geschrieben von: Bahn4Future
Datum: 04.05.21 15:46
Im Gegensatz zu der FFF Klage existiert hier aber laut einem anderen Nutzer ein Erlass des damaligen Bundesverkehrsministers.Guten Tag,
um's vorwegzunehmen: Der Versuch, die Reaktivierung einer Straßenbahn nach Kray auf dem Rechtsweg einzuklagen dürfte auf eine ziemlich dünne Rechtsgrundlage stoßen.
Es ist zwar unter Umständen möglich, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Stadt Essen zu wenig für den Klimaschutz unternimmt und sie zu zwingen, mehr in Richtung Klimaschutz zu unternehmen.
Was die Stadt dann konkret machen würde, ist ihr aber freigestellt, solange es sichtbare Fortschritte gibt. D.h. eine solche Klage würde nicht automatisch dazu führen, dass die Krayer Strecke reaktiviert werden würde, sondern es wäre lediglich eine mögliche Handlungsoption.
Die Richter in Karlsruhe haben bei der FFF-Klage gegen die Bundesregierung ja auch nicht vorgeschrieben, welche Maßnahmen die Bundesregierung nun konkret ergreifen soll, sondern lediglich festgestellt, dass Merkel & Co. irgendetwas in der Richtung unternehmen müssen.
Selbst wenn eine solche Klage erfolgreich sein sollte, dürften deine Vorschläge anschließend auf wenig Gegenliebe bei Kommunalpolitikern stoßen, da sie dann aus Prinzip dir feindlich gegenüberstehen werden - alleine schon, um potenzielle Nachahmer abzuschrecken.
Anstatt also die Kapazitäten der ohnehin am Limit laufenden Gerichte mit solchen wenig erfolgversprechenden Verfahren zu belasten, bliebe dir noch ein anderer deutlich effektiverer Weg:
Die Gemeindeordung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt allen Bürgern grundsätzlich die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren zu initiieren. Dabei muss ein gewisser Prozentsatz der wahlberechtigten Bürger unterzeichen (ab 500.000 Einwohnern 3%, in Essen wären dies also 17.730 Unterzeichner) und es gibt gewisse Formalitäten zu beachten. Ist das Quorum erfüllt, muss der Stadtrat über dein Begehren abstimmen. Sprechen sich die Stadträte dagegen aus, wird zwangsweise ein Bürgerentscheid eingeleitet (was vergleichbar mit einer Wahl ist).
Diese Möglichkeit ist erstmal deutlich aufwändiger, da man auf Marktplätzen in Fußgängerzonen etc. präsent sein muss und mit den Bürgern reden muss. Allerdings ist so ein Vorgehen deutlich erfolgsversprechender, da - im Gegensatz zu Gerichtsklagen - die Kommunalpolitiker deutlich kooperativer an dich herangehen werden, vorallem wenn sie merken, dass dein Bürgerbegehren Erfolg hat. Schließlich wollen sie wiedergewählt werden, und ein erfolgreicher Bürgerentscheid ist in der Regel eine Blamage für die Stadtfürsten.
In Essen gab es so ein Bügerbegehren, u.a. 2019 vor dem Umbau des Bahnhofes in Kupferdreh (durch die baubedingte Sperrung der P+R-Parkplätze am S-Bhf. sollte befristet Parken auf dem Kupferdreher Markt erlaubt werden), allerdings scheiterte dies damals am zuständigen Quorum von 15%.
Also: Informieren und Unterschriften sammeln anstatt bei DSO darüber zu diskutieren!
