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Seiten: 1 2 3 All Angemeldet: -
SES schrieb:
seku1886 schrieb:
Schnullibacke schrieb:
Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
Nach der vielen Polemik in den Beiträgen zuvor schreibt endlich mal einer den Sachverhalt richtig schreibt, danke.
Ich darf Deine Ausführungen noch ergänzen: Die oben genannte maximale Tragezeit darf höchsten in zwei Schichten nach einander erfolgen, danach mindestens einen Tag Ruhe und dann wieder zwei Schichten.

Und das ganze nach betriebsärztlicher Untersuchung!


Wer es nachlesen möchte, siehe hier Seite 147, Pkt 5.1.3: [publikationen.dguv.de]

Und ganz nebenbei, diese Regeln gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland während der Arbeitszeit, egal welche Firma.
Die 2. Sars-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, gültig ab 02.04.2021 ( [www.berlin.de] ) baut im § 4 völlig korrekt auf diese oben genannten Bestimmungen auf.
Dann hätte medizinisches Personal aber verdammt oft "Zwangsfrei" und wir würde nicht unter anderem über Fachkräftemangel im Bereich der Pflege reden. Bitte gehe in die Politik und bewirb dich als nächster Bundesminister für Gesundheit.
Was soll dieses Geschrei? Lies mal die Empfehlungen der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie die Stellungnahme des RKI zur Maskenfrage. Die FFP2-Maske stammt nicht aus dem medizinischen Bereich und ist auch noch nicht für Anwendungen im medizinischen Bereich geprüft worden.
Ich muß täglich, und das seit 40 Jahren, zur Ausübung meines Berufes eine medizinische Maske tragen, habe also durchaus Ahnung und Erfahrung. Und als Arbeitgeber muss ich sehr wohl den Arbeitsschutz für meine Mitarbeiter beachten. Mir wäre neu, dass bei Pflegepersonal etwas anderes gilt und der dortige Arbeitgeber Anweisungen zum Maskentragen gibt, die den berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen widersprechen. Handelt das Pflegepersonal jedoch gegen die Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers, so tut es das auf eigene Verantwortung.
Also, nicht so weit aus dem Fenster lehnen...
Schnullibacke schrieb:
SES schrieb:
seku1886 schrieb:
Schnullibacke schrieb:
Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
Nach der vielen Polemik in den Beiträgen zuvor schreibt endlich mal einer den Sachverhalt richtig schreibt, danke.
Ich darf Deine Ausführungen noch ergänzen: Die oben genannte maximale Tragezeit darf höchsten in zwei Schichten nach einander erfolgen, danach mindestens einen Tag Ruhe und dann wieder zwei Schichten.

Und das ganze nach betriebsärztlicher Untersuchung!


Wer es nachlesen möchte, siehe hier Seite 147, Pkt 5.1.3: [publikationen.dguv.de]

Und ganz nebenbei, diese Regeln gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland während der Arbeitszeit, egal welche Firma.
Die 2. Sars-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, gültig ab 02.04.2021 ( [www.berlin.de] ) baut im § 4 völlig korrekt auf diese oben genannten Bestimmungen auf.
Dann hätte medizinisches Personal aber verdammt oft "Zwangsfrei" und wir würde nicht unter anderem über Fachkräftemangel im Bereich der Pflege reden. Bitte gehe in die Politik und bewirb dich als nächster Bundesminister für Gesundheit.
Was soll dieses Geschrei? Lies mal die Empfehlungen der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie die Stellungnahme des RKI zur Maskenfrage. Die FFP2-Maske stammt nicht aus dem medizinischen Bereich und ist auch noch nicht für Anwendungen im medizinischen Bereich geprüft worden.
Ich muß täglich, und das seit 40 Jahren, zur Ausübung meines Berufes eine medizinische Maske tragen, habe also durchaus Ahnung und Erfahrung. Und als Arbeitgeber muss ich sehr wohl den Arbeitsschutz für meine Mitarbeiter beachten. Mir wäre neu, dass bei Pflegepersonal etwas anderes gilt und der dortige Arbeitgeber Anweisungen zum Maskentragen gibt, die den berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen widersprechen. Handelt das Pflegepersonal jedoch gegen die Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers, so tut es das auf eigene Verantwortung.
Also, nicht so weit aus dem Fenster lehnen...
Zum aus dem Fenster lehnen: da habe ich als Krankenpfleger kein Kopfweh und bleibe dabei.

