geschrieben von: Schnullibacke
Datum: 13.04.21 23:16
Was soll dieses Geschrei? Lies mal die Empfehlungen der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie die Stellungnahme des RKI zur Maskenfrage. Die FFP2-Maske stammt nicht aus dem medizinischen Bereich und ist auch noch nicht für Anwendungen im medizinischen Bereich geprüft worden.seku1886 schrieb:Dann hätte medizinisches Personal aber verdammt oft "Zwangsfrei" und wir würde nicht unter anderem über Fachkräftemangel im Bereich der Pflege reden. Bitte gehe in die Politik und bewirb dich als nächster Bundesminister für Gesundheit.Schnullibacke schrieb:Nach der vielen Polemik in den Beiträgen zuvor schreibt endlich mal einer den Sachverhalt richtig schreibt, danke.Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
Ich darf Deine Ausführungen noch ergänzen: Die oben genannte maximale Tragezeit darf höchsten in zwei Schichten nach einander erfolgen, danach mindestens einen Tag Ruhe und dann wieder zwei Schichten.
Und das ganze nach betriebsärztlicher Untersuchung!
Wer es nachlesen möchte, siehe hier Seite 147, Pkt 5.1.3: [publikationen.dguv.de]
Und ganz nebenbei, diese Regeln gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland während der Arbeitszeit, egal welche Firma.
Die 2. Sars-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, gültig ab 02.04.2021 ( [www.berlin.de] ) baut im § 4 völlig korrekt auf diese oben genannten Bestimmungen auf.
geschrieben von: SES
Datum: 13.04.21 23:30
Zum aus dem Fenster lehnen: da habe ich als Krankenpfleger kein Kopfweh und bleibe dabei.SES schrieb:Was soll dieses Geschrei? Lies mal die Empfehlungen der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie die Stellungnahme des RKI zur Maskenfrage. Die FFP2-Maske stammt nicht aus dem medizinischen Bereich und ist auch noch nicht für Anwendungen im medizinischen Bereich geprüft worden.seku1886 schrieb:Dann hätte medizinisches Personal aber verdammt oft "Zwangsfrei" und wir würde nicht unter anderem über Fachkräftemangel im Bereich der Pflege reden. Bitte gehe in die Politik und bewirb dich als nächster Bundesminister für Gesundheit.Schnullibacke schrieb:Nach der vielen Polemik in den Beiträgen zuvor schreibt endlich mal einer den Sachverhalt richtig schreibt, danke.Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
Ich darf Deine Ausführungen noch ergänzen: Die oben genannte maximale Tragezeit darf höchsten in zwei Schichten nach einander erfolgen, danach mindestens einen Tag Ruhe und dann wieder zwei Schichten.
Und das ganze nach betriebsärztlicher Untersuchung!
Wer es nachlesen möchte, siehe hier Seite 147, Pkt 5.1.3: [publikationen.dguv.de]
Und ganz nebenbei, diese Regeln gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland während der Arbeitszeit, egal welche Firma.
Die 2. Sars-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, gültig ab 02.04.2021 ( [www.berlin.de] ) baut im § 4 völlig korrekt auf diese oben genannten Bestimmungen auf.
Ich muß täglich, und das seit 40 Jahren, zur Ausübung meines Berufes eine medizinische Maske tragen, habe also durchaus Ahnung und Erfahrung. Und als Arbeitgeber muss ich sehr wohl den Arbeitsschutz für meine Mitarbeiter beachten. Mir wäre neu, dass bei Pflegepersonal etwas anderes gilt und der dortige Arbeitgeber Anweisungen zum Maskentragen gibt, die den berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen widersprechen. Handelt das Pflegepersonal jedoch gegen die Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers, so tut es das auf eigene Verantwortung.
Also, nicht so weit aus dem Fenster lehnen...
geschrieben von: Schnullibacke
Datum: 14.04.21 06:10
Es ist halt schlecht, wenn man nicht richtig lesen kann! In meiner Praxis wird grundsätzlich auf den Arbeitsschutz geachtet, das ergibt sich aus meinem Posting weiter oben. Und persönliche Erfahrungen mit COVID-19 habe ich auch mehr, als genug, auch das unterscheidet uns. Bei mir gibt es deshalb auch keine Spielerei mit der Angst vor Ansteckung mehr.Schnullibacke schrieb:Zum aus dem Fenster lehnen: da habe ich als Krankenpfleger kein Kopfweh und bleibe dabei.SES schrieb:Was soll dieses Geschrei? Lies mal die Empfehlungen der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie die Stellungnahme des RKI zur Maskenfrage. Die FFP2-Maske stammt nicht aus dem medizinischen Bereich und ist auch noch nicht für Anwendungen im medizinischen Bereich geprüft worden.seku1886 schrieb:Dann hätte medizinisches Personal aber verdammt oft "Zwangsfrei" und wir würde nicht unter anderem über Fachkräftemangel im Bereich der Pflege reden. Bitte gehe in die Politik und bewirb dich als nächster Bundesminister für Gesundheit.Schnullibacke schrieb:Nach der vielen Polemik in den Beiträgen zuvor schreibt endlich mal einer den Sachverhalt richtig schreibt, danke.Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
Ich darf Deine Ausführungen noch ergänzen: Die oben genannte maximale Tragezeit darf höchsten in zwei Schichten nach einander erfolgen, danach mindestens einen Tag Ruhe und dann wieder zwei Schichten.
