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Samba Tw 303 schrieb:
eine
Nemo schrieb:
Ladehilfe schrieb:
Ich bekomme meine Maske vom Pflegeheim und wir haben nur noch FFP2 aber die kosten nicht wenig. 1 FFP2 gleich 5 OP-Masken.
Theoretisch müsste bei Menschen, die weiterhin einen Job haben, durch das eingesparte Freizeit- und Urlaubsbudget ausreichend Geld vorhanden sein, um sich Masken leisten zu können!
Es ist ja wohl eine Frechheit den hart arbeitenden Arbeitnehmer in die Pflicht dafür zu nehmen wo er schon psychisch bald am Ende ist und ihm immer mehr genommen wird.

Wen soll man denn sonst in die Pflicht nehmen? Soll der Staat, der ja nun in der Krise seine Unfähigkeit bewiesen hat etwa auch noch eine Verteilung der Masken organisieren, wo er doch schon mit testen und impfen überfordert ist?

Nebenbei geht vom Jammern die Pandemie auch nicht weg! Wir haben alle die Schnauze voll und können nicht mehr! Dennoch müssen wir alle weiterhin unseren Beitrag leisten!

---
Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn.
Hallo!

Ich füge mal folgendes zusätzlich zu diesem Thema ein:

1. [www.bz-berlin.de]. Auch hier wird die unglückliche Regel angemerkt. Man bezieht aber immerhin den Arbeitsschutz ein (wegen Tragedauer).

2. [www.bz-berlin.de]. Im 1. Fall geht es ebenfalls um die genannte Diskrepanz zwischen BVG-Kunde und -Mitarbeiter. Fälle 2 und 3 beziehen sich um andere Sachverhalte.

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:03:17:57:31.
Volmetalbahn schrieb:
ec paganini schrieb:
Auch wenn es dir schwer fallen mag, denke mal nach!
Vielleicht solltest Du zur Abwechslung mal nachdenken.

Der Personalrat stellt sich seit etlichen Monaten quer, den Vordereinstieg in Bussen zu ermöglichen, obwohl so langsam fast jeder Bus eine Trennscheibe besitzt (das ist auch lange überfällig). Die Argumentation ist, dass die Sorge besteht nicht ausreichend vor den Fahrgästen geschützt zu sein. Zum Nachteil der Fahrgäste, die zu sehen müssen, vor Fahrtantritt eine Fahrkarte zu erwerben. Darüber hinaus gibt es durch diese Maßnahme (abgesperrter Bereich) weniger Sitzplätze und der Fahrgastraum wird dezimiert.

Nun bemängeln die selben Leute, dass eine FFP2-Maske nicht tragbar ist, obwohl die Mitarbeiter damit deutlich besser geschützt sind, da OP-Masken kein Eigenschutz sind. Für niemanden ist der Mund- und Nasenschutz erfreulich, in diesen Zeiten hat das aber nun mal keine Priorität. Das Virus macht auch keine Ausnahmen. Für mich misst der Personalrat mit zweierlei Maß.

Vielmehr sollte der Personalrat hinterher sein, den Mitarbeitern Disziplin beizubringen. Während der Pandemie wurden immer wieder Verstöße gegen die Maskenpflicht vom Fahrpersonal z.B. auf Bahnsteigen oder die Abstandsregeln nicht eingehalten, z.B. geselliges Zusammensein im Führerstand oder bei der Ablösung.

Mit dieser Inkonsequenz wird das nichts!
Was für ein Unsinn...sitzen Kontrolleure vorne im Bus und prüfen Busfahrer hinten die Tickets?
Oder vermischst du Berufsgruppen, die vielleicht nur den Arbeitgeber gemeinsam haben, nur damit es passt?
kaufhalle schrieb:
Also sind es nicht die Beförderungsbedingungen, somit auch kein rechtlicher Sonderstatus. Klebt da an jeder Tür ein Aufkleber, der auf die Vertragsstrafe hinweist?

Insgesamt wäre es sinnvoller, die Ahndung solcher Verstöße den dazu befugten staatlichen Organen zu überlassen.

Hallo, im Falle der Ahndung durch staatliche Organe stimme ich dir zu.

Beim anderen Punkt wird wohl jedem klar, warum in
Deutschland jeglicher Pups gesetzlich geregelt sein muss.
Gesunder Menschenverstand versus "wo steht das".

LG Torsten

Re: [B] Kunde = FFP 2, Fahrkartenkontrolleur = OP-Maske (1 Link)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 03.04.21 21:52

Da hast du Recht. Hatte heute übrigens Kontakt mit der Chemnitzer Polizeibehörde und die meinten das ich obwohl rings um uns keine weitere Person zu sehen war die Maske tragen muss. Beide Personen im Fahrzeug hatten keine Maske auf.