Mir ist von keinem Arbeitger bekannt, einen derartigen Schutz der Arbeitnehmer/ -rinnen umzusetzen oder gar einzufordern. Egal ob Krankenhaus, stationäre Pflegeeinrichtung oder Ambulante Pflege. Im Gegenteil, es wird (wenn) immer mit Eigenschutz argumentiert. Vorrausgesetz "Mundschutz" und Handschuhe ect. stehen überhaupt zur Verfügung.

Weise oder weiß?

geschrieben von: PeterK

Datum: 14.04.21 05:33

Hallo Fischermann,

was hat denn die Weisheit mit der weißen Farbe zu tun?

Gruß

Peter




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:14:05:33:48.
SES schrieb:
Schnullibacke schrieb:
SES schrieb:
seku1886 schrieb:
Schnullibacke schrieb:
Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
Nach der vielen Polemik in den Beiträgen zuvor schreibt endlich mal einer den Sachverhalt richtig schreibt, danke.
Ich darf Deine Ausführungen noch ergänzen: Die oben genannte maximale Tragezeit darf höchsten in zwei Schichten nach einander erfolgen, danach mindestens einen Tag Ruhe und dann wieder zwei Schichten.

Und das ganze nach betriebsärztlicher Untersuchung!


Wer es nachlesen möchte, siehe hier Seite 147, Pkt 5.1.3: [publikationen.dguv.de]

Und ganz nebenbei, diese Regeln gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland während der Arbeitszeit, egal welche Firma.
Die 2. Sars-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, gültig ab 02.04.2021 ( [www.berlin.de] ) baut im § 4 völlig korrekt auf diese oben genannten Bestimmungen auf.
Dann hätte medizinisches Personal aber verdammt oft "Zwangsfrei" und wir würde nicht unter anderem über Fachkräftemangel im Bereich der Pflege reden. Bitte gehe in die Politik und bewirb dich als nächster Bundesminister für Gesundheit.
Was soll dieses Geschrei? Lies mal die Empfehlungen der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie die Stellungnahme des RKI zur Maskenfrage. Die FFP2-Maske stammt nicht aus dem medizinischen Bereich und ist auch noch nicht für Anwendungen im medizinischen Bereich geprüft worden.
Ich muß täglich, und das seit 40 Jahren, zur Ausübung meines Berufes eine medizinische Maske tragen, habe also durchaus Ahnung und Erfahrung. Und als Arbeitgeber muss ich sehr wohl den Arbeitsschutz für meine Mitarbeiter beachten. Mir wäre neu, dass bei Pflegepersonal etwas anderes gilt und der dortige Arbeitgeber Anweisungen zum Maskentragen gibt, die den berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen widersprechen. Handelt das Pflegepersonal jedoch gegen die Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers, so tut es das auf eigene Verantwortung.
Also, nicht so weit aus dem Fenster lehnen...
Zum aus dem Fenster lehnen: da habe ich als Krankenpfleger kein Kopfweh und bleibe dabei.

