geschrieben von: Andreas Schulz
Datum: 20.11.20 16:17
geschrieben von: Der Ungläubige Thomas
Datum: 20.11.20 18:44
geschrieben von: der weiße bim
Datum: 20.11.20 22:14
Ja, die irrtümliche Fahrt bei falscher Weichenstellung und Gegenverkehr scheint nach Auffahrten auf vorausfahrende Bahnen (oder Gleisabschlüsse) die zweithäufigste Unfallursache zwischen Straßenbahnfahrzeugen zu sein. Meist kommt es nur zur Flankenfahrt, so dass ein Wagen teilweise entgleist. Frontale Kollisionen sind zum Glück seltener. Bei der BVG gab es das letzte Ereignis dieser Art am 29. Juni 2017: [www.tagesspiegel.de] Dabei wurden gleich 27 Menschen verletzt - gut für die Presseauflagen aber ganz schlecht für das Image der Straßenbahn.Es hat jetzt in relativ kurzer Zeit 3 Mal den klassischen Linksabbiegerweichen-Crash gegeben (Braunschweig, Halberstadt, Köln), aber ich führe keine "Statistik".
Die automatische Fahrwegeinstellung hatte das gleiche Szenario bereits 1979 in Braunschweig am JFK vergeigt; scheint Fahrer in falsche Sicherheit zu wiegen oder die Aufmerksamkeit zu verringern, wie dem auch sei - ...
geschrieben von: Tw666
Datum: 20.11.20 23:17
Es kann natürlich sein, dass automatische Weichenstellungen die Aufmerksamkeit beeinflusst, dies wäre eine gute Fragestellung für Abschlussarbeiten von Verkehrspsychologen, allerdings müssen in manchen Städten die gleichen Regeln zwischen Handstellung und automatischer Stellung beachtet werden.Die automatische Fahrwegeinstellung hatte das gleiche Szenario bereits 1979 in Braunschweig am JFK vergeigt; scheint Fahrer in falsche Sicherheit zu wiegen oder die Aufmerksamkeit zu verringern, wie dem auch sei - nicht umsonst hat man bei der Gummireifen-Konkurrenz hierzulande Tesla die Benutzung des Begriffes "Autopilot" verboten.
Schönes WoE
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.11.20 23:49
Genau das ist die entscheidende Regel, die im Fehlerfall den Unfall verhindert. Flankenfahrten passieren nicht, wenn diese simple Vorfahrtsregel beachtet wird. Daher verstehe ich einfach nicht, weshalb diese Regel nicht überall Anwendung findet.Zusätzlich muss der Flankenschutz beachtet werden. Es darf nicht gleichzeitig über Weichen gefahren werden, deren Wege sich kreuzen KÖNNTEN. Sobald also eine (Links- oder Geradeaus) Weiche mit im Spiel ist, muss ein Wagen vor der Weiche oder auf der Kreuzung (Realbetrieb) anhalten und den anderen Wagen passieren lassen.
Generell gilt Berg vor Tal und Traktion vor Solowagen.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 21.11.20 08:02
Hier muss auch bei automatischer Weichenstellung die Stellung der Weiche angeschaut werden (liegen beide Weichenzungen an) und das Weichenlagelicht leuchten. Tut es das nicht: Handstellung mit Weicheneisen. Das gleiche gilt für das händische "Drücken" des Weichentasters.
Zusätzlich muss der Flankenschutz beachtet werden. Es darf nicht gleichzeitig über Weichen gefahren werden, deren Wege sich kreuzen KÖNNTEN. Sobald also eine (Links- oder Geradeaus) Weiche mit im Spiel ist, muss ein Wagen vor der Weiche oder auf der Kreuzung (Realbetrieb) anhalten und den anderen Wagen passieren lassen.
Generell gilt Berg vor Tal und Traktion vor Solowagen.
Werden alle drei Regeln angewandt, kann es zu fast 100% ausgeschlossen werden, dass es zu Flankenfahren kommt.
Da gibt es unter den Fahrern die ungeschriebene Regel, dass an diesen beiden Stellen der wartepflichtige Zug durchfährt und der Zug, der Vorfahrt hätte, langsam in die Kreuzung rollt und nach Durchfahrt des Gegenzuges die Kreuzung dann räumt. Ganz simpel.
geschrieben von: Tw666
Datum: 21.11.20 12:15
Diese Regelung kenne ich als Standard nur für links abzweigende Gleiswechsel. Wenn man das für alle Weichen anwendete, würde wohl in Städten mit etwas mehr Betrieb als Kassel (nein, ich meine nicht Halberstadt) der Verkehr zusammenbrechen.
Na scheinbar ja nicht...wie KN58 schrieb kann mit dieser Regel ja zu 100% vermieden werden, dass es Flankenfahrten gibt. In Halberstadt oder Köln hat das ja nicht so gut funktioniert :)Eben, fast 100%. Das hat Halberstadt ja auch geschafft.
