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 05 - Straßenbahn-Forum 

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So wie ich das verstanden habe wurde zur Einführung des Duo Spurbusses in Essen versprochen die Spurbusstrecken wieder zu Straßenbahnstrecken umzubauen, wenn das System Spurbus scheitern wollte. Der Spurbus war ja ein Modellprojekt und im Rahmen solcher Modellprojekte gibt es ja gesonderte Regel für den Fall, dass sich das getestete Verkehrsmittel nicht bewährt.

Die Spurbusstrecke nach Essen Kray ist noch per Spurbus in Betrieb und wird das auch erstmal bleiben, die beiden anderen Spurbusstrecken nach Haarzopf und zum S-Bahn Haltepunkt Essen Stadtwald sind jedoch bereits aufgegeben, womit das Versprechen eigentlich fällig wird. In dem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, ob es irgendwie möglich wäre das Versprechen einzuklagen, damit diese beiden Straßenbahnstrecken wiederhergestellt werden müssen.

Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz macht so ein bisschen Hoffnung, dass sich das ein oder andere was die Politik nicht freiwillig einhalten will evtl über Gerichte erzwingen lässt.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:05:03:16:08:34.
Bahn4Future@eclipso.de schrieb:
So wie ich das verstanden habe wurde zur Einführung des Duo Spurbusses in Essen versprochen die Spurbusstrecken wieder zu Straßenbahnstrecken umzubauen, wenn das System Spurbus scheitern wollte. Der Spurbus war ja ein Modellprojekt und im Rahmen solcher Modellprojekte gibt es ja gesonderte Regel für den Fall, dass sich das getestete Verkehrsmittel nicht bewährt.

Die Spurbusstrecke nach Essen Kray ist noch per Spurbus in Betrieb und wird das auch erstmal bleiben, die beiden anderen Spurbusstrecken nach Haarzopf und zum S-Bahn Haltepunkt Essen Stadtwald sind jedoch bereits aufgegeben, womit das Versprechen eigentlich fällig wird. In dem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, ob es irgendwie möglich wäre das Versprechen einzuklagen, damit diese beiden Straßenbahnstrecken wiederhergestellt werden müssen.

Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz macht so ein bisschen Hoffnung, dass sich das ein oder andere was die Politik nicht freiwillig einhalten will evtl über Gerichte erzwingen lässt.
Es gibt da in der Tat ein Dokument, dass die Wiedererrichtung der Straßenbahn vorsieht im Falle eines Scheiterns des Spurbusexperiments. Ob sich daraus aber die Möglichkeit ergibt, auf dem Klageweg eine Baumaßnahme durchzusetzen? Vermutlich eher nicht, und ein möglicher Kläger müsste wohl erst einmal triftige Gründe anführen, wieso er so eine Klage überhaupt anstrengen dürfte.
Ruhri schrieb:
Es gibt da in der Tat ein Dokument, dass die Wiedererrichtung der Straßenbahn vorsieht im Falle eines Scheiterns des Spurbusexperiments.
So weit ich weiss bezieht es sich nur auf die Krayer Strecke und hat auch kaum eine Verbindlichkeit. (Es müsste eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage sein.)

Die Strecke auf der Wittenbergstr. ist im Übrigen auch nicht wegen des Busbetriebes eingestellt worden und bei der Haarzopfer Strecke steckte der Teufel auf der inzwischen anachronistischen Führung über die Humboldtstraße.

Grüße

-chriz

--
Rückfragen ersparst du dir oft viel, nennst du sofort dein Reiseziel.
Ruhri schrieb:
Bahn4Future@eclipso.de schrieb:
So wie ich das verstanden habe wurde zur Einführung des Duo Spurbusses in Essen versprochen die Spurbusstrecken wieder zu Straßenbahnstrecken umzubauen, wenn das System Spurbus scheitern wollte. Der Spurbus war ja ein Modellprojekt und im Rahmen solcher Modellprojekte gibt es ja gesonderte Regel für den Fall, dass sich das getestete Verkehrsmittel nicht bewährt.

