geschrieben von: Bahn4Future@eclipso.de
Datum: 03.05.21 16:06
geschrieben von: Ruhri
Datum: 03.05.21 16:42
Es gibt da in der Tat ein Dokument, dass die Wiedererrichtung der Straßenbahn vorsieht im Falle eines Scheiterns des Spurbusexperiments. Ob sich daraus aber die Möglichkeit ergibt, auf dem Klageweg eine Baumaßnahme durchzusetzen? Vermutlich eher nicht, und ein möglicher Kläger müsste wohl erst einmal triftige Gründe anführen, wieso er so eine Klage überhaupt anstrengen dürfte.So wie ich das verstanden habe wurde zur Einführung des Duo Spurbusses in Essen versprochen die Spurbusstrecken wieder zu Straßenbahnstrecken umzubauen, wenn das System Spurbus scheitern wollte. Der Spurbus war ja ein Modellprojekt und im Rahmen solcher Modellprojekte gibt es ja gesonderte Regel für den Fall, dass sich das getestete Verkehrsmittel nicht bewährt.
Die Spurbusstrecke nach Essen Kray ist noch per Spurbus in Betrieb und wird das auch erstmal bleiben, die beiden anderen Spurbusstrecken nach Haarzopf und zum S-Bahn Haltepunkt Essen Stadtwald sind jedoch bereits aufgegeben, womit das Versprechen eigentlich fällig wird. In dem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, ob es irgendwie möglich wäre das Versprechen einzuklagen, damit diese beiden Straßenbahnstrecken wiederhergestellt werden müssen.
Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz macht so ein bisschen Hoffnung, dass sich das ein oder andere was die Politik nicht freiwillig einhalten will evtl über Gerichte erzwingen lässt.
geschrieben von: Christoph Zimmermann
Datum: 03.05.21 16:51
So weit ich weiss bezieht es sich nur auf die Krayer Strecke und hat auch kaum eine Verbindlichkeit. (Es müsste eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage sein.)Es gibt da in der Tat ein Dokument, dass die Wiedererrichtung der Straßenbahn vorsieht im Falle eines Scheiterns des Spurbusexperiments.
geschrieben von: Bahn4Future@eclipso.de
Datum: 03.05.21 17:01
Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde mit Klimaschutz begründet, man könnte so eine Klage doch genauso begründen, die Verkehrswende ist schließlich ein Teil des Klimaschutzes.Bahn4Future@eclipso.de schrieb:Es gibt da in der Tat ein Dokument, dass die Wiedererrichtung der Straßenbahn vorsieht im Falle eines Scheiterns des Spurbusexperiments. Ob sich daraus aber die Möglichkeit ergibt, auf dem Klageweg eine Baumaßnahme durchzusetzen? Vermutlich eher nicht, und ein möglicher Kläger müsste wohl erst einmal triftige Gründe anführen, wieso er so eine Klage überhaupt anstrengen dürfte.So wie ich das verstanden habe wurde zur Einführung des Duo Spurbusses in Essen versprochen die Spurbusstrecken wieder zu Straßenbahnstrecken umzubauen, wenn das System Spurbus scheitern wollte. Der Spurbus war ja ein Modellprojekt und im Rahmen solcher Modellprojekte gibt es ja gesonderte Regel für den Fall, dass sich das getestete Verkehrsmittel nicht bewährt.
Die Spurbusstrecke nach Essen Kray ist noch per Spurbus in Betrieb und wird das auch erstmal bleiben, die beiden anderen Spurbusstrecken nach Haarzopf und zum S-Bahn Haltepunkt Essen Stadtwald sind jedoch bereits aufgegeben, womit das Versprechen eigentlich fällig wird. In dem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, ob es irgendwie möglich wäre das Versprechen einzuklagen, damit diese beiden Straßenbahnstrecken wiederhergestellt werden müssen.
Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz macht so ein bisschen Hoffnung, dass sich das ein oder andere was die Politik nicht freiwillig einhalten will evtl über Gerichte erzwingen lässt.
geschrieben von: ingo st.