Ja ungeschriebene Regeln sind ein Problem. Sofern das Grundprinzip aber weiterhin eingehalten wird, funktioniert es.Ungeschriebene Regeln, die den offiziellen exakt widersprechen, sind 1A-Unfallquellen. Und wenn dann doch mal was passiert, können sich die Beteiligten warm anziehen.
geschrieben von: ferdimh
Datum: 21.11.20 13:26
Dies steht ja außer Frage.Hier muss auch bei automatischer Weichenstellung die Stellung der Weiche angeschaut werden (liegen beide Weichenzungen an) und das Weichenlagelicht leuchten. Tut es das nicht: Handstellung mit Weicheneisen. Das gleiche gilt für das händische "Drücken" des Weichentasters.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.11.20 18:13
Das ist das, was der Nutzer Tw666 meint. Nur dann, wenn die Wege sich bei einer Fehlstellung kreuzen, muss gewartet werden. Alles andere macht ja auch keinen Sinn.Tw666 schrieb:Zusätzlich muss der Flankenschutz beachtet werden. Es darf nicht gleichzeitig über Weichen gefahren werden, deren Wege sich kreuzen KÖNNTEN. Sobald also eine (Links- oder Geradeaus) Weiche mit im Spiel ist, muss ein Wagen vor der Weiche oder auf der Kreuzung (Realbetrieb) anhalten und den anderen Wagen passieren lassen.
Diese Regelung kenne ich als Standard nur für links abzweigende Gleiswechsel. Wenn man das für alle Weichen anwendete, würde wohl in Städten mit etwas mehr Betrieb als Kassel (nein, ich meine nicht Halberstadt) der Verkehr zusammenbrechen.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 21.11.20 19:33
Du kennst das Kasseler Netz? Und auch dessen Besonderheit der Königsstraße und der Kreuzung am Stern, wo alle Linien (bis auf eine RT-Linie) entlangfahren?
Dort ist schon richtig was los. Die meisten Städte haben solche Kreuzungspunkte ja nicht, in Kassel bleibt man auch nicht unbedingt vor der Weiche stehen sondern auch mal auf ihr, so das das Prinzip eingehalten werden kann aber keine wirklichen Fahrzeitverluste oder Signalverluste entstehen.
ZitatNa scheinbar ja nicht...wie KN58 schrieb kann mit dieser Regel ja zu 100% vermieden werden, dass es Flankenfahrten gibt. In Halberstadt oder Köln hat das ja nicht so gut funktioniert :Eben, fast 100%. Das hat Halberstadt ja auch geschafft.
Ja ungeschriebene Regeln sind ein Problem. Sofern das Grundprinzip aber weiterhin eingehalten wird, funktioniert es.
kaufhalle schrieb:Das ist das, was der Nutzer Tw666 meint. Nur dann, wenn die Wege sich bei einer Fehlstellung kreuzen, muss gewartet werden. Alles andere macht ja auch keinen Sinn.Tw666 schrieb:Zusätzlich muss der Flankenschutz beachtet werden. Es darf nicht gleichzeitig über Weichen gefahren werden, deren Wege sich kreuzen KÖNNTEN. Sobald also eine (Links- oder Geradeaus) Weiche mit im Spiel ist, muss ein Wagen vor der Weiche oder auf der Kreuzung (Realbetrieb) anhalten und den anderen Wagen passieren lassen.
Diese Regelung kenne ich als Standard nur für links abzweigende Gleiswechsel. Wenn man das für alle Weichen anwendete, würde wohl in Städten mit etwas mehr Betrieb als Kassel (nein, ich meine nicht Halberstadt) der Verkehr zusammenbrechen.
Bei Rechtsverkehr sind es in dem Fall nach links führende Weichen.
geschrieben von: Tw666
Datum: 21.11.20 20:17
Nö, so besonders ist Kassel nicht, wenn auch qualitativ hochwertig. Ich kenne halt nicht so viele Betriebe, bei denen sich das gesamte Netzgeschehen an einem Punkt ballt :P deshalb wollte ich damit die Praxistauglichkeit der Regel untermauern.Jaja, jeder meint, dass sein Heimatnetz der ultimative Höhepunkt und ganz anders als alle anderen ist. Und ja, ich kenne Kassel.
Ich hab schon richtig zitiert, er hat "fast 100%" geschrieben. Und das hat auch Halberstadt geschafft.
Der Beschreibung nach wird die offizielle Regel eben nicht eingehalten.
Nein, es ist nicht das gleiche. Du (bzw. Tw666) meinst jegliche in ein den Straßenbahngegenverkehr kreuzendes Gleis führende Weichen, ich meinte wirklich nur Gleiswechsel in der untypischen nach vorn links abzweigenden Bauart. Die werden üblicherweise kritischer gesehen.
geschrieben von: Tw666
Datum: 21.11.20 20:49
Klar, die Weichenstellung muss immer überprüft werden, sollte aber auch gar nicht so super viel mit Flankenfahrten zu tun haben.Zitat:Dies steht ja außer Frage.Hier muss auch bei automatischer Weichenstellung die Stellung der Weiche angeschaut werden (liegen beide Weichenzungen an) und das Weichenlagelicht leuchten. Tut es das nicht: Handstellung mit Weicheneisen. Das gleiche gilt für das händische "Drücken" des Weichentasters.