Die Spurbusstrecke nach Essen Kray ist noch per Spurbus in Betrieb und wird das auch erstmal bleiben, die beiden anderen Spurbusstrecken nach Haarzopf und zum S-Bahn Haltepunkt Essen Stadtwald sind jedoch bereits aufgegeben, womit das Versprechen eigentlich fällig wird. In dem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, ob es irgendwie möglich wäre das Versprechen einzuklagen, damit diese beiden Straßenbahnstrecken wiederhergestellt werden müssen.

Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz macht so ein bisschen Hoffnung, dass sich das ein oder andere was die Politik nicht freiwillig einhalten will evtl über Gerichte erzwingen lässt.
Es gibt da in der Tat ein Dokument, dass die Wiedererrichtung der Straßenbahn vorsieht im Falle eines Scheiterns des Spurbusexperiments. Ob sich daraus aber die Möglichkeit ergibt, auf dem Klageweg eine Baumaßnahme durchzusetzen? Vermutlich eher nicht, und ein möglicher Kläger müsste wohl erst einmal triftige Gründe anführen, wieso er so eine Klage überhaupt anstrengen dürfte.
Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde mit Klimaschutz begründet, man könnte so eine Klage doch genauso begründen, die Verkehrswende ist schließlich ein Teil des Klimaschutzes.
Die Frage wäre, ist ein Rückbau zur konzessionierten Strassenbahnstrecke oder ein Neubau mit notwendigem Planfeststellungsverfahren?
Das Hindernis ist doch die Strassenausbaurichtlinie für Autobahnen, die sich deutschlandweit für Ausbauoptionen und Sicherheitsabständen (für Gefahrgut) ein Anbauverbot festgeschrieben hat.
wegen Klimaschutz müßte man die Autobahninfrastruktur im Revier hinterfragen. RS1 aufstillgelegten Gütergleisen, statt Mehrfachstrassenspuren für Radfahrer reservieren.
Warum den Klageweg gehen und nicht einmal das Hirn einschalten und die Straßenbahn nach Kray mit Optionen für Verlängerungen darüber hinaus umsetzen?

Der Wind ist gerade günstig in Essen (Bahnhofstangente) und die Wiedereinführung der Tram auf diesem Abschnitt wäre ein absoluter Qualitätssprung. Die - angeblich - bestehenden rechtlichen bestehenden Probleme sind sicherlich zu überwinden (notfalls wird man dort halt mit Supercaps o. ä. fahren), nur braucht es jetzt den politischen Willen der Essener Regierenden.

W.
Bahn4Future@eclipso.de schrieb:
So wie ich das verstanden habe wurde zur Einführung des Duo Spurbusses in Essen versprochen die Spurbusstrecken wieder zu Straßenbahnstrecken umzubauen, wenn das System Spurbus scheitern wollte. [...] In dem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, ob es irgendwie möglich wäre das Versprechen einzuklagen, damit diese beiden Straßenbahnstrecken wiederhergestellt werden müssen.
Ein politisches Versprechen kannst Du nicht einklagen. Du kannst nur den Politiker, der sein Versprechen nicht eingehalten hat, nicht wieder wählen (falls er noch im Amt ist) und dafür jemand wählen, der Dein Ziel umsetzen will. Oder selbst kandidieren, falls es so jemand nicht gibt.

Wenn jedes politische Versprechen für alle Zeiten einklagbar umgesetzt werden müsste, würde das die Demokratie und den Fortschritt völlig aushebeln. Wer weiß, was schon alles mal versprochen wurde. Vielleicht hat ja ein früherer OB von Essen im 19. Jahrhundert versprochen, dass das neumodische Teufelszeug Straßenbahn nie nach Essen kommen wird...

Gruß
X73900
hubertat schrieb:
Warum den Klageweg gehen und nicht einmal das Hirn einschalten und die Straßenbahn nach Kray mit Optionen für Verlängerungen darüber hinaus umsetzen?

Der Wind ist gerade günstig in Essen (Bahnhofstangente) und die Wiedereinführung der Tram auf diesem Abschnitt wäre ein absoluter Qualitätssprung. Die - angeblich - bestehenden rechtlichen bestehenden Probleme sind sicherlich zu überwinden (notfalls wird man dort halt mit Supercaps o. ä. fahren), nur braucht es jetzt den politischen Willen der Essener Regierenden.