Mir ist von keinem Arbeitger bekannt, einen derartigen Schutz der Arbeitnehmer/ -rinnen umzusetzen oder gar einzufordern. Egal ob Krankenhaus, stationäre Pflegeeinrichtung oder Ambulante Pflege. Im Gegenteil, es wird (wenn) immer mit Eigenschutz argumentiert. Vorrausgesetz "Mundschutz" und Handschuhe ect. stehen überhaupt zur Verfügung.
Es ist halt schlecht, wenn man nicht richtig lesen kann! In meiner Praxis wird grundsätzlich auf den Arbeitsschutz geachtet, das ergibt sich aus meinem Posting weiter oben. Und persönliche Erfahrungen mit COVID-19 habe ich auch mehr, als genug, auch das unterscheidet uns. Bei mir gibt es deshalb auch keine Spielerei mit der Angst vor Ansteckung mehr.
Auf Grund meiner ärztlichen Kompetenz und persönlichen Erfahrung maße ich mir also folgende eigene Meinung an: Durch das kritiklose, unkontrollierte Tragen von FFP2-Masken durch Laien mit der Begründung des Infektionsschutzes wird mehr gesundheitlicher Schaden, als Nutzen angerichtet. Das Arbeitsschutzmittel FFP2-Maske kann seine volle Schutzwirkung nur bei bestimmungsmäßigem Gebrauch entfalten, hierfür ist ggf. Auch eine fachliche Unterweisung notwendig. Gegenwärtig beobachtet man in der Praxis sehr häufig eine fehlerhafte Anwendung und Nutzung der Atemmasken, deshalb wird leider dadurch das eigentliche Ziel der Unterbrechung der Virus-Übertragungswege häufig verfehlt.
Ich meine, das Thema ist nun ausreichend beleuchtet und die Diskussion sollte wieder zum eigentlichen Sinn dieses Forums zurück kehren.

Re: Weise oder weiß?

geschrieben von: Fischermann

Datum: 14.04.21 07:20

Das gleiche wie FFP2 mit Medizin. Im Ernst: Ich habe extra drauf geachtet, aber dann hat die Rechtschreibprüfung zugeschlagen.
Gruß
Fischermann
Mahlzeit,

Schnullibacke schrieb:
"Es ist halt schlecht, wenn man nicht richtig lesen kann!"

Ich gehe mal davon aus, das dieser Satz als Aussage gedacht ist und nicht als "Befehl" bzw. "Anweisung". Demnach gehört an den Satzschluss ein: ".".

Schnullibacke schrieb:
"In meiner Praxis wird grundsätzlich auf den Arbeitsschutz geachtet, das ergibt sich aus meinem Posting weiter oben."

So automatisch ergibt sich das nicht, da eben nicht von einer eigenen Praxis die Rede ist. Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich glücklich Schätzen, wenn du als Arbeitgeber den Arbeitsschutz, BG-Richtlinien ect. einhältst. Meine Erfahrungen dazu habe ich ja schon geschrieben.

Schnullibacke schrieb:
"Und persönliche Erfahrungen mit COVID-19 habe ich auch mehr, als genug, auch das unterscheidet uns."
Hier unterstellst du mir, ich hätte im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit noch keinen Kontakt mit COVID-19 gehabt. Woher nimmst du diese Erkenntnis?

Schnullibacke schrieb:
"Bei mir gibt es deshalb auch keine Spielerei mit der Angst vor Ansteckung mehr."

Es gab hier bei DSO so viele Diskussionen zum Thema COVID-19. Warum kam nicht ein einziges mal ein sachlich, fachlich Fundiertes alle quer Denker Ansätze beseitigendes Posting im Januar, Februar oder März 2020?

Schnullibacke schrieb:
"Auf Grund meiner ärztlichen Kompetenz und persönlichen Erfahrung maße ich mir also folgende eigene Meinung an:"

Nichts gegen eine eigene Meinung. Nichts gegen deine Kompetenzen als Arzt. Aber sich selber was anmaßen ist doch schon sehr Arrogant.

Schnullibacke schrieb:
"Durch das kritiklose, unkontrollierte Tragen von FFP2-Masken durch Laien mit der Begründung des Infektionsschutzes wird mehr gesundheitlicher Schaden, als Nutzen angerichtet."