Re: [B] Kunde = FFP 2, Fahrkartenkontrolleur = OP-Maske (1 Link)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 03.04.21 22:05

Was ist so schlimm daran die Maske zu tragen? Ich bin eigentlich von der Pflicht befreit aber setze sie trotzdem auf sobald es aus meiner Sicht nötig ist.
KVV323 schrieb:
kaufhalle schrieb:
Also sind es nicht die Beförderungsbedingungen, somit auch kein rechtlicher Sonderstatus. Klebt da an jeder Tür ein Aufkleber, der auf die Vertragsstrafe hinweist?

Insgesamt wäre es sinnvoller, die Ahndung solcher Verstöße den dazu befugten staatlichen Organen zu überlassen.
Nein, aber es wird auf hinreichend vielen Wegen darüber informiert. Sei es über Anzeigen (DAISY-Lauftext), über Ansagen, Plakate usw. Mit der Nutzungsordnung wird vermutlich ähnlich wie mit der gewöhnlichen Hausordnung verfahren.

Was für eine "gewöhnliche Hausordnung"? Es gibt die Beförderungsbedingungen, und die sind nach BGB privilegiert, weil sie im Gegensatz zu sonstigen AGB nicht vor Wirksamkeit (Abschluss des Vertrags durch Betreten eines Fahrzeugs) bekanntgegeben werden müssen. Zudem ist die Möglichkeit eines EBE durch Verordnung vorgegeben. All das greift hier nicht, d. h. die Vertragsstrafe muss entweder an jeder Haltestelle oder außen an jedem Fahrzeug angebracht sein. Wohlgemerkt nicht nur die Maskenpflicht, sondern vor allem die Vertragsstrafe.

ec paganini schrieb:
Beim anderen Punkt wird wohl jedem klar, warum in
Deutschland jeglicher Pups gesetzlich geregelt sein muss.
Gesunder Menschenverstand versus "wo steht das".

Ich weiß ja nicht, was Du so unter gesundem Menschenverstand verstehst. Das Abgreifen von Vertragsstrafen durch privatrechtliche Unternehmen, wo eigentlich ein Bußgeld stehen müsste, gehört für mich nicht dazu.
kaufhalle schrieb:
Ich weiß ja nicht, was Du so unter gesundem Menschenverstand verstehst. Das Abgreifen von Vertragsstrafen durch privatrechtliche Unternehmen, wo eigentlich ein Bußgeld stehen müsste, gehört für mich nicht dazu.
Als Randanmerkung, die BVG gehört zu den mittlerweile seltenen öffentlich-rechtlich und nicht privatrechtlich organisierten Verkehrsunternehmen.

Die Vertragsstrafe finde ich aber auch etwas eigenartig.

Gruß
X73900
Zitat
Als betroffener BVG-Fahrgast muss ich ehrlich sagen, dass es mir scheiß egal ist ob diese Kontrolleure eine Maske oder nicht oder welche sie tragen, es soll endlich einmal bei der BVG die Kontrolle der Maskenpflicht erfolgen.


als ebenfalls betroffener BVG-Fahrgast muss ich ehrlich sagen, dass es mir nicht egal ist ob diese Kontrolleure eine ( FFP2) Maske tragen oder eine (OP) Maske oder überhaupt keine

mir als Fahrgast wird zugemutet das ich die FFP2 Maske z.b auf den Weg zur Arbeit, von meinem Einstiegshaltestelle bis zu meiner Ausstiegshaltestelle auf habe
wenn mal wieder etwas verspätet ist oder Ausfällt, kommen da auch schon mal 70 oder 80 min zusammen

in meiner Arbeitsstelle sind FFP2 Masken auch vorgeschrieben, ich muss also pro Tag ca 10 Stunden ( Arbeitsweg + Arbeitszeit) damit leben
und das BVG Personal nicht?

wir haben eine Pandemie und jeder dreht sich die Regeln wie man es grade haben will?

tja dann ist es kein Wunder, das dieses Land nicht vorankommt und wir wohl bis 2022 im Lockdown sein werden

Re: [B] Kunde = FFP 2, Fahrkartenkontrolleur = OP-Maske (1 Link)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.04.21 13:44

ec paganini schrieb:
Solche Kommentare wie deiner treiben DSO in unterirdisches Niveau.

Auch wenn es dir schwer fallen mag, denke mal nach!
Ich weiß, es ist umständlich und dummes Zeug ist
schneller ein getippt.

Fahrgast = paar Minuten oder relativ kurzer Zeitraum Maske
Personal = 8h Maske oder Arbeitstag
Die behördlich (nicht von Verkehrsbetrieben!) verordneten Maskenpflichten in geschlossenen Räumen dienen allerdings nicht dem Eigenschutz, sondern dem Fremdschutz. Nach diesem Kriterium müßten die Vorschriften für lange Zeit Anwesende schärfer sein als diejenigen für nur kurzzeitig Anwesende.

