geschrieben von: Nemo
Datum: 03.04.21 17:41
Wen soll man denn sonst in die Pflicht nehmen? Soll der Staat, der ja nun in der Krise seine Unfähigkeit bewiesen hat etwa auch noch eine Verteilung der Masken organisieren, wo er doch schon mit testen und impfen überfordert ist?eine
Nemo schrieb:Es ist ja wohl eine Frechheit den hart arbeitenden Arbeitnehmer in die Pflicht dafür zu nehmen wo er schon psychisch bald am Ende ist und ihm immer mehr genommen wird.Ladehilfe schrieb:Theoretisch müsste bei Menschen, die weiterhin einen Job haben, durch das eingesparte Freizeit- und Urlaubsbudget ausreichend Geld vorhanden sein, um sich Masken leisten zu können!Ich bekomme meine Maske vom Pflegeheim und wir haben nur noch FFP2 aber die kosten nicht wenig. 1 FFP2 gleich 5 OP-Masken.
geschrieben von: Eurocity341
Datum: 03.04.21 17:57
geschrieben von: ec paganini
Datum: 03.04.21 19:00
Was für ein Unsinn...sitzen Kontrolleure vorne im Bus und prüfen Busfahrer hinten die Tickets?ec paganini schrieb:Vielleicht solltest Du zur Abwechslung mal nachdenken.Auch wenn es dir schwer fallen mag, denke mal nach!
Der Personalrat stellt sich seit etlichen Monaten quer, den Vordereinstieg in Bussen zu ermöglichen, obwohl so langsam fast jeder Bus eine Trennscheibe besitzt (das ist auch lange überfällig). Die Argumentation ist, dass die Sorge besteht nicht ausreichend vor den Fahrgästen geschützt zu sein. Zum Nachteil der Fahrgäste, die zu sehen müssen, vor Fahrtantritt eine Fahrkarte zu erwerben. Darüber hinaus gibt es durch diese Maßnahme (abgesperrter Bereich) weniger Sitzplätze und der Fahrgastraum wird dezimiert.
Nun bemängeln die selben Leute, dass eine FFP2-Maske nicht tragbar ist, obwohl die Mitarbeiter damit deutlich besser geschützt sind, da OP-Masken kein Eigenschutz sind. Für niemanden ist der Mund- und Nasenschutz erfreulich, in diesen Zeiten hat das aber nun mal keine Priorität. Das Virus macht auch keine Ausnahmen. Für mich misst der Personalrat mit zweierlei Maß.
Vielmehr sollte der Personalrat hinterher sein, den Mitarbeitern Disziplin beizubringen. Während der Pandemie wurden immer wieder Verstöße gegen die Maskenpflicht vom Fahrpersonal z.B. auf Bahnsteigen oder die Abstandsregeln nicht eingehalten, z.B. geselliges Zusammensein im Führerstand oder bei der Ablösung.
Mit dieser Inkonsequenz wird das nichts!
geschrieben von: ec paganini
Datum: 03.04.21 19:05
Hallo, im Falle der Ahndung durch staatliche Organe stimme ich dir zu.Also sind es nicht die Beförderungsbedingungen, somit auch kein rechtlicher Sonderstatus. Klebt da an jeder Tür ein Aufkleber, der auf die Vertragsstrafe hinweist?
Insgesamt wäre es sinnvoller, die Ahndung solcher Verstöße den dazu befugten staatlichen Organen zu überlassen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 03.04.21 21:52
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 03.04.21 22:05
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 03.04.21 22:41
kaufhalle schrieb:Nein, aber es wird auf hinreichend vielen Wegen darüber informiert. Sei es über Anzeigen (DAISY-Lauftext), über Ansagen, Plakate usw. Mit der Nutzungsordnung wird vermutlich ähnlich wie mit der gewöhnlichen Hausordnung verfahren.Also sind es nicht die Beförderungsbedingungen, somit auch kein rechtlicher Sonderstatus. Klebt da an jeder Tür ein Aufkleber, der auf die Vertragsstrafe hinweist?