Woher soll der Laie wissen wie er sich in einer Pandemie zu verhalten hat? Dank der Aussage von Hr. Spahn zum Anfang der Pandemie: "Unser medizinisches Personal weiß eh nicht wie es sich verhalten soll." (Ach wie? MRSA-> Quarantäne/ Isolation; Novo -> Quarantäne/ Isolation; ect.), schaute der Laie auf die Bundesregierung, die wiederum alles auf die Landesregierungen abschob. Nach und nach warf man diverse Masken auf den Markt, überlies jedoch das Anlegen und Tragen dem Laien.
Ich weiß nicht, warum man in Deutschland immer alles neu erfinden muss. Hätte man zu Beginn der Pandemie 2020 das Infektionsschutzgesetz umgesetzt, verständlich Maßnahmen eben dieses Gesetzes angewendet und umgesetzt, hätten wir evtl. das Problem nicht mehr. Wenn man sich jedoch in einem Staat mit Amtssprache Deutsch hinter Englischen Begriffen verstecken muss, was will man da erwarten?

Schnullibacke schrieb:
"Das Arbeitsschutzmittel FFP2-Maske kann seine volle Schutzwirkung nur bei bestimmungsmäßigem Gebrauch entfalten, hierfür ist ggf. Auch eine fachliche Unterweisung notwendig."

Ja, im Rahmen der beruflichen Ausbildung theoretisch wie auch praktisch. Das sieht nur die ach so kompetente Bundesregierung nicht vor. Woher sollen die das auch wissen.
Und in Apotheken die das wissen, wird man nicht beraten. Finde den Fehler ... .

Schnullibacke schrieb:
"Gegenwärtig beobachtet man in der Praxis sehr häufig eine fehlerhafte Anwendung und Nutzung der Atemmasken, deshalb wird leider dadurch das eigentliche Ziel der Unterbrechung der Virus-Übertragungswege häufig verfehlt."

Woher soll der Laie es denn wissen? Von noch Bundesmutti?

Schnullibacke schrieb:
"Ich meine, das Thema ist nun ausreichend beleuchtet und die Diskussion sollte wieder zum eigentlichen Sinn dieses Forums zurück kehren."

Dem schließe ich mich an und wundere mich überhaupt nichts mehr. Ich bin nur noch Enttäuscht 😒.

Re: Weise oder weiß?

geschrieben von: SES

Datum: 14.04.21 16:04

Fischermann schrieb:
Das gleiche wie FFP2 mit Medizin. Im Ernst: Ich habe extra drauf geachtet, aber dann hat die Rechtschreibprüfung zugeschlagen.
Gruß
Fischermann
Ich liebe es, wenn die EDV mitdenkt:
- bei jeder neuen Zeile wird automatisch das erste Wort groß geschrieben,
- biste ein tick zu lange auf einer Taste wird aus "s" fix "ß",
- und, und, und

Re: [B] Kunde = FFP 2, Fahrkartenkontrolleur = OP-Maske (1 Link)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.04.21 16:42

Schnullibacke schrieb:
kmueller schrieb:
Ich dachte bisher, daß die langsam aber unaufhaltsam fortschreitende Durchfeuchtung die Probleme schafft: Nachlassen der Filterwirkung, Anhäufen von Unerwünschtem UND zunehmende Atemerschwernis?
Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
Nimmt denn die Erschwernis beim Einatmen kontinuierlich zu, indem sich die Filter mit Staub aus der Luft zusetzen? Wenn das so ist, wäre das Tragen einer solchen Maske im Zug oder Flugzeug aus Corona-Gründen nicht mehr identisch mit dem Tragen am staubigen Arbeitsplatz.

Das Thema interessiert mich, weil ich mir schon beim Aufkommen der Pandemie eine Packung gut passender FFP2-Masken zugelegt habe für den Fall, daß ich in dieser Zeit doch mal fliegen muß (dann mit ein- bis zweimaligem Maskenwechsel zwischen Beginn und Ende der Tour). Zum Glück ließ sich das Fliegen bisher vermeiden, aber es könnte ja noch...

