DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 05 - Straßenbahn-Forum 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
Aktuelle Bilder, Berichte, News, Fragen und Antworten zum Thema Straßenbahn - Sonstiger ÖPNV ist gestattet.
Historische Aufnahmen sind im Historischen Forum willkommen. Hier befindet sich das Bus-Forum (auch für O-Busse).
Glückauf,

bei Facebook las ich gerade, dass Verdi in Düsseldorf am 19.10. nur Werkstatt, Leitstelle und Aufsicht zu einem Streik aufruft.
Inwieweit ist dann überhaupt ein Fahrbetrieb möglich? Keine Störungsbehebung und keine Hilfe bei Unfällen?

Ist es unter diesen Umständen nicht fahrlässig überhaupt einen Fahrbetrieb anzubieten? Höre zum ersten Mal überhaupt von einem derartigen Streikaufruf.

Salut,
Inox
Inox schrieb:
Glückauf,

bei Facebook las ich gerade, dass Verdi in Düsseldorf am 19.10. nur Werkstatt, Leitstelle und Aufsicht zu einem Streik aufruft.
Inwieweit ist dann überhaupt ein Fahrbetrieb möglich? Keine Störungsbehebung und keine Hilfe bei Unfällen?

Ist es unter diesen Umständen nicht fahrlässig überhaupt einen Fahrbetrieb anzubieten? Höre zum ersten Mal überhaupt von einem derartigen Streikaufruf.
Ziemlich clever: man braucht nur für die genannten Bereiche Streikgeld zahlen und legt trotzdem den ganzen Betrieb lahm.

Alle wollen zurück zur Natur. Aber keiner zu Fuß.

Die echte Seite über die Chemnitzer Straßenbahn: [www.strassenbahn-chemnitz.de]
Hallo,

- Werkstatt: bedeutet für mich das die Fahrzeuge einsatzfähig sind. Nur an dem Tag keine Arbeiten ausgeführt werden.

- Leitstelle/ Aufsicht: ohne operative Verkehrslenkung kann es gehen (kleine Betriebe). Bei größeren wirds schwieriger.

Eine VU Aufnahme muss nicht zwingend durch den VB erfolgen.

Einen schönen Nachmittag noch



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:10:16:14:35:45.
Der Betrieb ist vielleicht lahm gelegt, aber die Verwaltung des Verkehrsunternehmens kann wenigstens arbeiten und verliert keinen Tag.
Inzwischen hat man sich wohl dafür entschieden, den Betrieb gänzlich einzustellen und Verdi droht dieses auch für den Dienstag danach an.

Salut,
Inox
Zitat
Hallo,

- Werkstatt: bedeutet für mich das die Fahrzeuge einsatzfähig sind. Nur an dem Tag keine Arbeiten ausgeführt werden.
Keine Werkstatt bedeutet aber bei den meisten Betrieben nicht nur keine Schadbehebung im laufenden Betrieb sondern auch keine Unfallhilfe -> fahrlässige Betriebsführung die kein Betriebsleiter zulassen würde.



Zitat
- Leitstelle/ Aufsicht: ohne operative Verkehrslenkung kann es gehen (kleine Betriebe). Bei größeren wirds schwieriger.

Es geht auch um die Unfallbenachichtigung/-aufnahme. Klar können kleine VU durch die Polizei aufgenommen werden, größere jedoch nicht und meines Wissens sind die Verkehrsmeister/Funkwagen der Rheinbahn auch mit allen nötigen Kompetenzen und Material zur Unfallhilfe ausgestattet bspw. Wagenheber um verunfallte Personen unter der Bahn zu retten.
Ein Betrieb ist somit schlicht nicht möglich, wenn kein Verkehrsmeister einsatzfähig ist.

Aus genau diesen Gründen fahren auch keine RegioTrams im Innenstadtnetz von Kassel, wenn gestreikt wird. In Karlsruhe jedoch schon, wie das dort geregelt ist, weiß ich allerdings nicht.

Beste Grüße

666

Re: [D] Fragen zu Verdi-Streikaufruf am 19.10. nur für Werkstatt und Leitstelle.

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 16.10.20 23:25

SES schrieb:
- Werkstatt: bedeutet für mich das die Fahrzeuge einsatzfähig sind. Nur an dem Tag keine Arbeiten ausgeführt werden.
Ohne Werkstatt gibt es keine Pannenhilfe. Bleibt eine Bahn liegen, blockiert sie den restlichen Betrieb. Vor allem fatal, wenn sie eine wichtige Straße oder Kreuzung blockiert. In Notfällen wie Entgleisungen oder Personenrettungen werden die Werkstätten und ihre Arbeitsmittel/-geräte ebenfalls benötigt, da die Feuerwehr nicht in jeder Stadt alle Betriebsmittel hat. Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und da benötigt die Feuerwehr je nach Verkehrsbetrieb die Werkstatt oder gar die Leitstelle.