Gruß,
Lukas
geschrieben von: Christoph Zimmermann
Datum: 04.05.21 16:59
Und es gibt in der CDU-Ratsfraktion auch durchaus pro-ÖPNV eingestellte Leute, weswegen ich das auch nicht für aussichtslos halte.Mein Rat ist, bei der örtlichen CDU und den Grünen, die die aktuelle Ratskoalition stellen, nach den Aussichten für dieses Projekt zu fragen.
geschrieben von: X73900
Datum: 04.05.21 18:15
Die FFF-Klage bezog sich auf das Grundgesetz und das Bundes-Klimaschutzgesetz und Widersprüchlichkeiten darin. Im Vergleich dazu ist ein Erlass rechtlich gesehen nahezu nichts wert. Ein Erlass richtet sich nur an die eigene Verwaltung, in diesem Fall an die Bundesverwaltung. Er ist damit weder verbindlich für das Land Nordrhein-Westfalen noch für die Stadt Essen, und auch nicht für den Bürger. Im einem Rechtsstreit kann ein Erlass lediglich relevant sein vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung - wenn ein Erlass existiert, der einen Sachverhalt generell regelt und der generell auch angewendet wird, darf die Bundesverwaltung aus Gleichbehandlungsgründen im Einzelfall nicht einfach nach Gutdünken davon abweichen.Im Gegensatz zu der FFF Klage existiert hier aber laut einem anderen Nutzer ein Erlass des damaligen Bundesverkehrsministers.
Politisch kann ein alter Erlass, der eine Finanzierung in Aussicht stellt, natürlich als Aufhänger genommen werden, um eine Finanzierung "außer der Reihe" einzufordern, und das kann sogar Erfolg haben.Die Stadt Essen ist ja momentan straßenbahnfreundlich eingestellt und würde vermutlich mehr machen, wenn Bund und Land mehr zulassen würden, da sollte man einfach mal prüfen ob so ein alter Erlass nicht evtl die Möglichkeit einer Finanzierung außerhalb der Reihe bietet.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 04.05.21 20:23
kaufhalle schrieb:
Zitat:Das Ziel war die Äste loszuwerden, deren Umbau auf Normalspur nicht sinnvoll gewesen wäre, wir reden hier von einer Zeit in der immer noch die komplette Umspung mit Umbau auf Stadtbahn vorgesehen war.Du übersiehst bei Deiner Argumentation, dass der Spurbus kein Versuchsbetrieb war, bei dem man Straßenbahninfrastruktur versuchsweise zweckentfremden musste, sondern dass die Beseitigung der Straßenbahn das Ziel war. Man hätte durchaus auch andere Versuchsstrecken finden können, wollte man aber gar nicht. Das Versprechen mit der Wiederherstellung wurde nur gegeben, weil es eh nicht wirksam einzufordern ist.
geschrieben von: Allberto
Datum: 04.05.21 21:05
Die bestehende Straßenbahnstrecke könnte die Ruhrbahn tatsächlich schon heute, ohne Baumaßnahmen, für eine Linie von der Schweriner Straße über Berliner Platz zum Rathaus und z. B. zum Betriebshof Stadtmitte nutzen. Außerhalb der HVZ sind im Tunnel auch noch Kapazitäten frei (wenn die Verstärker aus Frintrop nicht fahren).Bahn4Future@eclipso.de schrieb:
Zitat:Es steht allerdings zu befürchten, dass sich die Nutzung der Betriebsstrecke nicht so dringend aufgedrängt hat, dass dort allzu schnell etwas passieren würde.Lustigerweise steht im Fall der Strecke nach Haarzopf sogar noch ein Großteil der Straßenbahninfrastruktur als Betriebsstrecke zur Verfügung. Die Buslinie 196 fährt fast 2 Kilometer auf Straßenbahngleisen und endet an der Stelle wo die Gleise in den Betriebshof führen. Selbst wenn man sich für Haarzopf für eine Stadtbahnverlängerung entscheidet könnte man wenigstens die bestehende Strecke als Straßenbahn fahren. Eine Straßenbahnlinie von Borbeck über Bergeborbeck zum Betriebshof Schweriner Straße würde den Tunnel nicht zusätzlich belasten und wäre daher nicht auf eine vorherige Fertigstellung der oberirdischen Innenstadtstrecke angewiesen.