Insgesamt wäre es sinnvoller, die Ahndung solcher Verstöße den dazu befugten staatlichen Organen zu überlassen.
Beim anderen Punkt wird wohl jedem klar, warum in
Deutschland jeglicher Pups gesetzlich geregelt sein muss.
Gesunder Menschenverstand versus "wo steht das".
geschrieben von: X73900
Datum: 03.04.21 23:42
Als Randanmerkung, die BVG gehört zu den mittlerweile seltenen öffentlich-rechtlich und nicht privatrechtlich organisierten Verkehrsunternehmen.Ich weiß ja nicht, was Du so unter gesundem Menschenverstand verstehst. Das Abgreifen von Vertragsstrafen durch privatrechtliche Unternehmen, wo eigentlich ein Bußgeld stehen müsste, gehört für mich nicht dazu.
geschrieben von: Seidi
Datum: 04.04.21 09:43
als ebenfalls betroffener BVG-Fahrgast muss ich ehrlich sagen, dass es mir nicht egal ist ob diese Kontrolleure eine ( FFP2) Maske tragen oder eine (OP) Maske oder überhaupt keineAls betroffener BVG-Fahrgast muss ich ehrlich sagen, dass es mir scheiß egal ist ob diese Kontrolleure eine Maske oder nicht oder welche sie tragen, es soll endlich einmal bei der BVG die Kontrolle der Maskenpflicht erfolgen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.04.21 13:44
Die behördlich (nicht von Verkehrsbetrieben!) verordneten Maskenpflichten in geschlossenen Räumen dienen allerdings nicht dem Eigenschutz, sondern dem Fremdschutz. Nach diesem Kriterium müßten die Vorschriften für lange Zeit Anwesende schärfer sein als diejenigen für nur kurzzeitig Anwesende.Solche Kommentare wie deiner treiben DSO in unterirdisches Niveau.
Auch wenn es dir schwer fallen mag, denke mal nach!
Ich weiß, es ist umständlich und dummes Zeug ist
schneller ein getippt.
Fahrgast = paar Minuten oder relativ kurzer Zeitraum Maske
Personal = 8h Maske oder Arbeitstag
Wenn das so ist, dann muß man etweder die Arbeitszeit passend begrenzen oder regelmäßig die Masken tauschen. Meines Wissens praktizieren genau das die Handwerker, für die ursprünglich die Normen FFP2 und FFP3 entwickelt wurden.Darüber hinaus gibt es Arbeitsschutzempfehlungen,
die die Tragezeit von FFP2 Masken reglementieren.
Wen meinst du damit?Aber auf solches Denkniveau wirst du niemals kommen.
Willkommen im Internet 5.0: gefrustete und unterbeschäftigte Denkverweigerer kotzen sich aus.
geschrieben von: Schnullibacke
Datum: 04.04.21 16:36
Maskentausch... wieder einer, der nichts begreift: Die Erhöhung des Atemwiderstandes durch die Maske ist der limitierende Faktor. Um die Lunge des Maskenträgers zu schonen, deshalb sind Tragedauer und Pausen ohne Maske vorgeschrieben.Wenn das so ist, dann muß man etweder die Arbeitszeit passend begrenzen oder regelmäßig die Masken tauschen. Meines Wissens praktizieren genau das die Handwerker, für die ursprünglich die Normen FFP2 und FFP3 entwickelt wurden.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.04.21 16:52
Du meinst, das Tragen einer FFP2-Maske an sich ist gesundheitsschädlich von den ersten Minuten an? Wie kann man dann aber einen Zeitraum von ca. anderthalb Stunden (die zulässigen Zeiten sind nicht überall exakt dieselben) durchhalten?Zitat:Maskentausch... wieder einer, der nichts begreift: Die Erhöhung des Atemwiderstandes durch die Maske ist der limitierende Faktor. Um die Lunge des Maskenträgers zu schonen, deshalb sind Tragedauer und Pausen ohne Maske vorgeschrieben.Wenn das so ist, dann muß man etweder die Arbeitszeit passend begrenzen oder regelmäßig die Masken tauschen. Meines Wissens praktizieren genau das die Handwerker, für die ursprünglich die Normen FFP2 und FFP3 entwickelt wurden.
