geschrieben von: Eurocity341
Datum: 02.04.21 22:46
geschrieben von: Knut Ochdorf
Datum: 02.04.21 23:58
geschrieben von: KVV323
Datum: 03.04.21 00:12
Das kann der Arbeitgeber aber nicht einfach anweisen. Oder ist es tatsächlich mit dem Betriebsrat abgestimmt, der Arbeitsschutz bezüglich der Pausen beachtet usw.? Dann spräche natürlich nichts dagegen.Es gibt aber die Anweisung, daß Personal im Kontrolldienst ebenfalls eine FFP2-Maske tragen müssen. Medizinische Masken sind nur noch bei dem Fahrpersonal erlaubt.
geschrieben von: Knut Ochdorf
Datum: 03.04.21 00:24
geschrieben von: 7058
Datum: 03.04.21 01:08
geschrieben von: der weiße bim
Datum: 03.04.21 01:55
Die betriebliche Mitbestimmung ist ein schwer erkämpftes, hohes Gut der organisierten Arbeiterschaft. Natürlich passt es den Unternehmern nicht und vielen Leuten in den Medien, die die öffentliche Meinung in deren Sinne beeinflussen. Das Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin sieht jedoch die Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen der landeseigenen Betriebe zwingend vor.Was hat der Personalrat zu debattieren?
1. Teil – Grundsätzliche Pflichten, Schutz- und Hygieneregeln
...
§ 4 Medizinische Gesichtsmaske und Mund-Nasen-Bedeckung
(1) Eine medizinische Gesichtsmaske ist in geschlossenen Räumen zu tragen
von nicht fahrzeugführendem Personal bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und
Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,
...
(2) Eine FFP-2-Maske ist in geschlossenen Räumen zu tragen
von Fahrgästen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals
sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,
...
geschrieben von: 642
Datum: 03.04.21 10:50
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 03.04.21 12:22
Als betroffener BVG-Fahrgast muss ich ehrlich sagen, dass es mir scheiß egal ist ob diese Kontrolleure eine Maske oder nicht oder welche sie tragen, es soll endlich einmal bei der BVG die Kontrolle der Maskenpflicht erfolgen. Es kann ja nicht angehen aus meiner Sicht, dass man am zweiten Tag der verschärften Makenpflicht mit 15 weiteren Fahrgästen in einem U-Bahnwagen sitzt und man selbst als einziger eine FFP2-Maske trägt und dann eine Fahrscheinkontrolle kommt und zwei Stationen später sogar der BVG-Sicherheitsdienst und denen alles scheiß egal ist. Nämlich wenn so die Kontrolle einer Maskenpflicht aussieht dann kann man diese auch gleich abschaffen.
geschrieben von: KVV323
Datum: 03.04.21 13:36
Ja, sind sie. Die BVG darf eine Vertragsstrafe von 50€ beim Fehlen einer geeigneten Maske verhängen.642 schrieb:Sind die Kontrolleure überhaupt befugt, bei Maskenverweigerung einzugreifen? In einer Weise, die über das hinausgeht, was jeder darf? Kontrolleure sind keine Hilfspolizisten.Als betroffener BVG-Fahrgast muss ich ehrlich sagen, dass es mir scheiß egal ist ob diese Kontrolleure eine Maske oder nicht oder welche sie tragen, es soll endlich einmal bei der BVG die Kontrolle der Maskenpflicht erfolgen. Es kann ja nicht angehen aus meiner Sicht, dass man am zweiten Tag der verschärften Makenpflicht mit 15 weiteren Fahrgästen in einem U-Bahnwagen sitzt und man selbst als einziger eine FFP2-Maske trägt und dann eine Fahrscheinkontrolle kommt und zwei Stationen später sogar der BVG-Sicherheitsdienst und denen alles scheiß egal ist. Nämlich wenn so die Kontrolle einer Maskenpflicht aussieht dann kann man diese auch gleich abschaffen.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 03.04.21 14:08
