geschrieben von: Inox
Datum: 16.10.20 13:48
geschrieben von: T3R.PV
Datum: 16.10.20 14:33
Ziemlich clever: man braucht nur für die genannten Bereiche Streikgeld zahlen und legt trotzdem den ganzen Betrieb lahm.Glückauf,
bei Facebook las ich gerade, dass Verdi in Düsseldorf am 19.10. nur Werkstatt, Leitstelle und Aufsicht zu einem Streik aufruft.
Inwieweit ist dann überhaupt ein Fahrbetrieb möglich? Keine Störungsbehebung und keine Hilfe bei Unfällen?
Ist es unter diesen Umständen nicht fahrlässig überhaupt einen Fahrbetrieb anzubieten? Höre zum ersten Mal überhaupt von einem derartigen Streikaufruf.
geschrieben von: SES
Datum: 16.10.20 14:33
geschrieben von: erbsenzähler89
Datum: 16.10.20 15:39
geschrieben von: Inox
Datum: 16.10.20 19:23
geschrieben von: Tw666
Datum: 16.10.20 23:11
Keine Werkstatt bedeutet aber bei den meisten Betrieben nicht nur keine Schadbehebung im laufenden Betrieb sondern auch keine Unfallhilfe -> fahrlässige Betriebsführung die kein Betriebsleiter zulassen würde.Hallo,
- Werkstatt: bedeutet für mich das die Fahrzeuge einsatzfähig sind. Nur an dem Tag keine Arbeiten ausgeführt werden.
Es geht auch um die Unfallbenachichtigung/-aufnahme. Klar können kleine VU durch die Polizei aufgenommen werden, größere jedoch nicht und meines Wissens sind die Verkehrsmeister/Funkwagen der Rheinbahn auch mit allen nötigen Kompetenzen und Material zur Unfallhilfe ausgestattet bspw. Wagenheber um verunfallte Personen unter der Bahn zu retten.- Leitstelle/ Aufsicht: ohne operative Verkehrslenkung kann es gehen (kleine Betriebe). Bei größeren wirds schwieriger.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 16.10.20 23:25
Ohne Werkstatt gibt es keine Pannenhilfe. Bleibt eine Bahn liegen, blockiert sie den restlichen Betrieb. Vor allem fatal, wenn sie eine wichtige Straße oder Kreuzung blockiert. In Notfällen wie Entgleisungen oder Personenrettungen werden die Werkstätten und ihre Arbeitsmittel/-geräte ebenfalls benötigt, da die Feuerwehr nicht in jeder Stadt alle Betriebsmittel hat. Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und da benötigt die Feuerwehr je nach Verkehrsbetrieb die Werkstatt oder gar die Leitstelle.- Werkstatt: bedeutet für mich das die Fahrzeuge einsatzfähig sind. Nur an dem Tag keine Arbeiten ausgeführt werden.
Wird als Art Notfallmanager benötigt. Vor allem bei Unfällen oder bei Personenschäden. Auch sie haben nicht grundlos Blaulicht auf den Autos.- Leitstelle/ Aufsicht: ohne operative Verkehrslenkung kann es gehen (kleine Betriebe). Bei größeren wirds schwieriger.
geschrieben von: SES
Datum: 17.10.20 01:58
geschrieben von: Tw666
Datum: 17.10.20 11:23
Betreiber Spurgeführter Verkehrsmittel dürfen Blaulicht (also Sonder- und Wegerecht) nutzen um größeren Schaden abzuwenden. Bei reinen Busbetrieben ist das nicht notwendig.
Nicht umsonst verfügen Verkehrsbetriebe mit Straßenbahnen (und O-Bussen?) über Blaulichtfahrzeuge.
geschrieben von: Marvin K
Datum: 17.10.20 12:04
Einige Verkehrsbetriebe mit Schienenfahrzeuge haben ihre Sonderrechte nach Missbrauch auch verloren.Nicht jeder VB verfügt über Fahrzeuge mit Sonderrechten oder einer Rückfallebene auf Leitstellenbasis. Allenfalls Werkstatthilfe.
geschrieben von: gt670dn
Datum: 17.10.20 12:58
Nun, es gibt ja auch bei Kraftwerken oder ähnlichen Einrichtungen die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber eine bestimmte sicherheitsrelevante Mindestbesetzung fordern kann. Genauso wird es bei der Leitstelle gemacht, da fahren ja noch Züge eines nicht betroffenen Unternehmens auf den Gleisen, also müssen diese auch im Bedarfsfalle versorgt werden können.In Karlsruhe jedoch schon, wie das dort geregelt ist, weiß ich allerdings nicht.
geschrieben von: MD 612
Datum: 17.10.20 14:09
Grundsätzlich gilt: Durch Streiks darf das Leben und die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet werden, auch dürfen Produktionsmittel keinen dauerhaften Schaden nehmen. Allgemein ist es deshalb üblich, dass bei Streiks ein Notfalldienst durch die Streikenden gewährleistet, manchmal auch durch eine konkrete Notdienstvereinbarung zwischen AG und Gewerkschaft vereinbart wird. Dann wird zwar die Werkstatt bestreikt, die Gewerkschaft stellt aber sicher, dass die Hilfsgerätewagenbereitschaft zu einem Unfall ausrücken kann. Das gleiche dann für die Leitstelle, der operative Betrieb wird nicht überwacht und disponiert, zur Unfallaufnahme rückt der zuständige Mitarbeiter aber aus.bei Facebook las ich gerade, dass Verdi in Düsseldorf am 19.10. nur Werkstatt, Leitstelle und Aufsicht zu einem Streik aufruft.
Inwieweit ist dann überhaupt ein Fahrbetrieb möglich? Keine Störungsbehebung und keine Hilfe bei Unfällen?
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