W.
Naja mir geht es hier nicht um die Strecke nach Kray, die ja weiterhin als Spurbus in Betrieb ist sondern um die Strecken, die durch das Spurbusexperimente und dessen Scheitern zu reinen Busstrecken wurden, anders als bei der Strecke nach Kray gibt es da keinerlei Bemühungen auf eine Reaktivierung, obwohl von der Strecke nach Haarzopf sogar noch ein großer Teil als Betriebsstrecke vorhanden ist.
X73900 schrieb:
Ein politisches Versprechen kannst Du nicht einklagen. Du kannst nur den Politiker, der sein Versprechen nicht eingehalten hat, nicht wieder wählen (falls er noch im Amt ist) und dafür jemand wählen, der Dein Ziel umsetzen will. Oder selbst kandidieren, falls es so jemand nicht gibt.

Wenn jedes politische Versprechen für alle Zeiten einklagbar umgesetzt werden müsste, würde das die Demokratie und den Fortschritt völlig aushebeln. Wer weiß, was schon alles mal versprochen wurde. Vielleicht hat ja ein früherer OB von Essen im 19. Jahrhundert versprochen, dass das neumodische Teufelszeug Straßenbahn nie nach Essen kommen wird...

Gruß
X73900
Es gibt aber einen Unterschied zwischen einem Wahlversprechen und einer Vereinbarung, die im Rahmen eines Modellprojektes getroffen wurde. Ein Modellprojekt ist letztendlich ein Versuchsbetrieb eines nicht erprobten Systems mit unklarem Ausgang, da muss es doch irgendwelche Absicherungen geben, damit der vorherige Zustand im Fall des Scheitern wiedergestellt wird.

Wenn man schon bestehende öffentliche Infrastruktur als Versuchskaninchen umbaut kann man doch wohl verlangen, dass man hinterher nicht mit überhaupt keiner Infrastruktur mehr dasteht, genau das ist aber im Falle der Strecken zum S-Bahn Haltepunkt Essen Stadtwald und nach Haarzopf passiert.
Bahn4Future@eclipso.de schrieb:
Es gibt aber einen Unterschied zwischen einem Wahlversprechen und einer Vereinbarung, die im Rahmen eines Modellprojektes getroffen wurde. Ein Modellprojekt ist letztendlich ein Versuchsbetrieb eines nicht erprobten Systems mit unklarem Ausgang, da muss es doch irgendwelche Absicherungen geben, damit der vorherige Zustand im Fall des Scheitern wiedergestellt wird.

Wenn man schon bestehende öffentliche Infrastruktur als Versuchskaninchen umbaut kann man doch wohl verlangen, dass man hinterher nicht mit überhaupt keiner Infrastruktur mehr dasteht, genau das ist aber im Falle der Strecken zum S-Bahn Haltepunkt Essen Stadtwald und nach Haarzopf passiert.

Du übersiehst bei Deiner Argumentation, dass der Spurbus kein Versuchsbetrieb war, bei dem man Straßenbahninfrastruktur versuchsweise zweckentfremden musste, sondern dass die Beseitigung der Straßenbahn das Ziel war. Man hätte durchaus auch andere Versuchsstrecken finden können, wollte man aber gar nicht. Das Versprechen mit der Wiederherstellung wurde nur gegeben, weil es eh nicht wirksam einzufordern ist.
kaufhalle schrieb:
Zitat:
Du übersiehst bei Deiner Argumentation, dass der Spurbus kein Versuchsbetrieb war, bei dem man Straßenbahninfrastruktur versuchsweise zweckentfremden musste, sondern dass die Beseitigung der Straßenbahn das Ziel war. Man hätte durchaus auch andere Versuchsstrecken finden können, wollte man aber gar nicht. Das Versprechen mit der Wiederherstellung wurde nur gegeben, weil es eh nicht wirksam einzufordern ist.
Das Ziel war die Äste loszuwerden, deren Umbau auf Normalspur nicht sinnvoll gewesen wäre, wir reden hier von einer Zeit in der immer noch die komplette Umspung mit Umbau auf Stadtbahn vorgesehen war.

Mit dem jüngsten Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dass Zusagen im Bezug zum Klimaschutz eben doch eingefordert werden können, sollte man einfach mal prüfen ob sich nicht auch solche Zusagen einfordern lassen. Ich meine damit jetzt nicht sofort anzufangen zu klagen, sondern wirklich nur eine Prüfung ob und unter welchen Bedingungen eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte.