(das alles nur unter dem Gesichtspunkt 'Eigenschutz'; daß FFP2-Masken relevant zum Fremdschutz beitragen, habe ich nie geglaubt).
kmueller schrieb:
Schnullibacke schrieb:
kmueller schrieb:
Ich dachte bisher, daß die langsam aber unaufhaltsam fortschreitende Durchfeuchtung die Probleme schafft: Nachlassen der Filterwirkung, Anhäufen von Unerwünschtem UND zunehmende Atemerschwernis?
Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
Nimmt denn die Erschwernis beim Einatmen kontinuierlich zu, indem sich die Filter mit Staub aus der Luft zusetzen? Wenn das so ist, wäre das Tragen einer solchen Maske im Zug oder Flugzeug aus Corona-Gründen nicht mehr identisch mit dem Tragen am staubigen Arbeitsplatz.

Das Thema interessiert mich, weil ich mir schon beim Aufkommen der Pandemie eine Packung gut passender FFP2-Masken zugelegt habe für den Fall, daß ich in dieser Zeit doch mal fliegen muß (dann mit ein- bis zweimaligem Maskenwechsel zwischen Beginn und Ende der Tour). Zum Glück ließ sich das Fliegen bisher vermeiden, aber es könnte ja noch...

(das alles nur unter dem Gesichtspunkt 'Eigenschutz'; daß FFP2-Masken relevant zum Fremdschutz beitragen, habe ich nie geglaubt).
Ja, es gibt Unterschiede zwischen den Masken zum Arbeiten mit Staubbelastung (da gibt es Abstufen u. a. wegen Asbest), Masken zum Schutz bei Arbeiten in Kälteanlagen sowie denen die eine mögliche Übertragung von Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilze, ...) verringern können.

Dies ist in den jeweiligen UVV der BGs geregelt.

Mich wundert gerade, das die Bunde(s)regierung keine Masken aus dem Baumarkt empfohlen hat 😁.

FFP2-Maske in der Pflege

geschrieben von: MD 612

Datum: 14.04.21 17:26

Schnullibacke schrieb:
SES schrieb:
Dann hätte medizinisches Personal aber verdammt oft "Zwangsfrei" und wir würde nicht unter anderem über Fachkräftemangel im Bereich der Pflege reden.
Lies mal die Empfehlungen der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie die Stellungnahme des RKI zur Maskenfrage.
Dann lies Du bitte die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen, in deren Geltungsbreich m.W. @SES arbeitet. Die schreibt für Beschäftigte in Pflegeheimen, in der ambulanten Pflege und in der Tagespflege klar und deutlich FFP2-Masken vor.

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: [B] Kunde = FFP 2, Fahrkartenkontrolleur = OP-Maske (1 Link)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 15.04.21 13:37

Als Bewohner eines Pflegeheims bekomme ich die FFP2 gratis. Ich bin zwar auf Grund meiner Behinderung von der Pflicht befreit aber lieber den Rüssrlschoner als die Seuche ins Heim zu schleppen und die 30 Minuten kann man ertragen.
Also hier in Österreich darf man schon lange nur noch eine FFP2 tragen. Ich pendel (leider momentan nur noch) 2-3x pro Woche mit dem Zug zur Arbeit. Da habe ich auch die Maske 45 Minuten auf der Zugfahrt plus bis zu 10 Minuten am Bahnsteig wartend auf, pro Richtung wohlgemerkt. Da habe ich null Probleme damit.

Mein einziges Problem mit der Maske ist, dass man sie im Gegensatz zu einem Schal/Bandana nach der Benutzung in eine Hosentasche steckt und ich somit jeden Tag die alte Maske wegen berufsbedingten Dreckablagerungen (Öl, Holz) wegschmeißen kann. Das Bandana konnte man Waschen und wenn ich die Druckerkarte gesucht hatte, war es nicht in der Hosentasche. Die FFP2-Maske ist das schon.

Wenn ich mal zum Zug renne und schnaufend in den Zug einsteige, geht das auch mit FFP2 ohne große Probleme. Luft bekomme ich trotzdem genug. Und einen schnelleren Zug nahm ich früher ohne Maske genauso lieber wie ich selbiges heute mit Maske tue, nur wegen dem Zeitgewinn. Da ist ein "Aber die Maske" nur eine Ausrede.
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