Datum: 03.05.21 18:15
geschrieben von: hubertat
Datum: 03.05.21 19:32
geschrieben von: X73900
Datum: 03.05.21 19:33
Ein politisches Versprechen kannst Du nicht einklagen. Du kannst nur den Politiker, der sein Versprechen nicht eingehalten hat, nicht wieder wählen (falls er noch im Amt ist) und dafür jemand wählen, der Dein Ziel umsetzen will. Oder selbst kandidieren, falls es so jemand nicht gibt.So wie ich das verstanden habe wurde zur Einführung des Duo Spurbusses in Essen versprochen die Spurbusstrecken wieder zu Straßenbahnstrecken umzubauen, wenn das System Spurbus scheitern wollte. [...] In dem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, ob es irgendwie möglich wäre das Versprechen einzuklagen, damit diese beiden Straßenbahnstrecken wiederhergestellt werden müssen.
geschrieben von: Bahn4Future@eclipso.de
Datum: 03.05.21 20:04
Naja mir geht es hier nicht um die Strecke nach Kray, die ja weiterhin als Spurbus in Betrieb ist sondern um die Strecken, die durch das Spurbusexperimente und dessen Scheitern zu reinen Busstrecken wurden, anders als bei der Strecke nach Kray gibt es da keinerlei Bemühungen auf eine Reaktivierung, obwohl von der Strecke nach Haarzopf sogar noch ein großer Teil als Betriebsstrecke vorhanden ist.Warum den Klageweg gehen und nicht einmal das Hirn einschalten und die Straßenbahn nach Kray mit Optionen für Verlängerungen darüber hinaus umsetzen?
Der Wind ist gerade günstig in Essen (Bahnhofstangente) und die Wiedereinführung der Tram auf diesem Abschnitt wäre ein absoluter Qualitätssprung. Die - angeblich - bestehenden rechtlichen bestehenden Probleme sind sicherlich zu überwinden (notfalls wird man dort halt mit Supercaps o. ä. fahren), nur braucht es jetzt den politischen Willen der Essener Regierenden.
W.
geschrieben von: Bahn4Future@eclipso.de
Datum: 03.05.21 20:14
Es gibt aber einen Unterschied zwischen einem Wahlversprechen und einer Vereinbarung, die im Rahmen eines Modellprojektes getroffen wurde. Ein Modellprojekt ist letztendlich ein Versuchsbetrieb eines nicht erprobten Systems mit unklarem Ausgang, da muss es doch irgendwelche Absicherungen geben, damit der vorherige Zustand im Fall des Scheitern wiedergestellt wird.Ein politisches Versprechen kannst Du nicht einklagen. Du kannst nur den Politiker, der sein Versprechen nicht eingehalten hat, nicht wieder wählen (falls er noch im Amt ist) und dafür jemand wählen, der Dein Ziel umsetzen will. Oder selbst kandidieren, falls es so jemand nicht gibt.
Wenn jedes politische Versprechen für alle Zeiten einklagbar umgesetzt werden müsste, würde das die Demokratie und den Fortschritt völlig aushebeln. Wer weiß, was schon alles mal versprochen wurde. Vielleicht hat ja ein früherer OB von Essen im 19. Jahrhundert versprochen, dass das neumodische Teufelszeug Straßenbahn nie nach Essen kommen wird...
Gruß
X73900
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 03.05.21 20:34
Es gibt aber einen Unterschied zwischen einem Wahlversprechen und einer Vereinbarung, die im Rahmen eines Modellprojektes getroffen wurde. Ein Modellprojekt ist letztendlich ein Versuchsbetrieb eines nicht erprobten Systems mit unklarem Ausgang, da muss es doch irgendwelche Absicherungen geben, damit der vorherige Zustand im Fall des Scheitern wiedergestellt wird.
Wenn man schon bestehende öffentliche Infrastruktur als Versuchskaninchen umbaut kann man doch wohl verlangen, dass man hinterher nicht mit überhaupt keiner Infrastruktur mehr dasteht, genau das ist aber im Falle der Strecken zum S-Bahn Haltepunkt Essen Stadtwald und nach Haarzopf passiert.
