Das wurde z.B. nicht der lokalen Presse entnommen sondern aus einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Klocke von B90/GRÜ.Der lokalen Presse konnte entnommen werden, dass die neue S-Bahnverbindung über die Südbrücke erst 2040/50 entstehen soll
Also eine Brücke die von Güterzügen, Regionalbahnen und ICE's genutzt werden kann....darf nicht von S-Bahnen genutzt werden? :-)Die Südbrücke steht unter Denkmalschutz. Also ist die Frage berechtigt, ob sie in der Form für eine S-Bahn überhaupt genutzt werden kann oder nur anderweitig. Diese Frage müsste mMn erstmal beantwortet werden...
Das darf sie jetzt, da Bestandsschutz. Aber nach den nötigen Umbauten für eine S-Bahn-Nutzung müssen andere Parameter erfüllt sein. Danke, TBOAR (bt), für den Link, wieder mal:-)mannibreuckmann schrieb:Also eine Brücke die von Güterzügen, Regionalbahnen und ICE's genutzt werden kann....darf nicht von S-Bahnen genutzt werden? :-)Die Südbrücke steht unter Denkmalschutz. Also ist die Frage berechtigt, ob sie in der Form für eine S-Bahn überhaupt genutzt werden kann oder nur anderweitig. Diese Frage müsste mMn erstmal beantwortet werden...
Doch, aber die S-Bahn erfordert zusätzliche Gleise. Und da muss man den Denkmalschutz berücksichtigen.mannibreuckmann schrieb:Also eine Brücke die von Güterzügen, Regionalbahnen und ICE's genutzt werden kann....darf nicht von S-Bahnen genutzt werden? :-)Die Südbrücke steht unter Denkmalschutz. Also ist die Frage berechtigt, ob sie in der Form für eine S-Bahn überhaupt genutzt werden kann oder nur anderweitig. Diese Frage müsste mMn erstmal beantwortet werden...
Denkmalschutz ist also nicht im öffentlichen Interesse?Wenn das öffentliche Interesse an einem Neubau überwiegt, dann ist das Totschlagargument "Denkmalschutz" Gott sei Dank auch mal schnell beseitigt.
Und wie war das bei der Erweiterung der Hohenzollernbrücke?PotsdamerEiche schrieb:Doch, aber die S-Bahn erfordert zusätzliche Gleise. Und da muss man den Denkmalschutz berücksichtigen.mannibreuckmann schrieb:Also eine Brücke die von Güterzügen, Regionalbahnen und ICE's genutzt werden kann....darf nicht von S-Bahnen genutzt werden? :-)Die Südbrücke steht unter Denkmalschutz. Also ist die Frage berechtigt, ob sie in der Form für eine S-Bahn überhaupt genutzt werden kann oder nur anderweitig. Diese Frage müsste mMn erstmal beantwortet werden...
Gehen tut alles irgendwie, wenn man das nötige Kleingeld hat. Bei einem NKV << 1 hat man das in der Regel nicht. Die Hohenzollernbrücke hatte da gänzlich andere Vorraussetzungen...Gernot schrieb:Und wie war das bei der Erweiterung der Hohenzollernbrücke?PotsdamerEiche schrieb:Doch, aber die S-Bahn erfordert zusätzliche Gleise. Und da muss man den Denkmalschutz berücksichtigen.mannibreuckmann schrieb:Also eine Brücke die von Güterzügen, Regionalbahnen und ICE's genutzt werden kann....darf nicht von S-Bahnen genutzt werden? :-)Die Südbrücke steht unter Denkmalschutz. Also ist die Frage berechtigt, ob sie in der Form für eine S-Bahn überhaupt genutzt werden kann oder nur anderweitig. Diese Frage müsste mMn erstmal beantwortet werden...
Stand die nicht unter Denkmalschutz?
Die Frage ist, wie die Denkmalschutzbehörde so drauf ist. Bei der Hohenzollernbrücke wurde neben die zwei alten Brücken eine optisch gleiche dritte Brücke gebaut. Da hätte man sogar mit dem Ursprungszustand argumentieren können. Denn damals hatte die Brücke auch drei Teile, aber zwei für die Eisenbahn und den dritten für Straße und Straßenbahn. Nur dass der dritte Teil seinerzeit südlich war und die Neubaubrücke nördlich.Gernot schrieb:Und wie war das bei der Erweiterung der Hohenzollernbrücke?PotsdamerEiche schrieb:Doch, aber die S-Bahn erfordert zusätzliche Gleise. Und da muss man den Denkmalschutz berücksichtigen.mannibreuckmann schrieb:Also eine Brücke die von Güterzügen, Regionalbahnen und ICE's genutzt werden kann....darf nicht von S-Bahnen genutzt werden? :-)Die Südbrücke steht unter Denkmalschutz. Also ist die Frage berechtigt, ob sie in der Form für eine S-Bahn überhaupt genutzt werden kann oder nur anderweitig. Diese Frage müsste mMn erstmal beantwortet werden...