Sicherlich gibt es die, genauso wie es im linken Lager auch eher pro-Auto-Stimmen gibt (die Oberhausener Linken waren damals mit dafür verantwortlich, dass die 105-Verlängerung bislang scheiterte).[...]
Und es gibt in der CDU-Ratsfraktion auch durchaus pro-ÖPNV eingestellte Leute, weswegen ich das auch nicht für aussichtslos halte.
Allerdings sollte man dafür vielleicht auch in der Stadt wohnen, die man mit Projekten beglücken möchte. Was ich aber bei beiden, die hier in der letzten Zeit mit allerhand, aus meiner Sicht komischen, Projekten um die Ecke kamen, entweder ausschließen kann oder ausschließen möchte.
geschrieben von: Früherwarallesbesser
Datum: 05.05.21 00:38
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 05.05.21 10:19
Das kommt zumindest in Bezug auf Kray nicht hin. Diese Strecke war als Stadtbahnstrecke (Kommunale Ergänzungsstrecke) in der Stadtbahnplanung vorgesehen.Das Ziel war die Äste loszuwerden, deren Umbau auf Normalspur nicht sinnvoll gewesen wäre, wir reden hier von einer Zeit in der immer noch die komplette Umspung mit Umbau auf Stadtbahn vorgesehen war.
geschrieben von: Lukas Gremer
Datum: 06.05.21 00:54
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 06.05.21 08:03
Mag sein, dass in den 1960ern die Stadtbahn nach Kray noch geplant war, in den 1980ern und 90er hatten sich aber die Rahmenbedingungen gändert.
Unter diesen neuen Umständen hätten die zuständigen Planer wohl eher von einer Realisierung dieser Strecke abgesehen, auch wenn sie ursprünglich vorgesehen war.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 06.05.21 10:07
Stuttgart hat doch ebenfalls kein Stadtbahnnetz in dem Sinne, wie es für die Stadtbahn Rhein-Ruhr geplant war (Symbiose aus U-Bahn und S-Bahn), aufgebaut. Stuttgart hat ein Stadtbahn-Mischsystem à la Hannover. Ein Stadtbahnnetz Rhein-Ruhr hat einen ganz anderen Anspruch gehabt, das war der Wille zum kompletten Neuaufbau eines Schnellbahnnetzes, und nicht nur eine Umstellung von der Straßenbahn ausgehend.Naja, andererseits wurden viele Planungen am Ende auch wieder abgeändert.
So sollte die U-Bahn Nordstrecke den ursprünglichen Plänen zufolge ziemlich exakt unterhalb der Altenessener Str. verlaufen, also dort, wo heute die 108 fährt.
Realisiert wurde am Ende bekanntlich die Führung über Universität und Bäuminghausstraße.
Spielen wir mal rein theoretisch das fiktive Szenario durch, Essen hätte wie Stuttgart die Umstellung auf Stadtbahnbetrieb konsequent weiterverfolgt.
[…]
Gruß,
Lukas
geschrieben von: Ruhri
Datum: 06.05.21 10:19
Stuttgart hat doch ebenfalls kein Stadtbahnnetz in dem Sinne, wie es für die Stadtbahn Rhein-Ruhr geplant war (Symbiose aus U-Bahn und S-Bahn), aufgebaut. Stuttgart hat ein Stadtbahn-Mischsystem à la Hannover. Ein Stadtbahnnetz Rhein-Ruhr hat einen ganz anderen Anspruch gehabt, das war der Wille zum kompletten Neuaufbau eines Schnellbahnnetzes, und nicht nur eine Umstellung von der Straßenbahn ausgehend.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 06.05.21 10:36
geschrieben von: Ruhri
Datum: 06.05.21 11:10
Nur das zwei der drei Düsseldorfer Teilnetze deinen hohen Ansprüchen eher nicht genüge tun können, ebenso wie die letzten beiden Dortmunder Linien. Und gerade in Dortmund fällt auf: Wer am Stadtrand wohnt, ist und bleibt oftmals abgehängt. Außer nach Lünen-Brambauer kommt aber ja auch nirgendwo anders hin, denn die Dortmunder Bahnen bleiben sonst alle im Stadtgebiet.Wir sind ja nun in der Vergangenheit unterwegs gewesen und da war das, was geplant war, in Rhein-Ruhr etwas ganz anderes. Stuttgart hatte ursprünglich eine U-Bahnplanung für den Stadtverkehr, Rhein-Ruhr eine Stadtbahnplanung für den Stadt- und städteverbindenden Verkehr. Beide hatten also Schnellbahnplanungen und sind dann unsanft gelandet.