Wenn ein solches Dokument wirklich eine Antwort der Bundesregierung gewesen ist wäre es unter Umständen sogar möglich die Kosten auf den Bund abzuwälzen, vielleicht könnte Essen sich seine Straßenbahnstrecken zum Nulltarif reaktivieren lassen, dann könnte man es nämlich auch parallel zu dem eindeutig wichtigeren Neubau der oberirdischen Anbindung des Hauptbahnhofes tun.
Moin,


bevor Du jetzt Deine ganze Ferienzeit damit verbringst, Dir den Kopf zu zerbrechen, schau mal in den Planfeststellungsbeschluss. Das was dort steht ist verbindlich. Dann prüfe mit Gesetzen und Vordnungen, diese können sich haben...

Achso, welche Ferien sind das eigentlich gerade? Oder ist das nur Die Zeit des Homeschoolings welche nicht zweckrichtig verwendet wird?


Viele Grüße
Sebastian Woelk

Neue Straßenbahngleise in Essen?

geschrieben von: Ruhri

Datum: 04.05.21 08:45

Bahn4Future@eclipso.de schrieb:
Das Ziel war die Äste loszuwerden, deren Umbau auf Normalspur nicht sinnvoll gewesen wäre, wir reden hier von einer Zeit in der immer noch die komplette Umspung mit Umbau auf Stadtbahn vorgesehen war.

Mit dem jüngsten Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dass Zusagen im Bezug zum Klimaschutz eben doch eingefordert werden können, sollte man einfach mal prüfen ob sich nicht auch solche Zusagen einfordern lassen. Ich meine damit jetzt nicht sofort anzufangen zu klagen, sondern wirklich nur eine Prüfung ob und unter welchen Bedingungen eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte.

Wenn ein solches Dokument wirklich eine Antwort der Bundesregierung gewesen ist wäre es unter Umständen sogar möglich die Kosten auf den Bund abzuwälzen, vielleicht könnte Essen sich seine Straßenbahnstrecken zum Nulltarif reaktivieren lassen, dann könnte man es nämlich auch parallel zu dem eindeutig wichtigeren Neubau der oberirdischen Anbindung des Hauptbahnhofes tun.

Du hast es oben gelesen: Das "Versprechen" hat es nur für die Krayer Strecke gegeben, und dort fährt der Spurbus ja noch. Meines Wissens plant die Stadt durchaus den Umbau auf Straßenbahnbetrieb, aber das ist eine größere Maßnahme. Die Bahnsteige sind beispielweise zurzeit nicht barrierefrei, und das sollen sie zukünftig natürlich werden.

Was die bereits aufgegebenen Spurbusstrecken angeht, so steht natürlich Infrastruktur zur Verfügung, denn es gibt Straßen, auf denen Busse fahren können. Die Stadt Essen hat aber ein natürliches Interesse an der Abnutzung, weil sie Schäden durch die Busse ihrer eigenen Verkehrsgesellschaft selbstverständlich irgendwann reparieren muss. Auch steht sie ganz klar in der Verantwortung, Kosten und Nutzen des derzeitigen Nahverkehrs ebenso wie dessen Alternativen abzuwägen. Solche Erwägungen können dann auch dazu führen, neue Strecken zu errichten. Eine "Vollkaskomentalität" gibt es aber nicht, denn eine neue Strecke in Haarzopf oder Stadtwald müsste wie alle anderen beantragt, bewertet und ggf. gefördert werden.
sag mal, hast du deine Schulzeit im Gulag verbracht oder wie? Keinerlei Freizeit, morgens bis abends kaserniert, und bei abweichenden Gedanken gabs Stromschläge?

Ich hatte jedenfalls auch während meiner Schulzeit die Zeit, mir über Krempel Gedanken zu machen (ob diese Gedanken realistisch waren, steht auf einem anderen Blatt).

Diese Sprüche mit "sind schon wieder Ferien" sagen mehr über den aus, der sie vorbringt, als jenen, an die sie gerichtet sind. Es gibt keine Antwortpflicht hier im Forum. Lass die Jugend an der Realität scheitern (oder auch erfolgreich sein), war zu meiner/unserer Zeit auch nicht anders...