Stand die nicht unter Denkmalschutz?
Keine Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung. Die HGK hat in Brühl auch eine erwirken können und so den Gleismindestabstand unterschreiten dürfen.Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
§ 10 Gleisabstand
[...]
(2) Auf der freien Strecke muß bei Neubauten und umfassenden Umbauten der Gleisabstand mindestens 4,00 m betragen; bei Gleisen, auf denen ausschließlich Stadtschnellbahnen verkehren, ist eine Verringerung des Gleisabstandes bis auf 3,80 m zulässig. Bestehende Gleisabstände von 4,00 m - bei Stadtschnellbahnen von 3,80 m - und weniger dürfen nicht verringert werden.
Wurden dort 3,50m oder 3,80 m realisiert? Kann das jemand mit Sicherheit sagen? Vielleicht der Lokzug? ;-)Keine Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung. Die HGK hat in Brühl auch eine erwirken können und so den Gleismindestabstand unterschreiten dürfen.
Der Unterschied zwischen Süd- und Hohenzollernbrücke war bzw. ist allerdings, dass die Südbrücke noch von Torbögen über die Gleise flankiert wird. Die hatte die Hohenzollernbrücke auch, wurden aber in den 1950er Jahren abgerissen. Daher für sich die dritte Brücke bei der Hohenzollernbrücke weitaus unauffälliger und harmonischer ein, als es bei der Südbrücke der Fall sein wird.PotsdamerEiche schrieb:Die Frage ist, wie die Denkmalschutzbehörde so drauf ist. Bei der Hohenzollernbrücke wurde neben die zwei alten Brücken eine optisch gleiche dritte Brücke gebaut. Da hätte man sogar mit dem Ursprungszustand argumentieren können. Denn damals hatte die Brücke auch drei Teile, aber zwei für die Eisenbahn und den dritten für Straße und Straßenbahn. Nur dass der dritte Teil seinerzeit südlich war und die Neubaubrücke nördlich.Und wie war das bei der Erweiterung der Hohenzollernbrücke?
Stand die nicht unter Denkmalschutz?
Würde man südlich der Südbrücke eine weitere Brücke bauen, vielleicht mit 10 m Abstand, und diese sähe optisch ganz anders aus, glaube ich nicht, dass der Denkmalschutz Einspruch einlegt. Denn im Gegensatz zur repräsentativen Hohenzollernbrücke war die Südbrücke immer so eine Art Arbeitsbrücke für die Güterzüge, mit der wurde nicht rumgestrunzt. Deshalb ist die Wirkung auch nicht so entscheidend. Und Richtung Rodenkirchen sowieso nicht.
Oder man macht es so wie bei der Rodenkirchener Autobahnbrücke, also eine Zwillingslösung. Die hat der Denkmalschutz auch akzeptiert. Möglich ist vieles.
Die EBO ist da ja eindeutig, wie oben zitiert wurde, die unterscheidet hier nicht zwischen Stadtbahn und S-Bahn.Ich sehe schon einen kleinen Unterschied zwischen einer HGK-Strecke und einem Brückenneubau für eine S-Bahn über den Rhein.
Es werden so viele Ausnahmegenehmigungen eingeholt…Generell bin ich irritiert, hier ständig etwas über Ausnahmegenehmigungen etc. zu lesen. Offenbar ist man der Meinung, dass man sich bei den geltenden Vorschriften nichts gedacht hätte...
Lieber Hauptmann,cinéma schrieb:Wurden dort 3,50m oder 3,80 m realisiert? Kann das jemand mit Sicherheit sagen? Vielleicht der Lokzug? ;-)Keine Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung. Die HGK hat in Brühl auch eine erwirken können und so den Gleismindestabstand unterschreiten dürfen.
Lieber Cinéma,mannibreuckmann schrieb:Die EBO ist da ja eindeutig, wie oben zitiert wurde, die unterscheidet hier nicht zwischen Stadtbahn und S-Bahn.Ich sehe schon einen kleinen Unterschied zwischen einer HGK-Strecke und einem Brückenneubau für eine S-Bahn über den Rhein.
mannibreuckmann schrieb:Es werden so viele Ausnahmegenehmigungen eingeholt…Generell bin ich irritiert, hier ständig etwas über Ausnahmegenehmigungen etc. zu lesen. Offenbar ist man der Meinung, dass man sich bei den geltenden Vorschriften nichts gedacht hätte...
Schau Dir mal den Bahnübergang der 17 an der Südbrücke an, der hätte eigentlich mit Schranken versehen werden müssen, aber auch hier haben die KVB eine Ausnahmegenehmigung eingeholt. Das ist also keine Zauberei.
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