Die Weichenstellung per Koppelspule oder wie auch immer ist in keiner Weise signaltechnisch sicher. Also MUSS man kontrollieren.
De Frage ist, ob "man muss X" auch zu "man tut X auch, wenn keiner guckt" führt. Mir erscheint "Zum Schalter greifen und das Ergebnis betrachten" viel geeigneter als "Automatik macht, ich muss nur das Ergebnis überprüfen".
Allerdings konnte man in Darmstadt auch ohne automatische Weichensteuerung einen derartigen Unfall fabrizieren - und wissen wir überhaupt, ob es in HBS einen entsprechenden Mechanismus gibt?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.11.20 23:17
KN58 schrieb:kaufhalle schrieb:Das ist das, was der Nutzer Tw666 meint. Nur dann, wenn die Wege sich bei einer Fehlstellung kreuzen, muss gewartet werden. Alles andere macht ja auch keinen Sinn.Tw666 schrieb:Zusätzlich muss der Flankenschutz beachtet werden. Es darf nicht gleichzeitig über Weichen gefahren werden, deren Wege sich kreuzen KÖNNTEN. Sobald also eine (Links- oder Geradeaus) Weiche mit im Spiel ist, muss ein Wagen vor der Weiche oder auf der Kreuzung (Realbetrieb) anhalten und den anderen Wagen passieren lassen.
Diese Regelung kenne ich als Standard nur für links abzweigende Gleiswechsel. Wenn man das für alle Weichen anwendete, würde wohl in Städten mit etwas mehr Betrieb als Kassel (nein, ich meine nicht Halberstadt) der Verkehr zusammenbrechen.
Bei Rechtsverkehr sind es in dem Fall nach links führende Weichen.
Nein, es ist nicht das gleiche. Du (bzw. Tw666) meinst jegliche in ein den Straßenbahngegenverkehr kreuzendes Gleis führende Weichen, ich meinte wirklich nur Gleiswechsel in der untypischen nach vorn links abzweigenden Bauart. Die werden üblicherweise kritischer gesehen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.11.20 23:21
Von Straßenbahnern wird die Regel meiner Beobachtung nach fast immer eingehalten. Einige schwarze Schafe gibt es natürlich immer - insbesondere die Busfahrer halten sich nicht daran.
Ich meine in der Tat jedes den Gegenverkehr kreuzendes Gleis, auch wenn dies nicht befahren werden soll.
Bei spitz befahrenen Gleiswechseln würde die Regel aber selbstverständlich auch geben. Diese gibt es in Kassel eben einfach außerhalb der Betriebshöfe nicht...
geschrieben von: Christopher N8S-NF 363
Datum: 21.11.20 23:26
geschrieben von: Christopher N8S-NF 363
Datum: 21.11.20 23:27
So schön das jetzt ist, und so froh ich bin, dass es voran geht, so sehr ärgert mich nachträglich der etwas merkwürdig umschriebene Stauchungsschaden im Gelenkbereich.
Und, dass der VIS-Mann grossteils Recht hat - bis auf die etwas zu extreme Schadensbeschreibung.
Es hat jetzt in relativ kurzer Zeit 3 Mal den klassischen Linksabbiegerweichen-Crash gegeben (Braunschweig, Halberstadt, Köln), aber ich führe keine "Statistik".
Die automatische Fahrwegeinstellung hatte das gleiche Szenario bereits 1979 in Braunschweig am JFK vergeigt; scheint Fahrer in falsche Sicherheit zu wiegen oder die Aufmerksamkeit zu verringern, wie dem auch sei - nicht umsonst hat man bei der Gummireifen-Konkurrenz hierzulande Tesla die Benutzung des Begriffes "Autopilot" verboten.
Schönes WoE
geschrieben von: Der Ungläubige Thomas
Datum: 23.11.20 18:49
geschrieben von: Tw666
Datum: 23.11.20 22:05
Ja, an der Wendeschleife Ihringshäuser Straße ist dies vor ein paar Jahren auch schon passiert, leider kann mit Regeln keine 100%ige Sicherheit erreicht werden, das Risiko aber stark minimiert werden.Kritisch wäre in Kassel noch der partielle Linksverkehr auf der Strecke nach Vellmar.
Schöne Sache, doch die Kreuzungen zu Beginn und Ende … eine entsprechende Anlage hat in Zürich vor der Tunneleinfahrt Schwamendingen auch schon zu einem Crash geführt. Einmal in 35 Jahren, dennoch zuviel.
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