Gruss, sepruecom

Aus einem sozialistischen System ein kapitalistisches zu machen, ist, wie aus einem Omelett ein intaktes Ei zu machen (Unbekannter Verfasser)

Der gescheiterte US-Präsidentschaftskandidat John McCain zu seiner Nachtruhe: Seit seiner Niederlage schlafe er wie ein Baby: "Zwei Stunden schlafen, aufwachen und heulen, zwei Stunden schlafen". Quelle
Ruhri schrieb:
Du hast es oben gelesen: Das "Versprechen" hat es nur für die Krayer Strecke gegeben, und dort fährt der Spurbus ja noch. Meines Wissens plant die Stadt durchaus den Umbau auf Straßenbahnbetrieb, aber das ist eine größere Maßnahme. Die Bahnsteige sind beispielweise zurzeit nicht barrierefrei, und das sollen sie zukünftig natürlich werden.
Wenn ich mir die Krayer Strecke so anschaue bekäme man Gleis und Oberleitung wahrscheinlich sogar zusätzlich zum Betonfahrweg da rein. Die Straßenbahn könnte bis Kray fahren und die neu angeschafften Spurbusse als Schnellbuslinie über den Kray Süd nach Wattenscheid, damit die Anwohner in dessen Einzugsgebiet auch weiterhin schnell in beide Richtungen kommen, wenn der Haltepunkt wegen dem RRX Ausbau nicht mehr bedient wird.

Zitat
Was die bereits aufgegebenen Spurbusstrecken angeht, so steht natürlich Infrastruktur zur Verfügung, denn es gibt Straßen, auf denen Busse fahren können. Die Stadt Essen hat aber ein natürliches Interesse an der Abnutzung, weil sie Schäden durch die Busse ihrer eigenen Verkehrsgesellschaft selbstverständlich irgendwann reparieren muss.
Lustigerweise steht im Fall der Strecke nach Haarzopf sogar noch ein Großteil der Straßenbahninfrastruktur als Betriebsstrecke zur Verfügung. Die Buslinie 196 fährt fast 2 Kilometer auf Straßenbahngleisen und endet an der Stelle wo die Gleise in den Betriebshof führen. Selbst wenn man sich für Haarzopf für eine Stadtbahnverlängerung entscheidet könnte man wenigstens die bestehende Strecke als Straßenbahn fahren. Eine Straßenbahnlinie von Borbeck über Bergeborbeck zum Betriebshof Schweriner Straße würde den Tunnel nicht zusätzlich belasten und wäre daher nicht auf eine vorherige Fertigstellung der oberirdischen Innenstadtstrecke angewiesen.

Zitat
Eine "Vollkaskomentalität" gibt es aber nicht, denn eine neue Strecke in Haarzopf oder Stadtwald müsste wie alle anderen beantragt, bewertet und ggf. gefördert werden.
Diese bräuchte es aber um die Stilllegungssünden der Vergangenheit endlich mal großflächig und vor allem in angemessenen Zeiträumen aufzuarbeiten. Wenn ich manchmal Zeitangaben wie 2040 oder 2050 höre könnte ich kotzen, es muss jetzt passieren, in diesem Jahrzehnt. Ich möchte an der Stelle daran erinnern, dass ich weit weniger radikal an die Sache ran gehe, als Teile der Grünen, wo teilweise absichtliche Einschränkungen des Autoverkehrs gefordert werden. So etwas fordere ich bewusst nicht, es geht mir nur darum, dass es für Reaktivierungen und Ersatzneubauten für 1-2 Jahrzehnte Aufbauhilfen und Bürokratieerleichterungen gibt.

Es gibt so viele stillgelegte Strecken und Netze, die sich in Betrieb, Erhaltung und Erneuerung volkswirtschaftlich lohnen würden, wenn man sie nicht abgebaut hätte, die aber an hohen Wiederaufbaukosten entweder scheitern oder auf irgendwann verschoben werden.
Dazu fehlt Essen das Geld...oder man hat es für andere Zwecke ausgegeben 42 Mio Bau für ein Fußballstadion..
Guten Tag,

um's vorwegzunehmen: Der Versuch, die Reaktivierung einer Straßenbahn nach Kray auf dem Rechtsweg einzuklagen dürfte auf eine ziemlich dünne Rechtsgrundlage stoßen.