geschrieben von: Schnullibacke
Datum: 04.04.21 17:00
Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.Schnullibacke schrieb:Du meinst, das Tragen einer FFP2-Maske an sich ist gesundheitsschädlich von den ersten Minuten an? Wie kann man dann aber einen Zeitraum von ca. anderthalb Stunden (die zulässigen Zeiten sind nicht überall exakt dieselben) durchhalten?Zitat:Maskentausch... wieder einer, der nichts begreift: Die Erhöhung des Atemwiderstandes durch die Maske ist der limitierende Faktor. Um die Lunge des Maskenträgers zu schonen, deshalb sind Tragedauer und Pausen ohne Maske vorgeschrieben.Wenn das so ist, dann muß man etweder die Arbeitszeit passend begrenzen oder regelmäßig die Masken tauschen. Meines Wissens praktizieren genau das die Handwerker, für die ursprünglich die Normen FFP2 und FFP3 entwickelt wurden.
Ich dachte bisher, daß die langsam aber unaufhaltsam fortschreitende Durchfeuchtung die Probleme schafft: Nachlassen der Filterwirkung, Anhäufen von Unerwünschtem UND zunehmende Atemerschwernis?
geschrieben von: MichaM
Datum: 04.04.21 20:47
geschrieben von: seku1886
Datum: 04.04.21 21:18
Nach der vielen Polemik in den Beiträgen zuvor schreibt endlich mal einer den Sachverhalt richtig schreibt, danke.Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
geschrieben von: Eurocity341
Datum: 04.04.21 22:16
geschrieben von: Eurocity341
Datum: 13.04.21 16:49
geschrieben von: SES
Datum: 13.04.21 17:45
Dann hätte medizinisches Personal aber verdammt oft "Zwangsfrei" und wir würde nicht unter anderem über Fachkräftemangel im Bereich der Pflege reden. Bitte gehe in die Politik und bewirb dich als nächster Bundesminister für Gesundheit.Schnullibacke schrieb:Nach der vielen Polemik in den Beiträgen zuvor schreibt endlich mal einer den Sachverhalt richtig schreibt, danke.Die Atembehinderung, also ein schwereres ein- und ausatmen, besteht von der ersten Minute an. Natürlich tun Durchfeuchtung und verlust der elektrostatischen Aufladung noch ihr übriges, aber Hauptgrund für die Zeitbeschränkung ist die Erhöhung des Atemwiderstandes. Und die Zeiten sind in der entsprechenden Arbeitsschutzregel definiert. 75 Minuten, Pause (ohne Bedeckung) dazwischen 30 Minuten und maximal 5 Tragezyklen am Tag.
Ich darf Deine Ausführungen noch ergänzen: Die oben genannte maximale Tragezeit darf höchsten in zwei Schichten nach einander erfolgen, danach mindestens einen Tag Ruhe und dann wieder zwei Schichten.
Und das ganze nach betriebsärztlicher Untersuchung!
Wer es nachlesen möchte, siehe hier Seite 147, Pkt 5.1.3: [publikationen.dguv.de]
Und ganz nebenbei, diese Regeln gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland während der Arbeitszeit, egal welche Firma.
Die 2. Sars-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, gültig ab 02.04.2021 ( [www.berlin.de] ) baut im § 4 völlig korrekt auf diese oben genannten Bestimmungen auf.
geschrieben von: Fischermann
Datum: 13.04.21 18:31
geschrieben von: SES
Datum: 13.04.21 21:16
Als Krankenpfleger kann ich das für den Zeitraum vor der Covid 19 Pandemie und aktuell während bestätigen. Ausnahmen bestätigen die Regel (vor wie während).Du hast es immer noch nicht verstanden! Medizinisches Personal trägt eben KEINE FFP2-Masken! Auch wenn die Medien dir das immer weiß machen wollen.
Fischermann
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