geschrieben von: Bahn4Future@eclipso.de
Datum: 03.05.21 21:07
Das Ziel war die Äste loszuwerden, deren Umbau auf Normalspur nicht sinnvoll gewesen wäre, wir reden hier von einer Zeit in der immer noch die komplette Umspung mit Umbau auf Stadtbahn vorgesehen war.Du übersiehst bei Deiner Argumentation, dass der Spurbus kein Versuchsbetrieb war, bei dem man Straßenbahninfrastruktur versuchsweise zweckentfremden musste, sondern dass die Beseitigung der Straßenbahn das Ziel war. Man hätte durchaus auch andere Versuchsstrecken finden können, wollte man aber gar nicht. Das Versprechen mit der Wiederherstellung wurde nur gegeben, weil es eh nicht wirksam einzufordern ist.
geschrieben von: Sebastian Woelk
Datum: 04.05.21 01:02
Das Ziel war die Äste loszuwerden, deren Umbau auf Normalspur nicht sinnvoll gewesen wäre, wir reden hier von einer Zeit in der immer noch die komplette Umspung mit Umbau auf Stadtbahn vorgesehen war.
Mit dem jüngsten Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dass Zusagen im Bezug zum Klimaschutz eben doch eingefordert werden können, sollte man einfach mal prüfen ob sich nicht auch solche Zusagen einfordern lassen. Ich meine damit jetzt nicht sofort anzufangen zu klagen, sondern wirklich nur eine Prüfung ob und unter welchen Bedingungen eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte.
Wenn ein solches Dokument wirklich eine Antwort der Bundesregierung gewesen ist wäre es unter Umständen sogar möglich die Kosten auf den Bund abzuwälzen, vielleicht könnte Essen sich seine Straßenbahnstrecken zum Nulltarif reaktivieren lassen, dann könnte man es nämlich auch parallel zu dem eindeutig wichtigeren Neubau der oberirdischen Anbindung des Hauptbahnhofes tun.
geschrieben von: sepruecom
Datum: 04.05.21 08:55
geschrieben von: Bahn4Future@eclipso.de
Datum: 04.05.21 13:35
Wenn ich mir die Krayer Strecke so anschaue bekäme man Gleis und Oberleitung wahrscheinlich sogar zusätzlich zum Betonfahrweg da rein. Die Straßenbahn könnte bis Kray fahren und die neu angeschafften Spurbusse als Schnellbuslinie über den Kray Süd nach Wattenscheid, damit die Anwohner in dessen Einzugsgebiet auch weiterhin schnell in beide Richtungen kommen, wenn der Haltepunkt wegen dem RRX Ausbau nicht mehr bedient wird.Du hast es oben gelesen: Das "Versprechen" hat es nur für die Krayer Strecke gegeben, und dort fährt der Spurbus ja noch. Meines Wissens plant die Stadt durchaus den Umbau auf Straßenbahnbetrieb, aber das ist eine größere Maßnahme. Die Bahnsteige sind beispielweise zurzeit nicht barrierefrei, und das sollen sie zukünftig natürlich werden.
Lustigerweise steht im Fall der Strecke nach Haarzopf sogar noch ein Großteil der Straßenbahninfrastruktur als Betriebsstrecke zur Verfügung. Die Buslinie 196 fährt fast 2 Kilometer auf Straßenbahngleisen und endet an der Stelle wo die Gleise in den Betriebshof führen. Selbst wenn man sich für Haarzopf für eine Stadtbahnverlängerung entscheidet könnte man wenigstens die bestehende Strecke als Straßenbahn fahren. Eine Straßenbahnlinie von Borbeck über Bergeborbeck zum Betriebshof Schweriner Straße würde den Tunnel nicht zusätzlich belasten und wäre daher nicht auf eine vorherige Fertigstellung der oberirdischen Innenstadtstrecke angewiesen.Was die bereits aufgegebenen Spurbusstrecken angeht, so steht natürlich Infrastruktur zur Verfügung, denn es gibt Straßen, auf denen Busse fahren können. Die Stadt Essen hat aber ein natürliches Interesse an der Abnutzung, weil sie Schäden durch die Busse ihrer eigenen Verkehrsgesellschaft selbstverständlich irgendwann reparieren muss.