Wenn man heute vergleicht, hängt es vom jeweiligen Teilnetz im Bereich Rhein-Ruhr ab, das man mit Stuttgart vergleicht, denn ein Gesamtnetz ist ja nicht entstanden: Dortmund oder Düsseldorf würde ich nicht als schlechter als Stuttgart ansehen.
"Ein Stadtbahnnetz Rhein-Ruhr hat einen ganz anderen Anspruch gehabt, das war der Wille zum kompletten Neuaufbau eines Schnellbahnnetzes, und nicht nur eine Umstellung von der Straßenbahn ausgehend."
Und an genau dieser Hybris ist das Netz auch gescheitert.
Zudem hat die Arroganz der Planer der Region ohne jede Not noch das Problem hinterlassen, dass man trotz gleicher Spurweite und Wagentype nicht zwischen E und DU durchfahren kann. Auf so einen Unfug muss man erst mal kommen.
Viele Grüße
Matthias
Eine vollständig umgebaute 901 wäre mit der U18 auch wieder kompatibel gewesen, wobei die beiden Linien noch nie mit den gleichen Fahrzeugen gefahren sind. Aber klar, auch die B-Wagen von Rheinbahn, DVG und DSW21 und die von Ruhrbahn und Bogestra können nicht mal so eben auf den Rillenschienen der jeweils anderen Betriebe fahren."Ein Stadtbahnnetz Rhein-Ruhr hat einen ganz anderen Anspruch gehabt, das war der Wille zum kompletten Neuaufbau eines Schnellbahnnetzes, und nicht nur eine Umstellung von der Straßenbahn ausgehend."
Und an genau dieser Hybris ist das Netz auch gescheitert.
Zudem hat die Arroganz der Planer der Region ohne jede Not noch das Problem hinterlassen, dass man trotz gleicher Spurweite und Wagentype nicht zwischen E und DU durchfahren kann. Auf so einen Unfug muss man erst mal kommen.
Viele Grüße
Matthias
Vielleicht wollte man sich die Möglichkeit offenhalten, Eisenbahngleise zu nutzen. Wie auch immer, wäre die Strecke der 901 so umgebaut worden, dass alle Stationen Hochbahnsteige hätten und es keine Rillenschienen mehr gäbe, wäre ja alles zu verbinden. (Ohne Hochbahnsteige ginge es natürlich auch, aber dann nur mit "Lösungen" wie geteilten Bahnsteigen oder dem Provisorium Klapptrittstufen.)Und genau das ist der Wahnsinn:
Da haben hochbezahlte Fachleute auf der Ebene technischer Details im völligen Windschatten der öffentlichen Wahrnehmung und demokratischer Kontrolle ohne jede Not vollkommen neue Inkompatibilitäten geschaffen (U18, 901 und 903 sollten eigentlich zu einer neuen Stadtbahnlinie Essen - Dinslaken mit B-Wagen werden, die denn auch von allen drei Betrieben entlang der Strecke beschafft worden sind).
Da Castrop-Rauxel schon in den Siebzigern mangels Geld aus der Stadtbahnnummer ausgestiegen und es in Bochum bei einem Inselbetrieb geblieben ist, hat sich das Problem des Übergangs zum Dortmunder Regelspurnetz einfach nie gestellt.
Viele Grüße
Matthias
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