Zitat:
Darüber hinaus gibt es Arbeitsschutzempfehlungen,
die die Tragezeit von FFP2 Masken reglementieren.
Wenn das so ist, dann muß man etweder die Arbeitszeit passend begrenzen oder regelmäßig die Masken tauschen. Meines Wissens praktizieren genau das die Handwerker, für die ursprünglich die Normen FFP2 und FFP3 entwickelt wurden.

Zitat:
Aber auf solches Denkniveau wirst du niemals kommen.
Willkommen im Internet 5.0: gefrustete und unterbeschäftigte Denkverweigerer kotzen sich aus.
Wen meinst du damit?
Zitat:
Wenn das so ist, dann muß man etweder die Arbeitszeit passend begrenzen oder regelmäßig die Masken tauschen. Meines Wissens praktizieren genau das die Handwerker, für die ursprünglich die Normen FFP2 und FFP3 entwickelt wurden.
Maskentausch... wieder einer, der nichts begreift: Die Erhöhung des Atemwiderstandes durch die Maske ist der limitierende Faktor. Um die Lunge des Maskenträgers zu schonen, deshalb sind Tragedauer und Pausen ohne Maske vorgeschrieben.

Re: [B] Kunde = FFP 2, Fahrkartenkontrolleur = OP-Maske (1 Link)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.04.21 16:52

Schnullibacke schrieb:
Zitat:
Wenn das so ist, dann muß man etweder die Arbeitszeit passend begrenzen oder regelmäßig die Masken tauschen. Meines Wissens praktizieren genau das die Handwerker, für die ursprünglich die Normen FFP2 und FFP3 entwickelt wurden.
Maskentausch... wieder einer, der nichts begreift: Die Erhöhung des Atemwiderstandes durch die Maske ist der limitierende Faktor. Um die Lunge des Maskenträgers zu schonen, deshalb sind Tragedauer und Pausen ohne Maske vorgeschrieben.
Du meinst, das Tragen einer FFP2-Maske an sich ist gesundheitsschädlich von den ersten Minuten an? Wie kann man dann aber einen Zeitraum von ca. anderthalb Stunden (die zulässigen Zeiten sind nicht überall exakt dieselben) durchhalten?

Ich dachte bisher, daß die langsam aber unaufhaltsam fortschreitende Durchfeuchtung die Probleme schafft: Nachlassen der Filterwirkung, Anhäufen von Unerwünschtem UND zunehmende Atemerschwernis?
kmueller schrieb:
Schnullibacke schrieb:
Zitat:
Wenn das so ist, dann muß man etweder die Arbeitszeit passend begrenzen oder regelmäßig die Masken tauschen. Meines Wissens praktizieren genau das die Handwerker, für die ursprünglich die Normen FFP2 und FFP3 entwickelt wurden.
Maskentausch... wieder einer, der nichts begreift: Die Erhöhung des Atemwiderstandes durch die Maske ist der limitierende Faktor. Um die Lunge des Maskenträgers zu schonen, deshalb sind Tragedauer und Pausen ohne Maske vorgeschrieben.
Du meinst, das Tragen einer FFP2-Maske an sich ist gesundheitsschädlich von den ersten Minuten an? Wie kann man dann aber einen Zeitraum von ca. anderthalb Stunden (die zulässigen Zeiten sind nicht überall exakt dieselben) durchhalten?

Ich dachte bisher, daß die langsam aber unaufhaltsam fortschreitende Durchfeuchtung die Probleme schafft: Nachlassen der Filterwirkung, Anhäufen von Unerwünschtem UND zunehmende Atemerschwernis?
Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:04:17:02:06.
Gehe bitte nicht von bekanntermaßen aus! - erst Recht nicht bei mit-heißer-Nadel-gestrickten Coronaverordnungen. Diese Verordnung [www.berlin.de] gilt z.B. noch nicht, dies betrifft u.a. die nächtl. Ausgangsbeschränkungen, Kita-Schließungen etc.. Nicht nur auf der Berliner Homepage wird bewusst gelogen, auch verschiedene Medien übernehmen fast immer ungeprüft irgendwelche Aussagen, erst recht, wenn die vom Bürgermeister kommen.

Fakt ist: eine Verordnung ist frühestens 1 Tag nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt [www.berlin.de] rechtswirksam. Die auf der Berliner Homepage veröffentlichte Verordnung [www.berlin.de] mit Stand 1. April gilt noch nicht! Somit gilt nach wie vor die Version vom 30.03.2021. Die "Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. April 2021" ist eben noch nicht juristisch wirksam verkündet.