Nicht umsonst verfügen Verkehrsbetriebe mit Straßenbahnen (und O-Bussen?) über Blaulichtfahrzeuge.


SES schrieb:
- Leitstelle/ Aufsicht: ohne operative Verkehrslenkung kann es gehen (kleine Betriebe). Bei größeren wirds schwieriger.
Wird als Art Notfallmanager benötigt. Vor allem bei Unfällen oder bei Personenschäden. Auch sie haben nicht grundlos Blaulicht auf den Autos.
Zudem bricht völliges Chaos aus, wenn es auch nur ein Problem gibt. Die Disposition der einrückenden Fahrzeuge sowie die Planung des Folgetages fehlt dann auch.
Nicht jeder VB verfügt über Fahrzeuge mit Sonderrechten oder einer Rückfallebene auf Leitstellenbasis. Allenfalls Werkstatthilfe.
KN58 schrieb:


Nicht umsonst verfügen Verkehrsbetriebe mit Straßenbahnen (und O-Bussen?) über Blaulichtfahrzeuge.
Betreiber Spurgeführter Verkehrsmittel dürfen Blaulicht (also Sonder- und Wegerecht) nutzen um größeren Schaden abzuwenden. Bei reinen Busbetrieben ist das nicht notwendig.
Darunter fallen nicht nur die Eisen- und Straßenbahn sondern auch die Schwebebahnen in Wuppertal und Dresden oder die H-Bahn in Dortmund aber auch Seilbahnen und O-Busse.

Nicht jeder Verkehrsbetrieb macht davon gebrauch, in Dresden zum Beispiel haben die Dispatcher kein Blaulicht, in Kassel fährt man auch zu "kleinen" Unfällen mit Sonder- und Wegerecht, wenn wirklich was passiert ist.

Beste Grüße

666
SES schrieb:
Nicht jeder VB verfügt über Fahrzeuge mit Sonderrechten oder einer Rückfallebene auf Leitstellenbasis. Allenfalls Werkstatthilfe.
Einige Verkehrsbetriebe mit Schienenfahrzeuge haben ihre Sonderrechte nach Missbrauch auch verloren.

Es gibt Verkehrsbetriebe, die haben keine 24h Werkstatt, dafür aber eine Rufbereitschaft oder einen externen Dienstleister. Bei Straßenbahnen mit einem externen Dienstleister ist etwas schwieriger bis unmöglich. Bei größeren Verkehrsbetrieben oder privaten Unternehmen ist immer jemand erreichbar, der die Lage "von oben" im Blick hat. Muss nicht immer eine Leitstelle sein, aber ein Disponent ist es dann schon.
Tw666 schrieb:
In Karlsruhe jedoch schon, wie das dort geregelt ist, weiß ich allerdings nicht.

Nun, es gibt ja auch bei Kraftwerken oder ähnlichen Einrichtungen die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber eine bestimmte sicherheitsrelevante Mindestbesetzung fordern kann. Genauso wird es bei der Leitstelle gemacht, da fahren ja noch Züge eines nicht betroffenen Unternehmens auf den Gleisen, also müssen diese auch im Bedarfsfalle versorgt werden können.
Inox schrieb:
bei Facebook las ich gerade, dass Verdi in Düsseldorf am 19.10. nur Werkstatt, Leitstelle und Aufsicht zu einem Streik aufruft.
Inwieweit ist dann überhaupt ein Fahrbetrieb möglich? Keine Störungsbehebung und keine Hilfe bei Unfällen?
Grundsätzlich gilt: Durch Streiks darf das Leben und die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet werden, auch dürfen Produktionsmittel keinen dauerhaften Schaden nehmen. Allgemein ist es deshalb üblich, dass bei Streiks ein Notfalldienst durch die Streikenden gewährleistet, manchmal auch durch eine konkrete Notdienstvereinbarung zwischen AG und Gewerkschaft vereinbart wird. Dann wird zwar die Werkstatt bestreikt, die Gewerkschaft stellt aber sicher, dass die Hilfsgerätewagenbereitschaft zu einem Unfall ausrücken kann. Das gleiche dann für die Leitstelle, der operative Betrieb wird nicht überwacht und disponiert, zur Unfallaufnahme rückt der zuständige Mitarbeiter aber aus.

Wenn bspw. die Lokführer streiken, dann muss im Notfall auch ein streikender Lokführer nach Rücksprache mit seiner Gewerkschaft einen dringlichen Hilfszug zu einer Unfallstelle fahren. Und wenn die IG Metall eine Eisenhütte bestreikt, muss der Hochofen durch die streikenden Arbeiter auch am Leben erhalten werden, weil er ansonsten irreparabel beschädigt werden würde.

Man darf auch nicht außer acht lassen, dass nicht immer alle Mitarbeiter in den entsprechenden Bereichen Mitglieder der streikenden Gewerkschaft sind und sich folglich auch einige davon nicht am Streik beteiligen.

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph