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Hallo!

Bei den Fahrgästen der BVG herrscht zur Zeit eine Stimmung, die nicht gerade erfreulich ist. Kunden der BVG müssen seit 1. April 2021 bekanntlich eine FFP-2-Maske tragen, nicht jedoch die Kontrolleure: [www.rbb24.de].

Richtig toll ist es dann an der Stadtgrenze zu Brandenburg: da darf gewechselt werden, da in Brandenburg weiter die einfachen OP-Masken erlaubt sind. Für Schwarzfahrer ist das aber genial = schnell verschwinden, da Kontrolleure leichter erkennbar sind.

Für beide Seiten, BVG und Kunden, ist dies keine befriedigende Situation.

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:02:23:09:02.

Na und?

geschrieben von: Klv

Datum: 02.04.21 23:30

Ein Problem würde ich jetzt allenfalls sehen, wenn jemand die Kontrolleure daran hindern würde, FFP2-Masken zu tragen...

Es grüßt
Klv, der nicht alles verstehen muß
Es gibt aber die Anweisung, daß Personal im Kontrolldienst ebenfalls eine FFP2-Maske tragen müssen. Medizinische Masken sind nur noch bei dem Fahrpersonal erlaubt.
Knut Ochdorf schrieb:
Es gibt aber die Anweisung, daß Personal im Kontrolldienst ebenfalls eine FFP2-Maske tragen müssen. Medizinische Masken sind nur noch bei dem Fahrpersonal erlaubt.
Das kann der Arbeitgeber aber nicht einfach anweisen. Oder ist es tatsächlich mit dem Betriebsrat abgestimmt, der Arbeitsschutz bezüglich der Pausen beachtet usw.? Dann spräche natürlich nichts dagegen.
Grundsätzlich sind FFP2-Masken bei vielen Personalen nicht verpflichtend - aus gutem Grund, da der Rattenschwanz bei der höheren Schutzklasse deutlich höher ist.
Angeordnet ist es vom Senat. Die BVG selbst hat es noch nicht angeordnet. Die Mitbestimmung durch den Personalrat läuft aber. Wenn die vorliegt ust es für das Kontrollpersonal verpflichtend.
Was hat der Personalrat zu debattieren? Allein aus Eigenschutz muss es doch Vorschrift sein, wobei...sollen diese doppelmoralischen Wesen doch dahin siechen! Die machen eh nur Ärger, genau wie die gesetzeslosen Sicherheitsarbeiter..
7058 schrieb:
Was hat der Personalrat zu debattieren?
Die betriebliche Mitbestimmung ist ein schwer erkämpftes, hohes Gut der organisierten Arbeiterschaft. Natürlich passt es den Unternehmern nicht und vielen Leuten in den Medien, die die öffentliche Meinung in deren Sinne beeinflussen. Das Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin sieht jedoch die Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen der landeseigenen Betriebe zwingend vor.

Im Übrigen hat der Senat von Berlin in der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Tragepflicht eindeutig geregelt und hier bekannt gegeben: [www.berlin.de]
Auch das verstehen manche Bürger nicht, was zu merkwürdigen, aber völlig sinnlosen Diskussionen führt.

Zitat
1. Teil – Grundsätzliche Pflichten, Schutz- und Hygieneregeln
...
§ 4 Medizinische Gesichtsmaske und Mund-Nasen-Bedeckung
(1) Eine medizinische Gesichtsmaske ist in geschlossenen Räumen zu tragen

von nicht fahrzeugführendem Personal bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und
Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,
...

(2) Eine FFP-2-Maske ist in geschlossenen Räumen zu tragen

von Fahrgästen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals
sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,
...

So long

Mario
Als betroffener BVG-Fahrgast muss ich ehrlich sagen, dass es mir scheiß egal ist ob diese Kontrolleure eine Maske oder nicht oder welche sie tragen, es soll endlich einmal bei der BVG die Kontrolle der Maskenpflicht erfolgen. Es kann ja nicht angehen aus meiner Sicht, dass man am zweiten Tag der verschärften Makenpflicht mit 15 weiteren Fahrgästen in einem U-Bahnwagen sitzt und man selbst als einziger eine FFP2-Maske trägt und dann eine Fahrscheinkontrolle kommt und zwei Stationen später sogar der BVG-Sicherheitsdienst und denen alles scheiß egal ist. Nämlich wenn so die Kontrolle einer Maskenpflicht aussieht dann kann man diese auch gleich abschaffen.

642
642 schrieb:
Als betroffener BVG-Fahrgast muss ich ehrlich sagen, dass es mir scheiß egal ist ob diese Kontrolleure eine Maske oder nicht oder welche sie tragen, es soll endlich einmal bei der BVG die Kontrolle der Maskenpflicht erfolgen. Es kann ja nicht angehen aus meiner Sicht, dass man am zweiten Tag der verschärften Makenpflicht mit 15 weiteren Fahrgästen in einem U-Bahnwagen sitzt und man selbst als einziger eine FFP2-Maske trägt und dann eine Fahrscheinkontrolle kommt und zwei Stationen später sogar der BVG-Sicherheitsdienst und denen alles scheiß egal ist. Nämlich wenn so die Kontrolle einer Maskenpflicht aussieht dann kann man diese auch gleich abschaffen.

Sind die Kontrolleure überhaupt befugt, bei Maskenverweigerung einzugreifen? In einer Weise, die über das hinausgeht, was jeder darf? Kontrolleure sind keine Hilfspolizisten.
kaufhalle schrieb:
642 schrieb:
Als betroffener BVG-Fahrgast muss ich ehrlich sagen, dass es mir scheiß egal ist ob diese Kontrolleure eine Maske oder nicht oder welche sie tragen, es soll endlich einmal bei der BVG die Kontrolle der Maskenpflicht erfolgen. Es kann ja nicht angehen aus meiner Sicht, dass man am zweiten Tag der verschärften Makenpflicht mit 15 weiteren Fahrgästen in einem U-Bahnwagen sitzt und man selbst als einziger eine FFP2-Maske trägt und dann eine Fahrscheinkontrolle kommt und zwei Stationen später sogar der BVG-Sicherheitsdienst und denen alles scheiß egal ist. Nämlich wenn so die Kontrolle einer Maskenpflicht aussieht dann kann man diese auch gleich abschaffen.
Sind die Kontrolleure überhaupt befugt, bei Maskenverweigerung einzugreifen? In einer Weise, die über das hinausgeht, was jeder darf? Kontrolleure sind keine Hilfspolizisten.
Ja, sind sie. Die BVG darf eine Vertragsstrafe von 50€ beim Fehlen einer geeigneten Maske verhängen.
Was fehlt sind regelmäßige Kontrollen. Zwar wurde ich in letzter Zeit erstaunlich oft nach einem Ticket gefragt, auf die Maskenpflicht wurde aber nie hingewiesen (dafür taugen die Kontrollen während der Fahrt auch nicht so wirklich).

Gleichwohl: Vielerorts wird das in den ersten Tagen sicher noch durchgewunken. Sinngemäß: Medizinische Maske noch akzeptieren, aber darauf hinweisen. Nach Ostern: raus. ;-)
KVV323 schrieb:
kaufhalle schrieb:
642 schrieb:
Als betroffener BVG-Fahrgast muss ich ehrlich sagen, dass es mir scheiß egal ist ob diese Kontrolleure eine Maske oder nicht oder welche sie tragen, es soll endlich einmal bei der BVG die Kontrolle der Maskenpflicht erfolgen. Es kann ja nicht angehen aus meiner Sicht, dass man am zweiten Tag der verschärften Makenpflicht mit 15 weiteren Fahrgästen in einem U-Bahnwagen sitzt und man selbst als einziger eine FFP2-Maske trägt und dann eine Fahrscheinkontrolle kommt und zwei Stationen später sogar der BVG-Sicherheitsdienst und denen alles scheiß egal ist. Nämlich wenn so die Kontrolle einer Maskenpflicht aussieht dann kann man diese auch gleich abschaffen.
Sind die Kontrolleure überhaupt befugt, bei Maskenverweigerung einzugreifen? In einer Weise, die über das hinausgeht, was jeder darf? Kontrolleure sind keine Hilfspolizisten.
Ja, sind sie. Die BVG darf eine Vertragsstrafe von 50€ beim Fehlen einer geeigneten Maske verhängen.