kaufhalle schrieb:Ja, sind sie. Die BVG darf eine Vertragsstrafe von 50€ beim Fehlen einer geeigneten Maske verhängen.642 schrieb:Sind die Kontrolleure überhaupt befugt, bei Maskenverweigerung einzugreifen? In einer Weise, die über das hinausgeht, was jeder darf? Kontrolleure sind keine Hilfspolizisten.Als betroffener BVG-Fahrgast muss ich ehrlich sagen, dass es mir scheiß egal ist ob diese Kontrolleure eine Maske oder nicht oder welche sie tragen, es soll endlich einmal bei der BVG die Kontrolle der Maskenpflicht erfolgen. Es kann ja nicht angehen aus meiner Sicht, dass man am zweiten Tag der verschärften Makenpflicht mit 15 weiteren Fahrgästen in einem U-Bahnwagen sitzt und man selbst als einziger eine FFP2-Maske trägt und dann eine Fahrscheinkontrolle kommt und zwei Stationen später sogar der BVG-Sicherheitsdienst und denen alles scheiß egal ist. Nämlich wenn so die Kontrolle einer Maskenpflicht aussieht dann kann man diese auch gleich abschaffen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 03.04.21 14:17
geschrieben von: KVV323
Datum: 03.04.21 14:21
Unter [www.bvg.de] steht die Nutzungsordnung für BVG-Anlagen.Haben die das in den Beförderungsbedingungen untergebracht? Vertragsstrafen gegen Verbraucher im Sinne des BGB sind eine sehr wackelige Angelegenheit. Insbesondere dann, wenn es sich um echte Vertragsstrafen und nicht um pauschalisierten Schadensersatz handelt.
und weiter heißt es:Es ist nicht gestattet,
[...]
10. sich ohne Maske (Medizinische Gesichtsmaske/Mund-Nasen-Bedeckung gem. § 4 Berliner SARS-Cov2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (SARS-Cov2-InfSchMaßnVO) in der jeweils geltenden Fassung) in den Verkehrsmitteln und Anlagen aufzuhalten, es sei denn, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske gem. Berliner SARS-Cov2-InfSchMaßnVO in der jeweils geltenden Fassung nicht besteht.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot, ohne Maske die Verkehrsmittel und Anlagen zu nutzen, erhebt die BVG eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 EUR. Jeder Fall dieses Verstoßes kann zur Anzeige gebracht werden.
geschrieben von: ec paganini
Datum: 03.04.21 14:26
Solche Kommentare wie deiner treiben DSO in unterirdisches Niveau.Was hat der Personalrat zu debattieren? Allein aus Eigenschutz muss es doch Vorschrift sein, wobei...sollen diese doppelmoralischen Wesen doch dahin siechen! Die machen eh nur Ärger, genau wie die gesetzeslosen Sicherheitsarbeiter..
geschrieben von: Nemo
Datum: 03.04.21 15:35
Theoretisch müsste bei Menschen, die weiterhin einen Job haben, durch das eingesparte Freizeit- und Urlaubsbudget ausreichend Geld vorhanden sein, um sich Masken leisten zu können!Ich bekomme meine Maske vom Pflegeheim und wir haben nur noch FFP2 aber die kosten nicht wenig. 1 FFP2 gleich 5 OP-Masken.
geschrieben von: Samba Tw 303
Datum: 03.04.21 16:19
Ladehilfe schrieb:Theoretisch müsste bei Menschen, die weiterhin einen Job haben, durch das eingesparte Freizeit- und Urlaubsbudget ausreichend Geld vorhanden sein, um sich Masken leisten zu können!Ich bekomme meine Maske vom Pflegeheim und wir haben nur noch FFP2 aber die kosten nicht wenig. 1 FFP2 gleich 5 OP-Masken.
geschrieben von: Volmetalbahn
Datum: 03.04.21 16:54
Vielleicht solltest Du zur Abwechslung mal nachdenken.Auch wenn es dir schwer fallen mag, denke mal nach!