Und das ganze nach betriebsärztlicher Untersuchung!
Wer es nachlesen möchte, siehe hier Seite 147, Pkt 5.1.3: [publikationen.dguv.de]
Und ganz nebenbei, diese Regeln gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland während der Arbeitszeit, egal welche Firma.
Die 2. Sars-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, gültig ab 02.04.2021 ( [www.berlin.de] ) baut im § 4 völlig korrekt auf diese oben genannten Bestimmungen auf.
Ich muß täglich, und das seit 40 Jahren, zur Ausübung meines Berufes eine medizinische Maske tragen, habe also durchaus Ahnung und Erfahrung. Und als Arbeitgeber muss ich sehr wohl den Arbeitsschutz für meine Mitarbeiter beachten. Mir wäre neu, dass bei Pflegepersonal etwas anderes gilt und der dortige Arbeitgeber Anweisungen zum Maskentragen gibt, die den berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen widersprechen. Handelt das Pflegepersonal jedoch gegen die Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers, so tut es das auf eigene Verantwortung.
Also, nicht so weit aus dem Fenster lehnen...
Mir ist von keinem Arbeitger bekannt, einen derartigen Schutz der Arbeitnehmer/ -rinnen umzusetzen oder gar einzufordern. Egal ob Krankenhaus, stationäre Pflegeeinrichtung oder Ambulante Pflege. Im Gegenteil, es wird (wenn) immer mit Eigenschutz argumentiert. Vorrausgesetz "Mundschutz" und Handschuhe ect. stehen überhaupt zur Verfügung.
geschrieben von: SES
Datum: 14.04.21 16:01
Ich liebe es, wenn die EDV mitdenkt:Das gleiche wie FFP2 mit Medizin. Im Ernst: Ich habe extra drauf geachtet, aber dann hat die Rechtschreibprüfung zugeschlagen.
Gruß
Fischermann
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.04.21 16:42
Nimmt denn die Erschwernis beim Einatmen kontinuierlich zu, indem sich die Filter mit Staub aus der Luft zusetzen? Wenn das so ist, wäre das Tragen einer solchen Maske im Zug oder Flugzeug aus Corona-Gründen nicht mehr identisch mit dem Tragen am staubigen Arbeitsplatz.kmueller schrieb:Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.Ich dachte bisher, daß die langsam aber unaufhaltsam fortschreitende Durchfeuchtung die Probleme schafft: Nachlassen der Filterwirkung, Anhäufen von Unerwünschtem UND zunehmende Atemerschwernis?
geschrieben von: SES
Datum: 14.04.21 16:52
Ja, es gibt Unterschiede zwischen den Masken zum Arbeiten mit Staubbelastung (da gibt es Abstufen u. a. wegen Asbest), Masken zum Schutz bei Arbeiten in Kälteanlagen sowie denen die eine mögliche Übertragung von Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilze, ...) verringern können.Schnullibacke schrieb:Nimmt denn die Erschwernis beim Einatmen kontinuierlich zu, indem sich die Filter mit Staub aus der Luft zusetzen? Wenn das so ist, wäre das Tragen einer solchen Maske im Zug oder Flugzeug aus Corona-Gründen nicht mehr identisch mit dem Tragen am staubigen Arbeitsplatz.kmueller schrieb:Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.Ich dachte bisher, daß die langsam aber unaufhaltsam fortschreitende Durchfeuchtung die Probleme schafft: Nachlassen der Filterwirkung, Anhäufen von Unerwünschtem UND zunehmende Atemerschwernis?
Das Thema interessiert mich, weil ich mir schon beim Aufkommen der Pandemie eine Packung gut passender FFP2-Masken zugelegt habe für den Fall, daß ich in dieser Zeit doch mal fliegen muß (dann mit ein- bis zweimaligem Maskenwechsel zwischen Beginn und Ende der Tour). Zum Glück ließ sich das Fliegen bisher vermeiden, aber es könnte ja noch...
(das alles nur unter dem Gesichtspunkt 'Eigenschutz'; daß FFP2-Masken relevant zum Fremdschutz beitragen, habe ich nie geglaubt).
Dann lies Du bitte die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen, in deren Geltungsbreich m.W. @SES arbeitet. Die schreibt für Beschäftigte in Pflegeheimen, in der ambulanten Pflege und in der Tagespflege klar und deutlich FFP2-Masken vor.SES schrieb:Lies mal die Empfehlungen der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie die Stellungnahme des RKI zur Maskenfrage.Dann hätte medizinisches Personal aber verdammt oft "Zwangsfrei" und wir würde nicht unter anderem über Fachkräftemangel im Bereich der Pflege reden.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 15.04.21 13:37
geschrieben von: DUEWAG-IBK
Datum: 15.04.21 21:49
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