meines Wissens nach durchaus Ausnahmeregelungen, die Zuglängen über 75m mit Teilnahme am Straßenverkehr zulassen. Gleiches wird wie gesagt für Neu-Isenburg planerisch angestrebt (Linie Bad Homburg - Neu-Isenburg Gewerbegebiet Ost).
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 14.07.21 12:52
Nochmal: Es gibt keine fixe gängige Definition. Du kannst das System Super-Duper-Hyper-Mega-Bahn nennen, wenn du Lust hast... Rechtlich bleibt dennoch BoStrab zuständig und damit ist es eine Straßenbahn, wie alle anderen Stadt- und U-Bahnen auch.Stadtbahn nach der in D gängigen Definition bedeutet eine Mischung aus unabhängigen und straßenbündigen Streckenabschnitten vorliegen zu haben. Das findest du durchaus inzwischen bei den einigen Straßenbahnnetzen, weswegen hier der Begriff auch durchaus ab und an verwendet wird.
Und deswegen ist der ist der Marketingbegriff U-Bahn in Frankfurt noch einfacher zu verstehen. Den Unterschied zwischen U-Bahn und Stadtbahn verstehen eh die wenigsten Menschen.Auch wird im Marketing oft das Blaue U auch für Stadtbahnen verwendet (Aber eben auch oft mit dem Zusatz Stadtbahn). Das liegt schlicht daran, dass es prägnant ist und auch Leute ohne Ahnung vom Fach damit etwas anfangen können.
Woher weißt du bitteschön, dass für die U5 keine Ausnahmeregelung vorhanden ist? Dass sie derzeit nur mit Zwei-Wagen-Zügen fährt, liegt daran, dass eines der beiden Wendegleise am Frankfurter Hauptbahnhof schlichtweg nicht mehr Wagen zulässt. Die Bahnsteige sind bereits für 3-Wagen-Züge auf der Bestandsstrecke ausbaut....Frankfurt ist hier durchaus ein Grenzfall, da dies das einzige Stadtbahnnetz ist, wo im Regelbetrieb (!) ohne Ausnahmegenehmigung (!) Züge mit 100m Länge verkehren, da einzelne Linien inzwischen zu 100% vom Individualverkehr getrennt sind. Und neuerdings eben auch durchgängige Züge mit 100m Länge gebildet werden können. Die weiteren Restriktionen werden aber auch hier eingehalten und die verkehrenden Züge können daher auch ohne Ausnahmegenehmigung in einer anderen Zugbildung im Straßenraum verkehren. Dies ist insbesondere für die Linie U5 wichtig, da diese eben keine Ausnahmegenehmigung hat. Wie es bei der U6 und U7 steht, kann ich grade nicht sagen.
Das habe ich nicht behauptet. Ich behaupte aber, dass es einen enormen Unterschied zwischen Termini des rechtlichen Rahmen, Termini der fachlichen Welt (auch innerhalb der fachlichen Welt an sich) und der öffentlichen Kommunikation gibt. Der Rest ist eine mühselige Popcorndiskussion deinerseits.Zuletzt noch: Nur, weil es eine über 100 Jahre alte Verordnung gibt, die erstmal nicht zwischen Straßenbahn und U-Bahn begrifflich unterscheidet, heißt das noch lange nicht, dass die Fachwelt nicht zwischen den verschiedenen Systemen unterscheiden würde.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 16.07.21 12:36
Er will halt einfach nur "seinen" Laden in einem besseren Licht darstellen, mehr nicht......aber OK, du hast Recht und ich meine Ruhe.
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