Ich kenne zwar die Beschlüsse des Personalrates nicht. Aber erstens schreibt ja selbst die hier schon zitierte Verordnung des Berliner Senats keine FFP2-Masken für die Personale vor. Und zweitens wird der Personalrat wohl eher die Frage geklärt wissen wollen, wann und wie die nach den allgemeinen Standards der Arbeitsschutzbestimmungen der Unfallversicherungsträger vorgeschriebenen Tragepausen stattfinden sollen. Nach 75 Minuten Tragezeit ist bei FFP2-Masken (nicht aber bei OP-Masken) eine Tragepause von 30 Minuten vorzusehen. Diese Vorschrift zu überwachen ist eine der Aufgaben des Personalrates.Nun bemängeln die selben Leute, dass eine FFP2-Maske nicht tragbar ist, obwohl die Mitarbeiter damit deutlich besser geschützt sind, da OP-Masken kein Eigenschutz sind.
Vielleicht wäre auch mal zu hinterfragen, ob die FFP2-Maskenpflicht in Berlin angemessen ist. Wenn alle Fahrgäste OP-Masken tragen, ist der Infektionsschutz nämlich auch gegeben, und zwar in Form des über Monate hinweg gepredigten Fremdschutzes. Mit anderen Worten, ich trage die Maske, um andere nicht zu infizieren.Für niemanden ist der Mund- und Nasenschutz erfreulich, in diesen Zeiten hat das aber nun mal keine Priorität. Das Virus macht auch keine Ausnahmen. Für mich misst der Personalrat mit zweierlei Maß.
Vielleicht solltest Du Dich mal mit den originären Aufgaben eines Personalrates befassen, Nachdenken hilft da ungemein, dann kommt man auch ohne Hilfe drauf. Eine Disziplinierung der Mitarbeiter gehört mit Sicherheit nicht zu dessen Aufgaben. Das wäre Aufgabe der Führungskräfte innerhalb der BVG.Vielmehr sollte der Personalrat hinterher sein, den Mitarbeitern Disziplin beizubringen.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 03.04.21 17:22
kaufhalle schrieb:Unter [www.bvg.de] steht die Nutzungsordnung für BVG-Anlagen.Haben die das in den Beförderungsbedingungen untergebracht? Vertragsstrafen gegen Verbraucher im Sinne des BGB sind eine sehr wackelige Angelegenheit. Insbesondere dann, wenn es sich um echte Vertragsstrafen und nicht um pauschalisierten Schadensersatz handelt.
Dort heißt es u.a.:
§3 Verhalten in den öffentlich zugänglichen Bereichenund weiter heißt es:Es ist nicht gestattet,
[...]
10. sich ohne Maske (Medizinische Gesichtsmaske/Mund-Nasen-Bedeckung gem. § 4 Berliner SARS-Cov2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (SARS-Cov2-InfSchMaßnVO) in der jeweils geltenden Fassung) in den Verkehrsmitteln und Anlagen aufzuhalten, es sei denn, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske gem. Berliner SARS-Cov2-InfSchMaßnVO in der jeweils geltenden Fassung nicht besteht.
§5 Verstöße gegen die NutzungsordnungBei einem Verstoß gegen das Verbot, ohne Maske die Verkehrsmittel und Anlagen zu nutzen, erhebt die BVG eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 EUR. Jeder Fall dieses Verstoßes kann zur Anzeige gebracht werden.
geschrieben von: KVV323
Datum: 03.04.21 17:36
Nein, aber es wird auf hinreichend vielen Wegen darüber informiert. Sei es über Anzeigen (DAISY-Lauftext), über Ansagen, Plakate usw. Mit der Nutzungsordnung wird vermutlich ähnlich wie mit der gewöhnlichen Hausordnung verfahren.Also sind es nicht die Beförderungsbedingungen, somit auch kein rechtlicher Sonderstatus. Klebt da an jeder Tür ein Aufkleber, der auf die Vertragsstrafe hinweist?
Insgesamt wäre es sinnvoller, die Ahndung solcher Verstöße den dazu befugten staatlichen Organen zu überlassen.
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