Diese bräuchte es aber um die Stilllegungssünden der Vergangenheit endlich mal großflächig und vor allem in angemessenen Zeiträumen aufzuarbeiten. Wenn ich manchmal Zeitangaben wie 2040 oder 2050 höre könnte ich kotzen, es muss jetzt passieren, in diesem Jahrzehnt. Ich möchte an der Stelle daran erinnern, dass ich weit weniger radikal an die Sache ran gehe, als Teile der Grünen, wo teilweise absichtliche Einschränkungen des Autoverkehrs gefordert werden. So etwas fordere ich bewusst nicht, es geht mir nur darum, dass es für Reaktivierungen und Ersatzneubauten für 1-2 Jahrzehnte Aufbauhilfen und Bürokratieerleichterungen gibt.Eine "Vollkaskomentalität" gibt es aber nicht, denn eine neue Strecke in Haarzopf oder Stadtwald müsste wie alle anderen beantragt, bewertet und ggf. gefördert werden.
geschrieben von: Lok35
Datum: 04.05.21 13:42
geschrieben von: Lukas Gremer
Datum: 04.05.21 14:29
geschrieben von: Ruhri
Datum: 04.05.21 14:29
Wenn ich mir die Krayer Strecke so anschaue bekäme man Gleis und Oberleitung wahrscheinlich sogar zusätzlich zum Betonfahrweg da rein. Die Straßenbahn könnte bis Kray fahren und die neu angeschafften Spurbusse als Schnellbuslinie über den Kray Süd nach Wattenscheid, damit die Anwohner in dessen Einzugsgebiet auch weiterhin schnell in beide Richtungen kommen, wenn der Haltepunkt wegen dem RRX Ausbau nicht mehr bedient wird.
Lustigerweise steht im Fall der Strecke nach Haarzopf sogar noch ein Großteil der Straßenbahninfrastruktur als Betriebsstrecke zur Verfügung. Die Buslinie 196 fährt fast 2 Kilometer auf Straßenbahngleisen und endet an der Stelle wo die Gleise in den Betriebshof führen. Selbst wenn man sich für Haarzopf für eine Stadtbahnverlängerung entscheidet könnte man wenigstens die bestehende Strecke als Straßenbahn fahren. Eine Straßenbahnlinie von Borbeck über Bergeborbeck zum Betriebshof Schweriner Straße würde den Tunnel nicht zusätzlich belasten und wäre daher nicht auf eine vorherige Fertigstellung der oberirdischen Innenstadtstrecke angewiesen.
Diese bräuchte es aber um die Stilllegungssünden der Vergangenheit endlich mal großflächig und vor allem in angemessenen Zeiträumen aufzuarbeiten. Wenn ich manchmal Zeitangaben wie 2040 oder 2050 höre könnte ich kotzen, es muss jetzt passieren, in diesem Jahrzehnt. Ich möchte an der Stelle daran erinnern, dass ich weit weniger radikal an die Sache ran gehe, als Teile der Grünen, wo teilweise absichtliche Einschränkungen des Autoverkehrs gefordert werden. So etwas fordere ich bewusst nicht, es geht mir nur darum, dass es für Reaktivierungen und Ersatzneubauten für 1-2 Jahrzehnte Aufbauhilfen und Bürokratieerleichterungen gibt.
Es gibt so viele stillgelegte Strecken und Netze, die sich in Betrieb, Erhaltung und Erneuerung volkswirtschaftlich lohnen würden, wenn man sie nicht abgebaut hätte, die aber an hohen Wiederaufbaukosten entweder scheitern oder auf irgendwann verschoben werden.
Dieses Dokument ist ein Erlass des seinerzeitigen Bundesverkehrsministers Dr.Dollinger (CSU), der eine Rückkehr der Stadtbahn nach Beendigung des Spurbusversuchs einforderte. Schon Anfang der Achtziger war nämlich klar, dass der Spurbus keine Bedeutung im deutschen ÖPNV erlangen würde.Es gibt da in der Tat ein Dokument, dass die Wiedererrichtung der Straßenbahn vorsieht im Falle eines Scheiterns des Spurbusexperiments. Ob sich daraus aber die Möglichkeit ergibt, auf dem Klageweg eine Baumaßnahme durchzusetzen? Vermutlich eher nicht, und ein möglicher Kläger müsste wohl erst einmal triftige Gründe anführen, wieso er so eine Klage überhaupt anstrengen dürfte.
geschrieben von: Matthias.Vollstedt
Datum: 04.05.21 15:25
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