Die Rechtsgrundlagen sollten eigentlich auch Kontrollettis, Ordnungsamtsmitarbeiter, Polizei etc. kennen. Vom gemeinen Bürger wird schließlich auch rechtskonformes Verhalten erwartet, obwohl die Taktfrequenz der Verordnungen(die ungültige ist erst die 39. in Berlin) für einen Normalo nicht beherrschbar ist! Damit glaube ich kaum an durchsetzbare Ordnungsgeldforderungen, auch wenn seltenst einer wegen 10 - 20 € streiten wird.

Auch @#$%&ereien, wie z.B. die Verordnung vom 23.3., die eigentlich noch den Gründonnerstagsfeiertag beinhalten sollte, wurde klammheimlich ohne diesen auf einem Sonnabend(!), den 27.3. ohne jegliches Tamtam vollkommen überraschend veröffentlicht. Dass da offenbar beim Datum und Inhalt betrogen wurde, macht diese aber nicht automatisch unwirksam. Hintergrund: Wenn die nicht gekommen wäre, gäbe es 2 verordnungsfreie Tage, da die damals geltende am 28. ausgelaufen wäre und die nächste bereits zum 31. März öffentlich angekündigt wurde ...
Micha
Schnullibacke schrieb:
Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
Nach der vielen Polemik in den Beiträgen zuvor schreibt endlich mal einer den Sachverhalt richtig schreibt, danke.
Ich darf Deine Ausführungen noch ergänzen: Die oben genannte maximale Tragezeit darf höchsten in zwei Schichten nach einander erfolgen, danach mindestens einen Tag Ruhe und dann wieder zwei Schichten.

Und das ganze nach betriebsärztlicher Untersuchung!

Wer es nachlesen möchte, siehe hier Seite 147, Pkt 5.1.3: [publikationen.dguv.de]

Und ganz nebenbei, diese Regeln gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland während der Arbeitszeit, egal welche Firma.
Die 2. Sars-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, gültig ab 02.04.2021 ( [www.berlin.de] ) baut im § 4 völlig korrekt auf diese oben genannten Bestimmungen auf.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:06:09:12:06.
Hallo!

Vielen Dank für die Links! Sie sind sehr aufschlußreich.

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser
Hallo!

Die Maskenpflicht im ÖPNV wird in Berlin abgeändert. Kinder bis zum Vortag des 14. Geburtstag benötigen, auch für die Benutzung von U-Bahn, Straßenbahn und Bus, nur noch eine normale OP-Maske: [www.bz-berlin.de].

Der ÖPNV wird im Beitrag nicht erwähnt, wird aber analog entsprechend angepasst.

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:13:18:53:13.
seku1886 schrieb:
Schnullibacke schrieb:
Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
Nach der vielen Polemik in den Beiträgen zuvor schreibt endlich mal einer den Sachverhalt richtig schreibt, danke.
Ich darf Deine Ausführungen noch ergänzen: Die oben genannte maximale Tragezeit darf höchsten in zwei Schichten nach einander erfolgen, danach mindestens einen Tag Ruhe und dann wieder zwei Schichten.

Und das ganze nach betriebsärztlicher Untersuchung!


Wer es nachlesen möchte, siehe hier Seite 147, Pkt 5.1.3: [publikationen.dguv.de]

Und ganz nebenbei, diese Regeln gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland während der Arbeitszeit, egal welche Firma.
Die 2. Sars-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, gültig ab 02.04.2021 ( [www.berlin.de] ) baut im § 4 völlig korrekt auf diese oben genannten Bestimmungen auf.
Dann hätte medizinisches Personal aber verdammt oft "Zwangsfrei" und wir würde nicht unter anderem über Fachkräftemangel im Bereich der Pflege reden. Bitte gehe in die Politik und bewirb dich als nächster Bundesminister für Gesundheit.
Du hast es immer noch nicht verstanden! Medizinisches Personal trägt eben KEINE FFP2-Masken! Auch wenn die Medien dir das immer weiß machen wollen.
Fischermann
Mahlzeit,

Fischermann schrieb:
Du hast es immer noch nicht verstanden! Medizinisches Personal trägt eben KEINE FFP2-Masken! Auch wenn die Medien dir das immer weiß machen wollen.
Fischermann
Als Krankenpfleger kann ich das für den Zeitraum vor der Covid 19 Pandemie und aktuell während bestätigen. Ausnahmen bestätigen die Regel (vor wie während).

Dank Herrn Bundesminister für Gesundheit, hat medizinisches Personal eh keine Erfahrung mit Pandemien.
Nun ja, Regelmäßig MRSA, meist im Winter Novo. Pat. Isolieren/ Quarantäne ect.. Aber wir erfinden momentan alles neu. 🤢
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