Haben die das in den Beförderungsbedingungen untergebracht? Vertragsstrafen gegen Verbraucher im Sinne des BGB sind eine sehr wackelige Angelegenheit. Insbesondere dann, wenn es sich um echte Vertragsstrafen und nicht um pauschalisierten Schadensersatz handelt.

Re: [B] Kunde = FFP 2, Fahrkartenkontrolleur = OP-Maske (1 Link)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 03.04.21 14:17

Ich bekomme meine Maske vom Pflegeheim und wir haben nur noch FFP2 aber die kosten nicht wenig. 1 FFP2 gleich 5 OP-Masken.
kaufhalle schrieb:
Haben die das in den Beförderungsbedingungen untergebracht? Vertragsstrafen gegen Verbraucher im Sinne des BGB sind eine sehr wackelige Angelegenheit. Insbesondere dann, wenn es sich um echte Vertragsstrafen und nicht um pauschalisierten Schadensersatz handelt.
Unter [www.bvg.de] steht die Nutzungsordnung für BVG-Anlagen.
Dort heißt es u.a.:

§3 Verhalten in den öffentlich zugänglichen Bereichen
Es ist nicht gestattet,
[...]
10. sich ohne Maske (Medizinische Gesichtsmaske/Mund-Nasen-Bedeckung gem. § 4 Berliner SARS-Cov2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (SARS-Cov2-InfSchMaßnVO) in der jeweils geltenden Fassung) in den Verkehrsmitteln und Anlagen aufzuhalten, es sei denn, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske gem. Berliner SARS-Cov2-InfSchMaßnVO in der jeweils geltenden Fassung nicht besteht.
und weiter heißt es:
§5 Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Bei einem Verstoß gegen das Verbot, ohne Maske die Verkehrsmittel und Anlagen zu nutzen, erhebt die BVG eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 EUR. Jeder Fall dieses Verstoßes kann zur Anzeige gebracht werden.
7058 schrieb:
Was hat der Personalrat zu debattieren? Allein aus Eigenschutz muss es doch Vorschrift sein, wobei...sollen diese doppelmoralischen Wesen doch dahin siechen! Die machen eh nur Ärger, genau wie die gesetzeslosen Sicherheitsarbeiter..
Solche Kommentare wie deiner treiben DSO in unterirdisches Niveau.

Auch wenn es dir schwer fallen mag, denke mal nach!
Ich weiß, es ist umständlich und dummes Zeug ist
schneller ein getippt.

Fahrgast = paar Minuten oder relativ kurzer Zeitraum Maske
Personal = 8h Maske oder Arbeitstag

Darüber hinaus gibt es Arbeitsschutzempfehlungen,
die die Tragezeit von FFP2 Masken reglementieren.

Aber auf solches Denkniveau wirst du niemals kommen.
Willkommen im Internet 5.0: gefrustete und unterbeschäftigte Denkverweigerer kotzen sich aus.
Ladehilfe schrieb:
Ich bekomme meine Maske vom Pflegeheim und wir haben nur noch FFP2 aber die kosten nicht wenig. 1 FFP2 gleich 5 OP-Masken.
Theoretisch müsste bei Menschen, die weiterhin einen Job haben, durch das eingesparte Freizeit- und Urlaubsbudget ausreichend Geld vorhanden sein, um sich Masken leisten zu können!