Es ist zwar unter Umständen möglich, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Stadt Essen zu wenig für den Klimaschutz unternimmt und sie zu zwingen, mehr in Richtung Klimaschutz zu unternehmen.
Was die Stadt dann konkret machen würde, ist ihr aber freigestellt, solange es sichtbare Fortschritte gibt. D.h. eine solche Klage würde nicht automatisch dazu führen, dass die Krayer Strecke reaktiviert werden würde, sondern es wäre lediglich eine mögliche Handlungsoption.

Die Richter in Karlsruhe haben bei der FFF-Klage gegen die Bundesregierung ja auch nicht vorgeschrieben, welche Maßnahmen die Bundesregierung nun konkret ergreifen soll, sondern lediglich festgestellt, dass Merkel & Co. irgendetwas in der Richtung unternehmen müssen.

Selbst wenn eine solche Klage erfolgreich sein sollte, dürften deine Vorschläge anschließend auf wenig Gegenliebe bei Kommunalpolitikern stoßen, da sie dann aus Prinzip dir feindlich gegenüberstehen werden - alleine schon, um potenzielle Nachahmer abzuschrecken.

Anstatt also die Kapazitäten der ohnehin am Limit laufenden Gerichte mit solchen wenig erfolgversprechenden Verfahren zu belasten, bliebe dir noch ein anderer deutlich effektiverer Weg:
Die Gemeindeordung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt allen Bürgern grundsätzlich die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren zu initiieren. Dabei muss ein gewisser Prozentsatz der wahlberechtigten Bürger unterzeichen (ab 500.000 Einwohnern 3%, in Essen wären dies also 17.730 Unterzeichner) und es gibt gewisse Formalitäten zu beachten. Ist das Quorum erfüllt, muss der Stadtrat über dein Begehren abstimmen. Sprechen sich die Stadträte dagegen aus, wird zwangsweise ein Bürgerentscheid eingeleitet (was vergleichbar mit einer Wahl ist).

Diese Möglichkeit ist erstmal deutlich aufwändiger, da man auf Marktplätzen in Fußgängerzonen etc. präsent sein muss und mit den Bürgern reden muss. Allerdings ist so ein Vorgehen deutlich erfolgsversprechender, da - im Gegensatz zu Gerichtsklagen - die Kommunalpolitiker deutlich kooperativer an dich herangehen werden, vorallem wenn sie merken, dass dein Bürgerbegehren Erfolg hat. Schließlich wollen sie wiedergewählt werden, und ein erfolgreicher Bürgerentscheid ist in der Regel eine Blamage für die Stadtfürsten.

In Essen gab es so ein Bügerbegehren, u.a. 2019 vor dem Umbau des Bahnhofes in Kupferdreh (durch die baubedingte Sperrung der P+R-Parkplätze am S-Bhf. sollte befristet Parken auf dem Kupferdreher Markt erlaubt werden), allerdings scheiterte dies damals am zuständigen Quorum von 15%.

Also: Informieren und Unterschriften sammeln anstatt bei DSO darüber zu diskutieren!

Gruß,
Lukas
Bahn4Future@eclipso.de schrieb:
Wenn ich mir die Krayer Strecke so anschaue bekäme man Gleis und Oberleitung wahrscheinlich sogar zusätzlich zum Betonfahrweg da rein. Die Straßenbahn könnte bis Kray fahren und die neu angeschafften Spurbusse als Schnellbuslinie über den Kray Süd nach Wattenscheid, damit die Anwohner in dessen Einzugsgebiet auch weiterhin schnell in beide Richtungen kommen, wenn der Haltepunkt wegen dem RRX Ausbau nicht mehr bedient wird.

Eine Doppelnutzung? Nun ja, möglich - aber teuer. Die Spurbustrasse ist wartungsintensiv, der ursprüngliche Hersteller aber längst vom Markt verschwunden. Soweit ich das verstanden habe, fährt der Spurbus eigentlich nur noch Straßenbahnvorlaufverkehr, bis man die Strecke umgebaut bekommt.