---
Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn.
eine
Nemo schrieb:
Ladehilfe schrieb:
Ich bekomme meine Maske vom Pflegeheim und wir haben nur noch FFP2 aber die kosten nicht wenig. 1 FFP2 gleich 5 OP-Masken.
Theoretisch müsste bei Menschen, die weiterhin einen Job haben, durch das eingesparte Freizeit- und Urlaubsbudget ausreichend Geld vorhanden sein, um sich Masken leisten zu können!

Es ist ja wohl eine Frechheit den hart arbeitenden Arbeitnehmer in die Pflicht dafür zu nehmen wo er schon psychisch bald am Ende ist und ihm immer mehr genommen wird.

Und Vertragsstrafe hin oder her, wo im Zweifelsfall nichts zu holen ist, ist nichts zu holen und davon soll es bei Berlins Slogan Arm aber sexy nicht wenig geben. Da es sich dabei auch nicht um Beförderungserschleichung handelt muss auch niemand in den Knast dafür.
ec paganini schrieb:
Auch wenn es dir schwer fallen mag, denke mal nach!
Vielleicht solltest Du zur Abwechslung mal nachdenken.

Der Personalrat stellt sich seit etlichen Monaten quer, den Vordereinstieg in Bussen zu ermöglichen, obwohl so langsam fast jeder Bus eine Trennscheibe besitzt (das ist auch lange überfällig). Die Argumentation ist, dass die Sorge besteht nicht ausreichend vor den Fahrgästen geschützt zu sein. Zum Nachteil der Fahrgäste, die zu sehen müssen, vor Fahrtantritt eine Fahrkarte zu erwerben. Darüber hinaus gibt es durch diese Maßnahme (abgesperrter Bereich) weniger Sitzplätze und der Fahrgastraum wird dezimiert.

Nun bemängeln die selben Leute, dass eine FFP2-Maske nicht tragbar ist, obwohl die Mitarbeiter damit deutlich besser geschützt sind, da OP-Masken kein Eigenschutz sind. Für niemanden ist der Mund- und Nasenschutz erfreulich, in diesen Zeiten hat das aber nun mal keine Priorität. Das Virus macht auch keine Ausnahmen. Für mich misst der Personalrat mit zweierlei Maß.

Vielmehr sollte der Personalrat hinterher sein, den Mitarbeitern Disziplin beizubringen. Während der Pandemie wurden immer wieder Verstöße gegen die Maskenpflicht vom Fahrpersonal z.B. auf Bahnsteigen oder die Abstandsregeln nicht eingehalten, z.B. geselliges Zusammensein im Führerstand oder bei der Ablösung.

Mit dieser Inkonsequenz wird das nichts!

Aufgaben des Personalrates

geschrieben von: MD 612

Datum: 03.04.21 17:13

Den ersten Teil Deines Beitrages könnte man unterschreiben. Wenn die Trennscheibe da ist, besteht kein Grund mehr den Vordereinstieg mit Ticketverkauf zu unterlassen und die ersten Sitzbereich abzusperren. Zahlreiche Verkehrsbetriebe in Deutschland zeigen, dass es anders geht.

Volmetalbahn schrieb:
Nun bemängeln die selben Leute, dass eine FFP2-Maske nicht tragbar ist, obwohl die Mitarbeiter damit deutlich besser geschützt sind, da OP-Masken kein Eigenschutz sind.
Ich kenne zwar die Beschlüsse des Personalrates nicht. Aber erstens schreibt ja selbst die hier schon zitierte Verordnung des Berliner Senats keine FFP2-Masken für die Personale vor. Und zweitens wird der Personalrat wohl eher die Frage geklärt wissen wollen, wann und wie die nach den allgemeinen Standards der Arbeitsschutzbestimmungen der Unfallversicherungsträger vorgeschriebenen Tragepausen stattfinden sollen. Nach 75 Minuten Tragezeit ist bei FFP2-Masken (nicht aber bei OP-Masken) eine Tragepause von 30 Minuten vorzusehen. Diese Vorschrift zu überwachen ist eine der Aufgaben des Personalrates.