Zitat:
Lustigerweise steht im Fall der Strecke nach Haarzopf sogar noch ein Großteil der Straßenbahninfrastruktur als Betriebsstrecke zur Verfügung. Die Buslinie 196 fährt fast 2 Kilometer auf Straßenbahngleisen und endet an der Stelle wo die Gleise in den Betriebshof führen. Selbst wenn man sich für Haarzopf für eine Stadtbahnverlängerung entscheidet könnte man wenigstens die bestehende Strecke als Straßenbahn fahren. Eine Straßenbahnlinie von Borbeck über Bergeborbeck zum Betriebshof Schweriner Straße würde den Tunnel nicht zusätzlich belasten und wäre daher nicht auf eine vorherige Fertigstellung der oberirdischen Innenstadtstrecke angewiesen.

Es steht allerdings zu befürchten, dass sich die Nutzung der Betriebsstrecke nicht so dringend aufgedrängt hat, dass dort allzu schnell etwas passieren würde.

Zitat:
Diese bräuchte es aber um die Stilllegungssünden der Vergangenheit endlich mal großflächig und vor allem in angemessenen Zeiträumen aufzuarbeiten. Wenn ich manchmal Zeitangaben wie 2040 oder 2050 höre könnte ich kotzen, es muss jetzt passieren, in diesem Jahrzehnt. Ich möchte an der Stelle daran erinnern, dass ich weit weniger radikal an die Sache ran gehe, als Teile der Grünen, wo teilweise absichtliche Einschränkungen des Autoverkehrs gefordert werden. So etwas fordere ich bewusst nicht, es geht mir nur darum, dass es für Reaktivierungen und Ersatzneubauten für 1-2 Jahrzehnte Aufbauhilfen und Bürokratieerleichterungen gibt.

Es gibt so viele stillgelegte Strecken und Netze, die sich in Betrieb, Erhaltung und Erneuerung volkswirtschaftlich lohnen würden, wenn man sie nicht abgebaut hätte, die aber an hohen Wiederaufbaukosten entweder scheitern oder auf irgendwann verschoben werden.

Da müsstest du schon ganz andere und ziemlich dicke Bretter bohren. Die "große Politik" müsste dazu Geld in die Hand nehmen. Dazu dürfte es unabdingbar sein, dass der nächste Bundesverkehrsminister nicht wieder so ein unfähiges CSU-Mitglied sein wird, dessen Hauptqualifikation darin besteht, möglichst viele Bundesmittel nach Bayern zu leiten. Den Gedanken sollte man sich beim nächsten Setzen seines Kreuzchens zur Bundestagswahl durch den Kopf gehen lassen.

[E] Erlass von BVM Dr.Dollinger

geschrieben von: Matthias.Vollstedt

Datum: 04.05.21 14:58


Es gibt da in der Tat ein Dokument, dass die Wiedererrichtung der Straßenbahn vorsieht im Falle eines Scheiterns des Spurbusexperiments. Ob sich daraus aber die Möglichkeit ergibt, auf dem Klageweg eine Baumaßnahme durchzusetzen? Vermutlich eher nicht, und ein möglicher Kläger müsste wohl erst einmal triftige Gründe anführen, wieso er so eine Klage überhaupt anstrengen dürfte.
Dieses Dokument ist ein Erlass des seinerzeitigen Bundesverkehrsministers Dr.Dollinger (CSU), der eine Rückkehr der Stadtbahn nach Beendigung des Spurbusversuchs einforderte. Schon Anfang der Achtziger war nämlich klar, dass der Spurbus keine Bedeutung im deutschen ÖPNV erlangen würde.
Dass Stadt und EVAG diesen Erlass offenkundig ignoriert haben (Die örtliche CDU schielt seit Jahren auf die Verwendung der Trasse zur Verbreiterung der A40), erzeugt aber nicht ohne Weiteres ein subjektiv-öffentliches Recht, das im Klagewege Erfolg verspräche.

Viele Grüße
Matthias
Du irrst, siehe hier:

[www.drehscheibe-online.de]

Ergänzende Info: Dr.Dollinger (CSU) war bis zum 11.03.1987 BVM

Grüße
Matthias



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:05:04:15:36:35.
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