Volmetalbahn schrieb:
Für niemanden ist der Mund- und Nasenschutz erfreulich, in diesen Zeiten hat das aber nun mal keine Priorität. Das Virus macht auch keine Ausnahmen. Für mich misst der Personalrat mit zweierlei Maß.
Vielleicht wäre auch mal zu hinterfragen, ob die FFP2-Maskenpflicht in Berlin angemessen ist. Wenn alle Fahrgäste OP-Masken tragen, ist der Infektionsschutz nämlich auch gegeben, und zwar in Form des über Monate hinweg gepredigten Fremdschutzes. Mit anderen Worten, ich trage die Maske, um andere nicht zu infizieren.

Volmetalbahn schrieb:
Vielmehr sollte der Personalrat hinterher sein, den Mitarbeitern Disziplin beizubringen.
Vielleicht solltest Du Dich mal mit den originären Aufgaben eines Personalrates befassen, Nachdenken hilft da ungemein, dann kommt man auch ohne Hilfe drauf. Eine Disziplinierung der Mitarbeiter gehört mit Sicherheit nicht zu dessen Aufgaben. Das wäre Aufgabe der Führungskräfte innerhalb der BVG.

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:03:17:15:49.
KVV323 schrieb:
kaufhalle schrieb:
Haben die das in den Beförderungsbedingungen untergebracht? Vertragsstrafen gegen Verbraucher im Sinne des BGB sind eine sehr wackelige Angelegenheit. Insbesondere dann, wenn es sich um echte Vertragsstrafen und nicht um pauschalisierten Schadensersatz handelt.
Unter [www.bvg.de] steht die Nutzungsordnung für BVG-Anlagen.
Dort heißt es u.a.:

§3 Verhalten in den öffentlich zugänglichen Bereichen
Es ist nicht gestattet,
[...]
10. sich ohne Maske (Medizinische Gesichtsmaske/Mund-Nasen-Bedeckung gem. § 4 Berliner SARS-Cov2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (SARS-Cov2-InfSchMaßnVO) in der jeweils geltenden Fassung) in den Verkehrsmitteln und Anlagen aufzuhalten, es sei denn, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske gem. Berliner SARS-Cov2-InfSchMaßnVO in der jeweils geltenden Fassung nicht besteht.
und weiter heißt es:
§5 Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Bei einem Verstoß gegen das Verbot, ohne Maske die Verkehrsmittel und Anlagen zu nutzen, erhebt die BVG eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 EUR. Jeder Fall dieses Verstoßes kann zur Anzeige gebracht werden.

Also sind es nicht die Beförderungsbedingungen, somit auch kein rechtlicher Sonderstatus. Klebt da an jeder Tür ein Aufkleber, der auf die Vertragsstrafe hinweist?

Insgesamt wäre es sinnvoller, die Ahndung solcher Verstöße den dazu befugten staatlichen Organen zu überlassen.
kaufhalle schrieb:
Also sind es nicht die Beförderungsbedingungen, somit auch kein rechtlicher Sonderstatus. Klebt da an jeder Tür ein Aufkleber, der auf die Vertragsstrafe hinweist?

Insgesamt wäre es sinnvoller, die Ahndung solcher Verstöße den dazu befugten staatlichen Organen zu überlassen.
Nein, aber es wird auf hinreichend vielen Wegen darüber informiert. Sei es über Anzeigen (DAISY-Lauftext), über Ansagen, Plakate usw. Mit der Nutzungsordnung wird vermutlich ähnlich wie mit der gewöhnlichen Hausordnung verfahren.

Wäre es. Die kommen aber nicht ausm Knick, sind quasi nie da und der Imageschaden eines unsicheren ÖPNV ist gefährlicher als der Einsatz eigener Sicherheitskräfte.
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